Gesetzesverschärfung 2019

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Re: Gesetzesverschärfung 2019

von ChrisGL » 14.07.2019, 09:36

und dann noch die Fälle die nicht ermittelt werden weil sie nie ans Tageslicht kommen...

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von anonym » 14.07.2019, 00:46

Expectation hat geschrieben:Woher habt ihr diese Fantasiezahlen? Vor allem unterscheiden die sich stark, das macht sie unglaubhaft. Irgendeiner muss daneben liegen und ich glaube alle tun dies.
Es ist einfach sehr schwer Zahlen zu finden, die nicht nur der Verschleierung dienen. Kennt jemand eine Quelle?
Wieviel % der Ermittlungsverfahren enden mit einer rechtskräftigen Verurteilung? Wieso sollten die Ermittlungsbehörden oder die Justiz ein Interesse daran haben, diese Quote zu veröffentlichen? Sie dürfte schwerlich über 5% liegen, eher deutlich darunter! Und das gilt für das gesamte Sexualstrafrecht!

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von LeniLover » 10.07.2019, 19:51

Während ihr darüber streitet, ob eure Kinderpornos Kinderpornos oder Kunst sind, gehe ich nach draussen und geniesse das Leben ! :D


Edit: Folgebeitrag wegen Regelverstoß gelöscht.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von schillernd » 08.07.2019, 17:34

Sarrasstee hat geschrieben:
[...] Das rechtsstaatswidrige Element in unserem System öffentlich zu bekämpfen ist schwierig. Man kann es aber von innen heraus bekämpfen, wenn man selbst Teil dieses System wird. Das geht aber auch nur, wenn man wie die Koblenzer Richter oder der Hamburger Richter Roland Schill Lebenszeitbeamter [...]
Roland Schill bitte nicht als Zeuge aufrufen. Der steht noch rechts von der AfD. Ist er nicht über eine Drogenaffäre gestolpert?

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Wallma » 01.07.2019, 21:32

Sakura hat geschrieben:Wer sammelt, braucht sich kaum Sorgen zu machen. Geringe Sicherheitsvorkehrungen reichen aus.
Schöner Vergleich, es gibt halt Sammler und Jäger im sogenannten Draussen.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Expectation » 01.07.2019, 17:43

Woher habt ihr diese Fantasiezahlen? Vor allem unterscheiden die sich stark, das macht sie unglaubhaft. Irgendeiner muss daneben liegen und ich glaube alle tun dies.
hallo hat geschrieben:nicht nur im Schwimmbad. Da könnte jeder der halbwegs geschickt vorgeht mit der Smartcam zahllose Fotos oder Videos anfertigen, auch von zufällig eingenommenen "aufreizenden" Posen.
Kurzer Realitätscheck:
Im Zeitalter wo jeder ein fotografierfähiges Handy hat, wie realistisch ist, dass solche Aufnahmen vollumfänglich verfolgt werden können?

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von auklärungsquote » 01.07.2019, 16:57

Pervi hat geschrieben:
Sakura hat geschrieben:Diese Aufklärungsquote gilt nämlich nur für Idioten
Das ist nicht falsch, aber richtiger wird es so : Diese "Aufklärungsquote" ist idiotisch. Die wird nämlich, wie du schreibst, nur an den Ermittlungsverfahren gemessen. :P
Gemeint ist wohl, 65% der Ermittlungsverfahren enden mit einer rechtskräftigen Verurteilung? Falsch! Richtig ist, in 95% der Fälle werden die Ermittlungen eingestellt, ohne das es überhaupt zu einer Anklage kommt! Also können die 65% dann nur noch für die restlichen 5% gelten, wo es zu einer Anklage mit Verurteilung kommt. Das würde bedeuten, in ca. 3% aller Ermittlungsverfahren kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Besitz oder Verbreitung von KIPo. Tolle Quote!! Aber vielleicht ist ja auch gemeint, dass es in nur in 35% (100-65) der Anklagen zu Freisprüchen oder zu Verfahrenseinstellungen nach Anklageerhebung kommt. Das wäre schon eher realistisch. Die 65% aber "Aufklärungsquote" zu nennen ist wahrlich absurd!!

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von hallo » 01.07.2019, 16:39

Lügenpresse hat geschrieben:Was aber lustig ist, das sich Shows wie The Voice Kids großer Beliebtheit erfreuen und die Zuschauer jubeln wenn die Kinder auf die Bühne kommen, da regt sich keiner auf, noch schlimmer sind diese Fake Shows im Nachmittags Programm auf den Privaten, oft geht es da um Kinder im Krankenhaus, zu Hause, in der Schule usw. auch hier kein Aufreger. Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !
Bei dieser Hitze sieht man allenthalben überall wo Wasser ist halbnackte Kinderlein sich abkühlen, nicht nur im Schwimmbad. Da könnte jeder der halbwegs geschickt vorgeht mit der Smartcam zahllose Fotos oder Videos anfertigen, auch von zufällig eingenommenen "aufreizenden" Posen.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Expectation » 01.07.2019, 14:59

@Gast von 14 Uhr 50

Ich lege den Schwerpunkt auf Dein Wort oder; es reicht somit aus wenn einer der beiden Punkte zutrifft- hier wähle ich mal sexuell aufreizend aus.

