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Zidane
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Falsche Erinnerungen: Wie uns das Gedächtnis täuscht

Beitrag von Zidane »

Gerade in der Debatte um sexuellen Missbrauch und Verjährungsfristen ein nicht zu unterschätzendes Thema, dass schon länger bekannt ist, aber wohl offensichtlich mit Absicht ausgeblendet wird.
Welt der Wunder hat geschrieben: 17.01.2021

[...]
Wer glaubt, unser Gedächtnis zeichne unser Leben eins zu eins wie eine Kamera auf, der hat sich getäuscht. Nicht nur, dass wir vieles vergessen – das Gehirn erfindet auch Neues hinzu. Wo Wissenslücken klaffen, ergänzt es Erinnerungen. Und diese sind oft gar nicht unsere eigenen, sondern stammen stattdessen zum Beispiel aus Erzählungen, Fotos oder Filmen.

Wie leicht dieser Mechanismus zu aktivieren ist, hat die amerikanische Psychologin Elizabeth Loftus gezeigt. In einem Experiment wollte sie Versuchspersonen weismachen, sie seien als Kind in einem Kaufhaus verloren gegangen – obwohl dies tatsächlich niemals der Fall war. Ein vorher eingeweihtes Familienmitglied erzählte den Probanden, sie hätten sich damals verlaufen und seien von einer älteren Dame zurückgebracht worden. 29 Prozent der Testpersonen glaubten anschließend wirklich, dies als Kind erlebt zu haben.

Das Gehirn siebt aus

Solche "False Memories", also falsche Erinnerungen, sind kein psychisches Problem, sondern ein völlig alltägliches Phänomen. Müsste sich unser Gehirn alles merken, was wir täglich erleben, wäre es bald überlastet. Deshalb merkt es sich gewissermaßen nur das Gröbste – was mal mehr, mal weniger weit von der Realität entfernt sein kann.

Bereits in den fünfziger Jahren machte der amerikanische Psychologe James Deese eine interessante Entdeckung: Er legte Versuchspersonen eine Liste mit Begriffen vor, die sie auswendig lernen sollten. Diese Liste enthielt Begriffe wie Stechen, Spritze oder Injektion, nicht aber das Wort Nadel. Dennoch gaben die Probanden später an, auch dieses Wort auf der Liste gesehen zu haben. Offensichtlich, so stellte Deese fest, neigt unser Gedächtnis dazu, Wissenslücken durch scheinbar logische Ergänzungen aufzufüllen. Auf diese Weise entstehen "False Memories": Obwohl ein Ereignis nie stattgefunden hat, scheint es rückblickend so, als ob wir es erlebt hätten – weil es logisch in unseren Erinnerungskontext passt.

[...]

Besonders problematisch sind falsche Erinnerungen, wenn es um Zeugenaussagen geht. Immer wieder werden Fälle bekannt, dass Verbrechensopfer bei Gegenüberstellungen Unschuldige als Täter identifiziert haben. Die Betroffenen sehen einen Menschen, der dem Täter ähnlich sieht und sind sich plötzlich sicher, dass er es war. Ihr Gehirn hat einige Basisinformationen gespeichert, zum Beispiel: Der Täter war groß, dunkelhaarig und trug einen Bart. Bei einer Gegenüberstellung werden diese originalen, oftmals jedoch schwammigen Erinnerungen mit neuen Informationen vermischt. Das Gedächtnis setzt sie wie Puzzleteile zu einem vollständigen Bild zusammen, das mit der Wahrheit oft nur noch wenig zu tun hat.

Neun Jahre unschuldig im Gefängnis

Auf diese Weise werden immer wieder Unschuldige verurteilt, wie etwa im Fall des Amerikaners Kirk Bloodsworth. Dieser saß neun Jahre lang unschuldig im Gefängnis, weil Augenzeugen ihn als den Mörder eines kleinen Mädchens erkannt haben wollten. Erst eine DNA-Analyse ergab, dass Bloodsworth unschuldig war.

[...]

Viele Menschen verdrängen schlimme Erlebnisse, etwa einen Missbrauch in der Kindheit. Das liegt daran, dass Stresshormone in einem solchen Fall die Rezeptoren im Gehirn lahmlegen, die für die Übermittlung von Informationen vom Kurz- ins Langzeitgedächtnis verantwortlich sind. Mittels Psychoanalyse oder Hypnose haben Betroffene allerdings später die Möglichkeit, auf die verschüttete Erinnerung zurückzugreifen.

