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Gast

Re: Verjährung

Beitrag von Gast »

Wie kommst Du auf 40 Jahre?
Ich habe 20 Jahre Verjährung als Maximum für Szenetypische Straftaten angenommen. Wenn kurz vor Ablauf der 20 Jahre der unwahrscheinliche Sonderfall eines Neubeginns der Verjährung eintritt sind es nochmals 20 Jahre. Maximum das Doppelte.
§ 78c Abs. 3 meine ich.
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.

Vielleicht sind 30 bzw. 60 Jahre aber richtig, wenn ich mir §178 ansehe :(. Dann läge man bei maximal 30 Jahren (wenn das Opfer im 1. Lebensjahr zum Opfer wird) ruhen der Verjährung (30 - Alter oder Geburtsjahr + 30) plus 30 Jahre bis zur Verjährung und im Sonderfall (§78c) das doppelte von 30.
Das Opfer wäre 90 und der Täter über 108. Wäre der Täter unter 18 Jahren und über 14 Jahre alt bei der Tat, wären die Strafrahmen nicht so hoch etc.
Dinner for one (auch unter dem Titel Der 90. Geburtstag bekannt) verjährt auch immer wieder am 31.12. jeden Jahres :D Jeder der fehlenden Gäste steht für einen Peiniger. Angelika Oetken in der Rolle von Miss Sophie. Heiko Maas ist der Buttler. Skol!

Das ist fern ab von der Realität. Aber das ist die aktuelle Vollstreckung der Lebenslangenfreiheitsstrafe ebenso.
Warum? Ich habe die Vorlesung Strafzwecktheorie nicht besucht leider.




"Der Zeitpunkt der letzten Handlung ist bei Missbrauch ist entscheidend."

Der Täter in Beispiel 1 hätte eine geringere Strafe zu erwarten als der Täter in Beispiel 2. Der Zeitpunkt der letzten Tat ist entscheidend für das Strafmaß!
Wenn man von einem Missbrauch ausgeht der nicht unter §78b fällt dann ist es ebenso entscheidend.

Ob hier ein Troll oder aktiver Missbraucher mitliest, es kommt darauf an wie und wann man einen stattfindenden Missbrauch beendet und seinen Kopf aus der Schlinge zieht.
Es gibt ein Handbuch wie man beginnt aber es gibt keins - bebildert oder nicht - welches beschreibt wie man aufhört. Die Theorie zu den Verjährungszeiten wäre sicher ein eigenes Kapitel.

In einem früheren Post wurde gefragt, ob es bei so ewig langen verjährungszeiten nicht mehr Sinn machen würde das Opfer direkt zu tod zu schlagen....
Bei einer realistischen Verjährungszeit bis zum 50. Geburtstag des Opfers und einer theoretischen bis zum 90. Geburtstag könnte man auf die Idee kommen besser mit einem Tötungsdelikt zu fahren, dann schweigt das Opfer sicher. :-/
Das bedeutet, das Ende der Verjährung ist immer vom Geburtsdatum des Mädchens abhängig.
Also sollte man so früh wie möglich... :herz:
Doofer Tipp. Wenn der es in die Presse schafft kauf ich dir ein Lolli.

Stichwort Hard Candy: Eigentlich ist es ein gutes Zeichen (aus Sicht der KiSchüs), wenn die Opfer von Missbrauch und KiPo immer jünger werden. Das könnte bedeuten, dass sich "ältere", nicht mehr infantile Kinder eher rumzicken und dem ein Ende setzen.




"30 - Alter" hast du verstanden. Gut.
Ob du Geburtsdatum + 30 oder ich 30 - Alter rechne kommt auf das gleiche raus.


Wenn man ein Kind vergewaltigt hat dies eine andere Verjährungszeit als andere Straftatbestände. Das muss man auch bedenken, wenn die Intensität der Übergriffe sich steigert.

