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zac15416

Zungenküsse

Beitrag von zac15416 »

Sind ZK mit unter 14 Jahre alten Kindern denn nun eine Vergewaltigung oder nur ein sexueller Missbrauch?
Gast

Re: Zungenküsse

Beitrag von Gast »

Sexueller Missbrauch von unter 14 Jährigen wird als Vergewaltigung gewertet.
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Smaragd aus Oz
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]zac15416[/color] hat geschrieben: ZK mit unter 14 Jahre alten Kindern denn nun eine Vergewaltigung oder nur ein sexueller Missbrauch?
Weder noch. Ein Blick ins Gesetz sagt uns:
§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
[...]
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind [...] ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
@Gast:
Nein.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Zungenküsse

Beitrag von Gast »

Ein Zungenkuss ist genauso ein Eindringen in den Körper wie Oralverkehr und kann als solcher gewertet werden. Abgesehen davon wird es wohl eher auf einfachen und nicht schweren sexuellen Missbrauch hinaus laufen.
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Smaragd aus Oz
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Abgesehen davon wird es wohl eher auf einfachen und nicht schweren sexuellen Missbrauch hinaus laufen.
Du merkst hoffentlich, dass Du Dir mit diesem Satz zu Deinem ersten Satz widersprichst.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Zungenküsse

Beitrag von Gast »

Das Urteil ob schwerer sexueller Missbrauch, einfacher sexueller Missbrauch oder schlichtweg ein Freispruch liegt im Ermessensspielraum des Richters.

Daher kommt es auf den Einzelfall an und man kann kein allgemeines Urteil, keine verallgemeinerte Aussage treffen. Und wenn ich im ersten Satz schreibe, dass Urteil x gesprochen werden kann, dann widerspreche ich da nicht. Im Grunde genommen haben beide Sätze sogar wenig bis nichts miteinander zu tun- ok es kann etwas miteinander zu tun haben und ich könnte mir widersprochen haben- geschenkt. Du bist heute echt haarspalterischer als Ovid zu besten Zeiten.
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Smaragd aus Oz
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Nein. :P
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Sascha
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Sascha »

Gast hat geschrieben:Das Urteil ob schwerer sexueller Missbrauch, einfacher sexueller Missbrauch oder schlichtweg ein Freispruch liegt im Ermessensspielraum des Richters.
Nein, liegt es nicht. Wenn es sexuelle Handlungen gab, die mit einem Eindringen in den Körper von wem auch immer verbunden sind, ist es schwerer sexueller Missbrauch, Punkt. Wenn der Kuss als Zungenkuss gewertet wird, ist es natürlich ein Eindringen in den Körper.

Das Einzige, was dem Richter da freisteht, ist ein minder schwerer Fall.
Gast

Re: Zungenküsse

Beitrag von Gast »

Ok noch ein Haarspalter.

Ein Zungenkuss kann auch ohne ein Eindringen in den Körper statt finden und es kommt, wie beschrieben, auf den konkreten Einzelfall an.

Und da kann es so sein, dass der Fall klar und eindeutig ist, möglich und denkbar (ohne dass dies als Grundlage irgendwelcher Widersprüche gedeutet werden sollte) wäre, dass der Fall nicht eindeutig klärbar ist und wiederum dem Ermessensspielraum des Richters geschuldet bleibt.

Und ohne einen konkreten Fall können wir die theoretischen Spielereien fast unbegrenzt ausbauen. Hat noch wer Langeweile?
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Sakura
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Sakura »

Wenn der ZK was Schweres ist, dann soll man es doch gleich richtig machen. :wegrenn:
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Forum-Geist
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Forum-Geist »

Am besten nicht drauf einlassen auch wenn die kleine Maus noch so verliebt ist. Man steht man schon mit einem Bein im Knast und wenn es innerhalb der nächsten 30 Jahre raus kommt (ja so lange kann es dauern :shock:) bist du ganz im Arsch...
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.

Heraklit
zac15416

Re: Zungenküsse

Beitrag von zac15416 »

1. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hält im Fall II. 1. der Urteilsgründe rechtlicher Überprüfung nicht stand. Nach den Feststellungen küsste der Angeklagte in diesem Fall das Kind auf den Mund, wobei seine Zunge ein Stück weit in den Mund eindrang, und berührte es - auch unter der Bekleidung - im Brust - und Intimbereich. Diese Feststellungen belegen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB, nicht aber das Vorliegen des Qualifikationstatbestandes des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB. Ein Zungenkuss stellt keine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung dar und erfüllt damit den Tatbestand des schweren sexue l- len Missbrauchs eines Kindes nicht (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223, 225)
BGH 154/16
Sakura hat geschrieben:Wenn der ZK was Schweres ist, dann soll man es doch gleich richtig machen.
Es wurden schon Leute wegen weitaus weniger gesperrt.
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Horizonzero
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Horizonzero »

Ja - und in China ist ein Sack Reis umgefallen.
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surfbrätti
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Re: Zungenküsse

Beitrag von surfbrätti »

Verdammt, ich möchte SOFORT die Zeit zuzrückdrehen als ich 13 war und nochmal mit der süßen zuckersüßen 11yo knutschen!!
Nur diesmal viel länger. (und vielleicht auch gleich noch ein bißchen Sakuras Rat befolgen :D )
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Annika
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Re: Zungenküsse

Beitrag von Annika »

Da gibt es eigentlich nur eine Antwort

aus From Dusk Til Dawn

Der genaue Wortlaut heißt in etwa ::

FICK SIE !!
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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