kindlich aussehende Sexpuppen

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Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Gast » 20.12.2020, 00:17

Gast hat geschrieben: 24.10.2020, 18:21 Was sagt Thomas Fischer dazu?
Nebenbei bestrafen wir die Kinderpornografie und die Gewaltpornografie und die Tierpornografie und das unzüchtige Anstarren und die sexualisierte Sprache und das Betrachten von nackten Gesäßen Minderjähriger und das Haben von Sexpuppen. Und sind wirklich total mit uns und unseren Sexmaschinen im Reinen und können gar nicht verstehen, worüber diese Moslems sich eigentlich aufregen.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Gast » 03.11.2020, 14:29

2 BvR 1324/15

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Sascha » 31.10.2020, 02:12

Gast hat geschrieben: 29.10.2020, 12:48
Zweitens wird eine Verfassungsbeschwerde eines Pädos in jedem Fall keinen Erfolg haben.
Gieseking hatte einmal sehr großen Erfolg. Ich weiß nur nicht mehr um was es dabei ging.

Nur weil der Verfassungsgerichtshof schlecht arbeitet ist das kein Grund AFD zu wählen, Sascha!
Er hatte zweimal hintereinander die Revision gewonnen und im Endergebnis freigesprochen worden.

Das Verfassungsgericht arbeitet nicht schlecht, er ist gar keins, sondern eine falsch benannte Gnadeninstanz. Und die AfD ist die einzige Partei, die vorschlägt, diese Gnadeninstanz zu einem wirklichen Verfassungsgericht zu machen. Andsonsten ist es ja egal wer im Parlament sitzt, die nehmen ja alle auch den größten, offensichtlich verwassungswidrigen Schwachsinn an, wenn es gegen Pädos geht.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Gast » 29.10.2020, 12:48

Zweitens wird eine Verfassungsbeschwerde eines Pädos in jedem Fall keinen Erfolg haben.
Gieseking hatte einmal sehr großen Erfolg. Ich weiß nur nicht mehr um was es dabei ging.

Nur weil der Verfassungsgerichtshof schlecht arbeitet ist das kein Grund AFD zu wählen, Sascha!

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Luna » 29.10.2020, 05:41

:shock: Krass das wusste ich gar nicht.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Sascha » 29.10.2020, 05:06

Sakura hat geschrieben: 28.10.2020, 08:05 Hallo Puppenspieler2,

ja, einen engagierten Anwalt brauchst Du, denn der muss bis vor das Verfassungsgericht. Oder den EGMR. Aber Bestand wird dieses "Gesetz" nicht haben. Man muss nur etwas Geld in die HAnd nehmen und braucht Geduld.
Um es etwas zu beschleunigen, könntest Du dich selbst anzeigen, kriegst eine HD und kannst sofort losschlagen.
Erstmal, bei einem neuen oder veränderten Gesetz kann man sofort vor das Verfassungsgericht, es braucht keinen Prozess gegen dich der durch alle Instanzen gegangen ist.

Zweitens wird eine Verfassungsbeschwerde eines Pädos in jedem Fall keinen Erfolg haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie einfach ohne Begründung nicht angenommen. Das darf das Verfassungsgericht nämlich, ganz offiziell - ohne jede Begründung Verfassungsbeschwerden gar nicht annehmen.

Das Verfassungsgericht schützt sich vor unerwünschten Beschwerden auf zwei Ebenen:
Die 1. Verteidigungslinie sind die Formalitäten. Die 2. Verteidigungslinie ist die Möglichkeit, jede Verfassungsbeschwerde einfach so nicht anzunehmen, ohne Grund. Ist nur die zweite, damit sie nicht allzu bekannt wird, weil man sie nur selten anwenden muss, die 1. Linie reicht ja in der Regel aus. Wüsste die Bevölkerung, dass man überhaupt kein Recht hat, vor dem Verfassungsgerecht gehört zu werden, sondern dass dazu der Gnadenakt des Gerichts selbst, die Beschwerde auch gnädigst anzunehmen, nötig ist, würde dies natürlich den Wert des Gerichts erheblich mindern, schließlich könnte es die Funktion, für die es angeblich (in der Propaganda) eigentlich gedacht ist, nämlich den Schutz von Minderheiten vor Unrechtsgesetzen, gar nicht erfüllen.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Luna » 28.10.2020, 08:49

Es geht in der Politik bei dem Thema „Kindersexpuppen“ mal wieder um Karriere und Ekel statt um Kinderschutz!

Gegen Homosexuelle hetzen ist uncool geworden, sagt jemand etwas gegen LGBT wird das sofort mit Zwischenrufen abgestraft. Wir haben keine Lobby, die sich für uns einsetzt. Keiner der dazwischen pfeift, wenn öffentlich mal wieder eine Minderheit diskriminiert wird. Darum gehen Verbote auch einfach und so schnell durch.

