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dickkopf

Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von dickkopf »

2. (...) Im Fall C.II.1 der Urteilsgründe tragen die Feststellungen des Landgerichts die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchsvon Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB jedoch nicht.

a) Nach den Feststellungen forderten sich der Angeklagte und die 13-jährige Nebenklägerin im Rahmen einer „WhatsApp“–Kommunikation gegenseitig auf, Fotos ihres eigenen Intimbereichs zu übersenden. Nachdem die Nebenklägerin dem Angeklagten Bilder von weiblichen Genitalien, die sie ausdem Internet heruntergeladen hatte, übersandt hatte, schickte der Angeklagteihr zwei Fotos seines nicht erigierten Geschlechtsteils.

b)Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift zur rechtlichen Würdigung zutreffend ausgeführt:

„Bei den beiden vom Angeklagten der Nebenklägerin übersandten Bildern handelt es sich nicht um pornographische Abbildungen im Sinnedes § 176 Abs. 4 Nr.4 StGB. Pornographische Darstellungen im Sinnedes § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB sind solche, die sexuelles Verhalten unterweitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge vergröbernd darstellen, die den Menschen zum bloßen (auswechselbaren)Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung machen (...). Zwar haben die Bilder, die das Geschlechtsteil des Angeklagtenzeigen, einen sexuellen Inhalt. Sexuelle Handlungen sind auf den Bildernnicht zu erkennen.

Darüber hinaus erscheint ein Einwirken auf die Zeugin L. fraglich.
Einwirken bedeutet eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art
(...), die beim bloßen Vorzeigen eines pornographischen Bildes in aller Regel nicht vorliegt (...). Dass der Angeklagte über die reine Übersendung des Bildes hinaus weitere Handlungen zur Einwirkung auf die Zeugin L.vorgenommen hat, ist nach den Urteilsfeststellungen nichtbelegt.“

c) Das Urteil ist daher insoweit aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen (...).
1 StR 190/18
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Mitleser
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Mitleser »

Mich würde ja viel eher interessieren, was passiert wäre, hätte die Minderjährige Aufnahmen von sich selbst geschickt. Wären die ohne sexuellen Kontext (aufreizendes Posieren o. Ä.) ebenfalls als legal durchgegangen, oder hätte man da KiPo draus gemacht?
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Urfriend
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Urfriend »

Sorry aber ich verstehe nicht warum man einem Kind ein Pimmel Bild schicken sollte. Das zeugt schlichtweg von guten Manieren. Solche Bilder an erwachsene Frauen ebenso.
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Horizonzero
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Horizonzero »

Das zeugt schlichtweg von guten Manieren
meinst Du ggfs. schlechten Manieren ?
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Wallma
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Wallma »

Dickpix sind verboten, aber wenn Pädos kistenweise Dickmanns an schützenswerte gertenschlanke Minderjährige verfüttern, schweigt die deutsche Justiz dazu.
Horizonzero hat geschrieben:einst Du ggfs. schlechten Manieren ?
Eher Manirismus.
Der Manierismus schöpft alle technischen Möglichkeiten zur extremen Gestaltung aus, und dient dazu, den eigenen Stiel hervorzuheben.
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Jean Valjean
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Jean Valjean »

Mitleser hat geschrieben:Wären die ohne sexuellen Kontext (aufreizendes Posieren o. Ä.) ebenfalls als legal durchgegangen
Der (gesunde) Menschenverstand müsste doch wohl annehmen können, dass die Kriterien für Erwachsenen- und Kinderpornografie identisch sind. Gemäss diesem Urteil müsste ein Kindergenital im Grossformat also eindeutig nicht-pornografisch sein, da "keine sexuelle Handlung erkennbar ist". Aber da kenn ich mich mit der deutschen Rechtsprechung zu wenig aus. Hoffen wir, dass einige wegen Softcore-Bildern Verurteilte dieses Urteil zum Anlass nehmen und in Revision gehen.
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Gast

Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Gast »

Jean Valjean hat geschrieben:Der (gesunde) Menschenverstand müsste doch wohl annehmen können, dass die Kriterien für Erwachsenen- und Kinderpornografie identisch sind. Gemäss diesem Urteil müsste ein Kindergenital im Grossformat also eindeutig nicht-pornografisch sein, da "keine sexuelle Handlung erkennbar ist".
Der (gesunde) Menschenverstand sagt, ein Kindergenital, auch ein Erwachsengenital im Grossformat ist, wenn du nicht mehr hast als das Genital auf dem Bild, eindeutig sexuell, also eindeutig pornografisch. Was soll das Genital im Grossformat sonst sein ?
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Mitleser
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Mitleser »

Es könnte sich auch um Abbildungen zu Lehr- und Studienzwecken handeln, wie will man das ohne Kontext feststellen?
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Sakura
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Sakura »

Mitleser hat geschrieben:Es könnte sich auch um Abbildungen zu Lehr- und Studienzwecken handeln, wie will man das ohne Kontext feststellen?
[Huch, Vollzitat - böseböse]
Das ist schwer möglich, es sei denn, man findet das Material bei einem als solchem bekannten Perv.

Vor vielen Jahren, lange vor meiner Strafmündigkeit, fand ich einen anatomischen Atlas, in dem ich, natürlich nur aus wissenschaftlichem Interesse, gelegentlich bestimmte Seiten aufschlug. :herz: :oops:

Im Regal war dieses Werk völlig unverdächtig, wäre es aber unter meinem Bett aufgefallen, hätte es sicherlich Anlass zu Fragen gegeben.

Sakura
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Gast

Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Gast »

Dtsch Arztebl Int 2014; 111(41): 692-703; DOI: 10.3238/arztebl.2014.0692
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Mitleser
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Re: Dickpix an Kinder können legal sein!

Beitrag von Mitleser »

Ja, das Medizinlexikon meiner Eltern zog ich im zarten Jugendalter auch für gelegentliche "Studienzwecke" zu Rate... :oops: Die "Eltern"-Ausgabe, in der eine Ganzkörper-Aufnahme einer unbekleideten Vierjährigen mit diversen medizinischen Erläuterungen über verschiedene Krankheiten und Wehwehchen abgebildet war, wurde aber leider irgendwann vom Regal ins Altpapier verfrachtet, und ich ärgere mich noch heute darüber, den ausgesprochen informativen Artikel nicht archiviert zu haben. :cry:
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