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Re: ViKiKiPo

von Gast » 06.10.2019, 22:52

Quelle: Stockfoto-Firma veröffentlicht 100.000 KI-Gesichter

Re: ViKiKiPo

von Gast » 06.10.2019, 10:16

Quelle ??
Unkeusch hat geschrieben:Heute sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur virtuellen durch künstliche Intelligenz erstellten Kinderpornografie (kurz: ViKiKiPo)!
100.000 Fotos wurden generiert für die 69 unterschiedliche Models abgelichtet wurden.
Nicht pornographisch und auch nur das Gesicht aber die Qualität der bei Google Drive abrufbaren Gesichter ist beeindruckend.
Wenn Cops bald solche Bilder einsetzen werden, ist es denkbar, dass nur diese Bilder sich verbreiten, denn dokumentierter Missbrauch bleibt Missbrauch, bei jedem einzigen mal angucken ist es seelenmord. Mit ViKiKiPo wird sich einiges ändern!

Re: ViKiKiPo

von Horizonzero » 28.09.2019, 21:26

Demnächst suchen die halt Modelle, die mit Vertrag und Bezahlung Akt stehen, natürlich vor einem weiblichen Kripo. Hm - kann es sein das Kripo und Kipo leicht zu verwechseln sind ??

Re: ViKiKiPo

von Mitleser » 27.09.2019, 14:50

Was ich gefunden habe, war u. a. folgender Satz, der genau das widerspiegelt, was ich weiter oben geschrieben habe.
Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen nur dann, wenn ein durchschnittlicher, nicht sachverständiger Beobachter nach dem äußeren Erscheinungsbild der Darstellung nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt.
Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen, wie wäre es, wenn Du uns an Deinem umfangreichen Wissen teilhaben lässt?

Re: ViKiKiPo

von Gast » 27.09.2019, 08:00

So viel wie du hier schwafelst könntest du die Entstehung des Gesetzes googeln...
Was du finden wirst, wird dir weder gefallen noch wirst du es verstehen. Abstakt...

Re: ViKiKiPo

von Mitleser » 25.09.2019, 10:16

Ah, dann hatte ich das mit den 100.000 Bildern falsch verstanden, ich dachte, so viele seien von den 69 Models gemacht worden. Aber 30.000 ist immer noch eine ganz erhebliche Zahl, immerhin deutlich mehr als 400 Aufnahmen pro Person.

Was §184b StGB angeht, dort wird von "Besitzverschaffung" gesprochen; natürlich dürfen sich die Ermittler zwecks Beweissicherung KiPo herunterladen, und diese auch innerhalb der Dienststelle an andere Personen bzw. an beauftragte Forensikunternehmen weitergeben, schließlich müssen sie die Möglichkeit haben, das "Rechtsgut Kind" zu schützen, indem sie die Aufnahmen analysieren und ggf. nach dem Täter und nach diesem Kind suchen, um weitere Taten zu verhindern.

Nach wie vor gilt aber, dass Ermittler weder KiPos herstellen noch selbst verbreiten dürfen. Wenn dieses Verbot nun aufgeweicht wird, stellt sich eben die Frage, wie dies begründet werden kann. Der vorgebliche Zweck soll ja sein, rechtssicheres "Tauschmaterial" bereitzuhalten, von dem zweifelsfrei feststeht, dass keine Kinder zu Schaden kamen (oder vielleicht eben doch, wenn zur Herstellung tatsächliche Aufnahmen verwendet wurden...), um damit Zugang zu geschlossenen Zirkeln zu erhalten.

Da mit diesen Aufnahmen der KiPo-Besitz bzw. der Verbreitungswille aber nur vorgetäuscht wird, müsste dieses definitiv "wirklichkeitsnahe" Material an sich legitim sein, denn ansonsten müsste man auch die anderen Absätze dieses Paragraphen hinsichtlich Besitz und Verbreitung ändern, und dann könnten die Ermittler auch gleich echtes Material verwenden, das würde die Sache ja viel einfacher machen.

Ansonsten nenne Du mir eine bessere Erklärung, warum "wirklichkeitsnahes" Material genauso verboten ist wie echtes, ich kann daraus nur ablesen, dass man den Unsicherheitsfaktor "echt oder nicht?" vorsichtshalber mit eingeschlossen hat, weil möglicherweise tatsächlich Kinder in Gefahr sind, und der Schutz der Kinder schwerer wiegt als alles andere.

