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Hexxe
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Hexxe »

Kaum Jemand macht sich die Mühe, weiter die Hintergründe selbst zu recherchieren.

Ich habe recherchiert so beispielsweise stellt sich doch immer noch die Frage ob Beat einer der Täter war die den Buben auf dem Küchentisch vergewaltigten und anschliessend ermordet haben. Oder seine Mutter die mit einem Mädchen ermordet aufgefunden wurde - Beat war ja damals welch Zufall auch in der USA …es gibt in der Schweiz auch noch einige Kindermorde deren Täter noch nicht ermittelt wurden. Und nein die sind nicht dem Ferrari oder Osterwalder die ja beide damals mit Meier im Kontakt waren zu zuordnen.

Bei einer neuen Verhandlung findet auch eine neue Beweisaufnahme statt.

Welche Verhandlung? Bei Revisionsverfahren wird schriftlich abgehandelt.

Dabei werden die drei Jungs einen sexuellen Missbrauch bzw. Analverkehr bestreiten, denn sie haben Ihre früheren Falschaussagen ja schon vor Jahren zurück genommen.

Es ist nur K. sein Hauptopfer der offenbar manipuliert sein erduldetes Leid noch immer verleugnet. Es stimmt auch nicht das es keine Verletzungen gab – bei einem Opfer gab es Narben. Steht alles in den Berichten die mir vorliegen. Das Meier damals bei dem Rüdiger Lautmann einen Bericht machen liess – in der Tat das ist so schyzo ich muss heute noch schallend lachen…

Beat Meier bestreitet seit Anfang an einen durchgeführten Analverkehr. Und nur darum geht es in den ganzen Verfahren. Es geht nicht darum, ob es sexuelle Berührungen usw... ab.

Was der Gesetzgeber und Sie unter Missbrauch einordnen ist ja bekanntlich nicht dasselbe. Das usw…gefällt mir besonders :rotfl:

@Hori besten Dank für Ihre Schützenhilfe – ich befürchte der Fieseking und seine schlauen Freunde werden es jedoch nie begreifen :twisted:
Zuletzt geändert von Hexxe am 08.10.2017, 16:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Hexxe »

Mitleser hat geschrieben:Die einfachste Möglichkeit ist aber nach wie vor, dass es gar nicht zum Analverkehr kam, oder zumindest nicht zum "Eindringen". Was tatsächlich passiert ist, weiß natürlich nur Beat Meier; die Aussagen der Kinder sind so oder so immer mit Vorsicht zu genießen.
Korrigenda - der Opfer! Danke
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Mitleser
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Mitleser »

Wenn die Kinder die belastenden Aussagen widerrufen haben, kann ich selbige nicht als "Opfer" bezeichnen - höchstens als Opfer von Polizei und Psychologen, die unbedingt eine Aussage haben wollten. Aber da sich diese Aussagen widersprechen und abwechselnd der "Missbrauch" mal bestätigt und mal verneint wurde, sind sie leider wertlos und können meines Erachtens in so einem Verfahren nicht als Beweis gegen den Angeklagten verwendet werden.
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Hexxe »

Nach mehr als sechsstündiger öffentlicher Urteilsberatung wurde nun am Freitag das Urteil gefällt. Auch für den Staatsanwalt, der an seinen Anträgen von 5 Jahren Zuchthaus und Verwahrung festhielt, war der Widerruf des jüngeren Stiefsohns nicht überzeugend. Aus Pädophilen- Kreisen sei ein grosser Druck auf die zwei Brüder ausgeübt worden.
https://www.nzz.ch/article8YJTW-1.274049

Zentral war in der Verhandlung die Frage, ob vom Angeklagten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, die eine Verwahrung rechtfertigt. Dazu äusserte sich am Prozess eine psychiatrische Gutachterin, die Meier eine äusserst ungünstige Prognose stellte. Es bestehe weiterhin ein grosses Risiko, dass er sexuelle Handlungen mit Kindern begehe, sagte sie. Er pflege vom Gefängnis aus Kontakte zu einzelnen Pädophilen, distanziere sich also nicht von diesem Umfeld. Frühere, eingestandene Übergriffe bezeichne er als Ausrutscher oder in bagatellisierender Weise als «Gvätterle». Zudem zeige er einen Mangel an Reue. Der Staatsanwalt verlangte - gestützt auch auf das psychiatrische Gutachten - einen Schuldspruch, eine 5-jährige Zuchthausstrafe und erneut eine Verwahrung. Der lange Gefängnisaufenthalt habe keine erkennbare Wirkung gezeigt, und der Angeklagte zeige keinerlei Einsicht.
https://www.nzz.ch/article8SMEP-1.239140