Das Kind ist geboren am 01.01.2000.
Variante 3: Der Täter missbraucht das Kind in einem minderschweren Fall am 06.06.2006.
Die Verjährung ruht bis zum 01.01.20??. Danach läuft die ??-jährige Verjährungsfrist bis zum 01.01.20??.
Täter Vergewaltigt das Kind am 11.11.2011.
Die Verjährung ruht bis zum 01.01.2030. Danach läuft die 20-jährige Verjährungsfrist bis zum 01.01.2050.

Das Beispiel zeigt, dass die Intensität zu nimmt. Vor 2011 hat es noch sehr viel Sinn von weiteren Taten abstand zu nehmen. Auch nach der Tat 2011 macht es sinn was die spätere Strafzumessung angeht. Was die Zeit der Verjährung angeht nicht.
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Expectation
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Re: Verjährung

Beitrag von Expectation »

Magst Du Dich hier anmelden?
Gast hat geschrieben: Bei einer realistischen Verjährungszeit bis zum 50. Geburtstag des Opfers und einer theoretischen bis zum 90. Geburtstag könnte man auf die Idee kommen besser mit einem Tötungsdelikt zu fahren, dann schweigt das Opfer sicher. :-/
Ich kenne keinen Menschen, der nach so vielen Jahren noch ein Interesse an einer Anzeige hat. Die Nachweisbarkeit beläuft sich gegen 0, daher sehe ich das als weniger dramatisch.

Opferschutzverbände wie der Weiße Ring sagen, Täter sollten lang leiden, genau wie die Opfer und Opfer bräuchten Zeit, bis sie sich dem Täter stellen könnten. Die Nachweisbarkeit sehen sie aber auch nicht. Von dem her ist es im Grunde auch egal.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

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Smaragd aus Oz
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Re: Verjährung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:
Sakura hat geschrieben:Das bedeutet, das Ende der Verjährung ist immer vom Geburtsdatum des Mädchens abhängig.
Also sollte man so früh wie möglich... :herz:
Doofer Tipp. Wenn der es in die Presse schafft kauf ich dir ein Lolli.
Mit Deinem
[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:20 Jahre Verjährung als Maximum für Szenetypische Straftaten
stehst Du dem "doofen Tipp" nicht nach.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Verjährung

Beitrag von Gast »

Ob du jemanden kennst welche Relevanz hat das?
Die Nachweisbarkeit ist gegeben, wenn es eine Opferzeugenaussage gibt und diese verwertbar ist. Das recht für ein Urteil aus. Bei Aussage-gegen-Aussagekonstellationen ist es immer schwer zu einem Urteil zu finden.

Kannst du mir eine Quelle nennen wo KiSchüs sagen, dass der Täter (lang) leiden sollen?
Es braucht viel Zeit über die Tat zu reden und eine solche anzuzeigen. Besonders, wenn es sich richtig und gut angefühlt hat und das Umfeld darauf drängt.


Szenetypisch scheint auch die Unsachlichkeit zu sein, die der eine oder andere hier anlegt, wenn ihm sonst nichts mehr einfällt. :p
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Expectation
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Re: Verjährung

Beitrag von Expectation »

Quelle ntv, Datum Dienstag, 09. März 2010
Ist es sinnvoll, die Verjährungsfrist für Missbrauch zu verlängern?

Beratungsstellen und Opferverbände unterstützen die Forderung, betonen jedoch zugleich, dass es nicht das größte Problem bei der Verfolgung von Missbrauch ist. "Es kann nicht sein, dass das Opfer sein Leben lang unter den Folgen des Missbrauchs leidet, der Täter aber nicht", sagt Helmut Rüster, Sprecher der Opferhilfe Weißer Ring mit Blick auf die Verjährungsfristen. Damit sei der Täter quasi besser gestellt als das Opfer, weil er nur eine Zeit lang Konsequenzen befürchten müsse. Auch der Hamburger Psychologe Oliver Bienia spricht sich für eine Abschaffung oder Verlängerung der Fristen aus.

Bildungsministerin Schavan will die Verjährungsfristen verlängern.

