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Gabriel-Leser

Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Gabriel-Leser »

Und zack, bist du draußen vor der Tür. Es ist ja des Grauses. Wie ihr alle wisst, wurde dem K13ler vor zig Jahren die Wohnung gekündigt, dabei dachte ich immer, sein mitunter suboptimales Verhalten wäre Schuld daran. Gabriel meint aber, dass sowohl Mietverträge- als auch Arbeitsverträge gekündigt werden können.
47. Kann Dein Vermieter oder Dein Arbeitgeber bereits aufgrund Deiner pädophilen Veranlagung den mit Dir geschlossenen Vertrag kündigen?

Grundsätzlich Ja, aber: es kommt darauf an! Hat das Arbeitsverhältnis einen Bezug oder eine örtliche Nähe zu Minderjährigen (Lehrer, Erzieher, Koch in einer Schulkantine), ist eine personenbedingte Kündigung aufgrund der pädophilen Neigung erwägbar. Sofern das Arbeitsverhältnis keinerlei Bezug oder örtliche Nähe zu Minderjährigen aufweist, käme es mitunter darauf an, inwieweit die pädophile Neigung geeignet ist den Betriebsfrieden zu stören und/oder den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu gefährden. Hierzu müsste die Einzelfallbetrachtung mitunter berücksichtigen, wie bekannt die pädophile Neigung des Betroffenen ist und welchen Anteil der Betroffene an diesem Bekanntheitsgrad hat. Ein offen pädophil lebender Verkäufer könnte z. B. Schwierigkeiten damit haben zu verkaufen. Der Zeitfaktor zwischen dem Bekanntwerden einer pädophilen Neigung und einer möglichen Kündigung ist ebenso ein nicht unwichtiges Kriterium. Je mehr Zeit zwischen diesen Zeitpunkten vergeht, desto unwahrscheinlicher ist die Aussicht hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund dieser Neigung. Ähnlich verhält sich die Situation mit Blick auf einen Wohnraummietvertrag. Ist die pädophile Neigung des Mieters schon länger bekannt, kann der Vermieter nicht urplötzlich und ohne Weiteres kündigen, weil er den Hausfrieden gefährdet sieht. Erfolgt eine außerordentliche Wohnraumkündigung unmittelbar nach dem Bekanntwerden einer pädophilen Neigung, z. B. durch einen Zeitungsartikel, kann daraus aber grundsätzlich die Wirksamkeit der Kündigung resultieren. Innerhalb beider Vertragstypen ist das Ergebnis einer Kündigungswirksamkeit sehr stark einzelfallabhängig. Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeits- und Mietrechtsangelegenheiten ist für jeden pädophilen Menschen immer eine sinnvolle Investition.
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Smaragd aus Oz
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Das sind Gemeinplätze, die zu Aufregung keinen Anlass geben. Anknüpfungspunkte für die Kündigungen sind Betriebsfrieden, Hausfrieden, Arbeitssicherheit.

Das muss man als Vermieter oder Arbeitgeber nur richtig begründen, dann wird man jeden los, dessen Nase einem nicht passt. :roll: Am einfachsten wäre es sogar, in der Begründung gar nicht Pedovielie, Hautfarbe, Religion, Nase - oder was sonst auch immer für den Kündigungswillen Anlass gegeben hat - zu erwähnen, dann läuft man weniger Gefahr, dass im Falle eines Rechtstreits ein Gericht ein Problem mit dem Allgemeinen Gleichschaltungs... äh Gleichbehandlungsgesetz sieht.

Übrigens ist die Möglichkeit, jederzeit jeden kündigen zu können - und zwar auch aus den fiesesten und persönlichsten Gründen - ein Urrecht der zivilrechtlichen Privatautonomie, also das rechtliche Gold, auf dessen Grundlage wir überhaupt eine Wirtschaft haben und uns auf Zusagen und Verträge mit anderen Menschen verlassen dürfen.
Nicht die Tatsache, dass man jemandem wegen Pedovielie kündigen kann, ist die Anomalie. Die Anomalie sind vielmehr die in den letzten Jahrzehnten - vor allem durch das Europarecht - fortschreitende Einschränkung von Kündigungsrechten und den Kontrahierungszwängen durch staatlich erzwungene Gleichbehandlungen.
Wenn man Pedoviele kündigen darf, ist das nur ein Weg zurück zur zivilrechtlichen Freiheit. Ein Stück des Staatszwangs-Tumors, der das Zivilrecht durchwuchert, wird abgeschnitten.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Cocolinth
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Cocolinth »

@ SaO

Immer bedenken:

Wer sich der Staatgewalt beugt, tut auch dies stets nur freiwillig.

