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Pervi

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Pervi »

Gast hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben:Juristische Definition: Nackte Kinder können Pornografie sein.
... Du vereinfachst die juristische Defintion, dass sie falsch wird.
Expectation hat geschrieben:Meine Definition: Nackte Kinder sind niemals Pornografie, maximal Erotik.
Dazu kann ich echt nur den Kopf schütteln...
@Gast: Es ist doch ganz einfach:







Richter Expectation: "Sie sind wegen Kipobesitz angeklagt. Bekennen sie sich schuldig?"

Angeklagter: "Weiß nicht..."

Richter Expectation: "Schaun wir mal, was wir hier haben. Bild 1: Alter Mann steckt sein Gl**** in Vag**** von nacktem 7yo Girl. Soso." [kukt über seine Lesebrille zum Angeklagten]

Angeklagter: "Na ja, ich ähm... Das muss mir ein Hacker draufgespielt ha..."

Richter Expectation: "Hier, Bild 2: Alter Mann f***t nacktes 12yo Girl in den Ars**."

Angeklagter: "Das... das ist nicht so, wie es aussieht..."

Richter Expectation: "Ruhe! Jetzt Bild 3: Nacktes 11yo Girl wie ein Sandwich zwischen zwei alten Männern gefi**t. Aha." [kukt sehr genau auf das Bild]

Angeklagter: "Euer Ehren..."

Richter Expectation: "Die Girls warn also nackt. Hamm se noch mal Glück gehabt, wa. Ist käne Kipo, is nur Erotik."

Angeklagter: "Gott sei D..."

Staatsanwältin: "Aber auf den Bildern werden doch Kinder-Vag***s und Kinder-Är***e gef***t, das ist doch Kinderpo..."

Richter Expectation, in unbestimmte Richtung sprechend: "Ruhe auf den billigen Plätzen! Meine Definition: Nackte Kinder sind niemals Pornografie, maximal Erotik. Vag***s? Är***e? Gef***t? Interessiert mich alles nicht. Naggich oder nich, sag ich immer. Der Rechtssatz muss so einfach und klar wie möglich sein.
Aber was n das, Herr Angeklagter?! Bild 4: Alter Mann reibt seinen Finger im Mubereich von 6yo Girl. Das Girl ist ja ANGEKLEIDET!..." [schreit mit Speichelflug]

Angeklagter: "Das tut mir Leid..."

Richter Expectation: "... dafür gibt s jetzt mal Knast, wa! Des is käne Erotik mehr, wenn die nich naggich ist. Kipo! Sie sind ein Kinderpornograf" [zeigt mit dem Finger auf Angeklagten] "und das ist kein Adelstitel!"

Angeklagter: "Euer Ehren! Ich verspreche, ich werde nur noch Bilder sammeln, wo die Girls komplett nackt sind. Ich mache nur noch in erotische Bilder. Mit Pornos bin ich durch. Nie wieder."

Richter Expectation nachsichtig: "Na gut, mein Jun, dann gibbet heute noch mal Bewährung. Und wenn de selbst ma beim Fotomachen Hand anlegen willst, denk dran: Immer die Girls ausziehen, sonst isses nicht mehr ne Massagedoku, sondern Herstellen von Kipo. Jetzt ab mit dir."
[haut mit dem Hammer auf den Tisch]
"Der Nächste bitte! Sie sind wegen Kipobildchensammeln angeklagt."

Angeklagter 2: "Ja, ich, äh... Ich wollte..."

Richter Expectation: "Ruhe im Saal! Was hamma denn hier fürn Bildchen? Nackter 12yo Boy mit Finger in P* gefi**t. Erotik. Freispruch. Schönen Tag noch."

Angeklagter 2: "... :) "

Richter Expectation: "Der Nächste bitte! Aha, auch wieder ein Bildchensammler."

Angeklagter 3 freut sich schon auf den Freispruch.

Richter Expectation: "Was hamma denn da fürn Bild: 9yo Girl in Schneeoverall, darüber ne Burka, Mann packt über der Kleidung mit Hand an Br*st und P* des Girls. Porno. Rübe ab."

Angeklagter 3: "... :( "

Richter Expectation: "Das wars für heute." [haut mit Hammer auf den Tisch] "Ab uffn Spielpla... äh Golfplatz."



Wer Expectations World komisch findet: Ja, ich auch.
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Cirilla.of.Cintra
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Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Cirilla.of.Cintra »

Expectation hat geschrieben:Es ist mein Empfinden, dass ein beschriebenes Stück Papier mit pornografischen Gedanken weniger hart bestraft werden sollte, als eine Vergewaltigung
Ähhm, ich finde ja, Gedanken sollten nie bestraft werden, wenn sie Privatbesitz sind.

