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ToFiFan

Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von ToFiFan »

Bei google eingeben:
Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Da die Kollumne relativ lang ist, habe ich einige wenige Teile zitiert. Diese stehen für sich und sind frei zu kommentieren. Der Rat ist den ganzen Artikel zu lesen, Passagen über Euthanasie und U-Haft für KiPo habe ich nicht zitiert.


Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2017 unter dem Titel "Sexueller Missbrauch von Kindern" (§§ 176, 176a, 176b StGB) insgesamt 11.547 Verdachtsfälle aus. Davon entfielen Null auf § 176b (sexueller Missbrauch mit Todesfolge), 5168 auf § 176 Abs. 1 und 2 ("einfacher" sexueller Missbrauch, also alle Handlungen ohne jedes Eindringen in Körperöffnungen), 1568 auf § 176 Abs. 4 Nr. 1 (exhibitionistische Handlungen vor Kindern ohne Berührung) und 2120 auf § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB ("Einwirken" auf Kinder in der Absicht, eine "einfache" Tat nach Abs. 1 usw. zu begehen - also eine Vorbereitungshandlung). Für den "schweren sexuellen Missbrauch" (§ 176a, insb. bei "Eindringen in den Körper" - wo und wie auch immer) bleiben daher nicht wirklich viele Fälle. Diese Gruppe umfasst ihrerseits wieder Fälle vom "flüchtigen Eindringen mit einem Finger in den Scheidenvorhof" (oder den Mund) bis zum gewaltsamen Vaginal- oder Analverkehr.

Bekanntlich führt die PKS nicht die bewiesenen Fälle, sondern nur die polizeilich erfassten Verdachtsfälle auf. Auskunft über den Ausgang der Verfahren gibt (teilweise) die sogenannte Rechtspflegestatistik (Bundesamt für Statistik, Fachserie 10), die für Laien nicht ganz leicht zu verstehen ist. Sie weist für das Jahr 2017 insgesamt 1866 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aus.
Tatsache ist, dass die Zahlen für den sexuellen Missbrauch von Kindern seit 1993 fast kontinuierlich zurückgegangen sind. Das ist besonders deshalb bemerkenswert, weil zugleich die soziale Verachtung für diese Taten und die Anzeigebereitschaft offenkundig stark gestiegen sind. Kriminologische Botschaft also: Missbrauch von Herrschaft über Kinder aus sexuellen Motiven ist gegenüber früheren Jahren heute mit einem erheblich gesteigerten Entdeckungsrisiko verbunden. Insbesondere familiäre Abhängigkeitsverhältnisse stehen einer Strafverfolgung deutlich seltener entgegen.
Leider werden solch positive Nachrichten in der aktuellen Empörungs- und Skandalisierungskultur nicht erfreut aufgenommen, sondern gelten als "unverantwortliche Verharmlosung" und führen unweigerlich zu bittersten Vorwürfen gegen die Überbringer der guten Nachrichten, sie seien gefühllos und blind gegenüber dem Leiden der noch verbliebenen Opfer. Das ist kompletter Unsinn, aber erfolgreich.
Die CDU/CSU schlägt vor, den Strafrahmen für Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Begründung: "Es darf nicht sein, dass ein Ladendiebstahl einen höheren Strafrahmen hat als der Besitz von Kinderpornografie" (S. 6). Das ist eine ziemlich willkürliche - um nicht zu sagen: doofe - Begründung.
Auf den ersten Blick fällt auf: Der "Besitz" von Kinderpornografie (er ist übrigens vollendet mit dem Herunterladen in den Arbeitsspeicher!) und der Versuch des Sich-Verschaffens (Anklicken von "Google"-Suchergebnissen, um vielleicht eine solche Seite zu finden!) sind bisher - zurecht! - geringer bedroht (drei Jahre - ist ja auch schon was) als das Verbreiten, Herstellen, Zugänglichmachen usw. (fünf Jahre). Wenn man das bloße Besitzen hochstufen würde (so CDU), würde die Relation zum Herstellen nicht mehr stimmen; also müsste man wiederum dieses hochstufen auf 10 Jahre. Dort ist aber schon das "bandenmäßige Handeln" angesiedelt (drei Personen reichen). Ergebnis, wie üblich, aber einfallslos wie immer und zudem auch bei der CDU/CSU verschwiegen: Alles muss hoch!
Dies weist auf zwei andere Schwächen des Konzepts hin: Zum einen behandelt es "Pädophilie" als Synonym der kriminalistischen Kategorie von "Tätern des sexuellen Missbrauchs". Das ist schon im Ansatz verfehlt, denn die weitaus meisten Täter sexuellen Missbrauchs von Kindern sind gar nicht pädophil (im psychiatrischen Sinn), sondern greifen unter Missbrauch von Herrschaftsverhältnissen auf Kinder (beiderlei Geschlechts) zu, weil sie "Ersatz" und Projektionsfläche von Macht und Wehrlosigkeit sind.

