Hier können auch nicht registrierte Gäste schreiben.
Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
Benutzeravatar
Expectation
Beiträge: 1085
Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

@Gast von 0 Uhr 41:
Das betrifft die amerikanische Gesetzgebung, die sind eh sehr sonderbar.
DERWESTEN hat geschrieben:
Männer, die Kinder vergewaltigt haben, dürfen im US-Bundesstaat Alabama erst überhaupt wieder aus dem Gefängnis entlassen werden, wenn sie sich chemisch kastrieren lassen. Das steht in einem neuen Gesetz, das verabschiedet wurde.

Wie die britische Metro berichtet, müssen sich Pädophile in Alabama, die Sex mit unter 13-Jährigen gehabt haben, jetzt dieser Hormonbehandlung unterziehen und diese auch bezahlen. Die Medikamente unterdrücken den sexuellen Drang.
Alabama: Pädophile müssen sich zwangskastrieren lassen, wenn sie in Freiheit leben wollen

Wenn sie sich weigern, müssen die Verurteilten den Rest ihres Lebens im Knast verbringen. Am Mittwoch wurde das Gesetz vom Gouverneur Kay Ivey verabschiedet, nachdem es vom republikanischen Staatsvertreter Steve Hurst vorgestellt wurde.
stern hat geschrieben: Laut dem neuen Gesetz zur chemischen Kastration müssen sich verurteilte Kinderschänder einer solchen Prozedur unterziehen, wenn sie vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen werden wollen.

Das Gesetz gelte für Täter ab 21 Jahren, die sich an Minderjährigen unter 13 vergangen haben, so "anonews.co" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Mithilfe der Medikamente werde der Testosteronspiegel der Verurteilten gesenkt. Dadurch solle sichergestellt werden, dass sie keine weiteren Sex-Straftaten an Kindern begehen, wenn sie wieder in Freiheit sind.
Die chemische Kastration ist auf Grund ihrer heftigen Nebenwirkungen umstritten. Würde mich nicht wundern, wenn die Amokläufe machen, statt so ein Leben weiter zu führen. Ein Leben in den USA bleibt interessant.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
Homer

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Homer »

Expectation hat geschrieben:Falsch, meld Dich an und schau im Bereich Juristisches. Selbst erotische Beschreibungen von Kindern wurden als Pornografie bewertet und strafrechtlich verfolgt.
was du schreibst mit " erotische Beschreibungen von Kindern wurden als Pornografie bewertet " ist einfach falsch und wird nicht davon richtig, weil es ein anderer im juristischen bereich geschrieben hat.
aber wir beide haben vielleicht ein misstverständnis: man kann " erotik " als oberbegriff verstehen, von dem " porno " ein unterbegriff ist. dann hättest du recht. für mich (und übrigens auch für das gesetz) schließen sich " erotik " und " porno " aber aus. ein 8yo mädchen, das an einer pole-stange tanzt, ist erotisch, stimmst du mir da zu? aber das poletanzende mädchen ist nicht pornographisch, stimmst du mir da auch zu? falls nicht, muss der sakura sofort löschen, was ich in medienspiegel -> " 8-jährige Pole-Dancerin beim Supertalent - let the Shitstorm begin. " gefunden habe, weil pornos im glf verboten sind. :lol: und hab nochwas gefunden in girlsmedia -> " 2 sexy Mädchen haben oralverkehr (Tintin und Elsa) schnell gucken bevor weg " erotisch ja, porno nein. das spiel könnten wir ewig so fort setzen.

und manchmal hilft auch ein blick ins beamtenwort
184b stgb
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
jetzt sag mal bitte, an welcher stelle du hier die " erotik " siehst.

klar kannst du sagen, dass die sexuell aufreizende Wiedergabe des unbekleideten Gesäßes eines Kindes neben " pornographisch " auch " erotisch " ist. aber nur so wird ein schuh draus: ein bild (oder wie es im beamtendeutsch heißt " schrift " :roll: ) fällt nur unter 184b wenn sie pornographisch ist, egal ob sie erotisch ist oder nicht. eine " schrift " die nicht pornographisch ist aber erotisch ist, fällt halt nicht unter 184b. so einfach ist das.

jaja, wirst du jetzt sagen, was erotisch ist und was pornographisch kann der richter willkürlich festlegen. nö, kann er nicht, weil es halt
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
sein muss und 184h sagt:
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person
nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.
bei dem video mit dem eislecken kann der richter also nicht sagen, dass das versteckter oralverkehr mit penisen ist, wenn er sich nicht selber als pädosexueller outen will.
Benutzeravatar
Expectation
Beiträge: 1085
Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

Der Beitrag davor braucht nicht veröffentlich werden. Ich hatte vergessen mich anzumelden.

