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Mitleser
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Re: Schutzalter

Beitrag von Mitleser »

Tja, was gäbe ich darum, wenn ich das Alter eines Mädchens zur rechten Zeit einfrieren könnte! Aber den Brunnen der ewigen Jugend hat bis heute niemand entdeckt, obwohl die Menschheit schon so lange auf der Suche ist...
Gast

Re: Schutzalter

Beitrag von Gast »

Tut gut zu lesen, dass du schreibst und wie du schreibst @Kim. Danke!
Wie findet man nochgleich den Nordstern? =)
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LeniLover
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Re: Schutzalter

Beitrag von LeniLover »

Vielen Dank @Lunachen du bringst es immer wieder treffend auf den Punkt!

@kimberley

Vielen herzlichen Dank für das Schwingen der Moralkeule, das wäre aber nicht nötig gewesen und das nicht nur weil, was ich ja nicht von jedem verlangen kann, weil du mich nicht gut genug kennst um zu wissen, dass solche Aussagen bei mir keinesfalls ernst gemeint sind und eher in die Ecke Monty Python Humor gehören (und bei Monty Python würde keiner sauer werden, auch wenn sie sich über Katholiken oder deren Erlöser oder was auch immer lustig machen), sondern auch wegen der dicken moralischen Beule die du mir für alle Forumsmitglieder sichtbar verpaßt hast und das obwohl ich sonst eher konstruktive Beiträge bringe und auch, wenn ich mir es nicht nehmen lasse, mit Sarkasmus gegen die hier von einigen Exoten vorgetäuschte Tatsache vorzugehn, dass der Geschlechtsverkehr mit unter 16jährigen ein absolut problemloses und erlaubtes Unterfangen sei.

Anwälte jeglicher Couleur sind auch teilweise daran Schuld, weil sie die Sichtweise von der absoluten Legalität von Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen ab 14, in einseitigen Artikeln in ihren Internetpräsenzen verbreiten. Ich denke mir, dass sie sich über die zahlreichen Kunden freuen, die mit einem "Aber sie meinten doch auf ihrer Homepage, das sei legal!" bei denen eintreten und sich dann erstmal die durchaus komplizierte Rechtslage erklären lassen müssen.
Zuletzt geändert von LeniLover am 04.10.2018, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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LeniLover
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Re: Schutzalter

Beitrag von LeniLover »

Ich sage es dann auch nochmal in einer Sprache, die sogar Cocolinth (oder «Coco» wie kimberley es zärtlich nennt) versteht:

Wenn du eine 14jährige fickst und die entscheidet Tags darauf, dass sie es doch nicht so ganz wollte oder du sie mit deinem eventuell (man weiß ja nie) vorhandenen AIDS ansteckst, dann ist das Vergewaltigung (das geht in der BRD laut Fallrecht auch ganz ohne Kratz- und Beißwunden), beziehungsweise schwere Körperverletzung und dann gehst du sitzen.

Wird die Kleine von dir schwanger und entscheidet das Kind abzutreiben, hat sie den Sex ja per se nicht gewollt, weil sie mit 12 mehrfach im Biologieunterricht erläutert kriegte, dass Sex schwanger macht. In diesem Fall ist es wieder Vergewaltigung und der Täter ist eindeutig durch DNA-Probe feststellbar.

Wenn du alle diese Faktoren im Griff hast, dann sage ich, viel Glück Zenmeister!

Wenn du mir sagst, dass es dir nur um das Verständnis komplizierter Rechtsvorgänge geht, dann ersetze ich das «du» durch «irgendeine beliebige hebephile Person», aber dann nerf hier nicht!

Höre auf Neuzugängen im Forum vorzumachen, Sex mit 14jährigen sei eine problemlose Sache.

Es geht um Kinder, die Eltern haben und alle diese Leute haben nicht das geringste Interesse daran, Sex mit der Jugendlichen als einvernehmliche, vom Kind gewollte Aktion zu billigen, solange es den schwammigen Begriff der sexuellen Selbstbestimmung in unserem Recht gibt.

Sonst würde es gar keinen Unterschied zwischen sexueller Selbstbestimmung und Volljährigkeit geben.

Und sogar ohne dieses juristische Konzept, ist Sex mit Minderjährigen immer eine zweifelhafte Sache.

Es reicht einfach nicht, dass drei oder vier Anwälte sagen, Sex mit Kindern ist okay.