Publikations-Datum: 19981201
Seite: 17
Zürich und Region
Als nicht therapierbar beurteilt
Der bekennende Pädophile Beat Meier wird verwahrt. Er gefährde die
öffentliche Sicherheit schwerwiegend, meinte das Gericht.
Autor: Von Thomas Hasler
Nach über neunstündiger Verhandlung wurde es noch einmal ganz still im
Gerichtssaal. Das Obergericht hatte den ehemaligen Präsidenten der
schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophilie (SAP) schuldig
gesprochen und damit den Entscheid des Bezirksgerichtes vom Frühjahr
bestätigt. Auch die Bestätigung der Strafe, 5 Jahre und zehn Monate
Zuchthaus, war nicht wirklich eine Überraschung.
Nun aber musste das Obergericht über den Antrag des Staatsanwalts
entscheiden. Dieser hatte das Urteil des Bezirksgerichts angefochten,
weil er eine Verwahrung des Angeklagten wollte. Denn gefährdet der
Täter infolge seines Geisteszustandes die öffentliche Sicherheit in
schwerwiegender Weise, so ordnet der Richter eine Verwahrung an, wenn
diese Massnahme notwendig ist, um ihn vor weiterer Gefährdung
abzuhalten. Wenn alle Voraussetzungen gemäss Gesetz erfüllt sind, hat
das Gericht die zwingende Verpflichtung, eine Verwahrung
auszusprechen. Ob alle diese Voraussetzungen aber erfüllt sind, war
bis zuletzt unklar.
Mutter mit fünf Söhnen geheiratet
Meier hatte in Dresden, etwa ein halbes Jahr nach Öffnung des Eisernen
Vorhanges, im April 1990, auf Vermittlung des ebenfalls pädophilen
Helmuth L., die geschiedene und in ärmlichen Verhältnissen lebende
Barbara G. und deren fünf Söhne kennengelernt. Beeindruckt von
Geschenken, welche sich die Familie nie hätte leisten können, oder von
Besuchen besserer Restaurants folgte die Familie Meier in die Ferien
in den Kanton Graubünden. Bereits im Dezember des gleichen Jahres
wurde Hochzeit gehalten und schriftlich vereinbart, dass es in der Ehe
keinen Sex geben werde.
Das war offenbar auch nicht nötig: Die Frau war bereits wieder im
sechsten Monat schwanger. Und Meier, der aus seinen Neigungen nie
einen Hehl machte, hatte ein Auge auf den siebenjährigen Uwe und den
zehnjährigen Kai geworfen. In einem Brief an Helmuth L. schrieb Meier,
er habe mit der Familie G. "voll ins Schwarze getroffen", und die
Mutter sei "mehr als nur verständnisvoll".

Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass Meier zwischen April 1990
bis zu seiner Verhaftung im Februar 1993 unter Ausübung seiner Macht-
und Vertrauensstellung als Stiefvater Uwe und Kai immer wieder zu
sexuellen Handlungen bis hin zu Oral- und Analverkehr missbrauchte.
Insbesondere an Kai habe er sich "aufs schwerste vergangen". In vielen
Fällen hätten die Übergriffe beischlafähnlichen Charakter gehabt.
Meier habe sich über die Schmerzen des Kindes hinweggesetzt. "Von
einem Kinderfreund", so urteilte das Bezirksgericht, "kann keine Rede
sein."