Tja es fallen nunmal erotische Texte (explizit nicht Bilder oder Videos), die als Pornografie gewertet werden können, unter die erotischen bzw. "pornografischen" Schriften und es gab Urteile dazu, wie im juristischen Abschnitt dieses Forums nachzulesen ist.

Genauso fallen gespreizte Beine, die als Erotik bezeichnet werden können, unter den Begriff Posing, was bei Kindern als Pornografie gewertet wird. Das war dafür, damit die damals legalen Bilder und Videos, die nicht verfolgt wurden (LS), bestraft werden können. Was Posing ist, kann tatsächlich willkürlich beschlossen werden.

Lolicons und derartige Zeichnungen fallen wegen "Beeinträchtigung der seelischen Orientierung" auch unter den Pornografie-Begriff. Oder wie Du es mit dem zitierten Text "im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit" formulieren würdest. Kommt aufs gleiche Ergebnis hinaus.

Das ist nunmal die Realität und nicht Deine Beschreibung, wie sie bei Erwachsenen gemacht wird. Für Kinder und Jugendlichen-Pornografie gibt es weit strengere Auslegungen- bei Kindern besonders extrem und für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Das solche im Vergleich zur Hardcore-Pornografie Softcore bis Erotik die gleiche Strafhöhe haben soll wie tatsächlicher Missbrauch ist längst nicht mehr nachvollziehbar. Daher juckt es kaum noch, welche Gesetze beschlossen werden.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
ein Mitschreiber

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von ein Mitschreiber »

Expectation hat geschrieben:Tja es fallen nunmal erotische Texte (explizit nicht Bilder oder Videos), die als Pornografie gewertet werden können, unter die erotischen bzw. "pornografischen" Schriften
"Homer" hat es doch gut erklärt, das Wort erotisch hat im Gesetz keine Erwähnung. Es geht nur um den Begriff der Pornographie.
Expectation hat geschrieben:unter die erotischen bzw. "pornografischen" Schriften
ist also schon mal falsch. Richtig wäre:
Expectation hat geschrieben:Tja es fallen nunmal erotische Texte (explizit nicht Bilder oder Videos), die als Pornografie gewertet werden können, unter die ... "pornografischen" Schriften
Das Zentrale in dem Satz ist "die als Pornografie gewertet werden können", weil es nur dann eine pornographische Schrift ist. Das ist wie 1+1=2.

Aber was als pornographische Schrift gewertet wird, ist keine Frage der Erotik, weil wie "Homer" richtig schrieb, auch nichterotische Schriften pornographisch sein können und erotische Schriften nicht immer pornographisch sein müssen.

Dein Satz wäre zum Bleistift auch richtig wenn du schreibst:
Expectation hat geschrieben:Tja es fallen nunmal französische Texte (explizit nicht Bilder oder Videos), die als Pornografie gewertet werden können, unter die ... "pornografischen" Schriften
Oder auch richtig wäre:
Expectation hat geschrieben:Tja es fallen nunmal sich reimende Texte (explizit nicht Bilder oder Videos), die als Pornografie gewertet werden können, unter die ... "pornografischen" Schriften
Gast

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Gast »

Ist vergebene Mühe @ein Mitschreiber. Leute wie Exception wirst du mit Argumenten nicht erreichen, die sind wie Kinder, die heulen, weil man ihnen ein Spielzeug weg genommen hat.
Unica Zürn

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Unica Zürn »

