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poppen

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 708/18

Beitrag von poppen »

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 708/18

Nach "kriminalistischer Erfahrung" haben tummeln sich im Girloverforum sicher auch nur Straftäter.

Im November 2017 erhielt die Polizei von einem Mitarbeiter der Betreibergesellschaft des Internetportals "..." den Hinweis, dass ein Mitglied des Portals sich unter dem Pseudonym "O." mit anderen Mitgliedern in Chats über Sex vor und mit den eigenen minderjährigen Kindern unterhalte. Die entsprechenden Chat-Verläufe stellte der Hinweisgeber der Polizei zur Verfügung.

Danach kommunizierte unter dem genannten Pseudonym eine sich als "Paula" vorstellende Person im November 2017 mit drei weiteren Mitgliedern des Internetportals "[...] Externen Link gelöscht." und behauptete in drastischer Sprache zahlreiche sexuelle Handlungen vor und mit ihren minderjährigen Kindern und ein damit verbundenes besonderes Maß an sexueller Erregung. Bereits das Anschauen ihrer Kinder auf dem Wickeltisch habe sie als sexuell erregend empfunden. Gleiches gelte für Ihren Mann, wenn sie ihrer Tochter als kleines Mädchen Röckchen und weiße Kniestrümpfe angezogen habe.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass zu einer der von "O." genutzten dynamischen IP-Adressen bei dem Internetanbieter noch Daten gespeichert waren. Dieser ordnete sie dem Anschluss des Beschwerdeführers zu. Außerdem waren für die von "O." bei dem Portal Link entfernt angegebene E-Mail-Adresse bei dem E-Mail-Anbieter die Daten des Beschwerdeführers als Inhaberdaten hinterlegt. Über die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers brachte die Polizei in Erfahrung, dass er und seine Ehefrau Eltern einer im Jahr 1986 geborenen Tochter sind, die Mutter von zwei Söhnen ist und mit ihrer Familie in derselben Stadt wohnt wie ihre Eltern.