Re: ViKiKiPo

von Gast » 25.09.2019, 07:59

Mitleser hat geschrieben:für die Erzeugung von virtuellen KiPos, mit denen man auf KiPo-Gucker-Fang gehen kann, mindestens 100.000 echten KiPo-Aufnahmen als Ausgangsmaterial verwenden muss.
Für 100.000 Bilder von Gesichtern reichen 69 Modelle mit rund 30.000 Fotos.
Was das für ViKiKiPo bedeutet und wie das Material erstellt wird ist gar nicht klar.
Wenn ViKiKiPo in irgend einer Art von inkriminiertem Material stammt ist es unethisch! Das könnte den Cops noch einen Shitstorm einbringen und das Vorhaben scheitern lassen.
Mitleser hat geschrieben:Der Konsum von KiPos wird also als moralisch verwerfliche Tat angesehen
Es gibt Ausnahm, siehe unten. Keine Ausnahme ist bislang die Ersatzbefriedigung.
KiPo kann alles von Posing, , Missbrauchsdoku, Manga oder ViKiKiPo sein.
Mitleser hat geschrieben: Kindern geschieht beim reinen Betrachten solcher Aufnahmen objektiv betrachtet ja nichts, sondern allein der Gedanke daran kann für sie belastend sein.
Falscher Argumentationsstrang. Der Schaden ist nicht relevant, wenn es Moral geht. ViKiKiPo ist frei von echten Kindern!

Mitleser hat geschrieben:Wenn es die Auffassung der Behörden ist, dass solche computergenerierten Bilder ohne moralische Bedenken eingesetzt werden können, dann dürfte deren Besitz eigentlich auch nicht strafbar sein,
§184b Abs. 5 StGB könntest du kennen. Die Auffassung des Gesetzes mit Ausnahmetatbeständen würde auch bi ViKiKiPo greifen können.

Mitleser hat geschrieben:die Rechtsauffassung ist ja so, dass "wirklichkeitsnahe" KiPos nur deshalb verboten sind, weil sie beim Konsumenten den Eindruck erzeugen, es handele sich um echte Aufnahmen
Deine Auffassung.
Mitleser hat geschrieben:um den Behörden die Ermittlungsarbeit zu erleichtern, weil eben auch die Ermittler nicht zweifelsfrei erkennen können, ob hier tatsächlich Kinder missbraucht wurden oder noch werden.
Niemand kann das Alter eines Kindes auf einem Foto genau datieren, wenn nur das Foto vorliegt. Es sind immer nur Schätzungen, mit teilweise für die Behörden überraschenden Altersspannen. Das Alter von ViKiKiPo-Abbildungen braucht niemand zu bestimmen, wenn diese als solche gekennzeichnet sind.

Re: ViKiKiPo

von Mitleser » 24.09.2019, 19:52

Hmm, das heißt also, dass man für die Erzeugung von virtuellen KiPos, mit denen man auf KiPo-Gucker-Fang gehen kann, mindestens 100.000 echten KiPo-Aufnahmen als Ausgangsmaterial verwenden muss. Ob da die "Opfer", also die abgebildeten Kinder, die ja laut Meinung großer Teile der Gesellschaft durch jeden Konsum immer wieder Leid erfahren, damit einverstanden sind?! Der Konsum von KiPos wird also als moralisch verwerfliche Tat angesehen, denn den Kindern geschieht beim reinen Betrachten solcher Aufnahmen objektiv betrachtet ja nichts, sondern allein der Gedanke daran kann für sie belastend sein.

Was soll man also von solchen staatlich erzeugten Bildern halten? Wenn es die Auffassung der Behörden ist, dass solche computergenerierten Bilder ohne moralische Bedenken eingesetzt werden können, dann dürfte deren Besitz eigentlich auch nicht strafbar sein, denn die Rechtsauffassung ist ja so, dass "wirklichkeitsnahe" KiPos nur deshalb verboten sind, weil sie beim Konsumenten den Eindruck erzeugen, es handele sich um echte Aufnahmen, was die Hemmschwelle heruntersetzt, sich selbst an Kindern zu vergehen - und außerdem, um den Behörden die Ermittlungsarbeit zu erleichtern, weil eben auch die Ermittler nicht zweifelsfrei erkennen können, ob hier tatsächlich Kinder missbraucht wurden oder noch werden.

ViKiKiPo

von Unkeusch » 24.09.2019, 17:22

Heute sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur virtuellen durch künstliche Intelligenz erstellten Kinderpornografie (kurz: ViKiKiPo)!
100.000 Fotos wurden generiert für die 69 unterschiedliche Models abgelichtet wurden.
Nicht pornographisch und auch nur das Gesicht aber die Qualität der bei Google Drive abrufbaren Gesichter ist beeindruckend.
Wenn Cops bald solche Bilder einsetzen werden, ist es denkbar, dass nur diese Bilder sich verbreiten, denn dokumentierter Missbrauch bleibt Missbrauch, bei jedem einzigen mal angucken ist es seelenmord. Mit ViKiKiPo wird sich einiges ändern!

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