Es fehlt Fallrecht, es fehlen Beispiele und es fehlt an Urteilen vom BGh und vom EGfM. Und ohne diese handfesten Belege gibt es für diese Weise seine «Neigung» legal auszuleben keine einzige glaubhafte legale Gundlage. Und NEIN, irgendein Internetwinkeladvokat bietet diese Grundlage auf gar keinen Fall.
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Aiko
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Re: Schutzalter

Beitrag von Aiko »

Selbiges gilt für Erwachsene.
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Ovid
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Re: Schutzalter

Beitrag von Ovid »

LeniLover hat geschrieben: Wenn du eine 14jährige fickst und die entscheidet Tags darauf, dass sie es doch nicht so ganz wollte oder du sie mit deinem eventuell (man weiß ja nie) vorhandenen AIDS ansteckst, dann ist das Vergewaltigung (das geht in der BRD laut Fallrecht auch ganz ohne Kratz- und Beißwunden), beziehungsweise schwere Körperverletzung und dann gehst du sitzen.
Ich verstehe hier nicht worin hier, in dem was du hier sagst, rechtlich der Unterschied zwischen einer 14-Jährigen und einer 18-Jährigen sein soll.
Kannst du das noch mal erläutern?

Und die wissentliche Weitergabe von HIV an eine unwissende Person hat an sich nichts mit Vergewaltigung zu tun. Der Sex kann völlig einvernehmlich gewesen sein und wird nicht dadurch zu einer Vergewaltigung, weil derjenige eine gefährliche
Körperverletzung begeht.

Also ist das dann eine gefährliche Körperverletzung und nichts anderes. Auch egal ob 14 oder 18. :?
LeniLover hat geschrieben: Wird die Kleine von dir schwanger und entscheidet das Kind abzutreiben, hat sie den Sex ja per se nicht gewollt, weil sie mit 12 mehrfach im Biologieunterricht erläutert kriegte, dass Sex schwanger macht. In diesem Fall ist es wieder Vergewaltigung und der Täter ist eindeutig durch DNA-Probe feststellbar.
Hä was?
Schwangerschaft und Zeugung hat auch 0 damit zu tun ob es Sex oder Vergewaltigung war. Auch wieder egal ob 14 oder 18...
LeniLover hat geschrieben: Wenn du alle diese Faktoren im Griff hast, dann sage ich, viel Glück Zenmeister!
Ist natürlich super schwierig zu verhüten und keine lebensgefährliche Geschlechtskrankheit zu haben. :roll:
LeniLover hat geschrieben: Wenn du mir sagst, dass es dir nur um das Verständnis komplizierter Rechtsvorgänge geht
Ja... aber geht es doch nur?
Es geht hier nur darum ob es legal ist. Hat jemand davon geredet wo man 14-Jährige kennenlernt? Nein.
Hat jemand davon geredet wie er letztens mit einer 14-Jährigen geschlafen hat? Nein.
Nichts dergleichen.

Deine Fantasie geht mit dir durch.
LeniLover hat geschrieben: Höre auf Neuzugängen im Forum vorzumachen, Sex mit 14jährigen sei eine problemlose Sache.
Die Behauptung ist nicht das seine eine problemlose Sache.
Noch einmal zum mitschreiben: Die Behauptung ist, dass es legal sei.

Und ich glaube das hast du jetzt auch eingesehen.
LeniLover hat geschrieben: Es fehlt Fallrecht, es fehlen Beispiele und es fehlt an Urteilen vom BGh und vom EGfM. Und ohne diese handfesten Belege gibt es für diese Weise seine «Neigung» legal auszuleben keine einzige glaubhafte legale Gundlage. Und NEIN, irgendein Internetwinkeladvokat bietet diese Grundlage auf gar keinen Fall.
Dazu gibt es doch schon einiges.
Selbst der Wikipedia-Auszug (zu Schutzalter) gibt dazu viel her.

Relevante Stellen markiert.
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[3] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[4]

[...]

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[5] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den beiden Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182.[5] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[6] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[5]
Nur jeder hundertste bis zweihundertste Fall kam damals zur Zeit der Erhebung (ich glaube ca. 2002 wurde das erhoben) zur Anzeige.
Wohlgemerkt Anzeige und nicht Verurteilung. Das Anzeige Verhalten und die Verurteilungsrate heute wäre natürlich interessant. Und natürlich auch die Urteilsgründe - also inwiefern nun die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit nicht vorhanden war und wie das erhoben und begründet wurde.

Aber insgesamt wohl: Ein Randphänomen.
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Cocolinth
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Re: Schutzalter

Beitrag von Cocolinth »

@ LeniLover

Die Genossen Aiko und Ovid haben deinen moralinsauren Erguss ja schon ordentlich demontiert.

Aber da als Adressat offensichtlich mal wieder allen voran Onkel Coco vorgesehen war, will ich mich auch nicht lumpen lassen:
LeniLover hat geschrieben:Wenn du eine 14jährige fickst und die entscheidet Tags darauf, dass sie es doch nicht so ganz wollte oder du sie mit deinem eventuell (man weiß ja nie) vorhandenen AIDS ansteckst, dann ist das Vergewaltigung (das geht in der BRD laut Fallrecht auch ganz ohne Kratz- und Beißwunden), beziehungsweise schwere Körperverletzung und dann gehst du sitzen.
Das gilt für Sex mit erwachsenen Frauen genauso.

