Ok. 10 Jahre Strafe sind viel, da wird also wohl tatsächlich eine schwere Tat vorliegen. Überprüfen können werden wir es aber eh nicht.In einem Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder hatten Kinderpsychologen und Polizeiexperten ein gerade mal zweijähriges Mädchen befragt, das damit wohl die jüngste Zeugin in einem Missbrauchsverfahren sein dürfte. Der Angeklagte hatte seine Schuld eingeräumt, sodass es nicht mehr zu einer Verhandlung kam. Er wurde zu zehn Jahren verurteilt.
Aber eine Zweijährige als Zeugin?
Das halte ich für höchst fragwürdig. Ich dachte die Erkenntnis, dass hier eine enorm hohe Fehlerquote gegeben ist, hat sich schon herumgesprochen? Das sind ja gefühlt mittelalterliche Zustände.Die NSPCC (Nationale Gesellschaft für die Verhinderung von Gewalt gegen Kinder) hält den Fall deshalb für besonders wichtig, weil Täter erkennen müssten, dass auch besonders junge Opfer keine Gewähr dafür böten, dass ihre Misshandler davonkämen. Das gelte auch für Kleinkinder, die kaum sprechen könnten. Dem schloss sich auch eine renommierte Gerichtsgutachterin an: "Täter mögen die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft ins Visier nehmen und glauben, diese könnten nicht für sich selbst sprechen." Das sei ein Irrtum.
In diesem Fall hatten die Psychologen das Kind mit einfachen "Wer?", "Was?" und "Wo?"-Fragen sowie mithilfe von Papierfiguren und Zeichnungen befragt, auf denen es Körperteile zeigen konnte.
Zudem:
So weit so gut, aber jetzt kommt der eigentliche Hammer:Das Mädchen war anfangs offenbar stark verängstigt gewesen und habe sich panisch an seine Eltern geklammert, berichtet der Guardian, so dass die Experten Probleme hatten, eine Speichelprobe zu nehmen.
Das Kind hatte Angst vor dem Mediziner mit blauen Handschuhen, der diese Probe hätte nehmen sollen. Nachdem aber alle Erwachsenen blaue Gummihandschuhe angezogen und eine Weile mit dem Kind gespielt hätten, habe sich die Panik gelegt. Das Mädchen sei "unbeschreiblich mutig" gewesen, hieß es hinterher. Es habe bewiesen, dass auch Kleinkinder verlässliche Zeugen sein könnten.
Ich hoffe wirklich, dass das ein Übersetzungs- oder Recherchefehler ist. Wenn nicht: Wie krankhaft pervers ist das denn? Da misshandelt man das Kind, weil man schon alles hat, um den Typen zu verurteilen?Die Ermittler hatten das ungewöhnliche Vorgehen, ein so kleines Kind zur Zeugin zu machen, damit begründet, dass der Täter schon zuvor seine Schuld generell eingeräumt habe.
Das geht mir nicht in den Kopf. Einfach abartig.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/kin ... -1.3704118