Ich habe nicht gesagt, dass ein Verbot des Handels verfassungswirdrig wäre. Wäre es vermutlich, aber das wäre dann ein anderes Thema, weil viele der Argumente zur Verfassungswidrigkeit von Besitz und kostenloser Verbreitung in diesem Fall nicht mehr durchgingen, die Verfassungswidrigkeit also weitaus schwerer zu begründen wäre.Expectation hat geschrieben:Stimmt.Sascha hat geschrieben:Aber wenn der Besitz von Nacktbildern für die einen legal ist, für mich weil ich Pädo bin aber nicht, dann ist das eben nicht verfassungskonform, weil es eben eine Extrawurscht für mich macht.
Um Familien zu schützen, wurde der Handel verboten.
Dieses Verbot und alles was im Gesetz steht, ist keine Extrawurst, sondern für alle gleich.
Ansonsten ist das "um Familien zu schützen" eine Lüge, der Handel wurde verboten, um Pädophile zu schikanieren.
Ist egal, wenn die Rechtssprechung so urteilt wie beschrieben urteilt sie verfassungswidrig. Und die Wirklichkeitsnähe ist dabei völlig irrelevant. Der Paragraph wäre mit wie ohne verfassungswidrig.Expectation hat geschrieben: Mitlesers und Denkers Ansätze von der Unterscheidung, dass man Pädophilie und Nichtpädophilie trennen sollte, könnte entscheidend sein, wäre verfassungswidrig. Allerdings steht im StGB nichts derartiges und selbst virtuelle Bilder und Videos müssen wirklichkeitsnah sein, damit ein reales Gegenüber in der Würde verletzt ist. Realitätsansätze müssen somit vorhanden sein. Daran halten sich die Strafgesetze.