Erfinden statt Erinnern

Allerdings bergen solche Methoden auch Risiken. Denn es kann passieren, dass ein Patient sich an einen Missbrauch zu erinnern glaubt, der nie stattgefunden hat. Fehlinterpretationen beispielsweise von Träumen oder Suggestivfragen während einer Therapie könnten so etwas bewirken, warnen Gegner solcher Verfahren. Die US-Psychologin Elizabeth Loftus, die in ihren Experimenten immer wieder die Kraft falscher Erinnerungen belegt, setzt sich deshalb aktiv für Beschuldigte ein.

Die Experimente von Elizabeth Loftus und ihrer Kollegen zeigen: Es ist durchaus möglich, die Erinnerungen anderer Menschen zu manipulieren. Mit einfachen Mitteln wie Fotos, Filmen oder glaubhaften Erzählungen kann man nahezu jedem falsche Erinnerungen einpflanzen. Jedoch: Dies funktioniert nur begrenzt. Die neuen Informationen müssen in einen bereits vorhandenen Kontext passen, damit das Gehirn Verknüpfungen erstellen kann. Meist sind es nämlich Details, an die wir uns nicht mehr erinnern können; eine zentrale Idee oder ein grober Eindruck bleiben. Wissenschaftler hoffen trotzdem, dass sie mit diesen Erkenntnissen in Zukunft besser gegen Demenzerkrankungen vorgehen können.

Am besten und umfangreichsten können wir unsere eigene Erinnerung gestalten und zwar positiv. Unser Gedächtnis behält nämlich angenehme Eindrücke eher in Erinnerung, wohingegen negative leichter verblassen. Ein sehr wirkungsvoller Mechanismus, auf den auch in Psychotherapien zurückgegriffen wird: Der Patient lernt, die eigene Vergangenheit mit mehr positiven Attributen zu besetzen, indem er sich an schöne Erlebnisse erinnert. Negative Erinnerungen geraten dann leichter ins Vergessen. So können wir uns die Strategien unseres Gehirns ganz bewusst zunutze machen.
Wikipedia hat geschrieben:Bedeutung in Gerichtsverfahren

Bei Aussagen vor Gericht hat die Prüfung von Erinnerungen auf mögliche Selbsttäuschungen der Aussagenden eine große Bedeutung. Nach Oskar Berndt Scholz und Johann Endres gilt es hier u. a. zu unterscheiden zwischen Pseudoerinnerungen, die durch Manipulation in früheren Befragungen entstehen, und Falschinformationseffekten, die durch Manipulation in gegenwärtigen Befragungen entstehen. Diese Unterscheidung sei wichtig, weil im Falle einer Pseudoerinnerung die gegenwärtige Befragung ohne Manipulation ablaufe und daher frühere manipulative Implantationen von falschen Erinnerungen vor Gericht leicht verborgen bleiben könnten.[30]

Oft stehen Augenzeugen unter enormem Stress, selbst wenn sie nicht Opfer einer kriminellen Tat wurden. Ihre emotionalen Erinnerungen sind sehr leicht beeinflussbar. So können sie unter anderem durch andere Augenzeugenberichte, durch (suggestive) Fragen von Beamten oder durch Medienberichte verfälscht werden.[6][31] Es konnte zum Beispiel gezeigt werden, dass die Negation von Sachverhalten paradoxe Effekte haben kann, die möglicherweise den Zuhörer dazu veranlassen zu glauben, dass die negierten Dinge tatsächlich existierten. Wenn z. B. ein Zeuge hört, dass etwas nicht stattgefunden hat, kann er sich nach einiger Zeit fälschlicherweise daran erinnern, dass es tatsächlich stattgefunden hat.[32]

Der Fall Kenneth Olson

Der Psychiater Kenneth C. Olson behandelte seit 1986 über mehrere Jahre die 33-jährige Hilfsbetreuerin Nadean Cool. Während der Behandlung u. a. mit Hypnose und Teufelsaustreibung erinnerte sich die Patientin, sie sei an satanischen Kulten beteiligt gewesen, habe Säuglinge verspeist, sei vergewaltigt worden, habe Geschlechtsverkehr mit Tieren gehabt und sei gezwungen worden, den Mord an ihrer achtjährigen Freundin mitanzusehen. Sie glaubte, mehr als 120 Persönlichkeiten zu haben – solche von Kindern, Erwachsenen, Engeln und auch einer Ente.