Die Politiker sprechen von einer Einstiegsdroge, um ein echtes Kind zu vergewaltigen. Die Hemmschwelle wird heruntergesetzt. Ohne jegliche Forschung ob das tatsächlich auch so ist. Das Gesetz beruht auf persönlichen Ekel der Politiker und das finde ich nicht in Ordnung und ist daher eine staatlich organisierte Diskriminierung. Ja, es ist schlimm was in letzter Zeit passiert ist, aber waren die Täter wirklich pädophil und was haben Puppen damit zu tun? Und lösen härtere Strafen tatsächlich das eigentliche Problem?

Genauso könnte ich behaupten.

Jemand der sich eine Kindersexpuppe kauft möchte kein Kind vergewaltigen.

Er hat sich Gedanken gemacht und möchte Verantwortung übernehmen, um seine körperliche Nähe ausleben zu können, ohne ein Kind zu schaden. Ich persönlich finde dieses Verbot sehr gefährlich. Denn jetzt gibt es für einige wenige wieder eine Möglichkeit weniger seine Neigung, legal und ohne jemanden zu schaden ausleben zu können. Ich bin der Meinung das Verbot fördert sogar sexuellen Missbrauch von Kindern.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Sakura » 28.10.2020, 08:05

Hallo Puppenspieler2,

ja, einen engagierten Anwalt brauchst Du, denn der muss bis vor das Verfassungsgericht. Oder den EGMR. Aber Bestand wird dieses "Gesetz" nicht haben. Man muss nur etwas Geld in die HAnd nehmen und braucht Geduld.
Um es etwas zu beschleunigen, könntest Du dich selbst anzeigen, kriegst eine HD und kannst sofort losschlagen.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Puppenspieler2 » 28.10.2020, 03:45

Hallo Leute vielen Dank für eure interressanten Gedanken dazu. Ich habe mein Leben lang versucht mich aus der Illegalität herraus zu halten aber der friedlichste Mensch kann nicht in Ruhe leben wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.
Ich gelte als Kinderpuppenbesitzer für den deutschen Staat nun offiziell als Kinderschänder was mir -wenn ich meine Kinderpupe(n) nicht sofort zersäge und in Säure auflöse und das wohl offiziell von einem Notar glaubhaft machen kann, mir auch so ins Führungszeugnis geschrieben wird was bei einer Hd dann ja raus kommen würde.

Zudem würde ich zusammen mit Mördern und echten Kinderschändern in einen kleinen Käfig gesperrt werden für viele Jahre (bis zu 3 Jahren) Somit geht also nun offiziell für alle Pädos das Signal aus, dass es völlig egal ist ob man ein echtes Kind physich vergewaltigt und vielleicht sogar tötet oder ob man eine Silikonpuppe zu Hause hat die 5 cm kleiner als der Durchschnitt ist, oder sich sogar nur bei Amazon einen kleinen Dildo kauft der ähnlich wie die Männlichkeit eines 8 jährigen Jungen geformt ist.

Man bekommt immer im Führungszeugnis den gleichen Eintrag dass man sexualisierte Gewalt gegen Kinder verübt hat was vor allem im Ausland natürlich jeder so sieht als dass man echte physische Kinder vergewaltigt hätte. Denn auf so was absurdes dass der arme Mensch der so was in seinem Führungszeugnis für 10 Jahre drinnen stehen hat nur eine Silikonteil in seinen höchst privaten 4 Wänden hat kommt ja niemand da man gemeinhin dem deutschen Staat keine Lügen unterstellt was aber genau so passiert in Zukunft.

Somit ist also der Gedanke der Wunsch Zweisamkeit mit einem Kind zu erleben nun höchst strafbar also ein Gedankenverbrechen. Eine Gesinnungsdiktatur. Die Frage wird nun sein ob das Grundgesetz das so hergibt oder ob man das Grundgesetz dafür extra umschreiben muss um vom letzten Mittel hin zum Gesinnungs .....aka Präventionsstrafrecht zu kommen.

Man stell sich vor ein hetero Mann darf nur nicht niemals Sex mit einer Frau haben sondern auch niemals dran denken was mittels Kernspintomografie auch per Gehirnsscan so auch überwacht wird. Bildgebende Verfahren am Kernspintomografen um Pädophilie aufzudecken werden tatsächlich gerade entwickelt

Da so ein Mann (außer bei einer Kastration) das aber nicht tun kann, kommt so ein Gesetz einer automatischen Verurteilung gleich und einer Stigmatisierung und Wegsperrung aus der Gesellschaft.