Anders formuliert: Die Staatsgewalt ist "auch nur ein Mensch" im Machtgerangel der souveränen Akteure und also keineswegs anomal. Im Gegenteil: It's part of the game. ;-)

Deine "urrechtliche Privatautonomie" KANN gar nicht angetastet werden. Würde des Menschen usw.

Heißt freilich nicht, dass du im Zweifelsfall nicht mit den Konsequenzen leben musst. Aber auch das ist ja eine freiwillige Angelegenheit und Manifestation der urrechtlichen Privatautonomie. Betonung auf "ur-". ;-)

Eine Alternative gibt's immer. :päckchen rasierklingen zuschieb:
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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naylee
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von naylee »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Übrigens ist die Möglichkeit, jederzeit jeden kündigen zu können - und zwar auch aus den fiesesten und persönlichsten Gründen - ein Urrecht der zivilrechtlichen Privatautonomie, also das rechtliche Gold, auf dessen Grundlage wir überhaupt eine Wirtschaft haben und uns auf Zusagen und Verträge mit anderen Menschen verlassen dürfen.

[...]

Wenn man Pedoviele kündigen darf, ist das nur ein Weg zurück zur zivilrechtlichen Freiheit. Ein Stück des Staatszwangs-Tumors, der das Zivilrecht durchwuchert, wird abgeschnitten.
Nein. Sollte man einem Busfahrer auch kündigen dürfen, nur weil sich dieser gerne Autorennen anschaut? Oder weil er im Privaten gar einen 300+ PS-Auto fährt?

Wenn man Pädos aufgrund ihrer Neigung (und auch mit dieser Begründung) kündigen darf, ohne dass sie sich etwas zu Schulde kommen lassen haben, ist das ein klarer Fall von Diskriminierung. Bin mal gespannt, wann so ein Fall das erste Mal vor dem BGH oder dem EuGH landet.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Smaragd aus Oz
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]naylee[/color] hat geschrieben:Sollte man einem Busfahrer auch kündigen dürfen, nur weil sich dieser gerne Autorennen anschaut? Oder weil er im Privaten gar einen 300+ PS-Auto fährt?
Man sollte jeden Busfahrer kündigen dürfen, wenn das Busunternehmen der Meinung ist, dass man sich von dem Fahrer trennen soll - egal aus welchem Grund.
Das Recht, über meine zivilrechtlichen Verträge und Bindungen selbst entscheiden zu dürfen, ist für mich ein sehr hohes und wichtiges Rechtsgut. Das Eindringen des von Grundgesetzes wegen nur für den Staat geltenden Diskriminierungsverbots in das Zivil- und Arbeitsrecht lehne ich ab. Das ist eine Form von staatlicher Regulierung, die auf einer Welle der gesellschaftlichen Übermoralisierung beruht und - wie man an dem folgenden Beispiel sehen wird - sogar Diskriminierung durch Ungleichbehandlung fördert.


Mir ist bewusst, dass meine Position auf den ersten Blick fies anmutet. Doch man sollte das Problem auch aus der Perspektive des Unternehmers betrachten:

Das - potenzielle - Diskriminierungsopfer hat die volle Freiheit, zu entscheiden, mit wem es kontrahiert. Das durch die Presse gegangene schwule Pärchen aus den USA hat die volle Freiheit zu wählen, von welchem Konditor es die Hochzeitstorte bezieht. Das schwule Pärchen kann sich gegen Konditor X und für Konditor Y entscheiden mit der Begründung, dass Konditor X doch ein Hetero sei. Niemand - absolut niemand - würde hier auf die Idee kommen zu sagen, dass das schwule Pärchen den Konditor X wegen seiner Sexualität diskriminiert und deshalb als Sanktion den Vertrag mit X abschließen oder dem X Schadensersatz zahlen muss.
Warum soll umgekehrt Konditor X diese Freiheit nicht haben? Warum soll er weniger Rechte haben als das schwule Pärchen? Das ist meines Erachtens nicht begründbar.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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naylee
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von naylee »

Wenn das schwule Pärchen den Konditor X meidet mit der Begründung, er sei ein Hetero, dann macht sich das Pärchen der Diskriminierung schuldig. Sofern genügend Beweise für diese Diskriminierung vorliegen, kann der Konditor X über rechtliche Schritte nachdenken.