Als Nadean Cool später klar wurde, dass man ihr falsche Erinnerungen implantiert hatte, ging sie gerichtlich gegen den Psychiater vor und erhielt 1997 nach fünfwöchiger Prozessdauer in einem außergerichtlichen Vergleich 2,4 Millionen US-Dollar als Schadensersatz.[33][34]

Der Fall Västerås

In der Folge einer Psychotherapie zeigte eine Frau (Ende 20) in Västerås (Mittelschweden) ihren Vater an, er habe sie, als sie 9–16 Jahre alt war, mehr als 200-mal vergewaltigt und gefoltert. Obwohl es außer der Erinnerung der Frau keinerlei sonstige Beweise (Zeugenaussagen, technische Beweise, medizinische Indizien) gab, wurde der Vater 2002 zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. 2003 wurde das Urteil in zweiter Instanz bestätigt. Hierbei bezeichnete das Gericht die Auffassung der Verteidigung, es handele sich bei den Anschuldigungen um in der Psychotherapie implantierte falsche Erinnerungen, als eine „absurde Theorie“. Nach mehr als neun Jahren im Gefängnis wurde der Mann 2012 nach zwei Dritteln der vierzehnjährigen Haftstrafe auf Bewährung entlassen.

In der Zwischenzeit begab sich die Tochter erneut in Psychotherapie und zeigte in deren Folge im Jahr 2007 weitere Erinnerungen an schwere Verbrechen an. Sie sei auch Opfer eines großen pädophilen Netzwerks gewesen. Zu den Tätern zählten namentlich genannte Chefs in Polizei und Wirtschaft. Die nachfolgenden Ermittlungen ergaben keine Hinweise, dass die neuen Anschuldigungen wahr sein könnten. Da sie jedoch den alten Anschuldigungen gegen den Vater sehr ähnlich waren und auch in Folge einer Psychotherapie vorgebracht wurden, wurde der alte Fall von 2002 vor das Oberste Gericht von Schweden (Högsta domstolen) gebracht. Dieses hob am 24. Mai 2013 die bisherigen Urteile auf und verwies den Fall zur Neuaufnahme an die zweite Instanz zurück. Diese sprach den Vater am 25. April 2014 in allen Punkten frei. Damit war seine Gefängnishaft die längste, die ein fälschlich Verurteilter je in moderner Zeit in Schweden absitzen musste. Sein Anwalt reichte am 7. November 2014 eine Schadensersatzforderung von 19 Millionen Kronen (ca. 2,06 Millionen Euro) ein[35][36] und am 29. Juni 2015 wurde dem Vater eine Entschädigung von 12,6 Millionen Kronen (1,4 Millionen Euro) zugesprochen, die höchste jemals in Schweden festgesetzte Entschädigungssumme für einen fälschlich Verurteilten.[37]
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Zidane
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Re: Falsche Erinnerungen: Wie uns das Gedächtnis täuscht

Beitrag von Zidane »

Da Links nicht erlaubt sind, muss dies jeder selber finden. Aber weitere Beispiele, wo es um Anklagen gegen "bösen" pädophilen Kinderf..... geht, wo es nur "zeitnahe Erinnerungen" als Beweise gab.
Und da fordern einige sogar, dass es keine Verjährung mehr geben darf?
Es geht nicht darum, Menschen die Leid erlitten haben den Schmerz abzusprechen. Aber es geht darum, dass ich momentan sogar bis zu 30 Jahren nach meiner Volljährigkeit einen Menschen das Leben ruinieren und sogar in Knast bringen kann, rein auf meine Erinnerungen. Und es reicht schon die Anklage ...
Wikipedia hat geschrieben:Missbrauchsvorwürfe an der McMartin-Vorschule

Die Missbrauchsvorwürfe an der McMartin-Vorschule betrafen hunderte Fälle angeblichen satanistisch-rituellen Missbrauchs von Kindern an einer Vorschule in Manhattan Beach (Kalifornien) in den 1980er Jahren. Der Prozess um die Vorwürfe zog sich von 1987 bis 1990 hin und war der längste und teuerste Strafprozess in der Geschichte der Vereinigten Staaten. Alle Angeklagten wurden freigesprochen.