Pädophile Personen sind (vermutlich) öfter virtuell als in der Lebenswirklichkeit unterwegs. Wenn man ihre - wie auch immer begründete - sexuelle Präferenz konsequent kriminalisiert, sagt man Menschen, die im Übrigen nicht anders sind als alle anderen, dass sie lebenslang (!) für jede Verwirklichung ihrer Fantasie hart bestraft werden, die nicht im innersten Gedankenkreis bleibt. Eine harte Grenze, die sich ein jeder hetero- oder homosexuell "veranlagter" Mensch einmal als Perspektive des eigenen Lebens probehalber vorstellen mag.
Und auch hier wird überdies verschwiegen, dass die Strafbarkeit des "Versuchs" noch viel mehr Handlungen erfassen würde als den Irrtum über die Kinder-Eigenschaft des Chat-Partners: Schon das bloße Aufrufen der Seite und das Anmelden wären strafbar.
Eine lebenslange Stigmatisierung von Personen, die mit 19 Jahren und vollgedröhntem Kopf eine (überaus einwilligende) 13-jährige Person begrabscht haben, ist möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wer "Opferbetreuungs-Stellen", "Betroffenen-Räume", Schutzkonzepte und "Beauftragten-Stellen" einrichtet - für was auch immer! - und sie mit hochstehenden Zielen, Planstellen und "Mitteln" ausstattet, muss, wie die Verwaltungssoziologie weiß, berücksichtigen , dass er damit nicht nur gute Hilfe, sondern auch eine sich selbst tragende Struktur errichtet. Banal: Je mehr Beauftragte zur Registrierung von Fehlern es gibt, desto mehr Fehler werden registriert.


Es bleibt fraglich ob der nächste Sexualmord vor einem Politiker- oder Juristenmord geschehen wird. Beides wird passieren.
Aiko
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Re: Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von Aiko »

Ich hatte erst gedacht das du deine eigenen Worte in Zitate verpackt hast und war um so mehr überrascht das dem nicht so ist.
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Lavinia Halbritter
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Re: Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von Lavinia Halbritter »

ToFiFan hat geschrieben:Der Rat ist den ganzen Artikel zu lesen
Ja. Bitte alle mal lesen und bei unverfänglicher Gelegenheit weiterverteilen.
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Lavinia Halbritter
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Re: Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von Lavinia Halbritter »

Der Blödsinn mit dem "Cybergrooming" würde dann daraus hinaus laufen, dass man überhaupt nicht mehr mit Kindern schreiben kann. Weil ja alles potentiell "Cybergrooming" ist.
Mir fällt das im Moment schwer zu glauben wie dumm die Menschen sind. Und damit meine ich nicht nur die Leute die diesen Mist gemacht haben, sondern auch die die das bereitwillig fressen.

Edit: Ich hab das zu seicht ausgedrückt. Jeder der mit Kindern chattet würde sich dann potentiell strafbar machen. Also mit Gefängnis und Eintrag und Berufsverbot und was auch immer die sich noch einfallen lassen.
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Mitleser
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Re: Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von Mitleser »

Der Artikel ist wirklich klasse, und auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, muss man heutzutage schon staunen, wenn man so etwas liest. Dummerweise ist es "nur" ein Kommentar, und so kann der Spiegel jederzeit darauf verweisen, dass der Artikel die Meinung eines Einzelnen darstellt und nicht die der Redaktion. Aber gut, immerhin etwas, und zumindest scheinen ja auch die Kommentare darauf hinzudeuten, dass noch nicht alle Leute in der Gesellschaft ihr Gehirn ausgeschaltet haben.

Aber es ist doch eindeutig, worauf das alles hinauslaufen wird. Mit jeder Gesetzesreform sollen die Gesetze verschärft werden, die Rechte der Bürger werden mehr und mehr eingeschränkt, und es werden immer die gleichen "Sündenböcke" hervorgeholt, um dies zu begründen. Hatten wir alles schon einmal, nur hießen die damals halt noch nicht "Terroristen", "russische Hacker" oder "Pädophile", sondern es waren nach Belieben Heiden, Hexen, Ketzer, Juden oder was auch immer. :roll:

Mit Kindern chatten soll also "Cybergrooming" sein? Und mit Kindern im wirklichen Leben sprechen ist dann logischerweise "Grooming". Natürlich nur, wenn man männlich ist, weibliche Pädos gibt's ja keine (oder wenigstens fast keine). Nach Quotenfrauen wird allenthalben gerufen, wenn's um Wirtschaft, Informatik, Naturwissenschaften und Co. geht, aber hat man schon einmal Quoten für "dreckige" Berufe gefordert? Oder Männerquoten für soziale Berufen? Nee, nee, da sollen die Männer mal schön draußen bleiben, wenn sich ein Mann für Kinder interessiert, dann führt er ja sowieso Böses im Schilde. :?
Gast

Re: Kinderschutz-Vorstöße der Union: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Beitrag von Gast »

dass der Artikel die Meinung eines Einzelnen darstellt
Das würde ich gerne dahingehend ergänzen, dass der Autor und Kollumnist Professor und Doktor ist, Bundesrichter a.D. und Herausgeber eines bekannten Kommentars in 66. Auflage zum StGB ist.
Das ist nicht irgendwer!


Zum Thema CGI-KiPo interessante Bilder
"Browser-Tool: Jetzt kann jeder täuschend echte KI-Gesichter erschaffen"
auf Motherboard vom 15.2.2019.
Die Bilder sehen verdammt gut aus! Leider ist das Ursprungsmaterial echt, was moralische Fragen aufwirft, die man sich wahrscheinlich gestellt hat aber der Zweck heiligt die Mittel.
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