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gelöscht_24
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von gelöscht_24 »

girl piss lover hat geschrieben: Desweiteren geht mir deine Selbstinszenierung hier langsam auf den Sack.

Hast selbst keine Ahnung, aber meinst dich hier als größtes Pädo Opfer darstellen zu müssen.
Brauchst du Aufmerksamkeit???
Zu dem weggelassen Thema habe ich mich in einem anderen Thread schon mehrfach geäußert - einfach mal nachlesen.

Ich hab seit vielen Jahren mit meiner Webseite und Aktivitäten relativ viel Aufmerksamkeit. Das ist für mich völlig normal und nichts besonderes.
Auch wenn ich hier nicht mehr poste, hab ich immer noch genug Aufmerksamkeit. Du verstehst hoffentlich, was damit sagen will.

Wenn Du mit keine Ahnung meinst, dass ich von Mädchen keine Ahnung habe, dann muss ich dir teilweise Recht geben. Ich bin bekanntlich ein BL.

Der Begriff Pädo-Opfer ist mir nicht bekannt. Auf meinen Webseiten berichte ich aber über eine ganze Reihe von Justizopfern - und dazu zähle ich mich selbst mit dem aktuellen Fall natürlich auch.

Ich weiß natürlich, dass wenn meine Person/K13online in einem Forum anfängt zu dominiert, dann fühlen sich einige andere User vernachlässigt. Ich kann auch mal eine Pause einlegen - es gibt hier bei mir viele andere Dinge zu tun....

Gruß Dieter-K13
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Aiko
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Aiko »

Du bist dermaßen gestört. :roll:
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Smaragd aus Oz
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Dieter-K13[/color] hat geschrieben:von derzeit 14 Jahren auf 12 Jahre zu senken. Eine solche Forderung hat durchaus Aussicht auf Erfolg, denn das gab es in den Niederlanden schon mal
Boaaah, RATTIG!!!! :o - die geilen 12-jährigen Niederländerinnen.Bild


Wann war das genau? Scheiße, dass ich das verpasst habe. :x Wie alt war Mara G. während dieser Gesetzeslage?

Mara, ich kooooommäääh! Bild Äh, falsches Bild, ich meine natürlich Bild


@Aiko:
Drücke es vornehmer aus oder lass das. Oder willst Du mit jemandem wie Hexxe unter einer Decke liegen. :P :wink:
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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712
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von 712 »

Dieter-K13 hat geschrieben: Ich weiß natürlich, dass wenn meine Person/K13online in einem Forum anfängt zu dominiert,
Du dominierst nicht. :roll:
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
Aiko
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Aiko »

Smaragd hat geschrieben:Drücke es vornehmer aus oder lass das.
Na gut. Ich habe mich ja schon zurückgehalten. :|
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Jonny
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Jonny »

@Dieter
Bei allem Respekt für deinen Aktionismus, das du auf deiner Seite deinen Gefängnisalltag niederschreibst finde ich ja auch gut und interssant doch irgendwie ist es schon eine Beleidigung sich als Opfer von dieser Haftstrafe anzusehn, was hättest du gemacht wenn du in China oder Nordkorea in den Knast gekommen wärst und nicht nur für ein halbes Jahr sondern für paar Jahrzehnte wegen weniger als einem verlinkten Link? Es gibt Leute auch hier in der BRD die sitzen viele Jahre im Knast weil sie was falsches gesagt oder gepostet haben auf Facebook, dein halbes Jahr wegen einem Urheberrechtsbruch ist ja dagegen ein Furz in der Telefonzelle.

Was das Schutzalter betrifft, da muss ich GPL voll und ganz Recht geben, ich denke man sollte sich wenn überhaupt darauf konzentrieren das Pädophile einen besseren Ruf bekommen in der Gesellschaft und sich frei outen können was aber immer eine Utopie bleiben wird da die Emotionen einfach zu stark sind bei deisem sensiblen Thema. Gut das du dich trotzem so einsetzt, nicht aber das es alles verschwendete Zeit ist, das vermag ich zurzeit wirklich nicht zu sagen.