Missbrauchsvorwürfe

Nachdem 1983 erste Missbrauchsvorwürfe durch die Mutter eines Kindes erhoben worden waren, begann das Children's Institute International (CII), eine Klinik für Missbrauchsfälle in Los Angeles unter der Leitung von Kee MacFarlane, mit Untersuchungen. Die Befragungen waren suggestiv.[1][2] Man wollte herausgefunden haben, dass es auch zu satanischen Ritualen gekommen sei; die Kinder hätten von Geheimtüren und Tunneln gesprochen. Im Frühjahr 1984 wurde behauptet, dass über 360 Kinder missbraucht worden seien.[3]

Strafverfolgung

Am 22. März 1984 wurden angeklagt: Virginia McMartin, Peggy McMartin Buckey, Ray Buckey und Peggy Ann Buckey sowie die Lehrer Mary Ann Jackson, Betty Raidor und Babette Spitler.

Der Prozess dauerte sieben Jahre und kostete 15 Millionen US-Dollar, er war der längste und teuerste Strafprozess in der Geschichte der Vereinigten Staaten.[4] Ray Buckey verbrachte fünf Jahre in Untersuchungshaft. Er wurde wie alle anderen Angeklagten auch 1990 freigesprochen.

Archäologische Untersuchung

1990 unternahm der Archäologe E. Gary Stickel von der University of California auf Veranlassung von Ted Gunderson, ehemaliger Chef des FBI Los Angeles, Grabungen auf dem Schulgelände, bei dem er auf Strukturen stieß, die er als Überreste von Tunneln und einem unterirdischen Raum deutete, wie die Kinder sie beschrieben hatten.[5] Diese Deutung stieß auf Unglauben: Laut dem Psychologen W. Joseph Wyatt von der Marshall University fand Stickel lediglich schuttgefüllte Überreste einer Abfallgrube, die zur Vorgängerbebauung gehörte.[6] Das Gebäude wurde 1991 abgerissen.[7]

Verfilmung

Die Vorgänge wurden 1995 in dem Justizdrama Unter Anklage – Der Fall McMartin mit James Woods in der Hauptrolle verfilmt.
Wikipedia hat geschrieben:Wormser Prozesse

Als Wormser Prozesse werden drei von 1994 bis 1997[1] andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Die Aussagen der vermeintlichen Opfer wurden als Erinnerungsverfälschung und Konfabulation eingestuft, hervorgerufen durch grob fehlerhafte Befragungsmethoden.

Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Sowohl die laienhafte Beweisaufnahme im Vorfeld des Verfahrens als auch das verheerende Schicksal der fälschlich Angeklagten, ihrer Familien und der durch die Entscheidungen des Jugendamts schwer geschädigten Kinder erfuhren ein starkes Medienecho und führten zu einer Wende bei der juristischen Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.

Einige der Kinder, die man in der Absicht, sie zu schützen, aus ihren Familien genommen hatte, wurden dann in der richterlich angeordneten Fremdunterbringung im Kinderheim Spatzennest in Ramsen in der Pfalz tatsächlich sexuell missbraucht.

Auslöser

Auslöser der Verfahren war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf, und das sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von diesem an den Verein Wildwasser Worms e. V. verwiesen wurde. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin befragte die Kinder mittels Techniken, die auf den Münsteraner Psychiatrieprofessor Tilman Fürniss zurückgehen (anatomisch korrekte Puppen, Märchenerzählungen, verhörähnliche Befragungen von Kindern, Fragestellungen mit impliziter Antwort etc.), und war davon überzeugt, Beweise für massenhaften Kindesmissbrauch gefunden zu haben. Die Ergebnisse wurden von einem Kinderarzt bestätigt, zu dem Wildwasser die Kinder schickte. Daraufhin wurden 25 Personen unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von insgesamt 16 eigenen oder fremden Kindern festgenommen. Deren Kinder wurden daraufhin zum Teil im Kinderheim Spatzennest im pfälzischen Ramsen untergebracht.

Der Prozess fand ein gewaltiges Medienecho. In der öffentlichen Meinung waren die Angeklagten bereits vorverurteilt. So berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zunächst: „Ein Großteil der medizinischen Befunde und die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der Kinder lassen kaum Zweifel an vielen der Vorwürfe zu.“[2]
Hauptverfahren und Freispruch

Es wurden drei Hauptverfahren eröffnet, auch bezeichnet als Worms I, II und III. In Worms I wurden sieben Personen aus der Verwandtschaft der geschiedenen Frau angeklagt, in Worms II dagegen dreizehn aus der Familie ihres ehemaligen Mannes, darunter auch die Großmutter, bei der die beiden gemeinsamen Kinder lebten. Worms III betraf fünf Personen, die keiner der beiden Familien angehörten. Vorsitzender Richter in Worms I war zunächst Ernst Härtter und nach dessen Erkrankung 1994 der spätere Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel. Für Worms II und Worms III war Richter Hans E. Lorenz zuständig.

