Hauptbereich für Diskussionen.
Benutzeravatar
ZerberusX
Beiträge: 588
Registriert: 16.10.2008, 12:36
AoA: 0-21^^
Kontaktdaten:

Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von ZerberusX »

Hey Leute,

Auszug aus Wikipedia:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig


Nun.....
Was haltet ihr von der ganzen Schose? Findet ihr es richtig ,dass selbst fiktive Darstellungen wie Kipo gehandelt werden? Oder seid ihr der Meinung ,dass fitkives nicht geahndet werden sollte?


Wie Ich nachgelesen habe ,ist in Japan (dem größten Lolicon Produzenten) die Rate an Übergriffen an Kindern nicht gestiegen durch Lolicon. Dennoch soll angeblich die Rate der Kinderprostitution gestiegen sein (Aufgrund der verherrlichung in den Heften).

Ich persönlich denke es würde sicherlich interessant sein zu sehen was passiert wenn plötzlich Lolicon am Kiosk rumliegt und die Leute damit auf die Art konfrontiert werden....


Dass Lolicon wie Kinderpornos gehandelt werden bezeichne ich jetzt einfach mal als schwachsinnig. Reale Bilder sind eine ganz andere Liga als das gezeichnete von irgendwelchen Japanern........


Ich wäre wohl eher für die legalisierung ,weil es eben doch nur gemalte Bilder sind...... Bei der Computerspiele Debatte ist es doch dasselbe..... Fiktive Darstellungen sollten verboten werden.

Edit:

Hänge ich mir mein Haus mit Lolicon zu ,dass ich SELBER gezeichnet habe und bekomme dann besuch von den Blauen (ehemals Grünen) und die entdecken das alles. Werd ich dann also verurteilt wegen des Besitzes von Kipo? Ein durchaus mögliches Szenario. Scheiss egal ,ob ich es selber gemalt habe es ist Kipo und zack ab in den Bau x). Und in gewisser Weise wäre man dann auch Gedankenverbrecher und es wird verboten seine Gedanken weiterzugeben.....

Denn das Gedachte darfst du keinem anderen sagen/zeigen
ZerberusX got mad inside
Benutzeravatar
Muso
Beiträge: 657
Registriert: 10.03.2009, 19:54

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Muso »

Man mag sich fragen, wo hier die eigentliche Perversion liegt.
Wir leben in Zeiten, in denen die Liebe zu Kindern als pervers angesehen wird. Ob das richtig oder falsch ist, darüber mag man streiten. Ich halte es auch für richtig, dass Kipo verboten ist (und ich spreche hier von Pornographie, nicht von irgendwas, was irgendwer irgendwie interpretiert).
Gezeichnete Pornos (oder PCgrafik oder Zeichentrickfilme) verbieten zu wollen, halte ich für Blödsinn.
Niemandem wird dabei geschadet. Der tatsächliche Ablauf findet zuerst im Kopf des Zeichners statt, das heißt, in seinen Gedanken. Im Grunde käme der Verbot von derartigen Zeichnungen einem Verbot gewisser Gedanken gleich.

Und das Argument, dass solche Zeichnungen Anleitungen wären, würde ich auch nciht gelten lassen. Jemand, der bereit wäre, eine Vergewaltigung zu begehen, braucht keine Anleitung. Ich würde sogar eher behaupten, dass solche Zeichnungen eine Art Ventil sein könnten, also eher dazu beitragen, Verbrechen zu verhindern.

Aber die weltweite Gesetzgebung scheint ja eher verbieten zu wollen, als zu erlauben ...
Ich glaube, ich bin in Wirklichkeit ein japanischer Reiskuchen. Weiß, rund und klebrig.
Watashi wa oichii desu.
Benutzeravatar
Perma
Beiträge: 7399
Registriert: 19.08.2009, 21:42
AoA: 8-14
Wohnort: [email protected]
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Perma »

ZerberusX hat geschrieben:Hänge ich mir mein Haus mit Lolicon zu ,dass ich SELBER gezeichnet habe [...]
Dann wirst du wegen Herstellung von Kipo verurteilt!