Wenn man ein Text schreibt und im Privatbesitz hat, in dem man mit einem Kind sexuelle (gewaltfreie) Handlungen unternimmt, wird man bestraft.

Schreibt man aber ein Text, in dem man extreme Gewaltantasien hat und z.b alle Andersdenkenden foltern will, wird man nicht bestraft, solange er im Privatbesitz bleibt.
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
Gewalt okay, Sex nicht okay.
So war es doch eigentlich schon immer in unserer verklemmten Gesellschaft.
Grubby
Beiträge: 15
Registriert: 04.11.2018, 11:09

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Grubby »

ANGEKLEIDET käne Naggich Kinderpornograf Schneeoverall
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Expectation
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Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

Expectation hat geschrieben: Hardcore ist pornografisch
Pervi hat geschrieben: Expectation sagt Hardcore ist nicht pornografisch
Troll

@Homer: UnNatürliche Haltung ist im Gesetz beschrieben. Daraus lassen sich keine genaueren Definitionen bilden, die mehr als "nackte Kinder können Pornografie sein" wiedergeben, weil der Rechtsbegriff unklar ist und damit eine Rechtsunsicherheit besteht, die keine genaueren Definitionen zulässt, wegen der Unklarheit des Begriffs.
Homer hat geschrieben:
jaja, wirst du jetzt sagen, was erotisch ist und was pornographisch kann der richter willkürlich festlegen. nö, kann er nicht, weil es halt
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
Dann erklär mir mal bitte, wie man natürlich geschlechtsbetonte gespreizte Beine, von unnatürlich geschlechtsbetonten gespreizten Beinen unterscheidet. Falls das nicht geht, vermute ich Willkür.

Vergleich das Wort natürlich mal mit anderen Straftaten, eine natürliche und eine unnatürliche Vergewaltigung. Das Wort ergibt auch da überhaupt keinen Sinn und ist damit eine reine Willkürentscheidung, ob die Richterin es als zutreffend sieht oder nicht. Zu Zeiten der Studios war das eindeutig, dafür wurde es ja geschaffen. Aber diese gibt es nicht mehr und somit wird es für Bereiche angewendet, in der es keine Bedeutung und damit keine Klarheit mehr hat. Ein neues Gesetz ist schnell verabschiedet, aber ein altes bleibt lange bestehen, ohne dass nachgebessert wird. Der Grund warum es kam, existiert nicht mehr.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
Heise

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Heise »

LeGo hat geschrieben:Quelle(n)?
Bei Heise ist zu lesen:

Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer am Freitag beendeten Konferenz (IMK) für einen deutlich schärferen Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch plädiert. Der Bund soll demnach die einschlägige gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe “vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie” auf ein Jahr verlängern. Solche Vergehen sollen damit grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe für den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wollen die Ressortleiter von drei auf fünf, die für das Verbreiten von fünf auf zehn Jahre angehoben wissen. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafür zu, “dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen”. Insbesondere dränge er auf eine “deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung”. Der CSU-Politiker plädierte dafür, zunächst auf freiwilliger Basis eine entsprechende “Meldepflicht” für nationale Provider einzuführen und dafür eine zentrale Plattform beim Bundeskriminalamt (BKA) zu errichten (…) Laut dpa haben BKA-Präsident Holger Münch und “mehrere” Ressortchefs bei dem Treffen auch für eine “auf Kinderpornografie beschränkte Vorratsdatenspeicherung” geworben. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) habe erklärt, dass Seehofer der Runde einen entsprechenden Vorschlag präsentierte. (…) Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren ist hierzulande aufgrund mehrerer Gerichtsentscheide in der Praxis derzeit ausgesetzt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird wegen zahlreicher anhängiger Beschwerden in diesem Jahr erwartet. (…) Im Bereich sexuelle Gewalt sind einschlägige Delikte aber um 6,43 Prozent gestiegen gegenüber dem Vorjahr. Auch die erfassten Fälle zur “Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung” sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6512 auf 7449 um 14,39 Prozent nach oben gegangen. (…) Der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Staufen schärfere Ermittlungsmöglichkeiten: “Die IP-Adresse führt zum Täter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen.” (…) “Gefühlt zum einhundertsten Mal fordern Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden, Millionen von Internetnutzern im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung anlasslos zu überwachen”, kritisierte der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko den neuen Anlauf gegenüber heise online. Mit gutem Grund sei diese Praxis aber zunächst 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig sowie auch 2016 vom EuGH für illegal erklärt worden. (…) Der für die Piraten ins EU-Parlament eingezogene Volksvertreter Patrick Breyer unterstrich, dass die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute mit 65 Prozent überdurchschnittlich hoch sei und bei pornografischen Darstellungen sogar bei rund 90 Prozent liege. Die jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellende Vorratsdatenspeicherung sei daher “ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz”. (…) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte anlässlich der IMK vor einer grenzenlosen Datensammlung unter dem Deckmantel der Sicherheit: “Aus jeder Datenquelle zu schöpfen, die technisch möglich ist, sollte nicht das Credo eines liberalen Rechtsstaats sein”