Eine Staatsanwältin fasste im Laufe der 131 Verhandlungstage empört und ungläubig die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das …“

Der Wormser Wildwasser-Verein brachte Anschuldigungen vor, die einer Überprüfung nicht standhielten oder widersprüchlich waren: Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren, in anderen Fällen saßen die Eltern zur angeblichen Tatzeit bereits in Untersuchungshaft.

An einem Mädchen, das bis zu seiner Herausnahme aus der Familie (Fremdunterbringung) gynäkologisch unauffällig war, stellten zwei Ärzte fünf Tage nach Aufnahme im Kinderheim Spatzennest Befunde fest, die „mit hoher – einen vernünftigen Zweifel im Grunde ausschließenden – Sicherheit auf einen stattgehabten vaginal- und anal-penetrierenden sexuellen Missbrauch“ hindeuteten. Der Mainzer Rechtsmediziner Professor Reinhard Urban bestätigte, dass es sich um frische Befunde handelte, und im Urteil von Worms II wurden die Befunde dem Zeitraum der Fremdunterbringung zugeordnet.[3]

Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten unter anderem von Max Steller ergaben, dass die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt worden waren und nicht auf Erlebnissen basierten.[4] Auch konnte die Polizei bei nicht angekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch oder Ähnliches schließen ließen. Somit basierte die gesamte Beweislage auf den Aussagen der wahrscheinlich manipulierten Kinder und dem Gutachten eines Kinderarztes, das jedoch eventuelle natürliche Ursachen für diverse Verletzungen der Kinder nicht in Erwägung zog. Obwohl vieles auf die Unschuld der Angeklagten hindeutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert.

Die drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freispruch in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz begann seine mündliche Urteilsbegründung mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“[5]

Juristische Folgen

Nach den Freisprüchen trennte sich Wildwasser von der tätig gewordenen Mitarbeiterin. Die Berliner Zeitung berichtete Ende Juni 1997, dass diese von der Richtigkeit ihrer Vorgehensweise weiterhin überzeugt war.[6] Eine öffentliche Entschuldigung oder andere Konsequenzen gab es nicht.

Der Bundesgerichtshof legte 1999 – vor allem unter dem Einfluss dieser Prozesse[7] – Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten fest.[8]

Folgen für die Betroffenen

Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenz einiger Angeklagter und Familien wurde zum Teil auch durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen derweil größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Ein Junge, der an Diabetes erkrankt war, starb wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Heim.

Sechs Kinder – jene, die im Kinderheim Spatzennest untergebracht waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufgestachelt zu haben. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag (Stand 2005), dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht hätten.[9]

Das Spatzennest bestand noch bis zu seiner Auflösung im November 2007. Zu diesem Zeitpunkt war dessen Heimleiter, seinerzeit Hauptbelastungszeuge in den Wormser Prozessen, wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener von seinem Arbeitgeber entlassen worden.[10] Am 8. Februar 2008 wurde der Ex-Heimleiter deswegen in Untersuchungshaft genommen[11], am 22. August 2008 wurde er des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig befunden und zu einem Jahr Haft auf Bewährung und dreijährigem Berufsverbot verurteilt.[12] Im April 2011 wurde dieser ehemalige Heimleiter wegen noch schwerer wiegender Missbrauchsvorwürfe erneut angeklagt[13] und im November 2011 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt.[14][15]
Wikipedia hat geschrieben:Montessori-Prozess

Der Montessori-Prozess war ein über zwei Jahre dauerndes, bis 1995 dauerndes Strafverfahren in Münster. Der 35-jährige Erzieher Rainer M., der in Borken und Coesfeld in zwei Kindergärten mit reformpädagogischem Konzept nach Maria Montessori tätig war, wurde beschuldigt, in Hunderten von Fällen insgesamt 55 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Erst nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Ermittlungen durch suggestive Befragung der Kinder verfälscht worden waren, wurde der unschuldige Angeklagte freigesprochen.

