Wenn Computa im Spiel sind, geht es auch oft um die Herausgabe von Passphrasen.
Hier ein paar Zitate aus dem Thema "Mein Hafttagebuch" im Forum NGB. Vielleicht interessiert das wen.
Ein großer Schriftsteller wird der Autor der Zeilen nicht, immerhin scheint Deutsch nciht seine Muttersprache zu sein, denn irgendwo steht, dass er seine Deutsche Staatsangehörigkeit verloren habe.
Wie ein Forenusa meinte würde der Stil das ganze eher authentisch machen.
In wie fern sich mein Geständnis, positiv oder negativ, ausgewirkt hat ist wirklich schwer zu sagen.
Ich weiss nicht, was passiert wäre, wenn ich kein Geständnis abgelegt hätte.
Meine persönliche Meinung ist folgende:
Erstens bin ich heil froh darüber, dass ich komplett alles zugegeben habe, denn nur deswegen kann ich jetzt in ruhe schlafen und habe ein reines Gewissen. Hätte ich noch irgendwelche Taten vertuscht, dann hätte ich täglich mit der Angst leben müssen, dass die Polizei mich wieder einbuchtet, wenn sie darauf gestoßen wären.
Das Hauptziel meines Geständnisses war es, meinen Bruder so schnell wie möglich aus der Haft zu bekommen. Ich wollte, dass die Polizisten begreifen, dass er kein Mittäter war, sondern maximal als "Beihilfe" diente.
Mein Anwalt war ein guter Bekannter meines Vaters, weshalb er auch für ein vollständiges Geständnis meinerseits war, damit mein Bruder raus kam. Auch der Druck meiner Eltern, und auch die Rolle des älteren Bruders brachten mich schlussendlich dazu, ein Geständnis abzulegen.
Als Fazit kann ich nur sagen, dass ich denke, dass das Geständnis keine Auswirkung auf die höhe meiner Straftat hatte und wenn, dann nur gering. Denn die positiven Effekte durch das Geständnis waren eher Dinge wie, dass ich früh Lockerungen bekam.
Jedoch hatte ich gehofft, dass ich durch das Geständnis auch eine mildere Strafe bekomme, vorallem deswegen, da ich das Verschlüsselungspasswort meines Rechners preisgab und somit erst den Zugriff zu allen Beweismitteln lieferte.
Jedenfalls war mein Rechner mit TrueCrypt verschlüsselt. Ich kenne mich da nicht wirklich aus, habe damals lediglich eine Anleitung befolgt und meine Festplatte komplett verschlüsselt. Als Passwort hatte ich einen 36-stelligen Code, zusammengesetzt aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
Ich wusste nicht, ob die Polizei in der Lage war, die Verschlüsselung zu knacken, denn bisher hatte ich nur davon gelesen und keine Beweise über die "Unknackbarkeit" gesehen.
Jedenfalls, zwei Monate nach meiner Verhaftung, kurz vor meiner Verhaftung, rief die Bundespolizei beim Rektor der Haftanstalt an und wollte mich sprechen. Da ich mich sowieso bereit erklärt hatte auszusagen, wollten sie von mir das Passwort für den Rechner, da sie diesen bisher nicht knacken konnten. Ich gab ihnen das Passwort und sie kamen in den Rechner rein, womit sie quasi "vorbereitet" zu meinem Geständnis kamen.
Der Bundespolizist teilte mir mit, dass die "IT-Abteilung" gesagt hätte, dass das Passwort bzw. die Verschlüsselung unknackbar sei, die Wahrscheinlichkeit läge bei 0 Prozent.
Ich war selber baff. Sie sagten mir, dass ich deshalb mit einer Strafmilderung rechnen könne, da ich kooperativ war.
Sie teilten mir aber auch mit, dass ein unvollständiges Geständnis, also auch wenn nur ein Punkt ausgelassen würde, dazu führen kann, dass ich keine Strafmilderung erhalte. Dies ist glaube ich auch der Grund, weshalb ich keine Strafmilderung erhalten habe, da ich eine Sache ausgelassen hatte, eine wichtige Sache, doch das ist widerum ein Kapitel, welches ich später veröffentlichen möchte.
Aussage der Richterin völlig absurd: "Für das Preisgeben des Passworts erhalten Sie keine Strafmilderung. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, wann wir die Verschlüsselung geknackt hätten. Sie haben lediglich den ganzen Prozess beschleunigt und sich selbst auch ein Gefallen damit getan."
2 Monate vor meinem Gerichtstermin bittete ich meinen Vater einen Top-Anwalt zu holen und diesmal als Wahlverteidiger und nicht als Pflichtverteidiger einzusetzen. Dies war mein größter Fehler, denn er hat uns (besser gesagt meinem Vater) rund 15.000 EUR gekostet und im Grunde sagte er nur: "Hättest Du dein Geständnis nicht gemacht, dann hätten wir was reissen können, aber so sind mir die Hände gebunden."
Wenn man gegenüber Ermittlern ein Geständnis macht, dann hat das so gut wie keine Auswirkung auf das Strafmaß (zumindest ist das auch meine Meinung). Denn das Gericht begründet häufig, dass man lediglich das Ermittlungsverfahren beschleunigt hat (auch zum eigenen Interesse) und ein Beitrag zur Tataufklärung nicht nachgewiesen werden kann.
Ein Geständnis bringt tatsächlich etwas, wenn zur Verhandlung die Beweislage gegen den Angeklagten schlecht aussieht und man dann mit einem Geständnis rückt. Meist schlägt die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger des Angeklagten dann tatsächlich ein Deal vor. Doch dieser Fall kam selten bis gar nicht vor, während ich in Haft war. Die Meisten (inklusive mir), knicken vor den Gerichtsverhandlungen schon ein und geben den Ermittlern ein Geständnis ab.
Was jedoch sehr häufig vorkommt und gar nicht gern gesehen wird, ist das Verpfeifen der Mittäter. In der Haftanstalt nannten sie solche Leute immer 31er. Hat irgendwie mit irgendeinem Paragraphen in irgendeinem (Straf-)Gesetzbuch zu tun.
Und da hab' ich sehr häufig mitbekommen, wie Angeklagte mit einer tatsächlich vergleichsweise sehr niedrigen Haftstrafe davon gekommen sind, weil sie ein oder mehrere Mittäter verpfiffen haben. Dementsprechend lernte ich auch viele Häftlinge (hauptsächlich Drogendealer) kennen, die allein wegen Aussagen einsaßen.
Dem kann man sich wohl anschließen. Sollte es allerdings um eine Straftat gehen die dem hier anwesenden pädosexuellen Klientel zuzuordnen ist bei der es Opfer gibt, gibt sieht die Situation anders aus. Bei dem Typ geht es "nur" um Betrug und nicht um Kinderseelenmord durch Zungenküsse.Das nächste Mal: Better Call Saul