Bienia arbeitet für den Verein Dunkelziffer, der in der Hansestadt Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder anbietet. "Wenn man als Gesellschaft Missbrauch ächten will, sollte die Strafverjährung ausgeweitet werden", sagt der Psychologe. Zumal Opfer meist Zeit bräuchten, um sich Tat wie Täter stellen zu können. Allerdings ist es fraglich, in wie weit Missbrauch noch nach 20 Jahren nachweisbar ist. Die einzigen Beweise sind meist die Aussagen der Opfer, mögliche DNA-Spuren sind dann längst verwischt.
Gast hat geschrieben:Szenetypisch scheint auch die Unsachlichkeit zu sein, die der eine oder andere hier anlegt, wenn ihm sonst nichts mehr einfällt. :p
Das waren Argumente (Täter sollen leiden, Ächtung von Taten und damit Tätern), die zu der Verlängerung der Verjährungsfrist geführt haben. Der weiße Ring ist immerhin eine der bedeutensten Opferschutzvereinigungen. Was genau hat das mit Unsachlichkeit zu tun?
Gast hat geschrieben: Kannst du mir eine Quelle nennen wo KiSchüs sagen, dass der Täter (lang) leiden sollen?
Die Quelle beschreibt die Verlängerung der Verjährungsfrist als Ächtung und Leidenszeit für den Täter, weil Opfer lang leiden müssen. Der Zeitraum bezieht sich also auf die Dauer der Verjährungsfrist. Oben haben wir ein Beispiel, wo der Täter 108 Jahre alt wäre. Diese Zeit ließe sich durch Unterbrechungen nach § 78c Abs. 3 noch weiter in die Länge ziehen, bis der Täter noch älter wäre.

Unsachlich finde ich es, ohne Grund eine solche zu unterstellen und scheinheilig ist es, wenn die Vergeltungssucht die zu der Verlängerung geführt hat, als etwas besseres dargestellt werden soll, als sie ist.

Wer den Tätern das selbe Leid wünscht, wie sie den Opfern wiederfahren ist, ist genauso ethisch auf einer Stufe, wie pädosexuelle Täter und vom Charakter her genauso verwerflich, dass allerdings ohne dafür leiden zu müssen oder geächtet zu werden, statt dessen folgen Anerkennung für diese widerlichen Ansichten. Das nenne ich Doppelmoral.

Der Opferschutz wird nur zur Täterdiskriminierung als Scheinmoral missbraucht. Das ist übrigens auch der einzige Grund, warum sämtliche Beschlüsse mehrheitsfähig sind.
Wenn Du mir schon Unsachlichkeit vorwirfst, dann werde ich das mal machen: Bei Juden wurde das ebenso gemacht und da siehst Du, welchen geistes Kind Eure Massenmoral ist. Nur weil jeder Mist macht, wird daraus kein Gold, selbst wenn jeder wie derzeit, der den Mist macht, diesen als Gold benennt und sich alle die das tun, gegenseitig darin bestätigen.

Ich finde sogar Menschen, die sich zu ihren Taten und ihrer Schuld bekennen respektabler als solche Doppelmoralisten, die keine Moral haben und nur so tun als ob und sich von jeder Schuld frei sprechen. Ihr gehört auf den Müllhaufen, das ist meine Meinung dazu.

Das ist das Problem zentralistischer Zeitungen. Siehe "Der bunte Kiosk der Presselandschaft" im Youtube-Video, eine Sendung aus dem ZDF welche "die Anstalt" heißt.
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Gast

Re: Verjährung

Beitrag von Gast »

Ich glaube das mit der Verjährung ist geklärt.

Danke für den Text.
Ich interpretiere das so, dass die Opferrechte gestärkt werden soll und jeder Ansatz ist denen Recht, auch wenn er keinen gebotenen Abstand erkennen lässt.
Opferschutzverbände wie der Weiße Ring sagen, Täter sollten lang leiden, genau wie die Opfer
Das habe ich so nicht gelesen oder verstanden!
Wenn sich Opferschützer mit den Tätern befassen, dann machen sie ihre Arbeit nicht gut.