Das war jetzt hoffentlich nicht zu lang.
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Sakura
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Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Sakura »

Der für die Piraten ins EU-Parlament eingezogene Volksvertreter Patrick Breyer unterstrich, dass die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute mit 65 Prozent überdurchschnittlich hoch sei und bei pornografischen Darstellungen sogar bei rund 90 Prozent liege.
Das ist absichtlich übertrieben. Diese Aufklärungsquote gilt nämlich nur für Idioten, die ihre reale IP dalassen.
Betrachtet man die Zahl der Ermittlungsverfahren im Verhältnis zu den Verurteilungen, ist die Trefferquote verschwindend gering.
Das wurde hier auch schon mal diskutiert und mit Zahlen belegt, ich bin aber gerade zu faul, das rauszusuchen.
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Pervi

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Pervi »

Sakura hat geschrieben:Diese Aufklärungsquote gilt nämlich nur für Idioten
Das ist nicht falsch, aber richtiger wird es so : Diese "Aufklärungsquote" ist idiotisch. Die wird nämlich, wie du schreibst, nur an den Ermittlungsverfahren gemessen. Da aber der Austausch und erst Recht der Besitz von Mediendaten (egal ob Kipo oder Raubkopien von Musik und Film) ein sehr heimliches Delikt ist, bei dem niemand über einen blutenden Körper stolpert und deshalb niemand die Polizei ruft, wird die Aufklärungsquote gemessen an den tatsächlichen "Taten" im Kommabereich liegen. :P
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LeGo
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Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von LeGo »

Gast hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben:Juristische Definition: Nackte Kinder können Pornografie sein.
Aber nicht das am Strand nackt spielende Kind oder das Kind, das sich gerade mitten im Unkleiden befindet. :roll:
Doch, genau oder gerade (!) das. Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist. Das kann hier noch so oft verleugnet werden, es ist juristische Realität, ob nun rechtmäßig oder nicht...
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Mitleser
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Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Mitleser »

Genau so sieht's aus... Wenn das Strandnackedei-Foto irgendwo im Familienalbum steckt, wird kein Hahn danach krähen, aber wenn ein Pädo eine Bildersammlung mit Strandnackedeis besitzt, dann wird man ihm das negativ auslegen. Es könnte ja irgendein Foto dabei sein, wo ein Kind "aufreizend" posiert, auch wenn die Pose mit gespreizten Beinen rein zufällig entstand, weiß ja keiner. Und wenn die "kriminalistische Erfahrung" besagt, dass Pädos mit großer Wahrscheinlichkeit auch KiPos (gleich, welcher Art auch immer) besitzen, und alleine das ein Eingreifen der Behörden "legitimiert", weiß ich auch nicht mehr, was ich von den Gesetzen halten soll.

Warum wohl hat YouTube vor ein paar Monaten die ganzen Gymnastik- und "Morgenroutine"-Videos aus den Suchergebnissen und Videovorschlägen entfernt? Ja, da haben irgendwelche Leute sexistische Kommentare gepostet, aber es hätte ja auch gereicht, wenn man die Kommentare für solche Videos deaktiviert. Und bei diesen Videos handelt es sich definitiv um bekleidete Kinder (solche mit Nacktheit hätte man ohnehin umgehend gelöscht), von "Porno" also keine Spur. Fest steht: Die Gesellschaft sieht überall nur Kinderpornos, auch wenn es objektiv gar keine sind. Kommt ein Mann (vielleicht auch eine Frau?) auf die Idee, solche Bilder und Videos toll zu finden, wird er sofort als Pädo gebrandmarkt, und dann ist Schluss mit Lustig...
Lügenpresse

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Lügenpresse »