Als dieser Kinderfreund versuchte sich Meier hinzustellen. Er bestritt
jegliche sexuellen Handlungen mit den Stiefsöhnen. Die Kinder hätten
bei der Polizei "einfach das ausgesagt, was man von ihnen hören
wollte". Der Verteidiger bezeichnete es als "Skandal", wie die Kinder
"brutal unter Druck gesetzt" worden seien. Man müsse von einer
eigentlichen "Gehirnwäsche" sprechen. Meier sei "ein sehr guter
Vaterersatz" gewesen, das wolle man einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Doch das Obergericht glaubte den Aussagen der beiden Brüder.
In einem entscheidenden Punkt, jener der Verwahrung, wich das
Obergericht vom Urteil des Bezirksgerichts ab. Letzteres hatte noch
erkannt, bei Pädosexuellen sei eine Verwahrung generell zurückhaltend
anzuordnen. Sie gefährdeten die öffentliche Sicherheit nicht, wie vom
Gesetz vorgeschrieben, in schwerwiegender Weise, wie es Delikte gegen
Leib und Leben tun. Dem "nicht wegzudiskutierenden Restrisiko" könne
ja mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe Rechnung getragen werden.
Hier fand das Obergericht deutliche Worte: Die sexuelle Ausbeutung von
Kindern stelle ein schweres Delikt dar und sei den Delikten gegen Leib
und Leben durchaus gleichzusetzen.
Wenn eine Rückfallgefahr bestehe, dann sei die öffentliche Sicherheit
in schwerwiegender Weise gefährdet. Das psychiatrische Gutachten
sprach von einer grundsätzlichen potentiellen Gefährdung und betonte,
auch bei einer langjährigen, intensiven, durch kompetente Therapeuten
durchgeführten Behandlung sei kaum eine wesentliche Reduktion der
Rückfallgefahr zu erreichen.
Eine Verwahrung als Ultima ratio darf nur angeordnet werden, wenn
andere, mildere Massnahmen nicht in Frage kommen. Auch hier hatte das
Gutachten festgestellt, Meier sei "theoretisch massnahmebedürftig", er
sei aber nicht massnahmewillig und kaum massnahmefähig.
Dies bestritt
Meier vehement. Er anerkenne zwar die attestierte
Persönlichkeitsstörung, ansonsten aber verlange er ein neues
Gutachten. Er suche eine Therapie und brauche sie dringend. "Man will
von seiner Bereitschaft einfach nichts wissen", sagte der Verteidiger
und fügte bei: "Eine Verwahrung ist keine Lösung, sondern tiefstes
Mittelalter."
Das Gericht sprach Meier die Massnahmefähigkeit nicht nur aufgrund der
"langjährigen, tiefverwurzelten sexuellen Deviation von schwerem
Ausmass" ab, sondern auch aufgrund seines hartnäckigen Leugnens der
Taten. Eine deliktspezifische Therapie sei nur sinnvoll, wenn ein
Täter bereit sei, sich mit den Taten auseinanderzusetzen. Diese
Bereitschaft sei bei Meier, selber Sohn eines verurteilten Pädophilen
und in der Jugend von verschiedenen Erwachsenen sexuell missbraucht,
nicht gegeben. Er wolle lediglich allgemeine Fragen der Pädophilie und
die Bewältigung der jahrelangen Einzelhaft thematisieren.
Über die Schmerzgrenze onanieren
Die Diskussion über Pädophilie war Meier immer ein Anliegen. Er, der
als einer der führenden Köpfe der pädosexuellen Bewegung in der
Schweiz in den 80er Jahren galt, übernahm nicht nur die
SAP-Präsidentschaft und aus München das "Kinderfreund"-Archiv mit
einer Fülle von Texten und Bildern. Er propagierte nach Erfahrungen in
Holland auch die sogenannte "Übersättigungstherapie". Grundidee dabei:
Pädophile masturbieren beim Anblick von Kinderporno-Videos über die
Schmerzgrenze hinaus. Ziel: Übersättigung und Desinteresse.
Das therapeutische Interesse Meiers, der geltend machte, Pädophilen
damit helfen zu wollen, einen straffreien Umgang mit ihrer Veranlagung
zu finden, fand vor Gericht kein Gehör. Unter dem Deckmantel der
Therapie habe sich Meier "schlichtweg als Kinderporno-Händler betätigt
und Geld verdient", hielt das Gericht fest.