Wenn das Pärchen aber sagt, der Kuchen dort schmecke nicht, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Wenn das Verkehrsunternehmen sich vom Busfahrer trennt, weil er Gas-Bremse fährt, damit für hohe Betriebskosten einschließlich hohem Verschleiß am Fahrzeug sorgt, kann es sich - bei ausreichender Beweislast - versuchen vom Arbeitnehmer zu trennen. In der Realität wird dies sicherlich recht schwierig sein, da das Arbeitnehmerrecht ziemlich stark ist.

Und DAS ist der Knackpunkt, der Unternehmer auf die Füße fallen könnte: unser starkes Arbeitnehmerrecht. Nicht zu verwechseln mit Willkür und Vergeltung.


Nochmal zurück zum Thema: Kann eine Schule einem Lehrer personenbedingt - und nicht verhaltensbedingt - kündigen, weil dieser nachgewiesenermaßen (protokolliertes Sechs-Augen-Outing, Erektionstest am Lehrereingang der Schule positiv, grünes P auf der Stirn...) eine pädophilen Neigung mit sich herumträgt?
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Wallma »

Was ist mit den Lehrern, die erst durch den immerwährenden und engen Kontakt mit minderjährigen Schülern eine latente Pädophilie entwickeln, wird das als Berufskrankheit anerkannt? Der stete Kampf mit der Neigung verunmöglicht das weitere Halten des Unterrichts doch ungemein.
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Sakura
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Sakura »

Wallma hat geschrieben:Was ist mit den Lehrern, [...]
Lehrer sind meistens Beamte und da gilt das Diskriminierungsverbot des Staates.
Ich finde, wenn jeder Angestellte wegen irgendwas gekündigt werden kann, sollte das auch für jeden Beamten gelten.
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Smaragd aus Oz
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]naylee[/color] hat geschrieben:Sofern genügend Beweise für diese Diskriminierung vorliegen, kann der Konditor X über rechtliche Schritte nachdenken.
Klar kann er darüber nachdenken. Nur machen kann er deswegen nichts. :(
[color=#000000]naylee[/color] hat geschrieben:Und DAS ist der Knackpunkt, der Unternehmer auf die Füße fallen könnte: unser starkes Arbeitnehmerrecht.
Du anerkennst also, dass es ein Ungleichgewicht in den Rechten gibt.
[color=#000000]naylee[/color] hat geschrieben:Kann eine Schule einem Lehrer personenbedingt - und nicht verhaltensbedingt - kündigen, weil dieser [...] eine pädophilen Neigung mit sich herumträgt?
Meine Antwort kennst Du bereits. :wink:
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naylee
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von naylee »

@Sakura: Gilt das Diskriminierungsverbot nur für Beamte? Das ist doch im Grundgesetz verankert...

@Smaragd: Sicherlich könnte man argumentieren, dass Arbeitnehmern mehr Rechte als Arbeitgebern zugesprochen werden. Doch schon mit der Arbeitssuche tritt ein Ungleichgewicht auf, zugunsten des Bosses. Man bittet um Arbeit, man fügt sich den Regeln der Chefetage, man ist auf deren Wohlwollen angewiesen und deren Entscheidungen (Stichwort: betriebsbedingte Kündigungen). Insofern ist es nur allzu verständlich, den Arbeitnehmer zu stärken.
Noch vor 60 Jahren sah das ganz anders aus...
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Vadosatto19
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von Vadosatto19 »

Ich hoff das mein Arbeitgeber es nie rausbekommt.
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naylee
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Re: Arbeitgeber und Vermieter können Pädos kündigen

Beitrag von naylee »

arbeitest du mit Kindern?
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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