Ich habe auch nicht den Eindruck das du dich wichtig machen willst.
ricochet:jsxji5wy47wudli6

TOX CCE4A341BFEF75377571186F62F54708D261C5324E48A4C6D0B0D72DC60B5038B691F8EDCF91
An alle Pedohasser

https://www.youtube.com/watch?v=09vFKfpyuII
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von 712 »

Horizonzero hat geschrieben:Ober-Guro - wer auch immer den Begriff geprägt haben mag - er liegt falsch. (Nur mal angemerkt.)
Ja, definitiv und das ist auch gut so.
Dieter-K13 hat geschrieben: Bei GL und BL betrachte ich DAS als eine Unverschämtheit - zumal auch noch falsch.
Dann ist es falsch und allen geht es prima. :roll:
Zuletzt geändert von 712 am 12.02.2017, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von girl piss lover »

Dieter-K13 hat geschrieben: Wenn Du mit keine Ahnung meinst, dass ich von Mädchen keine Ahnung habe, dann muss ich dir teilweise Recht geben. Ich bin bekanntlich ein BL.
Du hast mich missverstanden, ich denke sogar bewusst.
Mehr sag ich dazu jetzt nicht mehr. Macht sowieso keinen Sinn ;)
Ich steh dazu, dass ich nen krassen Fetisch hab

Als ich Kind war wollte ich immer erwachsen sein. Heute bin ich erwachsen und will Kind sein. GPL
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von gelöscht_24 »

Smaragd aus Oz hat geschrieben: Boaaah, RATTIG!!!! :o - die geilen 12-jährigen Niederländerinnen.[img]userpics/Orchester/Z1.gif[/img]


Ja, Du hast Recht. Die GLs hatten Pech gehabt. Denn die "geilen" Mädchen kommen gegenüber den Jungs rund zwei Jahre eher in die Pubertät.

Gruß Dieter-K13
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von gelöscht_24 »

Jonny hat geschrieben: Ich habe auch nicht den Eindruck das du dich wichtig machen willst.
Zum 1. und 2. Absatz gibt es bekanntlich andere Threads worüber wir dazu diskutieren können.

Kleiner Scherz am Rande: ICH/K13online sind wichtig. Wohl kein anderes Projekt hat sich "nackt" ausgezogen und präsentiert sich öffentlich und rechtlich und namentlich verantwortlich. Das macht natürlich in jeder Hinsicht angreifbar und diese Angreifbarkeit wird nicht nur von der Hexxe genutzt, sondern von allen Pädophilie-Gegnern usw... !

Gruß Dieter-K13
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Hexxe »

Das hätten Sie auch gleich posten können, dass Sie nicht bei den zwei Verhandlungstagen am Amtsgericht im Jahre 2011 dabei waren, sondern beim 2. Berufungstermin am 5. Dezember 2012.

Habe ich doch – wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Hexxe
Ach Du lieber Scholli jetzt kommt wieder der Rechthaberische - ich habe es nicht nötig Unsinn zu verzapfen! Das muss im Dezember 2011 oder 12 gewesen sein.
siehe http://www.k13-online.net/news.php/news ... ad&id=2150

Schade, dass Sie nur den Ober-Guro angreifen wollen. .

Iwo Sie irren sich - die Hexxe behandelt alle „Kings off de Guetzlibüchs“ gleich. Aktuell freue ich mich auf die Stellungnahme eines selbsternannten Justizkritikers. Der hat es im Bezug von opferfeindlichen Thesen etc. noch faustdicker hinter den Ohren – wie Sie. Eins seines Pamphlets ist die reinste Offenbarung - eigentlich stellt sich nur noch die Frage – ob das GL – Geschwafel ein reines Ablenkungsmanöver ist – da er in Tat und Wahrheit eben doch ein BL ist?

Tja, so ist das nun mal. Ich/K13 muss immer alles einstecken und aushalten.

Sorry wer austeilt muss auch einstecken können. Im Bezug des Aushaltens muss man Ihnen schon und wenn auch nur ein kleines Kränzchen binden. Wenigstens haben Sie die Eier und stehen zu ihren Worten und Taten, insbesondere vor Gericht. Ein Tinjo - sowie auch aktuell der Beat - schweigt - feige wie die schwarzen Lämmer.

Alle anderen Pädophilen kommen glimpflich davon...