Was ist an einem nackten Geschlechtsteil nicht per se sexuell aufreizend- insbesondere da der Punkt "geschlechtsbetonte Haltung" explizit NICHT ebenso erfüllt sein muss.

Nur nochmal zum Verständnis: Für angezogene Kinder, muss der Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Hintern liegen, damit es Pornografie sein kann (Punkt b), bei einem nackten Geschlechtsteil trifft der Punkt aufreizend bereits vollumfänglich zu und somit ist eine potentielle Strafbarkeit durchaus gegeben.

Jugendschutz-Richtlinie der LTO (was ich als Posing oder Erotik beschrieb):
Hinsichtlich des "Unnatürlichen" wird in der Rechtsprechung zum Teil darauf abgestellt, ob die Art und Weise der Darstellung der "Erwachsenenerotik" zuzuordnen ist (so etwa das AG Hannover mit Urt. v. 15.09.2006, Az. 262 OWi 3744 Js 13701/06 (38/06)).

Die für die staatliche Aufsicht zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat insoweit in einer aktuellen Pressemitteilung zwar verlautbart, der Bereich der jugendschutzrechtlichen Posenverbote sei eine ihrer Kernaufgaben. Ausweislich der eigenen Statistik gab es im Jahr 2013 indes keinen einzigen Aufsichtsfall wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV.

Insoweit sind Absolutverbote dem JuSchG zwar rechtssystematisch fremd. Dies allein rechtfertigt indes nicht die Ungleichbehandlung ein und derselben Medieninhalte je nach Mediensparte. Es erscheint aus Sicht des Verfassers bemerkenswert, dass dieses offensichtliche Auseinanderklaffen der Vorschriften im Zuge der politischen und massenmedialen Befassung mit dem Fall Edathy bislang nicht thematisiert worden ist. Vielleicht ändert sich das ja.
Im Grunde ein Absolutheitsverbot. Und dennoch:
Trotz der Erweiterung des Wortlauts werden die aktuell um den Fall Edathy diskutierten Nacktfotos durch die Straftatbestände der §§ 184b, 184c StGB in der Regel nicht erfasst, da sich der erforderliche Sexualbezug allein aus der Bilddarstellung nicht ergibt. Jedenfalls können die Bilder regelmäßig nicht als "pornographisch" angesehen werden. Da der Bundesgerichtshof (BGH) seit jeher fordert, dass insoweit die gleichen Anforderungen gelten wie bei dem allgemeinen Pornographietatbestand des § 184 StGB (BGH, Urt. v. 21.04.1978, Az. 2 StR 739/77), fehlt es zumeist an der sexuell vergröbernden, anreißerischen Darstellung und zum Teil auch an einer objektiven Stimulierungsintention, so zum Beispiel bei Urlaubsbildern oder sonstigen Darstellungen Minderjähriger in natürlichen Alltagssituationen.
Zusammanfassung: FKK-Bilder sind per se Pornografie, aber der BGH würde jedes Urteil, das in diese Richtung geht aufheben.
Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast im Deutschlandradio Kultur. „Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen.“ Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten, sagte Künast. Um Familienfotos auch künftig nicht zu illegalisieren, könnte in einem möglichen Gesetz von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein, so die Grünen-Politikerin.
Also FKK und Familienalbums sind natürlich und gewerblicher Handel mit was auch immer unnatürlich. Nur kann mit dem Wort keiner mehr was anfangen. Das mag richtig gedacht sein, aber ist doch vollkommen nutzlos beschrieben. Was auch immer sie mit natürlich meinte (FKK. nicht gewerblich) versteht doch heute eh keiner mehr.

Nach dem Absolutheitsverbot durch den Edathy-Skandal: Nacktaufnahmen von Kindern müssten verboten werden, jetzt wieder die Abolutheitserlaubnis nackter Kinder als natürlich. Dennoch die Beschreibung im Gesetz, die alles Mögliche bedeuten kann. Wer soll denn daraus noch schlau werden?

Wir haben eine Absolutiinserlaubnis nackter Kinder als nichtpornografisch und wir haben Kinder die nackt sind als Absolutheitsverbot, da sie aufreizend sind und eine Formulierung im Gesetz, die keiner mehr versteht, daraus ergibt sich:
Seiner Ansicht nach schafft man mit jeder neuen Gesetzesformulierung neue Unsicherheiten.
Rechtsunsicherheit
Rechtslupe
Posing-Fotos – und die Toleranz des Bundesgerichtshofs

Für eine Strafbarkeit wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 1 StGB ist es erforderlich, dass es zu einem sexuellen Übergriff mit Körperkontakt im Sinne von § 176 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB auf das jeweilige Kind kam.
Posing-Fotos – und die Toleranz des Bundesgerichtshofs

Dies ist nicht der Fall, wenn von dem geschädigten Kind lediglich Nacktbilder und Aufnahmen erstellt werden, in denen das Kind sexualisierte Posen einnimmt, ohne dass an ihm auch sexuelle Handlungen vorgenommen wurden.
Kurz: Hardcore