Hergang

Ausgehend von einer Kindererzählung, die von einer Vereins-Mitarbeiterin interpretiert wurde, entstand unter maßgeblicher Mitwirkung von Zartbitter Coesfeld e.V. (es gibt gleichnamige, davon unabhängige Vereine) der Missbrauchsvorwurf. Insbesondere das suggestive Befragen der Kinder und die parteiische Haltung des Vereins den vermeintlichen Opfern gegenüber verhinderten lange eine sachliche Aufklärung der Vorgänge.[1] Erstmals konfrontiert wurde der Erzieher mit diesen Vorwürfen am 7. März 1991 von Mitarbeiterinnen des 1987 gegründeten Vereins Zartbitter Coesfeld e.V. in deren Beratungsstelle. Unterstützend reiste der Psychiater Tilman Fürniss an, um die Eltern zu unterstützen.[1] Erst im Strafverfahren offenbarte ein Gutachterstreit den Zusammenhang von suggestiven Fragen, allgemeiner Angst vor sexuellem Missbrauch und der Beschuldigung Unschuldiger.[1] Die Gerichtsreporterin des Spiegel, Gisela Friedrichsen, wurde in der Zeitschrift Emma der Mittäterschaft beschuldigt, da sie mit ihrer Berichterstattung sexuelle Gewalt verharmlose.[1]

Das Gericht sprach am 16. Mai 1995 den Beschuldigten nach 120 Verhandlungstagen, der Vernehmung von 120 Zeugen, der Anhörung von fünf Gutachtern und mehr als zweieinhalb Jahren Prozessdauer frei. Der Beschuldigte erhielt für 26 Monate in Untersuchungshaft eine Entschädigung von 20 D-Mark pro Tag.[2] Die Staatsanwaltschaft kündigte unmittelbar nach dem Urteil eine Revision an. Dazu kam es jedoch nicht.[3][4]

Der Verein Zartbitter Coesfeld hat sich 2008 aufgelöst.
Wikipedia hat geschrieben:Flachslanden-Prozesse

Die Flachslanden-Prozesse waren eine von 1993 bis 1995 andauernde Strafprozessserie vor dem Landgericht Ansbach. 19 Personen aus Flachslanden und Umgebung wurden des massenhaften Kindesmissbrauchs angeklagt, was zur Verurteilung von 13 Beschuldigten mit bis zu 14 Jahren Haft führte. Sechs Verfahren wurden eingestellt, da den Kindern nach Ansicht des Gerichts keine weitere Verhandlung mehr zugemutet werden konnte.

Auslöser

Erste Hinweise ergaben sich 1991, als ein fünfjähriges Mädchen gegenüber einer Nachbarin fragwürdige Äußerungen machte. Die Frau des Dorfpfarrers informierte das Schulamt, dies wiederum die Förderschule, auf die die Geschwister des Mädchens gingen. Hieraus ergaben sich jedoch keine Erkenntnisse. Im Jahre 1993 wurden die vier fünf- bis zwölfjährigen Töchter des entsprechenden Ehepaars an verschiedene Pflegefamilien des Landkreises Ansbach verteilt – der Grund war nicht ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch, sondern anderweitige unhaltbare Zustände in der Familie. Lediglich der zweijährige Sohn blieb beim Ehepaar. Anfang Februar 1993 berichtete eines der Mädchen in der Schule unmissverständlich von sexuellen Übergriffen zu Hause, woraufhin das Kreisjugendamt Ansbach informiert wurde. Da die Kinder vor dem Ermittlungsrichter wieder schwiegen und die Eltern alles abstritten, wurde das Verfahren zunächst eingestellt. Inzwischen hatten die beiden ältesten Mädchen in den Pflegefamilien soweit Vertrauen gefasst, dass sie unabhängig voneinander, aber fast zeitgleich von Missbrauch in der Familie berichteten: Verwandte und Bekannte hätten sie missbraucht, die Mutter habe sie festgehalten und andere Verwandte hätten „geholfen“, der Mund sei ihnen zugeklebt oder ein Apfel hineingesteckt worden, damit sie nicht schreien konnten. Wenn sie sich wehrten, habe der Vater sie geschlagen. Die Tatorte waren die Wohnung in Flachslanden und die Wohnwagen der Familie auf dem nahegelegenen Campingplatz. Fotos und Videos seien gemacht und auch andere Kinder aus der Verwandtschaft seien missbraucht worden.[1]