Expectation hat geschrieben: Was soll man dazu noch sagen? Nein bei Kinder-Pornografie liegt zwischen Erotik und Pornografie kein Unterschied mehr, da bereits Erotik als Pornografie gezählt wird.
Dann erklär uns mal, warum ich den Film "Mädchen in Uniform", "I m Not A Fucking Princess", "Lolita", "Innocent" und "Die Farbe der Milch" immer noch legal kaufen kann, du Spitzenjurist, wenn es bei Kindern und Jugendlichen keinen Unterschied zwischen Erotik und Pornografie gibt. Bzw die Bücher dazu ("Schriften"), oder Bücher wie "Frühlingserwachen" oder "Dunkler Frühling". Müsste ja alles verboten und illegal sein nach deinen Behauptungen. Ist es aber nicht.
Das Beispiel von "Homer" mit einem tanzenden Mädchen an einer Pole-Stange wird auch ein gutes Beispiel sein, auch wenn ich das konkrete Video nicht kenne. Dazu ist dir bis jetzt noch nichts eingefallen.
Benutzeravatar
Expectation
Beiträge: 1085
Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

Was für den einen Erotik ist, wertet der andere als Pornografie. Schriften im Sinne von Text und nicht Bild oder Video werde ich schwerlich als Pornografie ansehen können und für mich persönlich wird das Erotik bleiben, weil ich dem nichts abgewinnen kann.

Manche Richter haben so etwas als Pornografie gewertet und in ihr Urteil mit einfließen lassen.

Offenbar haben manche hier nichtmal gewusst, dass es solche Urteile gab und es deckt sich ebenso wie bei mir, nicht mit ihrem Verständnis von Pornografie. Ändert aber nichts, dass es in der realen Rechtsprechung ein Bestandteil ist.

Der Kern bleibt für mich weiterhin, nicht was ist die Definition von Pornografie, sondern dass solch Softcore-Pornografie, die nur schwerlich noch als Pornografie gewertet werden kann, mit Hardcore-Missbrauch strafrechtlich auf eine Stufe gestellt wird. Das setzt Anreize, eher ein Kind schwer zu missbrauchen, als sich an vielen und inzwischen allumfasslich verbotenen Alternativen zu bereichern.

Wenn selbst fiktive Zeichnungen und aufgeschriebene Gedanken bestraft werden und zwar gleich hart mit Penis in Kindervagina oder Jungenhintern, ist doch klar welche Anreize solch eine Gesetzgebung setzt.

Jemand der Pornografie sah, wird jetzt nicht ein Kind vergewaltigen, davon ist nicht auszugehen. Bleiben wir bei der Pornografie. Wenn es egal ist, ob man im Softcore- oder Hardcore Bereich unterwegs ist, wird doch eher in den Hardcore-Bereich gewechselt, wenn beides unter Strafe steht. Die Folge davon ist mehr realer Missbrauch der dem Wort auch wirklich entspricht.

Und in Einzelfällen kann durchaus auch ein Wechsel von Pornografie zu realem Missbrauch folgen, da die Strafhöhen gleich sein werden und sich bei einigen vom realen Kontakt mehr erhofft wird. Diese Fälle wird es sicher geben.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
ohne

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von ohne »

Expectation hat geschrieben:Manche Richter haben so etwas als Pornografie gewertet
Ebend: als Pornografie und nicht als Erotik. Das versuchen/t "Homer" und/oder Gast dir die ganze Zeit klarzumachen.
Expectation hat geschrieben:Was für den einen Erotik ist, wertet der andere als Pornografie.
Genau: es ist entweder Erotik oder Pornografie. Scheint dir jetzt auch klarzusein.
Gast

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Gast »

link or it didnt happen
Eros

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Eros »

Geht doch den Exception nicht so an. Er war an der selben Schule wie Zensurula von der Leiden und kann nichts dafür.
Benutzeravatar
Expectation
Beiträge: 1085
Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

Mir kommt das grad vor wie ein Aprilscherz. Ich wusste die ganze Zeit den Unterschied zwischen Erotik und Pornografie und es ist mir rätselhaft, wie ihr was anderes annehmen könnt.
Unica Zürn hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben: Was soll man dazu noch sagen? Nein bei Kinder-Pornografie liegt zwischen Erotik und Pornografie kein Unterschied mehr, da bereits Erotik als Pornografie gezählt wird.
Dann erklär uns mal, warum ich den Film "Mädchen in Uniform", "I m Not A Fucking Princess", "Lolita", "Innocent" und "Die Farbe der Milch" immer noch legal kaufen kann, du Spitzenjurist, wenn es bei Kindern und Jugendlichen keinen Unterschied zwischen Erotik und Pornografie gibt. Bzw die Bücher dazu ("Schriften"), oder Bücher wie "Frühlingserwachen" oder "Dunkler Frühling". Müsste ja alles verboten und illegal sein nach deinen Behauptungen. Ist es aber nicht.
Nein, da das nicht pornografisch und damit nicht illegal ist. Für Dumme schreib ichs extra dazu, sollte eigentlich selbsterklärend sein.

