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Gast

Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von Gast »

Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Rüge betreffend die polygraphische Untersuchung ist jedenfalls unbegründet
5 StR 154/18
In Fachkreisen wird das Gerät nicht als Lügendetektor, sondern als Polygraph („Vielschreiber“), Mehrkanalschreiber oder auch Biosignalgerät bezeichnet.
Wiki

... die Verurteilung wegen tateinheitlicher Verbreitung pornographischer Schriften also jeweils entfällt.
Der Wegfall der Verurteilungen wegen tateinheitlich begangener Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB wirkt sich auf den Strafausspruch nicht aus. Der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten ist unverändert.
5 StR 192/18
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Was genau willst Du mit diesen Zitaten und dem ßrätttitel zur Diskussion stellen?
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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712
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AoA: Ja. Ganz genau.
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Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von 712 »

Ich versteh nur Bahnhof.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
Gast

Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von Gast »

Ich stelle das nicht zur Diskussion, sondern ich stelle das in den Raum und schaue ob es Reaktionen gibt.
So wie dies: 5 StR 147/18
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Mitleser
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Registriert: 28.01.2011, 17:45
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Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von Mitleser »

Die Reaktionen bisher deuten ja darauf hin, dass niemand verstehst, was Du damit sagen willst, also solltest Du Deinen Beitrag etwas besser erklären.
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Horizonzero
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Registriert: 29.01.2009, 18:08
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Wohnort: [email protected]

Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?

Beitrag von Horizonzero »

Bahnhof - Zug weg.
679KCNGQQ (Teleguard)
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