Offensichtlich haben Sie es immer noch nicht verstanden;

Das Privileg sich als Pädophil zu bezeichnen - steht Ihnen als mehrfach, verurteilter Pädokrimineller - nicht mehr zu. Punkt! :mrgreen:

Ne, Realist. :rotfl:
Zuletzt geändert von Hexxe am 13.02.2017, 09:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Hexxe »

Zitat Tinjo;

Einmal mehr muss sich Beat Meier mit einem Urteil abfinden, das gegen jedes vernunftgesteuerte Rechtsempfinden verstösst. Der Richter hat sein Urteil gefällt, ohne jede Berücksichtigung der vom Anwalt vorgebrachten Einwände.

http://www.tinjos.ch/blog/index.php

Zitat Blick:
Sein Anwalt versuchte es mit der hilflosen These, dass man nicht abgeklärt habe, ob Justizpersonen selber die Pornos nach der Beschlagnahmung auf den Stick geladen hätten. Das Gericht verwarf diesen Einwand als «lebensfremd» – und bestätigte den Schuldspruch der Vorinstanz.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 79329.html

@Tinjo – besten Dank für Ihre doch etwas dürftige Stellungnahme bezüglich der Causa M.

Die Argumentation von Beat ist in keiner Weise nachvollziehbar. Lassen Sie mich bitte ausführen weshalb; Er ist doch bereits in der Massnahme59 – für was genau (sic) sollte dann nach der Beschlagnahmung ein Justizbeamter kipos geladen haben?

Das Ganze ergibt null Sinn und ist m.E. die stümperhafteste Ausrede die ich je gehört habe :rotfl:


Zitat SDA;

Ein Freund von Meier hatte ein Modem samt Speicherkarte in die Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies geschmuggelt. Meier versteckte das Modem, mit dem er sich ins Internet einwählen konnte, in der PC-Tastatur. Der Gefängnisaufsicht fiel jedoch auf, dass aus seiner Zelle Mobilfunksignale gesendet wurden. Sie fand das Equipment mit den Bildern. (SDA)


Na ja sonderlich schlau sind die beiden bekanntlich ja nicht.

Fazit; dümmer als ein Gefängnis erlaubt 8)


[...]PDF-Link mit diversen Code- und Querverlinkungen zum Schutz der User gelöscht. GLF-Moderation
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von gelöscht_24 »

Hexxe hat geschrieben: Sorry wer austeilt muss auch einstecken können. Im Bezug des Aushaltens muss man Ihnen schon und wenn auch nur ein kleines Kränzchen binden. Wenigstens haben Sie die Eier und stehen zu ihren Worten und Taten, insbesondere vor Gericht. Ein Tinjo - sowie auch aktuell der Beat - schweigt - feige wie die schwarzen Lämmer.

Alle anderen Pädophilen kommen glimpflich davon...

Offensichtlich haben Sie es immer noch nicht verstanden;

Das Privileg sich als Pädophil zu bezeichnen - steht Ihnen als mehrfach, verurteilter Pädokrimineller - nicht mehr zu. Punkt :mrgreen:

Ne, Realist. :rotfl:
Das stimmt: Wer austeilt, der muss auch bis zu einer bestimmten Grenze einstecken können. Das kann ich.

Ja, bei den "Eiern" haben Sie auch Recht. Wir haben ja bald wieder Ostern und dann geht die Suche nach den kleinen Eiern wieder los.

Tinjo schweigt nicht - siehe sein Weblog. Und Beat sitzt bekanntlich im Knast und kann sich deshalb nur bedingt öffentlich äußern.

Zu den irrelevanten Begriffen Pädophiler und Pädokrimineller hatten ich schon mal etwas geschrieben.
Sie bezeichnen nach 176 StGB verurteilte als pädosexuell/pädophil und nach 184 StGB verurteile als Pädokriminelle. Das ergibt überhaupt keinen logischen Sinn. Wenn, dann eher umgekehrt oder beides.

Im Übrigen: Dieter ist noch zu haben, aber ich bin eigentlich immer zu haben, auch wenn ich schon vergeben bin.
Nun können Sie ihrer Fantasie freien Lauf lassen, ob ich nun eine pädophile-pädosexuelle-pädokriminelle Beziehung habe oder nicht.

Gruß Dieter-K13
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von gelöscht_24 »

Hexxe hat geschrieben: Zitat Blick:
Sein Anwalt versuchte es mit der hilflosen These, dass man nicht abgeklärt habe, ob Justizpersonen selber die Pornos nach der Beschlagnahmung auf den Stick geladen hätten. Das Gericht verwarf diesen Einwand als «lebensfremd» – und bestätigte den Schuldspruch der Vorinstanz.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 79329.html

@Tinjo – besten Dank für Ihre doch etwas dürftige Stellungnahme bezüglich der Causa M.