Was aber lustig ist, das sich Shows wie The Voice Kids großer Beliebtheit erfreuen und die Zuschauer jubeln wenn die Kinder auf die Bühne kommen, da regt sich keiner auf, noch schlimmer sind diese Fake Shows im Nachmittags Programm auf den Privaten, oft geht es da um Kinder im Krankenhaus, zu Hause, in der Schule usw. auch hier kein Aufreger. Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !
homer

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von homer »

:roll:

LeGo hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:
Expectation hat geschrieben:Juristische Definition: Nackte Kinder können Pornografie sein.
Aber nicht das am Strand nackt spielende Kind oder das Kind, das sich gerade mitten im Unkleiden befindet. :roll:
Doch, genau oder gerade (!) das. Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist.
:roll: :kopfsch: :roll:
184b STGB
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,[/color]
:roll:
Gast

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Gast »

Lügenpresse hat geschrieben:Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !
Es gibt ja auch Shows im Fernsehn, in denen die Kinder im Freibad gefilmt werden. Hast du mal "die Geißens" gesehen? Ich hab das nicht regelmäßig gesehen, aber immer wenn ich reingeschaut habe liefen die beiden blonden Wixxvorlagen im dünnen Bikinie rum. :lol: 8) Oder die Talentshows wo Kinder in körperbetonten hautengen Teilen vor allen Zuschauern im Spagat oder der Brücke ihr Unterteil entgegen stecken, wo du bei der engen Kleidung jeden Schlitz und jedes Loch sehen kannst. :oops: Der reinste Kinderporno sag ich dir.
Gast

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Gast »

LeGo hat geschrieben:Es muss kein Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Po liegen, es reicht oftmals, wenn das zu sehen ist.
Es muss unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung oder sexuell aufreizend sein nach dem Gesetz. "wenn das zu sehen ist" reicht also nicht.
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Expectation
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Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von Expectation »

@Gast von 14 Uhr 50

Ich lege den Schwerpunkt auf Dein Wort oder; es reicht somit aus wenn einer der beiden Punkte zutrifft- hier wähle ich mal sexuell aufreizend aus.

Was ist an einem nackten Geschlechtsteil nicht per se sexuell aufreizend- insbesondere da der Punkt "geschlechtsbetonte Haltung" explizit NICHT ebenso erfüllt sein muss.

Nur nochmal zum Verständnis: Für angezogene Kinder, muss der Fokus auf dem Geschlechtsteil oder Hintern liegen, damit es Pornografie sein kann (Punkt b), bei einem nackten Geschlechtsteil trifft der Punkt aufreizend bereits vollumfänglich zu und somit ist eine potentielle Strafbarkeit durchaus gegeben.

Jugendschutz-Richtlinie der LTO (was ich als Posing oder Erotik beschrieb):
Hinsichtlich des "Unnatürlichen" wird in der Rechtsprechung zum Teil darauf abgestellt, ob die Art und Weise der Darstellung der "Erwachsenenerotik" zuzuordnen ist (so etwa das AG Hannover mit Urt. v. 15.09.2006, Az. 262 OWi 3744 Js 13701/06 (38/06)).

Die für die staatliche Aufsicht zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat insoweit in einer aktuellen Pressemitteilung zwar verlautbart, der Bereich der jugendschutzrechtlichen Posenverbote sei eine ihrer Kernaufgaben. Ausweislich der eigenen Statistik gab es im Jahr 2013 indes keinen einzigen Aufsichtsfall wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV.

Insoweit sind Absolutverbote dem JuSchG zwar rechtssystematisch fremd. Dies allein rechtfertigt indes nicht die Ungleichbehandlung ein und derselben Medieninhalte je nach Mediensparte. Es erscheint aus Sicht des Verfassers bemerkenswert, dass dieses offensichtliche Auseinanderklaffen der Vorschriften im Zuge der politischen und massenmedialen Befassung mit dem Fall Edathy bislang nicht thematisiert worden ist. Vielleicht ändert sich das ja.
Im Grunde ein Absolutheitsverbot. Und dennoch:
Trotz der Erweiterung des Wortlauts werden die aktuell um den Fall Edathy diskutierten Nacktfotos durch die Straftatbestände der §§ 184b, 184c StGB in der Regel nicht erfasst, da sich der erforderliche Sexualbezug allein aus der Bilddarstellung nicht ergibt. Jedenfalls können die Bilder regelmäßig nicht als "pornographisch" angesehen werden. Da der Bundesgerichtshof (BGH) seit jeher fordert, dass insoweit die gleichen Anforderungen gelten wie bei dem allgemeinen Pornographietatbestand des § 184 StGB (BGH, Urt. v. 21.04.1978, Az. 2 StR 739/77), fehlt es zumeist an der sexuell vergröbernden, anreißerischen Darstellung und zum Teil auch an einer objektiven Stimulierungsintention, so zum Beispiel bei Urlaubsbildern oder sonstigen Darstellungen Minderjähriger in natürlichen Alltagssituationen.
Zusammanfassung: FKK-Bilder sind per se Pornografie, aber der BGH würde jedes Urteil, das in diese Richtung geht aufheben.
Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast im Deutschlandradio Kultur. „Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen.“ Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten, sagte Künast. Um Familienfotos auch künftig nicht zu illegalisieren, könnte in einem möglichen Gesetz von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein, so die Grünen-Politikerin.
Also FKK und Familienalbums sind natürlich und gewerblicher Handel mit was auch immer unnatürlich. Nur kann mit dem Wort keiner mehr was anfangen. Das mag richtig gedacht sein, aber ist doch vollkommen nutzlos beschrieben. Was auch immer sie mit natürlich meinte (FKK. nicht gewerblich) versteht doch heute eh keiner mehr.

