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an

Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung

Beitrag von an »

Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
"Wer seine Strafe verbüßt hat, der kann nur in Ausnahmefällen noch eingesperrt werden", erklärte die Ministerin.
...
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung werde "auf einen eng begrenzten Bereich beschränkt und sonst im Grundsatz abgeschafft", sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
ich würde lieber den tod wählen, als erst im knast menschenunwürdig behandelt zu werden und anschließend wort wörtlich verwahrt zu werden.


tagesschau
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de/inland/bundestaghartzvier102
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Hier das Protokoll, welches interessant zu lesen ist, allein wenn man wie ich noch nie so ein Protokoll gelesen hat!
bundestag
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de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/17069
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