Die Argumentation von Beat ist in keiner Weise nachvollziehbar. Lassen Sie mich bitte ausführen weshalb; Er ist doch bereits in der Massnahme59 – für was genau (sic) sollte dann nach der Beschlagnahmung ein Justizbeamter kipos geladen haben?
Der Artikel im Schweizer BLICK(analog Blödzeitung in D) ist von diesem Viktor Dammann geschrieben worden, der eigentlich schon in Rente ist, aber zu diesem Fall wieder aus der Versenkung erscheint.
Das technische Gutachten wurde nicht wie erforderlich durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt, sondern durch die JVA. In D wäre das schon rechtsfehlerhaft. In CH dürfte das auch so sein.
Der Verteidiger hat ein techn. Gutachten durch die Sta beantragt, der vom Gericht abgelehnt wurde. In D wäre das ein Revisionsgrund. Im Moment habe ich noch keine Kenntnis darüber, ob Revision eingelegt wurde. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.

Die Mainstream-Medien haben überwiegend unvollständig und damit falsch berichtet. Es wurden Dateien auf den Stick geladen, nachdem der Stick bei Beat in seiner Zelle beschlagnahmt worden waren. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dies durch die JVA bzw. deren techn. Mitarbeiter geschehen ist. Dieser Verdacht konnte bei der Berufungsverhandlung nicht ausgeräumt werden.

Die Presse schreibt auch was über KP mit Gewaltanwendungen. Es geht aber um Manga-Zeichnungen-Comic - und DAS sind keine realen Kindern/Männer/Frauen. Ein solcher Besitz darf überhaupt nicht strafbar sein, denn es liegt kein tatsächlicher Kindesmissbrauch zu Grunde - und sexuelle Gewalt schon mal gar nicht.

Die Anwendung der Schweizer Sicherungsverwahrung(SV) verstößt nach meiner Rechtsauffassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er hätte aus der SV schon entlassen werden müssen. Man will Ihn aber bis zum realen Lebensende eingesperrt lassen, weil er früher mal Aktivist der damaligen SAP gewesen ist. Das ist einfach menschenverachtend.

Gruß Dieter-K13
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Hexxe
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Re: Hexxe und ihre Freunde (abgetrennt aus STIGMA)

Beitrag von Hexxe »

Die Mainstream-Medien haben überwiegend unvollständig und damit falsch berichtet.

Nun ja sie können natürlich nicht das gesamte Bundesgerichturteil publizieren 8)

1P.323/2003 /sta Urteil vom 25. Juni 2003
http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... le2000.htm

Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.
Nach den für den Kassationshof verbindlichen tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (Art. 277bis Abs. 1 BStP) lernte der pädosexuelle Beschwerdeführer am 1. April 1990 auf Vermittlung eines Bekannten in Dresden die geschiedene A.________ und deren fünf Söhne kennen. In der Folge besuchte er die Familie mehrfach an ihrem Wohnort und unternahm mit ihr mehrere Reisen. Am 7. Dezember 1990 heiratete der Beschwerdeführer A.________ und zog mit der Familie in die Schweiz. In der Zeit vom April 1990 bis zum 12. Februar 1993 (mit Ausnahme der Zeit in Untersuchungshaft vom 21. November 1991 bis 8. Januar 1992 sowie von Mitte August 1992 bis 6. Februar 1993) nahm der Beschwerdeführer mit seinem Stiefsohn B.________ (geboren am 25. März 1980) an verschiedenen Orten, namentlich in Dresden, Susch, Mellingen und Linn, in Tunis, Libyen, Italien, Paris, Bremen und Rotterdam in unbestimmt vielen Fällen und in unregelmässigen Abständen sexuelle Handlungen bis hin zum Oral- und Analverkehr vor. Darüber hinaus verging sich der Beschwerdeführer, insbesondere in der Zeit vom 6. bis 12. Februar 1993 in Rotterdam, aber auch einige Male zu früheren, nicht mehr eruierbaren Zeitpunkten an nicht mehr eruierbaren Orten sexuell an seinem Stiefsohn C.________ (geboren am 5. März 1983).