Trotzdem ist Sex mit erwachsenen Frauen im Grundsatz legal. Und Sex mit Kindern über 13 nun mal ebenso.
Wird die Kleine von dir schwanger und entscheidet das Kind abzutreiben, hat sie den Sex ja per se nicht gewollt, weil sie mit 12 mehrfach im Biologieunterricht erläutert kriegte, dass Sex schwanger macht. In diesem Fall ist es wieder Vergewaltigung
Falsch. Siehe Ovids Beitrag.
Wenn du alle diese Faktoren im Griff hast, dann sage ich, viel Glück Zenmeister!
Danke, gleichfalls! :-)
Höre auf Neuzugängen im Forum vorzumachen, Sex mit 14jährigen sei eine problemlose Sache.
Vielleicht wenn du & Entourage aufhört, der Welt (und euch selbst) vorzumachen, Sex mit 14jährigen wäre de facto "verboten"?

Deal? :cool:
Es geht um Kinder
Na, ZUMINDEST DAS gibst du zu!

Die meisten deiner Konsorten labern an dieser Stelle ja immer was von "des sin abä keinä kindah!!1 sin judendliche!!!1eins" :roll:

Von daher: "Credit where credit is due." :cool:
Und NEIN, irgendein Internetwinkeladvokat bietet diese Grundlage auf gar keinen Fall.
Selbst das ist allemal mehr als du hier vorzuweisen hast.

Nämlich NICHTS außer einem offensichtlich von rasendem Sexualneid durchzogenen Defätismus, frei nach dem Motto:

"Ist der Schwanz zu klein... lieber gleich einziehen! :-( "

Mein Beileid.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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LeniLover
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Re: Schutzalter

Beitrag von LeniLover »

@Dingsbums

Nein. Ich brauche dein Beileid nicht.


@Ovid

Wikipedia gilt nicht als Beleg. Ich habe versucht die Belege der allwissenden Müllhalde nachzuprüfen und es kam nur öder Wüstenwind, wie meistens eben.
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Ovid
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Re: Schutzalter

Beitrag von Ovid »

LeniLover hat geschrieben: Ich habe versucht die Belege der allwissenden Müllhalde nachzuprüfen
Es steht doch da wo du nachgucken musst.

Thomas Stephan: Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB). Tectum-Verlag, Marburg 2002, ISBN 3-8288-8433-4, S. 28


In einer guten Unibibliothek müsstest du das auftreiben können.

Es kann sich bis heute natürlich etwas geändert haben. Wenn jetzt angeblich heutzutage von Gerichten/Gutachtern reihenweise 14-Jährigen das Fehlen der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit attestiert wird (wie es früher ja NICHT war), dann bist du jetzt in der Pflicht das nachzuweisen. (Literaturverweis reicht mir)

Völlig unerheblich davon, haben wir gezeigt, dass der Sex mit 14-Jährigen an sich legal ist und das Anstecken mit HIV nicht anders behandelt wird als bei 18-Jährigen und, dass das Schwängern an sich damit nichts zu tun hat ob der Sex nun rechtlich einvernehmlich war oder nicht.
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Re: Schutzalter

Beitrag von LeniLover »

Also, nur, um mal kurz nocheinmal auf das was du neuerdings so behauptest zurückzukommen, werde ich dann nochmal für dich wiederholen, Cocolinth:

- was den Sexualneid angeht: Nein, es hat sich in den letzten zwei Tagen nichts daran geändert, dass ich Kernpädo bin,

- was meine Schwanzlänge in Bezug auf das Thema angeht: das finde ich hier wirklich fehl am Platz, aber, nein, die ist in Ordnung.

Es geht aber nicht um diese beiden Sachen sondern:

- wenn der Sex mit 14jährigen illegal sein sollte, was ich nicht hoffe, dann wäre es unverantwortlich, hier eine Straftat als legal darzustellen,

- es geht nicht nur um die Bewertung von der Legalität von Sex mit Kindern sondern darum dass:

Wenn ich hier was behaupte, ich es wenigstens mit einem nachprüfbaren Beleg untermauere.

Aber weder den Gesetzestext noch Fallrecht kannst du mir vorlegen.

Ich persönlich billige legalen Sex mit Jugendlichen absolut!

