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Mitleser
Beiträge: 4858
Registriert: 28.01.2011, 17:45
AoA: 2-12

Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von Mitleser »

Wenn die "wirklichkeitsnah" sind, ja.
Fragender

Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von Fragender »

"wirklichkeitsnah" im Sinn von "sehen aus wie echte Puppen" oder "sehen aus wie echte Mädchen"?
Wenn die Puppen aber eindeutig als solche zu erkennen sind, zum Beispiel aus Porzellan und mit Kugelgelenken, dann ist es doch nicht "wirklichkeitsnah", oder?

Ich weiß, wirklich abschließend kann mir das nur ein Richter sagen und auf die Art der Beratung will ich verzichten. Mich interessiert es aber.

Mal angenommen die Puppe selbst ist legal (ohne Löcher, keine Sexpuppe), aber trotzdem detailliert und eindeutig kindlich. Es gibt solche Künstlerpuppen. Die könnte ich kaufen und von allen Seiten und in allen Posen angucken, aber dürfte ich auch Bilder machen?
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MattHeb1114
Beiträge: 402
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AoA: 8-17
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Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von MattHeb1114 »

Wenn Du selbst die Frage stellst, dann wuerde ich davon ausgehen, das solche Bilder im Zweifel gegen den Angeklagten verwendet werden.
Her name is :herz: Ella :herz: , and her beautiful eyes haunt me
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Sakura
Beiträge: 5362
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Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von Sakura »

Nicht nur das.
Im Zweifel wird die Definition so ausgeweitet, dass es passt.
Solche Bilder also nur verschlüsselt speichern und nichts davon erzählen.
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
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Lavinia Halbritter
Beiträge: 2184
Registriert: 28.07.2010, 21:57
AoA: Puppen

Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von Lavinia Halbritter »

Ich hab letztens den FAZ Podcast "Einspruch" gehört, wo es um die Verschärfung von letzten Jahr ging und dass die nun ganz viele andere Leute treffen.

Mich hat da ziemlich entsetzt (aber nicht überrascht), das der Generalstaatsanwalt der da interviewt wurde, dass das Gesetz nun ganz viele "Unschuldige" treffe die "keine Täter" sein und dass man ja nur die Pädophilen bestrafen will. Das hat der so gesagt und bisher hat ihn niemand zum Rücktritt aufgefordert oder auch nur widersprochen.
Falls es jemand auf Anhieb nicht sieht: Wer rechtskräftig für ein Verbrechen verurteilt wurde ist - egal wie bescheuert das Gesetz ist - schuldig und Täter. Ein Gesetz auf eine Minderheit zu zuschneiden ist mindestens seit 1945 ganz ganz böse und verboten.

Somit lese ich die Definition von Kipo als "alles was ein Pädo sexy finden könnte".
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Luna
Beiträge: 8253
Registriert: 04.12.2010, 00:23
AoA: 6~11 flauschig sind!

Re: Gelten Bilder von nackten, jungen Puppen in aufreizenden Posen als KiPo?

Beitrag von Luna »

Hallo Fragender,

wenn die Puppe deines Freundes wie ein Kind aussieht und für sexuelle Dinge bestimmt ist, dann ist der Besitz immer strafbar. Egal ob die nun Löcher hat oder nicht. Theoretisch hat die Puppe ja Hände, mit denen er sich als Pädo befriedigen könnte. Es ist also besser, wenn man sich vor Gericht nicht als Pädo outet. Eigentlich ist das immer besser so, wenn man das nicht tut. Einer Hete glaubt man wohl auch eher das man mit der geschlechtslosen Puppe kein Sex hatte. Die Rechtsunsicherheit ist groß und wurde von vielen Sachverständigen scharf kritisiert, und am Ende ignoriert!

Wir müssen jetzt erste Urteile abwarten um genaueres sagen zu können. Leider sitzen bereits einige Besitzer wegen ihrer Puppe auf der Anklagebank. Ein paar pädophile Aktivisten kämpfen gegen das Unrecht!

Das Material ist irrelevant. Es geht um das Erscheinungsbild der Puppe. Entweder als ganzes oder in Teilen, wenn die Bestimmtheit erfüllt ist Sex mit ihr zu haben und sie wie ein Kind aussieht, dann ist diese illegal. Zum Glück ist der Tatbestand nur ein Vergehen und kein Verbrechen... Das „Tatwerkzeug“ wird dennoch eingezogen und vernichtet. Für ihre Besitzer muss das traumatisch sein. Bezüglich Fotos: Das herstellen und besitzen von Puppen-Kipo war vor der Strafverschärfung bereits strafbar. Eine Künstlerpuppe könntest du dir kaufen und harmlose Fotos machen. Ich würde aktuell davon aber abraten.

Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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