§44 StGB

Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smileys
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :idea: :arrow: :| :?: :mrgreen: :herz: :rotfl: :wegrenn: :kopfsch:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist ausgeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: §44 StGB

Re: §44 StGB

von Matze » 17.03.2019, 02:27

Gast hat geschrieben:Droht das Fahrverbot auch bei Straftaten von Doppelehe bis Beleidigung?
Ja:
Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.

Re: §44 StGB

von Matze » 17.03.2019, 02:24

Ja eben. Und üblicherweise ist das ja auch kein "Angebot", sondern eher eine Strafe für Leute denen das Auto mehr fehlen würde als die Freiheit...

Re: §44 StGB

von Horizonzero » 16.03.2019, 14:49

Im Umkehrschluß Menschen ohne Führerschein nicht bestrafen? Kanns ja auch nicht sein ...

Re: §44 StGB

von Matze » 14.03.2019, 23:47

@Shirley so ungefähr. Allerdings kann das nicht der "Täter" entscheiden, sondern nur das Gericht.

Re: §44 StGB

von Shirley » 14.03.2019, 22:07

Ich sehe diesen Paragraphen gerade zum ersten mal aber irgendwie macht der mich stutzig...
[...] kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn [...] hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.
Bedeutet das, dass eine Person die keinen Führerschein besitzt in den Knast geht, während eine Person, die die selbe Straftat begangen hat aber über einen Führerschein verfügt auf freiem Fuß bleibt?

Ist ein Führerschein also eine "Du kommst aus dem Gefängnis frei" Karte?

§44 StGB

von Gast » 14.03.2019, 20:56

Droht das Fahrverbot auch bei Straftaten von Doppelehe bis Beleidigung?

Zusatzfrage: WTF ist das "Anti-Pädobär-Team(APT)"?

Nach oben