KTW ist ein Initiator dieser neuen Gesetzgebung da die Sexualwissenschaftler dort klar jeden Orgasmus jede herbeigeführte Masturbation mit einer Fantasie mit meinem Kind, dem Betroffenen näher an einer Missbrauchstat sehen.

ich werde mit einem guten Anwalt darüber noch reden. Speziell wegen einem derartigen Eintrag ins Führungszeugnis würde ich bis zum obersten Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

An diesem Punkt müssen wir Pädos zusammen stehen da hier klar ersichtlich ist dass die pädophile Neigungan sich unter Strafe gestellt wirden soll. Dass man Pädos sagt dass sie nicht richtig sind und ausgegrenzt gehören egal ob sie enthaltsam leben oder nicht. Wobei die Linderung der Einsamkeit mit einer Puppe scheinbar nicht mehr als "enthalsam" gilt.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Cirilla.of.Cintra » 27.10.2020, 20:33

Mitleser hat geschrieben: 27.10.2020, 19:25Wir sollen uns halt keinen schönen Tag machen dürfen... :roll:
So ist es ja meistens...

Frage mich aber jetzt wirklich, in wie fern Kinderpuppen verboten sind. Man kann ja auch welche ins Schaufenster stecken, oder darf man nicht mehr?!
Dann muss der Zoll jedes Mal eine Mumu-Kontrolle machen, wenn eine Kinderpuppe ankommt :D

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Mitleser » 27.10.2020, 19:25

Ich frage mich ja, ob es der Öffentlichkeit oder dem Gesetzgeber auf diese "Öffnungen" ankommt - vermutlich nicht. Die können es halt einfach nicht verknusen, dass wir auf kindliche Körper stehen, und deshalb müssen sie alles verbieten, egal ob real oder fiktiv, was wie ein Kind aussieht. Offenbar meinen sie dann, wir würden stattdessen doch zu einem erwachsenen Körperschema greifen. Oder vielleicht ist es auch nur der "beruhigende" Gedanken, alles getan zu haben, damit wir keine Möglichkeit mehr haben, uns an einem kindlichen Körper zu erfreuen. Wir sollen uns halt keinen schönen Tag machen dürfen... :roll:

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Sakura » 27.10.2020, 19:21

Man könnte bestimmte Öffnungen amtlich versiegeln lassen, um die Legalität der Beziehung wiederherzustellen.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Horizonzero » 27.10.2020, 19:06

Im Umkehrschluss - warum Löcher wenn man sie nicht nutzt ...

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Emil » 26.10.2020, 20:23

" Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt"

Warum? Nur weil da ein Loch ist muss man damit ja noch nichts sexuelles machen. Kann man auch als Lager für Süßigkeiten verwenden oder so.Oder man hat etwas am Material gespart. Wer bestimmt denn wozu das bestimmt ist?
Ich sehe täglich Löcher wo keiner seinen Schniedel reinsteckt.

Re: kindlich aussehende Sexpuppen

von Gast » 24.10.2020, 18:21

Wie würde deine Begründung für eine Sondergenehmigung aussehen? Frei aus dem Bauch heraus, so dass sie ein nicht gleich empfindender verstehen könnte?



Mir ist vergleichbares aus dem Waffengesetz bekannt § 2 Abs. 3, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 sowie § 40 Abs. 3 WaffG.

(4) 1 Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. 2 Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Wie das mit H in "Fixerstuben" rechtlich ist, weiß ich nicht. Aber auch das war einst undenkbar. Bei Cannabis / THC erleben wir aktuell einen Wandel. Wahrscheinlich nicht ohne Forschung und KTW, aber wie Lisa bin auch ich bereit Unken, Kröten, Frösche und weiteres zu schlucken, damit es in meinem Leben nicht nur Gesetzesverschärfungen gibt. Seit dem ich denke wurde mir immer mehr verboten.

Wenn sich hier eine Szene bilden würde, die sich zur Aufgabe macht zu debatieren in wie weit es eine Forderung an die Politik sein könnte Substitutionspuppen und Substitutionsbilder in Form von Computergenerierten Bildern unter Auflagen an Test-Konsumenten abzugeben, würde ich mir überlegen mich hier zu registrieren.
Wallma hat geschrieben: 24.10.2020, 00:02 ...
Gut, dass es dicht gibt. Das hatte ich vergessen zu zitieren, danke. :D
Was sagt Thomas Fischer dazu?

PS: Zustopfen reicht nicht aus, da die Nachbildung weiterhin nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist. Eine in Einzelteile zerlegter Film ist auch illegal. Ich glaube es war "Konferenz der Tiere" aber den Exkurs ins UrhG spare ich mir an der Stelle.

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