Festnahmen, Prozesse, Medienecho

Am 30. Juni 1993 waren mehr als 100 Polizeibeamte im Einsatz, um 15 Männer und 5 Frauen aus Flachslanden, Ansbach und Nürnberg festzunehmen. Im Oktober 1993 ermittelte die Polizei gegen insgesamt 27 Personen, davon 7 Frauen. 14 Personen kamen in Untersuchungshaft. Das Medienecho war gewaltig, Fernsehteams und Journalisten aus ganz Europa fanden sich in dem kleinen Dorf ein. Teile der Medien nannten die Beschuldigten schon vor der (teilweise nicht erfolgten) Verurteilung mit vollen Namen. Der Spiegel schilderte die Tatvorwürfe in allen Details. Am 24. Februar 1994 begann die Serie an Hauptverhandlungen gegen teilweise geständige Angeklagte, es wurden in den beiden ersten Urteilen Haftstrafen von achteinhalb und dreieinhalb Jahren verhängt. Ausgehend von diesen ersten rechtskräftigen Urteilen versuchten Richter und Staatsanwaltschaft überwiegend mit Erfolg, mit Zusagen auf Strafminderung den weiteren Angeklagten Geständnisse zu entlocken, um den Kindern Aussagen zu ersparen (nach anderer Interpretation: um den unangenehmen Fall abzuschließen). „Wie das Ansbacher Gericht von den mehrheitlich intellektuell reduzierten Angeklagten Geständnisse erlangte und wie es die Verteidiger mit Strafrabatten drängte“, wurde aber auch zunehmend kritisch gesehen.[1][2]

Weiterhin ergab sich eine zunehmende Stigmatisierung des ganzen Ortes Flachslanden durch verschiedene Massenmedien: Wegen der übersichtlichen Verhältnisse im Dorf stellten manche Medien die Frage, ob denn ein so umfangreicher Missbrauch unbemerkt geblieben sein könne, und stellten zumindest implizit den Ort unter den Generalverdacht der Mitwisserschaft. So bezeichnete beispielsweise „die aktuelle“ Flachslanden pauschal als „das Dorf der Kinderschänder“ und „Skandal-Dorf“.[3] Die regionale Fränkische Landeszeitung (die ihren Mantel von den Nürnberger Nachrichten bezieht), aber auch Der Spiegel versuchten, dem entgegenzutreten. Der Bürgermeister von Flachslanden wandte sich gegen die „Verunglimpfung“ des ganzen Dorfes.[1][4]

Am 25. März 1994 wurde der „Dorfarzt“ (der einzige Allgemeinmediziner im Ort) verhaftet, da er von einem missbrauchten Mädchen schwer belastet wurde. Der Arzt hatte zum Zeitpunkt der Verhaftung seine Praxis schon verkauft, um eine HNO-Praxis in Nürnberg zu übernehmen. Da er im Gegensatz zu den bisherigen Angeklagten zu den „Honoratioren“ gehörte, reagierte die Bevölkerung des von Journalisten und Fernsehteams „belagerten“ Ortes mit Unglauben – auch, da die bisherigen Angeklagten als „soziale Randexistenzen“ und „verwahrloste Außenseiterfamilie“ abgetan worden waren. Kurz darauf wurde bekannt, dass der Mediziner im Jahre 1982 wegen Abrechnungsbetrugs in Nördlingen seine kassenärztliche Zulassung zurückgegeben und seine damals zahlreichen Ämter niedergelegt hatte.[5]

Der Mediziner, der am 30. März 1994 auch als Zeuge gehört werden sollte, stritt jede Tatbeteiligung ab und verweigerte wie der Vater der Hauptzeugin die Aussage. Dagegen legte die Mutter ein Geständnis ab. Das Prozessklima verschlechterte sich deutlich, als ein Anwalt die Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Mädchens anzweifelte, die entsprechende Kinderpsychologin als „Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft“ bezeichnete und den später von anderen Anwälten wiederholten Vorwurf formulierte, „daß das von mehreren Männern auf perverse Art mißbrauchte Mädchen Phantasie und Wirklichkeit nicht trennen könne und wahllos neue Vorwürfe gegen Personen aus ihrem früheren Umfeld erhebe“.[6]

Im Oktober 1994 verurteilte das Gericht den Hauptangeklagten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu 14 Jahren Haft. Das war die höchste Strafe in dem seit acht Monaten laufenden Verfahren. Der Hauptangeklagte habe seine beiden ältesten Töchter, eine Enkelin und seinen damals nicht einmal ein Jahr alten Sohn vergewaltigt oder sexuell missbraucht. Seine Frau war zuvor wegen Tatbeteiligung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.[7]