In meinem Beispiel ging es darum, dass etwas was ich als Erotik definiere, Texte mit pornografischen Inhalten, als Kinderpornografie gewertet werden kann und wurde. Das was ich als Erotik werte, wurde von Richtern als Pornografie gesehen.

Deine Beispiele hinken. Lolita ist eine Erwachsene Frau und den Rest kannste in den Bereich Erotik und nicht Pornografie stecken. Ja schön, nur wie kann man den Satz so aus dem Zusammenhang reißen und als allgemeingültig und damit falsch hinstellen- so viel Verstand sollte jeder haben, dass man das nicht extra erwähnen muss.
Nehmehn wir ein passenderes Beispiel: Das Video spielen wir Liebe wurde als Kinderpornografie gewertet, manchmal aber auch als nicht pornografisch (von mir aus nennt es Erotik).
Unica Zürn hat geschrieben: Das Beispiel von "Homer" mit einem tanzenden Mädchen an einer Pole-Stange wird auch ein gutes Beispiel sein, auch wenn ich das konkrete Video nicht kenne. Dazu ist dir bis jetzt noch nichts eingefallen.
Tanzen an einer Striptease-Stange kann sowohl erotisch, als auch kinderpornografisch sein, da speziell bei dieser Form der Pornografie eine besonders harte Definition von dem, was als Pornografie gewertet werden kann zum Tragen kommt- diese Form der enormen Strafhärte nennt sich Posing. Für mich eine Form der erotischen Darstellung, bei Erwachsenen wäre das ganz klar Erotik und nicht Pornografie. Bei Kindern jedoch verschwimmt die Grenze zwischen Erotik und Pornografie dahingehend, dass Posing als Pornografie gewertet wird. Je nach Willkür des Richters trifft diese Posing-Kinderpornorafie-Definition zu oder eben nicht.

Nach Eurem begrenzten Wissen nach wäre das Erotik, weil ihr vermutlich nichtmal wisst dass so etwas wie Posing existiert und ihr eh nur nach Erwachsenen-Pornografie-Definition geht. In dem Fall werd wohl ich derjenige bleiben, der nicht weiß wovon er redet. :oops:
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
Erwiderung

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Erwiderung »

Gast hat geschrieben:link or it didnt happen
Wozu die Mühe? Was Homer schreibt ist einfach dummes Zeug, das keiner Erwiderung wert ist.
Nur in seinem Kopf gibt es den Unterschied zwischen Erotik und Pornografie. Das Gerichtsurteil möchte ich gerne mal sehen, wo ein Angeklagter freigesprochen worden wäre, weil es sich bei seiner Bildersammlung nackter Kinder bloß um "Erotik" gehandelt haben soll! Die Gesetze und Urteile gegen KIPo kennen den Begriff "Erotik" nicht als Begründung für Freisprüche oder auch nur mildernde Umstände. Auch wenn keine sex. Handlungen vorgenommen werden, oder überhaupt kein "Partner" zu sehen ist, sondern nur die Abbildung eines nackten Kindes, kann das bereits als KIPo bewertet werden, und wird es i.d. Regel auch. Oder kann wer aus einem entgegenstehenden Gerichtsurteil zitieren?