Das mit unsachlich war an SaO gerichtet, der nicht merkt, dass er besser nichts mehr schreiben sollte, wenn er dem Thema nichts mehr hinzufügen kann.
Girlsarefun
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Re: Verjährung

Beitrag von Girlsarefun »

@ expectation du schreibst du findest Leute die sich zu ihren taten und ihrer schuld bekennen respektabler als doppelmoralisten aber mich hast du also troll bezeichnet, nur Weil ich ehrlich bin und stolz auf mich wie passt den das zusammen?
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Expectation
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Re: Verjährung

Beitrag von Expectation »

Girlsarefun ich glaub Dir schlicht kein einziges Wort von dem was Du erzählst. Weißt Du wie viele Trolle hier schon waren, die nur kriminalisieren wollten und das gleiche wie Du geschrieben haben? Dazu noch die Aktion mit der Avatar-Übernahme eines anderen Benutzer des Forums, der gleichzeitig auch Du selbst sein könntest usw.

Auch finde ich nicht gut, wie Du stolz darauf bist, Kinder nur zum Sex haben zu wollen. Das widert mich an.

Es ist übrigens ein Unterschied, zu seinen Taten zu stehen und ein anderer, damit das Forum in Verrufung zu bringen. Man kann ja im Stillen zu den eigenen Taten stehen und muss damit nicht das Ansehen aller hier Schreibenden in den Dreck ziehen.

Ich habe z.B. Respekt vor jemaden, der Geld spendet und das für sich behält. Bei denen, die das öffentlich machen, sieht das schon wieder anders aus.
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Girlsarefun
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Re: Verjährung

Beitrag von Girlsarefun »

@ expectation um mal eines klarzustellen ICH BIN KEIN TROll!!!! Ich habe versucht einen eigenen Avatar hochzuladen, aber mir hat keiner einen Tipp gegeben wo ich Bilder in der richtigen Größe finde, klar soweit?! Und ehrlich wird man ja wohl noch sein dürfen, schließlich sind wir ja hier " unter unsresgleichen" oder etwa nicht?
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712
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Re: Verjährung

Beitrag von 712 »

Girlsarefun hat geschrieben: aber mir hat keiner einen Tipp gegeben wo ich Bilder in der richtigen Größe finde, klar soweit?!
Nee. Ich kauf dir nicht ab, dass du kein einziges Programm kennst, mit dem man Bilder verkleinern und zuschneiden kann. Außerdem würde auch das nicht entschuldigen, ungefragt, das Ava von jemand anderem zu benutzen.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
tabor
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Re: Verjährung

Beitrag von tabor »

Girlsarefun, du bist höchstens meinesgleichen, auch haben wir beiden den selben Ava.
Girlsarefun
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Re: Verjährung

Beitrag von Girlsarefun »

@tabor und wie oder was bist du wenn ich deinesgleichen bin? Nur damit ich weiß ob wir das gleiche meinen
Girlsarefun
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Re: Verjährung

Beitrag von Girlsarefun »

@ 712 ich schreib vom handy ist das so schwer zu verstehen? Da hat man nicht so viele und leichte Möglichkeiten und falls du mal auf die uhrzeit schaust wanna ich meine posts schreibe ( 2:40 morgens) wird dir klar werden, das ich um die uhrzeit sicher nicht groß anfangen werde mit suchen und rumprobieren, da lieg ich lieber mit meiner kleinen maus im bett ( und zwar beide nackt :P )
tabor
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Re: Verjährung

Beitrag von tabor »

@Girlsarefun: Ich bin gut, edel und (überaus) hilfreich.

Komm. lass dein Pädohandy beiseite und phantasier uns noch was über das nackte Kind, mit dem du rechtswidrig schläfst. Es gibt tolle Therapieangebote und die Internetwache der Polizei im Netz ist 24x7 offen für dich.
Aiko
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Registriert: 28.07.2014, 20:45

Re: Verjährung

Beitrag von Aiko »

Was ist an nackig nebeneinander liegen rechtswidrig?
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