Abbruch der Prozessserie

Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach setzte am 1. März 1995 die Beiordnung des Pflichtverteidigers des 13. Angeklagten und die entsprechende Hauptverhandlung aus, was von den Medien als „einmaliger Vorgang“ bezeichnet wurde und – auch vor dem Hintergrund der gleichzeitig laufenden Wormser Prozesse – die Kritik an bestimmten Aspekten des Verfahrens wachsen ließ. Die Strafkammer meinte dagegen, der Verteidiger habe seit Beginn der Hauptverhandlung am 19. Januar 1995 „gezielt und planmäßig“ versucht, „durch eine bestimmte Verhandlungsstrategie die Durchführung eines Strafverfahrens in der Sache schlechthin zu verhindern“. Der Pflichtverteidiger hatte im Februar die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um die Besetzungsfrage der Schöffen vom Verfassungsgericht klären zu lassen. Es gab am Landgericht Ansbach zu diesem Zeitpunkt (nach zwölf Prozessen) keine Schöffen mehr, die nicht bereits an Verurteilungen mitgewirkt hatten, was das Problem der Befangenheit aufwarf. Zuvor hatte der Anwalt auf verschiedene andere Probleme hingewiesen, unter anderem auf die zunehmende Überforderung der Kinder in der langwierigen Prozessserie. So brachte der Rechtsanwalt unter anderem eine richterliche Vernehmung der damals zwölfjährigen Hauptbelastungszeugin vor: Dem Kind, das eine Schule für Menschen mit geistiger Behinderung besuchte, waren angeblich bei einer Befragung in knapp vier Stunden 822 Fragen und Fotos vorgelegt worden. Zudem bemängelte er, dass in den gerichtlichen Vernehmungen seiner Meinung nach auch Suggestivfragen gestellt worden seien.[2] Der Rechtsanwalt hatte mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Erfolg: Die Beschlüsse der Jugendkammer auf Aufhebung der Beiordnung wurden im Mai 1995 aufgehoben.[8]

Anfang August 1995 beschloss die Ansbacher Strafkammer, die restlichen sechs Verfahren auszusetzen, da nach einem ärztlichen Gutachten den Opfern keine weiteren Auftritte vor Gericht mehr zugemutet werden können. Ohne die Belastungszeugen erschien der Kammer eine Weiterverfolgung der Verfahren für nicht erfolgversprechend, weswegen sie sich dazu entschloss, die restlichen Anklagen und die entsprechenden Hauptverhandlungen nicht zuzulassen, darunter jene gegen die Großeltern der Opfer und gegen den „Dorfarzt“ von Flachslanden. Damit war sowohl die Möglichkeit eines Schuldspruchs wie auch die eines Freispruchs mit einhergehender Rehabilitation dieser Beschuldigten vergeben.[9]

Folgen

Nach einem entsprechenden BGH-Urteil kam es zu einer einzelnen erfolgreichen Revision, im Urteil sind auch Vorgaben zum Einsatz von Gerichtsgutachten enthalten. Entsprechend der generellen Einstellung der Verfahrensserie schon im Jahre 1995 (siehe oben) wurde das Verfahren gegen diesen Beschuldigten nach der Revision ebenfalls eingestellt, da nur noch ein Tatverdacht für ein Vergehen nach § 176 Abs. 1 StGB als sogenannter minder schwerer Fall sexuellen Missbrauchs bestand, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung konnte durch Auflagen „beseitigt“ werden.[8][10]

Der „Flachslanden-Komplex“ (Gisela Friedrichsen) trug dazu bei, dass die Frage nach der Verlässlichkeit von Kinderaussagen und strafprozessualen Glaubhaftigkeitsgutachten generell in die Diskussion kam. Probleme ergaben sich aufgrund der langen Prozessdauer und der damit zunehmenden Überforderung der Kinder.[11]
"Das Schlimme an dieser Welt ist, dass die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind." - Bertrand Russell (1872 - 1970)
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Re: Falsche Erinnerungen: Wie uns das Gedächtnis täuscht

Beitrag von LeGo »

Ich habe das in meinem Verfahren auch erlebt. Fast alle Zeugen haben sich Informationen zusammengereimt - ob erwachsen oder minderjährig. Da wurden zeitliche Abstände, aber auch von wem welche (nicht strafbare) Handlung ausging falsch benannt ohne das dabei Unsicherheit benannt oder zu erkennen gewesen wäre.

Das waren fürs Verfahren jeweils völlig irrelevante Dinge, aber ich fand das wirklich spannend. Im Endeffekt war es auch Glück, dass tatsächliche Versuche suggestiver Fragen erfolglos blieben.
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