Abgesehen davon halte ich die Betrachtungsweise hinsichtlich fiktiver Darstellungen für völligen Blödsinn.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

Torchat: qobnlkvyv5zk6bhk
https://childloverforum.net
http://visionsofalice.com/forum
Benutzeravatar
knuddelbaer
Beiträge: 1966
Registriert: 20.05.2010, 21:21
AoA: 3-13
Wohnort: [email protected]

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von knuddelbaer »

Perma hat geschrieben:
ZerberusX hat geschrieben:Hänge ich mir mein Haus mit Lolicon zu ,dass ich SELBER gezeichnet habe [...]
Dann wirst du wegen Herstellung von Kipo verurteilt!
nö, moment mal, perma. wenn die fiktive darstellung nicht als kipo geahndet wird, kann er wegen dessen herstellung auch nicht verurteilt werden. ;)
Bin gar nicht hier!
Benutzeravatar
Hurley
Beiträge: 234
Registriert: 10.10.2008, 21:56

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Hurley »

Man muss die Gesetze schon sehr aufmerksam lesen: Der Besitz ist nur strafbar, wenn "ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergegeben wird. Das ist bei Lolikon wohl nicht der Fall, d.h. hier wird schon ein wenig differenziert.

Die Herstellung ist nur dann nach 184b strafbar, wenn man sie vor dem Hintergrund der "Verbreitung" vornimmt. Ansonsten kann sie strafbar sein, wenn die Herstellung mit einem sexuellen Missbrauch (176) einhergeht.

D.h. man kann Lolikon selber zeichnen, wenn man sie nur für sich verwendet und dabei keine Kinder missbraucht.
Benutzeravatar
Perma
Beiträge: 7399
Registriert: 19.08.2009, 21:42
AoA: 8-14
Wohnort: [email protected]
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Perma »

@Hurley: Was, wenn die Zeichnung ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt. Dann wäre die Zeichnung m.E. als Kinderpornographie qualifiziert und entsprechend der Besitz strafbar.

Wenn diese dann noch selbstgezeichnet sind und das ganze Haus vollhängt läßt sich sicherlich eine Verbreitungsabsicht konstruieren.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

Torchat: qobnlkvyv5zk6bhk
https://childloverforum.net
http://visionsofalice.com/forum
Benutzeravatar
Amiga
Beiträge: 4483
Registriert: 09.10.2008, 17:46
AoA: 3-12
Wohnort: Auenhausen
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Amiga »

@ ZerberusX Ich kann nur zur Vorsicht raten,gerade weil die Cops dich schon mal auf dem Kicker gehabt haben.Wenn da noch mal einer den Bullen was steckt hast meist sofort wieder die Arschkarte,die sind bei sowas wie ein Pittbull die beisen immer wieder zu wenn si dich ein mal hatten.
Scheiß RTL !
Benutzeravatar
Sairen
Beiträge: 2974
Registriert: 08.10.2008, 19:19

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Sairen »

Was, wenn die Zeichnung ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt. Dann wäre die Zeichnung m.E. als Kinderpornographie qualifiziert und entsprechend der Besitz strafbar.
"Wirklichkeitsnah" bedeutet in diesem Fall generell, dass es auf die reale Welt Bezug nimmt, in dem Sinne, dass du zum Beispiel irgendeinen Kinder-Promi realistisch (sexuell) zeichnest.

Doppelposting entfernt. GLF-Moderation
See you on a dark night
Benutzeravatar
ZerberusX
Beiträge: 588
Registriert: 16.10.2008, 12:36
AoA: 0-21^^
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von ZerberusX »

Amiga hat geschrieben:@ ZerberusX Ich kann nur zur Vorsicht raten,gerade weil die Cops dich schon mal auf dem Kicker gehabt haben.Wenn da noch mal einer den Bullen was steckt hast meist sofort wieder die Arschkarte,die sind bei sowas wie ein Pittbull die beisen immer wieder zu wenn si dich ein mal hatten.

Amiga.....
Inwiefern stecke ich den Cops etwas ,wenn ich hier über solche Themen diskutiere?


Schrei ich damit rum ich hab was kommt zu mir ja bitte!!!! Ich denke nicht... Ist eine sachliche Diskusion.