Abschluss: Den ganzen Erotik und Posing-Kram kann man sich schenken, da es vor den obersten Gerichten keinerlei Bestand hat. Per se ist zwar Softcore ein Straftatbestand, aber einer, der keine Anwendung findet und somit ignoriert werden kann. Daher sind FKK-Bilder usw. aus meiner Sicht völlig uninteressant, genau wie ihre angebliche Strafbarkeit. Darüber lässt sich zwar diskutieren, aber das ist Zeitverschwendung. In letzter Instanz zählt nur Hardcore und das ist das was ich als strafrelevant ansehe und das Erotik-Zeugs und die Härten dazu sind nebensächlich.

Die Rechtsunsicherheit wirkt sich aus. So werden vor allem auf Youtube usw. völlig harmlose Bilder und Videos von Kindern, die keinerlei Erotik oder gar Pornografie beinhalten und positiv kommenitert werden, gelöscht.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Gast » 30.06.2019, 14:50

LeGo hat geschrieben:Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist.
Es muss unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung oder sexuell aufreizend sein nach dem Gesetz. "wenn das zu sehen ist" reicht also nicht.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Gast » 30.06.2019, 08:05

Lügenpresse hat geschrieben:Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !
Es gibt ja auch Shows im Fernsehn, in denen die Kinder im Freibad gefilmt werden. Hast du mal "die Geißens" gesehen? Ich hab das nicht regelmäßig gesehen, aber immer wenn ich reingeschaut habe liefen die beiden blonden Wixxvorlagen im dünnen Bikinie rum. :lol: 8) Oder die Talentshows wo Kinder in körperbetonten hautengen Teilen vor allen Zuschauern im Spagat oder der Brücke ihr Unterteil entgegen stecken, wo du bei der engen Kleidung jeden Schlitz und jedes Loch sehen kannst. :oops: Der reinste Kinderporno sag ich dir.

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von homer » 30.06.2019, 07:59

:roll:

LeGo hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben:Juristische Definition: Nackte Kinder können Pornografie sein.
Aber nicht das am Strand nackt spielende Kind oder das Kind, das sich gerade mitten im Unkleiden befindet. :roll:
Doch, genau oder gerade (!) das. Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist.
:roll: :kopfsch: :roll:
184b STGB
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,[/color]
:roll:

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Lügenpresse » 29.06.2019, 13:49

Was aber lustig ist, das sich Shows wie The Voice Kids großer Beliebtheit erfreuen und die Zuschauer jubeln wenn die Kinder auf die Bühne kommen, da regt sich keiner auf, noch schlimmer sind diese Fake Shows im Nachmittags Programm auf den Privaten, oft geht es da um Kinder im Krankenhaus, zu Hause, in der Schule usw. auch hier kein Aufreger. Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von Mitleser » 29.06.2019, 12:33

Genau so sieht's aus... Wenn das Strandnackedei-Foto irgendwo im Familienalbum steckt, wird kein Hahn danach krähen, aber wenn ein Pädo eine Bildersammlung mit Strandnackedeis besitzt, dann wird man ihm das negativ auslegen. Es könnte ja irgendein Foto dabei sein, wo ein Kind "aufreizend" posiert, auch wenn die Pose mit gespreizten Beinen rein zufällig entstand, weiß ja keiner. Und wenn die "kriminalistische Erfahrung" besagt, dass Pädos mit großer Wahrscheinlichkeit auch KiPos (gleich, welcher Art auch immer) besitzen, und alleine das ein Eingreifen der Behörden "legitimiert", weiß ich auch nicht mehr, was ich von den Gesetzen halten soll.

Warum wohl hat YouTube vor ein paar Monaten die ganzen Gymnastik- und "Morgenroutine"-Videos aus den Suchergebnissen und Videovorschlägen entfernt? Ja, da haben irgendwelche Leute sexistische Kommentare gepostet, aber es hätte ja auch gereicht, wenn man die Kommentare für solche Videos deaktiviert. Und bei diesen Videos handelt es sich definitiv um bekleidete Kinder (solche mit Nacktheit hätte man ohnehin umgehend gelöscht), von "Porno" also keine Spur. Fest steht: Die Gesellschaft sieht überall nur Kinderpornos, auch wenn es objektiv gar keine sind. Kommt ein Mann (vielleicht auch eine Frau?) auf die Idee, solche Bilder und Videos toll zu finden, wird er sofort als Pädo gebrandmarkt, und dann ist Schluss mit Lustig...

Re: Gesetzesverschärfung 2019

von LeGo » 29.06.2019, 12:01

Gast hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben:Juristische Definition: Nackte Kinder können Pornografie sein.
Aber nicht das am Strand nackt spielende Kind oder das Kind, das sich gerade mitten im Unkleiden befindet. :roll:
Doch, genau oder gerade (!) das. Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist. Das kann hier noch so oft verleugnet werden, es ist juristische Realität, ob nun rechtmäßig oder nicht...

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