Nach dem Absolutheitsverbot durch den Edathy-Skandal: Nacktaufnahmen von Kindern müssten verboten werden, jetzt wieder die Abolutheitserlaubnis nackter Kinder als natürlich. Dennoch die Beschreibung im Gesetz, die alles Mögliche bedeuten kann. Wer soll denn daraus noch schlau werden?

Wir haben eine Absolutiinserlaubnis nackter Kinder als nichtpornografisch und wir haben Kinder die nackt sind als Absolutheitsverbot, da sie aufreizend sind und eine Formulierung im Gesetz, die keiner mehr versteht, daraus ergibt sich:
Seiner Ansicht nach schafft man mit jeder neuen Gesetzesformulierung neue Unsicherheiten.
Rechtsunsicherheit
Rechtslupe
Posing-Fotos – und die Toleranz des Bundesgerichtshofs

Für eine Strafbarkeit wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 1 StGB ist es erforderlich, dass es zu einem sexuellen Übergriff mit Körperkontakt im Sinne von § 176 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB auf das jeweilige Kind kam.
Posing-Fotos – und die Toleranz des Bundesgerichtshofs

Dies ist nicht der Fall, wenn von dem geschädigten Kind lediglich Nacktbilder und Aufnahmen erstellt werden, in denen das Kind sexualisierte Posen einnimmt, ohne dass an ihm auch sexuelle Handlungen vorgenommen wurden.
Kurz: Hardcore

Abschluss: Den ganzen Erotik und Posing-Kram kann man sich schenken, da es vor den obersten Gerichten keinerlei Bestand hat. Per se ist zwar Softcore ein Straftatbestand, aber einer, der keine Anwendung findet und somit ignoriert werden kann. Daher sind FKK-Bilder usw. aus meiner Sicht völlig uninteressant, genau wie ihre angebliche Strafbarkeit. Darüber lässt sich zwar diskutieren, aber das ist Zeitverschwendung. In letzter Instanz zählt nur Hardcore und das ist das was ich als strafrelevant ansehe und das Erotik-Zeugs und die Härten dazu sind nebensächlich.

Die Rechtsunsicherheit wirkt sich aus. So werden vor allem auf Youtube usw. völlig harmlose Bilder und Videos von Kindern, die keinerlei Erotik oder gar Pornografie beinhalten und positiv kommenitert werden, gelöscht.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
hallo

Re: Gesetzesverschärfung 2019

Beitrag von hallo »

Lügenpresse hat geschrieben:Was aber lustig ist, das sich Shows wie The Voice Kids großer Beliebtheit erfreuen und die Zuschauer jubeln wenn die Kinder auf die Bühne kommen, da regt sich keiner auf, noch schlimmer sind diese Fake Shows im Nachmittags Programm auf den Privaten, oft geht es da um Kinder im Krankenhaus, zu Hause, in der Schule usw. auch hier kein Aufreger. Aber wehe man(n) schaut den Kids bei der Hitze im Freibad beim Planschen zu und erfreut sich an ihrer Fröhlichkeit, da erntet man schnell Böse Blicke oder Kommentare !
Bei dieser Hitze sieht man allenthalben überall wo Wasser ist halbnackte Kinderlein sich abkühlen, nicht nur im Schwimmbad. Da könnte jeder der halbwegs geschickt vorgeht mit der Smartcam zahllose Fotos oder Videos anfertigen, auch von zufällig eingenommenen "aufreizenden" Posen.
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