Bisher hat es einen Unterschied gemacht, ob der Angeklagte ein Kind "vergewaltigt" hat (wobei schon der Begriff der "Vergewaltigung" in den letzten Jahren unter Anleitung von BLÖD und A.Schwarzer ins schier Uferlose ausgefehnt wurde), oder ob nur pics/vids gefunden wurden, die eine "Vergewaltigung" abbilden. Diesen Unterschied nun aufheben zu wollen ist reine Idiotie die zeigt, wie die untergehenden Regierungsparteien CDU/SPD in ihrem finalen run auf Wählerstimmen die niedrigsten Instinkte des deutschen Dummvolks zu bedienen versuchen, und dabei selbst die AfD rechts überholen. Diese Bande klammert sich inzwischen wirklich an jeden Strohhalm.
genervter

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von genervter »

Erwiderung hat geschrieben:Was Homer schreibt ist einfach dummes Zeug, das keiner Erwiderung wert ist.
Nur in seinem Kopf gibt es den Unterschied zwischen Erotik und Pornografie.
Zu behaupten, es gibt keinen Unterschied zwischen Erotik und Pornografie, ist wirklich dummes Zeug.
Erwiderung hat geschrieben:Das Gerichtsurteil möchte ich gerne mal sehen, wo ein Angeklagter freigesprochen worden wäre, weil es sich bei seiner Bildersammlung nackter Kinder bloß um "Erotik" gehandelt haben soll!
Du hättest den Homer mal lesen sollen, der hat nämlich geschrieben wonach das Gericht entscheidet: ob deine nackten Kinder Pornografie sind (Verurteilung) oder nicht Pornografie sind (Freispruch). M.a.W.: ob es sich bei deinen nackten Kindern um Erotik handelt ist völlig egal. Der Schlagabtausch zwischen Expectation und dem Gast oder den Gästen über Erotik und was Erotik ist, ist deshalb sinnlos, weil er mit dem Bestrafen von Pornografie nichts zu tun hat. :roll: Habt ihr nichts besseres zu tun bei dem schönen Wetter?
Benutzeravatar
Expectation
Beiträge: 1085
Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

Das was früher Erotik war und nicht in den Hardcore-Pornografie Bereich gefallen ist, ist heute strafbare Kinderpornografie. Dementsprechend sind nicht pornografische nackte Kinder nach Willkür Pornografie oder eben nicht. Mit dem eigentlichen Begriff hat das längst nichts mehr zu tun.

Das ist daher wichtig, weil solch vergleichsweise zur Hardcore-Pornografie harmlose Softcore-"Pornografie" die gleiche Strafhöhe haben soll wie eine real begangener Missbrauch.

Das kann doch keiner mehr ernst nehmen, genauso wenig wie derart uninformierte Gäste oder die Strafgleichsetzung dieser im Schweregrad weit voneinander abweichenden Schweregrade für Kinder.

Daher ist es mir völlig egal, was da beschlossen wird. Macht was ihr wollt, ich interessiere mich schon lange nicht mehr dafür. Und ich glaube, dass noch andere das so sehen und von der Gesetzgebung weitesgehend nicht beeinflusst werden. Von mir aus macht da statt maximal 5 Jahre 100 Jahre draus. Euch nimmt eh keiner mehr ernst.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
ohne

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von ohne »

Expectation hat geschrieben:Selbst erotische Beschreibungen von Kindern wurden als Pornografie bewertet und strafrechtlich verfolgt.
Unterstreichung von mir:
Expectation hat geschrieben:In meinem Beispiel ging es darum, dass etwas was ich als Erotik definiere, Texte mit pornografischen Inhalten, als Kinderpornografie gewertet werden kann und wurde. Das was ich als Erotik werte, wurde von Richtern als Pornografie gesehen.
Ich definiere eine Speise als lecker, wenn sie scharf ist. Ein Richter hat diese Speise als eklig gesehen.
Und jetzt? Macht dadurch die Aussage "Selbst leckere Speisen wurden als eklig bewertet und in die Küche zurückgegeben" irgendeinen Sinn? Nein, genau so nicht wie "Selbst erotische Beschreibungen von Kindern wurden als Pornografie bewertet und strafrechtlich verfolgt." Weil was du für erotisch definierst, ist deine Privatsache und für mich und alle anderen unwichtig. Es geht nur um die Frage, ob es porn ist oder nicht.
Expectation hat geschrieben:Nein bei Kinder-Pornografie liegt zwischen Erotik und Pornografie kein Unterschied mehr, da bereits Erotik als Pornografie gezählt wird.
Expectation hat geschrieben:Ich wusste die ganze Zeit den Unterschied zwischen Erotik und Pornografie und es ist mir rätselhaft, wie ihr was anderes annehmen könnt.
Wer den Fehler findet, bekommt einen Keks. Einen erotischen Keks. :oops:
Antworten