Meiers Motive, wetterte der Verteidiger, würden einseitig gewürdigt.
Das sei "Inquisition im höchsten Masse". Seit 1984 würde er von Justiz
und Medien ununterbrochen gejagt. "Man will ihn einfach zur Strecke
bringen." Seine jahrelange Aufbau- und Pionierarbeit würde nicht zur
Kenntnis genommen. Es ist davon auszugehen, dass Meier das Urteil ans
Bundesgericht weiterziehen wird.

---------------------------------------------------
mfg
Merlin
https://groups.google.com/forum/#!topic ... jvGqAPcgGc

Interessant was man in diesem Forum so alles an Gekötzel von alten bekannten findet – weshalb sich Ilia so ins Zeug legte ist mir ein Rätsel. Ach ja und der Peternetti – Snoby – Urban usw. usf
https://groups.google.com/forum/#!topic ... sCfjmyMHqE
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Sakura
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Sakura »

"Eine Verwahrung ist keine Lösung, sondern tiefstes
Mittelalter."
Das Gericht sprach Meier die Massnahmefähigkeit nicht nur aufgrund der
"langjährigen, tiefverwurzelten sexuellen Deviation von schwerem
Ausmass" ab, sondern auch aufgrund seines hartnäckigen Leugnens der
Taten. [...]
Die Diskussion über Pädophilie war Meier immer ein Anliegen. Er, der
als einer der führenden Köpfe der pädosexuellen Bewegung in der
Schweiz in den 80er Jahren galt, [...]
Tatsächlich wurde im Mittelalter das Leugnen bei Hexenprozessen als Schuldbeweis genommen - ebenso wie hier.
Das war in den stalinistischen Schauprozessen nicht anders, nur dass man ein etwas anderes Vokabular verwendete.

Beat Meier ist ein Lehrbuchbeispiel eines politischen Gefangenen. Sein Engagement wurde ihm zum Verhängnis und nicht etwa die Taten, die man ihm anhängen wollte.
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Mitleser
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Mitleser »

Mittlerweile denke ich auch, dass es den Behörden überhaupt nicht darum geht, Recht zu sprechen, sondern man will mit solchen Schauprozessen die Bevölkerung in Sicherheit wiegen. Warum darf z. B. das FBI monatelang KiPo-Foren im Darknet betreiben, um möglichst viele Verdächtige zu versammeln, um diese dann mit ebensolchen Schauprozessen in den Knast zu werfen? Die Allgemeinheit soll glauben, es würde alles zum Schutz ihrer Kinder getan, stattdessen werden diese nur als Vehikel benutzt - Kollateralschäden inklusive.

Gleiches passiert mit der allfälligen Überwachung (Kameras an jedem öffentlichen Ort), Fingerabdruck- und Iris-Kontrolle beim Reisen, bald auch die PKW-Maut mit den Kennzeichenscannern, und die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sowie der nochmals verschärfte "Bundestrojaner" stehen ja ebenfalls noch ins Haus. Jeglicher Erfolg gegen Terroristen, Pädophile, KiPo-Ringe und dergleichen wird groß herausgebracht, auch wenn kaum etwas dahinter steckt. Man darf gar nicht darüber nachdenken, ansonsten wird es einem ganz anders...
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von gelöscht_24 »

Fullquote entfernt, da hier drüber im Verlauf nachlesbar. GLF-Moderation

Tatsächlich wurde im Mittelalter das Leugnen bei Hexenprozessen als Schuldbeweis genommen - ebenso wie hier.
Das war in den stalinistischen Schauprozessen nicht anders, nur dass man ein etwas anderes Vokabular verwendete.

Beat Meier ist ein Lehrbuchbeispiel eines politischen Gefangenen. Sein Engagement wurde ihm zum Verhängnis und nicht etwa die Taten, die man ihm anhängen wollte.[/quote]

Der Artikel enthält eine ganze Menge von Lügen, aber auch einige Wahrheiten - nämlich die Äußerungen seines damaligen Verteidigers. Und natürlich: Das hohe Strafmaß liegt in 1. Linie an Beat Meiers damaligen Aktivitäten der Schweizer SAP.
Als nicht therapiebar gelten Pädos im Knast, wenn Sie sich nicht zu Ihren vermeintlichen "Taten" bekennen. Da er diese aber nicht begangen hat gilt er als nicht therapierbar. Das ist ein großes Dilemma.