@ Sairen:
Zeichnet man also Lolicon von Mädchen die nicht existieren ist es kein Kipo oder was O.o?
ZerberusX got mad inside
gelöscht_11
Beiträge: 628
Registriert: 04.08.2010, 21:21

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von gelöscht_11 »

Eine doofe Frage: Wenn Lolicon oder 3D-Grafik also KP darstellen dann müssten doch auch diese "Zensursula-Stopp-Kinderporno!"-Stoppschilder vorm Ansehen auftauchen und mich auf die strafrechtliche Relevanz hinweisen, im Bezug auf was ich mir da gerade ansehen möchte. ODER :?:

Ich mein, bis jetzt hab ich hier keins gesehen. Würde nur gern wissen, ob ich mir durchs Ansehen oder Saugen Ärger machen könnte.
Zuletzt geändert von gelöscht_11 am 11.08.2010, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
"Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz."
Friedrich Hebbel
Benutzeravatar
ZerberusX
Beiträge: 588
Registriert: 16.10.2008, 12:36
AoA: 0-21^^
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von ZerberusX »

Die_Morra hat geschrieben:Eine doofe Frage: Wenn Lolicon oder 3D-Grafik also KP darstellen dann müssten doch auch diese "Zensursula-Stopp-Kinderporno!"-Stoppschilder vorm Ansehen auftauchen und mich auf die strafrechtliche Relevanz hinweisen, im Bezug auf was ich mir da gerade ansehen möchte. ODER :?:
:lol: Amiga ihn kannst du viel besser warnen als mich :lol:


:mrgreen: mutig ,mutig
ZerberusX got mad inside
gelöscht_11
Beiträge: 628
Registriert: 04.08.2010, 21:21

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von gelöscht_11 »

ZerberusX hat geschrieben: :mrgreen: mutig ,mutig
Ich wollt eigentlich nur wissen, ob das nur bei KP erscheint oder auch eben bei angesprochener Thematik. So wüsste man wenigstens, ob man sich grad ins Verderben schaut oder nicht. Daran is nix mutig.
Nur ums mal klar zu stellen: Ich habe weder KP, noch Interesse daran, noch das Wissen woher ich sie beschaffen sollte. :roll:
"Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz."
Friedrich Hebbel
Benutzeravatar
ZerberusX
Beiträge: 588
Registriert: 16.10.2008, 12:36
AoA: 0-21^^
Kontaktdaten:

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von ZerberusX »

Die_Morra hat geschrieben:
ZerberusX hat geschrieben: :mrgreen: mutig ,mutig
Ich wollt eigentlich nur wissen, ob das nur bei KP erscheint oder auch eben bei angesprochener Thematik. So wüsste man wenigstens, ob man sich grad ins Verderben schaut oder nicht. Daran is nix mutig.
Nur ums mal klar zu stellen: Ich habe weder KP, noch Interesse daran, noch das Wissen woher ich sie beschaffen sollte. :roll:
:mrgreen:
Also der Satz klingt jetzt wirklich sehr gut auswendig gelernt. Musstest den wohl schon öfters auf der Wache nebenan trellern ,was? :mrgreen:

:lol: :wink:
ZerberusX got mad inside
Benutzeravatar
Sairen
Beiträge: 2974
Registriert: 08.10.2008, 19:19

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von Sairen »

Zeichnet man also Lolicon von Mädchen die nicht existieren ist es kein Kipo oder was O.o?
Exactly!

Eine doofe Frage: Wenn Lolicon oder 3D-Grafik also KP darstellen dann müssten doch auch diese "Zensursula-Stopp-Kinderporno!"-Stoppschilder vorm Ansehen auftauchen und mich auf die strafrechtliche Relevanz hinweisen, im Bezug auf was ich mir da gerade ansehen möchte. ODER
Du hast bisher noch keine "Stoppschilder" gesehen, weil der Vorschlag wieder verworfen wurde.
Von daher könntest du sogar Kipo suchen, ohne gleich so einem Schild zu begegnen, aber natürlich tue ich dir das weder empfehlen, noch dich dazu ermutigen, noch andeuten, dass ich dies selber tue, denn das tue ich nicht.
See you on a dark night
gelöscht_11
Beiträge: 628
Registriert: 04.08.2010, 21:21

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....

Beitrag von gelöscht_11 »

Ich arbeite bei der Polizei, Du Pfosten. Ich nehm die beschlagnahmten Vids mit nach Hause und dann wird sich erst mal einer gekloppt (Heute Abend sinkt für sie: Das Niewo.). *flüsterflüster* :roll: :mrgreen:

Sairen: Der Vorschlag wurde verworfen? Meines Kenntnisstandes ist das gültiges Gesetz(?).

Moment Jungs, es klopft grad an der Tür. :lol:
"Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz."
Friedrich Hebbel
Antworten