In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass der Beschwerdeführer kein Ersttäter ist. So liegen der Verurteilung durch den Crown Court Leeds/GB vom 4. Januar 1988 schwere sexuelle Übergriffe zum Nachteil von zwei vorpubertären Kindern in England zu Grunde. Im Weiteren liess er sich nach seinem eigenen Eingeständnis auch auf seinen früheren Reisen in Afrika und Australien sowie etwa im Januar 1986 in Zürich sexuelle Übergriffe zum Nachteil verschiedener Knaben zu Schulden kommen (vgl. Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung 1P.323/2003 vom 25.6.2003 E. 2.4; ferner Gutachten, Untersuchungsakten, HD 29/12/8 S. 17; Akten des Obergerichts, Auszug aus dem Protokoll, act. 284, S. 4 und 17). Erwähnenswert erscheint hier auch der unter dem Titel einer angeblichen, zumindest falsch verstandenen "Satiationstherapie" erfolgte intensive Vertrieb von Kinderpornographie.


Die Anwendung der Schweizer Sicherungsverwahrung(SV) verstößt nach meiner Rechtsauffassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das beurteilte das BG anders – nun gut es sollte mal wieder einmal erwähnt werden, dass Meier nicht lebenslänglich verwahrt ist. Er befindet sich lediglich in der Massnahme59 und hat somit ein Anrecht auf Verwahrungsüberprüfung. Also den mit der Klage an Strassburg ist somit zum vornherein zum Scheitern verurteilt. Aber nur zu dann macht sein RA nix dümmeres.

4.4.2 Die Vorinstanz setzt sich in ihren Erwägungen zur Verwahrung mit den massgeblichen Gesichtspunkten des Sanktionen- und Massnahmenrechts auseinander und würdigt die einzelnen Komponenten zutreffend. Die Anordnung der Verwahrung gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB verletzt daher kein Bundesrecht.

http://www.blick.ch/news/schweiz/das-zu ... 46725.html


Es wurden Dateien auf den Stick geladen, nachdem der Stick bei Beat in seiner Zelle beschlagnahmt worden waren.

Was schwafeln Sie da für einen Blödsinn? Wo sind die Beweise für die Behauptung? Eben sehen Sie – es gibt sie nicht – von mir aus dürfen Sie und Co. glauben was sie wollen. Ich meinerseits halte mich da lieber an die Fakten – sprich Urteile etc.




______________________________________________________________________

II. Erwägungen

1. a) Aus dem von den Beschwerdegegnern eingereichten Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 1. Dezember 2004 geht hervor, dass beim Beschwerdeführer eine seit der Adoleszenz tief verwurzelte Pädophilie festgestellt wurde. Selbst bei langjähriger und intensiver Behandlung mit dem Ziel der Selbstkontrolle sei kaum mit einer wesentlichen Reduktion der Rückfallsgefahr zu rechnen. Eine gerichtlich beigezogene Expertin attestierte «eine tiefgreifende, vor allen Dingen homosexuell orientierte pädophil fixierte Sexualdevianz mit Bevorzugung von Kindern vor allem unter 12 Jahren». Es sei davon auszugehen, dass die Handlungsschwelle bezüglich zu erwartender sexueller Handlungen mit Kindern niedrig sei. Es sei nicht anzunehmen, dass der Beschwerdeführer unter Freiheitsbedingungen den Kontakt zu Kindern oder anderen Risikosituationen meiden werde. Ungünstig hinsichtlich der Legalprognose wirke sich namentlich seine Tatverleugnung aus. Die von der Vorinstanz angeordnete Verwahrung sei deshalb nicht zu beanstanden.

Weiter geht aus dem Urteil hervor, dass X. bereits am 4. Januar 1988 in England wegen einschlägiger Delikte bestraft worden ist und dass er zudem zugab, er habe sich «auch auf seinen früheren Reisen in Afrika und Australien sowie etwa im Januar 1986 in Zürich sexuelle Übergriffe zum Nachteil verschiedener Knaben zu Schulden kommen» lassen.

Erwähnt wird schliesslich auch der intensive Vertrieb von Kinderpornografie.

Wie der «Blick» im beanstandeten Bericht vom 24. August 2006 (und ebenso die «Neue Züricher Zeitung am 12. April 2003) erwähnt, wurden zahlreiche weitere Strafverfahren wegen Verjährung eingestellt.

http://presserat.ch/23700.htm
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