Gruß Dieter-K13
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von gelöscht_24 »

Hexxe hat geschrieben: Bei einer neuen Verhandlung findet auch eine neue Beweisaufnahme statt.

Welche Verhandlung? Bei Revisionsverfahren wird schriftlich abgehandelt.
Eine erfolgreiche Revision im Sinne der Antragstellung hat zur automatischen Rechtsfolge, dass es eine neue Verhandlung mit neuer Beweisaufnahme gibt. Ansonsten bräuchten man einen solchen Antrag überhaupt nicht stellen, logisch.

Weder in Paris/F noch in der Schweiz etc... wurden Verletzungen bei den drei Jungs festgestellt. Das geht eindeutig aus der Antragsbegründung zur Revision vom Rechtsanwalt hervor. Über viele Jahre haben sich die Lügen in den Medien in den Köpfen der in die Irre geführten Leser/Innen festgesetzt. Deshalb tragen diese Hetzmedien eine sehr große Mitschuld. Dem dummen Pöbel und Mob kann man nur begrenzt einen Vorwurf machen, denn DER weiß es nicht besser. Auch die Gerichte lassen sich bekanntlich unter medialen Druck setzen. Der Schweizer BLICK - analog Blödzeitung - hat sich mehr als schuldig gemacht. Es ist nix Neues, wenn ich sage: Die Medien sind die 4. ungeschriebene Macht im Staat - und richten zu diesem Themenkomplex einen unermesslichen Schaden an...
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Expectation
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Expectation »

Opfer wurden von allen Seiten unter Druck gesetzt, haben unterschiedliche Aussagen getroffen und deren Glaubwürdigkeit wird nach so einer langen Verweildauer nicht besser, da Erinnerungen verschwinden und unklarer werden, genau wie bereits Gesagtes vergessen wurde.

Eine Unschuld lässt sich nicht beweisen und ein Gutachter will bekanntlich selten positive Prognosen aussprechen, weil das den eigenen Ruf im worst case ruinieren täte. Das Phänomen hat man in allen Sicherungsverwahrungen von der Schweiz, über Deutschland bis nach Frankreich.

Gerade im Fall des Unbekannten spielt der äußere Einfluss eine enorme Rolle. Das war schon immer so. Geschichte erweist sich nur als so wahr, wie ihre gefälschte Präsentation geglaubt wird.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Gelöscht_10 »

Sakura hat geschrieben:Tatsächlich wurde im Mittelalter das Leugnen bei Hexenprozessen als Schuldbeweis genommen - ebenso wie hier.
Genau das kam mir beim Lesen auch in den Sinn. Es scheint so, als würde ganz natürliches und eigentlich auch menschlich nachvollziehbares Verhalten zur Beweislast negiert.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.

Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von gelöscht_24 »

Vollzugsbericht der JVA Pöschwies(CH) zum Justizopfer Beat Meier: Unschuldige Therapie-Verweigerer einer nicht begangenen Tat haben in der Verwahrung(SV) keine Chance auf Vollzugslockerungen oder Freilassung
K13online besucht Weblog-Inhaber "Tinjos" in der Schweiz: Erstes Telefongespräch mit dem Justizopfer Beat Meier in die JVA Pöschwies zwischen Weihnachten und Neujahr 2018