Und ich brauche hier auch nichts zu belegen, weil ich ja nicht in einem öffentlichen Forum behaupte, dass eine mögliche Straftat legal sei.
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Re: Schutzalter

Beitrag von Ovid »

LeniLover hat geschrieben: Aber weder den Gesetzestext noch Fallrecht kannst du mir vorlegen.
§ 182 StGB
LeniLover hat geschrieben: noch Fallrecht kannst du mir vorlegen.
Zum Beispiel:
Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: 1 Ss 213/11

Artikel dazu im Spiegel:
Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei
22-mal hatten ein 32 Jahre alter Lehrer und seine 14-jährige Schülerin sexuellen Verkehr - auch in Schulräumen, und nachdem der Lehrer sich offenbar über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht hatte.
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Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Pädagogen dennoch vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener frei, weil kein "Obhutsverhältnis" vorlag, entschieden die Richter Ende Dezember.
[...]
In der Begründung für die Aufhebung des Urteils der Vorinstanzen führte das Koblenzer Oberlandesgericht aus, grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar.
Was brauchst du noch?
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Re: Schutzalter

Beitrag von 712 »

Das war halt Glück. Und bald ist sowieso alles was mit Sex zu tun hat ab achtzehn oder einundzwanzig. Was also nützt eine Gesetzeslücke, die es in ein paar Jahren ohnehin nicht mehr geben wird?
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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Re: Schutzalter

Beitrag von Cocolinth »

712 hat geschrieben:Das war halt Glück.
Ist in der realen Welt nicht ALLES, was nicht doch irgendwie schiefläuft, "halt Glück"?

Man beweise mir das Gegenteil. :cool:
Und bald ist sowieso alles was mit Sex zu tun hat ab achtzehn oder einundzwanzig.
LOL Nee, Gutster! Auf "ab achtzehn oder einundzwanzig" kannste dich demnächst auch nicht mehr verlassen (eigentlich auch schon jetzt nicht).

Ich sag' nur: #MeToo

JEDER HETENSEX, egal ob die Dame 14, 18, 21 oder 95 ist, lässt sich von da an ganz nach Gutdünken, nachträglich und ohne Beweise zur "Vergewaltigung" ummünzen.

Das ist die logische Konsequenz der faulen, regressiven Missbrauchsideologie, wie sie von Pro-Pädos wie Ovid, Aiko und mir bereits seit JAHREN vorausgesagt wurde. Es gab nie einen Grund, warum diese Ideologie bei 14-/16-/18-/21-Jährigen Halt machen sollte. Ihr Ziel war NIE der Kinderschutz sondern der Ausbau und die Zementierung einer puritanistisch matriarchalischen Sexualökonomie -- kurz: Die Abschaffung des Konzepts der "Freien Liebe".
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Schutzalter

Beitrag von Cocolinth »

LeniLover hat geschrieben:- was den Sexualneid angeht: Nein, es hat sich in den letzten zwei Tagen nichts daran geändert, dass ich Kernpädo bin,
Mal unabhängig davon, dass das womöglich eine psychologische Schutzbehauptung ist, um dich nicht mit der Möglichkeit legalen Sex mit Kindern (ab 14 eben) auseinandersetzen zu müssen -- und folglich etwa mit der Frage, warum du trotz Legalität keinen hast... ( ;-) )

... verrätst du uns genau hier, worauf sich der Neidfaktor bei dir bezieht:
LeniLover hat geschrieben:für diese Weise seine «Neigung» legal auszuleben [gibt es] keine einzige glaubhafte legale Gundlage.
DAS ist es nämlich, was dich hier um den Schlaf bringt:

Dass es da möglicherweise GLEICHGENEIGTE (mit leicht höherem AoA, aber eben trotzdem "Kinderliebende") gibt, die ihren Engelchen frank und frei und gerne auch mal zu zweit und zu dritt SO RICHTIG ALLE LÖCHER STOPFEN DÜRFEN, während du armer Zipfel dir selbst das Schmusen verkneifen musst. Was für eine Ungerechtigkeit! Das darf nicht wahr sein! Das kann nicht wahr sein!

(Weshalb es dir auch nicht gereicht hat, bloß festzustellen, dass es dich -- wie du hier anfangs vorgeschoben hast -- schlicht nicht interessiere, ob Sex mit 14yo legal ist, weil ja 14yo angeblich ohnehin nicht interessant für dich wären... bloß dass sich zeigt: Es interessiert dich eben sehr wohl, ob das legal ist! Und zwar BRENNEND!)

Gelle? ;-)

Onkel Coco liest dich wie ein offenes Buch. :cool:
Und ich brauche hier auch nichts zu belegen, weil ich ja nicht in einem öffentlichen Forum behaupte, dass eine mögliche Straftat legal sei.
Wieso? Du behauptest doch, Sex mit Erwachsenen sei legal, oder?

Obwohl auch der eine "mögliche Straftat" darstellt.


Von daher: :schulterzuck: :-|
Zuletzt geändert von Cocolinth am 07.10.2018, 01:42, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Schutzalter

Beitrag von 712 »

Irgendwann wird dieser Irrsinn ein Ende haben und das erfüllt mich Leuten wie dir gegenüber mit unverholener Schadenfreude.:)
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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