Re: vielleicht könntest du mir auch einen tip geben ?


[ Pädophile Mädchenliebhaber ]


Geschrieben von Dennis am 31. August 2000 01:15:25:

Als Antwort auf: vielleicht könntest du mir auch einen tip geben ? geschrieben von robert am 31. August 2000 00:38:02:

>vielleicht könntest du dir mein posting "verliebt" unten anschauen !! ab welchem punkt mache ich mich strafbar ??
>mfg robert

Hallo Robert!

In Bezug auf sex. Handlungen verweise ich auf meine Basisinformationen zu den §§ 176ff. Aber das wird einem vernünftigen Menschen ohnihin nicht passieren.
Zu den Kontakten: strafrechtlich relevant sind nur sexuelle Handlungen. Ansonsten gelten die normalen §§ des StGB, d.h. keine Beleidigungen (eh klar..), keine Nötigungen (nur das, was sie will, auch klar). Die Eltern haben das Sorgerecht für die Kleine und können den Umgang verbieten, außerdem haben sie Hausrecht auf ihrem Grundstück. Alles Selbstverständlichkeiten.

Solange Du keine kinderpornographischen Materialen iSd § 184 V besitzt, kann nichts passieren.

Die Grenze der Strafbarkeit wird kasuistisch, durch die Gerichte, bezüglich der sexuellen Handlungen gehandhabt. Streng! Streicheln der Brust- und Genitalzone ist absolut tabu.
Abstand nehmen muß man von objektiv geschlechtsbezogenen Handlungen.
De iure reicht die subjektive Erregungsabsicht für das Verwirklichen einer sex. Hdlg iSd § 176 aus, wird aber wohl kaum nachzuweisen sein. Genieße den Umgang und akzeptiere sie als Kind.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben

mfg

Dennis




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