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Smaragd aus Oz
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Re: #me too

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Hier ein etwas ausgewogeneres Wort zum metoo-Kreuzzug:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/m ... 02552.html
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Cocolinth
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Re: #me too

Beitrag von Cocolinth »

www.spiegel.de hat geschrieben: Die Frau als Rotkäppchen, das dem bösen Wolf zum Opfer fällt

Die Komik der #MeToo-Debatte liegt, wenn man so will, in ihrem regressiven Element. An die Stelle der emanzipierten Frau, die selbstbewusst erklärt, was sie will und was nicht [Simple Consent?? :shock:], ist wieder die naive Unschuld getreten, die ahnungslos durchs Leben tappt, bis ein Prinz kommt und sich ihrer erbarmt. [...]

Sonia Mikich hat im SPIEGEL-ONLINE-Interview einen bemerkenswerten Satz gesagt. Gefragt, wie sie selber mit sexueller Belästigung umgegangen sei, antwortete sie: "Ich habe immer gesagt 'Hau ab, Du Blödmann'." Das habe immer geklappt, im WDR, außerhalb des WDR, im Privatleben.

[...] Ich will nicht mehr über Frauen lesen, dass sie arme Hascherl sind, die sich selber nicht zu wehren wissen.
:arrow: Klassisches Victim-Blaming.
  • Spiegel = Pädo-Postille


Lest nicht bei Päden!
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Sairen
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Re: #me too

Beitrag von Sairen »

Gleichbehandlung kann es nur für gleiche Menschen geben
See you on a dark night
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Dämon im Herzen
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Re: #me too

Beitrag von Dämon im Herzen »

Gleiche als selbe oder wie?
Ich verstehe das nicht sairen.

Achja, dich gibt es anscheinend noch, nett.
No lives matter.
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Sairen
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Re: #me too

Beitrag von Sairen »

Hi Dämon,

man kann nicht prominente Menschen einen besonderen Platz reservieren, und sie gleichzeitig mit den gleichen Standards behandeln wie Max Mustermann. Man kann nicht jemanden mit Kuchen vor den Augen herumwedeln, und ihn verurteilen, wenn er ihn auch isst.

Aber davon abgesehen, Dämon, ich musste immer wieder an dich denken.
Ich weiß noch, dass, als ich das letzte Mal als ich hier aktiv war, mich mit dir unterhalten habe, und du mir eine Email schreiben wolltest (?), oder dich sonst irgendwie mit mir unterhalten wolltest, und ich dich darauf hab sitzen haben lassen. Dafür wollte ich mich noch mal entschuldigen.
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cortejador
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Re: #me too

Beitrag von cortejador »

mir könntest du auch schreiben, Sairen!
(obwohl mir angedacht wurde, besser meine Fresse zu halten!)
Wie du willst. Ich würde mich über einen Kontakt mit dir freuen.
corte
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712
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Re: #me too

Beitrag von 712 »

cortejador hat geschrieben: (obwohl mir angedacht wurde, besser meine Fresse zu halten!)
Nein. Dir wurde lediglich angedacht, bei Bedarf in der Flame Zone rum zu flamen.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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cortejador
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Re: #me too

Beitrag von cortejador »

ich flame nciht rum!
Siehe meine Beiträge!
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712
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Re: #me too

Beitrag von 712 »

Ok. Verstehe.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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Smaragd aus Oz
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Re: #me too

Beitrag von Smaragd aus Oz »


Neues vom Schweden-Gesetz:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/n ... 16012.html

Richterin Anna Hannell, die an der Ausarbeitung des neuen Gesetzes beteiligt war, erläuterte: Es bestehe "absolut keine Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung", sagte die Juristin der schwedischen Nachrichtenagentur TT.
Richter: "Herr Angeklagter, haben Sie ein Zeichen der Zustimmung bei der Jugendlichen gesehen?"
Cocolinth: "Yo, Diggah. Die Kleine hat sich körperlich beteiligt: Die Brustnippel wurden hart, die Muschi wurde feucht, als ich dran rieb. Ne eindeutigere körperliche Beteiligung und Äußerung der Zustimmung als ne Reaktion des vegetativen Nervensystems jibbet nich, wa!"




Problematisch ist nach wie vor die Beweislastumkehr: Dort muss für eine Verurteilung nicht bewiesen werden, dass der 6 gegen den Willen geschah, sondern der Angeklagte muss, damit er nicht gehängt wird, beweisen, dass die Zustimmung vorlag. Das ist schwierig. Da hilft nur die Flucht nach vorn:

Richter: "Herr Angeklagter, haben Sie ein Zeichen der Zustimmung gesehen?"
Angeklagter: "Yo. Ich habe es klar und deutlich in ihren Augen gesehen: Sie war rattig und wollte mich."
Verteidiger mit erhobenem Zeigefinger: "Widerlegen Sie das, Frau Staatsanwältin!!"
Staatsanwältin: :(

... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Dämon im Herzen
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Re: #me too

Beitrag von Dämon im Herzen »

Sairen hat geschrieben: Ich weiß noch, dass, als ich das letzte Mal als ich hier aktiv war, mich mit dir unterhalten habe, und du mir eine Email schreiben wolltest (?),
Mach dir nix draus, das habe ich mittlerweilen selber vergessen...
No lives matter.
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