Die JVA Pöschwies hat wieder einmal einen Vollzugbericht über den in Verwahrung befindlichen Beat Meier vorgelegt. Erneut wurden Vollzugslockungen oder gar die Entlassung abgelehnt. Als Begründung wird weiterhin angeführt, dass Beat Meier sich weigert an einer rückfallpräventiv wirkenden therapeutischen Behandlung teilzunehmen. Nur deshalb wird er als weiterhin nicht therapierbar und somit gefährlich eingestuft. Beat Meier hat jedoch seit Beginn des Verfahrens die vorgeworfenen Straftaten von sexuellen Kindesmissbrauch vehement bestritten. Die angeblichen "Opfer" hatten ihre belastenden Aussagen widerrufen. Ein "Opfer" besucht Ihn als heute Erwachsener regelmäßig der JVA Pöschwies. Es läuft seit Sommer 2017 ein Wiederaufnahmeverfahren. Justizopfer, die nicht zu ihrer "Tat" stehen wollen, weil diese niemals begangen wurden, haben keine Chance auf Vollzuglockerungen oder eine bedingte Entlassung. Dieses menschenunwürdige Dilemma trifft auf alle Justizirrtümer zu. Wenn Beat Meier an einer Therapie teilnehmen würde, dann wäre dies ein Schuldeingeständnis und die Erfolgsaussichten für das laufende Wiederaufnahmeverfahren wären gleich Null. Der Inhaber von K13online wird zwischen Weihnachten und Neujahr 2018 zum Inhaber des Weblogs "Tinjos" reisen. "Tinjos" betreut und besucht Beat Meier bereits seit vielen Jahren regelmäßig. Auch K13online führt einen regen Briefkontakt in die JVA Pöschwies. Wir werden beim schweizer "Tinjos" die Möglichkeit erhalten, erstmals mit Beat Meier ein persönliches Telefongespräch zu führen. Pädophile Gleichgesinnte in der Schweiz können mit uns ein Treffen vereinbaren. Während der K13online-Winterpause 2017/18 sind auch Ausflüge an den Walensee, Zürich und Davos geplant. Wir bitten um eine frühzeitige Terminabsprache...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3505

Wenn es hier GLs aus der Schweiz gibt, dann können wir ein Treffen vereinbaren..

Gruß Dieter K13
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Hexxe »

@Fieseking und Tinjo – wie erwartet ist der Vollzugbericht einmal mehr in deutlicher Sprache verfasst. Auch das noch anstehende „Revisionsverfahren“ wird vom Bundesgericht in Bausch und Bogen abgelehnt werden.

Es bleibt für die Opfer und deren Angehörigen die leise Hoffnung, dass der pädosexuelle Beat Meier sowie auch sein Rechtsanwalt Ramböli – endlich mal den Unterschied einer Strafe und der Massnahme59 verstehen.
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von gelöscht_24 »

Es gibt bekanntlich keine Missbrauchsopfer und damit auch keine Angehörige davon. In einem Wiederaufnahmeverfahren würde dies von den konstruierten "Opfern" bestätigt werden. DAS will die Justiz bzw. die Gerichte "natürlich" im jeden Preis verhindern. Denn ein gerichtlich bestätigter Justizirrtum würde dem Staat viel an Entschädigungszahlungen kosten. NUR aus diesem Grunde halten sich die Erfolgsaussichten im überschaubaren Rahmen...
Wenn es schon keinen nachträglichen Freispruch gibt, dann aber wenigstens muss die Verwahrung aufgehoben werden. Selbst ein Mörder hätte schon aus des SV entlassen werden können. Ein präventives Wegsperren ohne eine Chance sich in Freiheit zu bewähren ist ganz einfach menschenverachtend. Diese Rechtsauffassung wird im Übrigen auch von mehreren Rechtswissenschaftlern/Innen der Juristischen Fakultät der Universität Basel geteilt, mit denen ich hier auch in regen Kontakt stehe. ...
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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von Forum-Geist »

Sakura hat geschrieben: Tatsächlich wurde im Mittelalter das Leugnen bei Hexenprozessen als Schuldbeweis genommen
Tatsächlich haben Hexenprozesse nichts mit dem Mittelalter zu tun...

Die Inquisition wurde zwar im 13. Jahrhundert gegründet, hatte aber das alleinige Ziel gegen Häretiker vor zu gehen.
Erst im 15. Jahrhundert begann die eigentliche Hexenverfolgung und hielt sich über 300 Jahre in der frühen Neuzeit. Genau genommen von 1450 bis 1750 mit den Höhepunten 1550 bis 1650.
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.

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Re: Medien & Justiz Opfer: Der Skandal um Beat Meier in der Schweiz

Beitrag von gelöscht_24 »

Tinjos wird Beat am morgigen Freitag wieder einmal besuchen. Mal hören, wie es Ihm momentan so geht...

Gruß Dieter-K13
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