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Aiko
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Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

https://www.focus.de/panorama/welt/vorf ... 65184.html

Mit den betroffenen wird sich "intensiv beschäftigt" und man wolle sich intensiv dieser Form von "Gewalt" entgegenstellen.

Ein "macht was ihr wollt, aber verbreitet das nicht" reicht doch vollkommen.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Mich hätte interessiert, ob es sich bei den "Tätern" um muschierende Mödchen oder pimmelnde Jungs gehandelt hat. Und was genau die miteinander gemacht haben.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Aiko
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

Frag doch mal ob du die Videos besichtigen darfst.
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LeGo
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von LeGo »

:-( :-( :-(
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Smaragd aus Oz
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Damit würde ich eine Straftat begehen. Das möchte ich aber nicht.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Aiko
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

Stimmt. Mittlerweile macht man sich schon strafbar wenn jemand einem sowas nur "zeigt".
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Cocolinth
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Cocolinth »

Der sog. "Kinderschutz" frisst seine Schützlinge.

"Es ist nur zu deinem Besten, Kind!"

-- sprach die Stammesmutti und schnitt ihrer schreienden Tochter die Klitoris ab.

"Kinderschutz" ohne Gnade. Barbarische Prüderie. Ekelhafte Heuchelei.
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

Mit dir habe ich hier gerechnet. 8)
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von tutor »

Aiko hat geschrieben:Mittlerweile macht man sich schon strafbar wenn jemand einem sowas nur "zeigt".
Haltet euch doch die Augen zu und achtet nur auf den Ton. Dann stammt die Videokenntnis vom Hörensagen.
Aiko
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

Und wenn es keinen Ton gibt?
tutor
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von tutor »

Oh, der Tutor ist ein falscher, die Wahrheit ist, dass auch der begleitende Videoton zu den kinderpornographisches "Schriften" laut Gesetz gehört.
Aiko
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Aiko »

Hören verboten? "Ausgezeichnet" :twisted:
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Mitleser
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Mitleser »

Der Artikel tut ja gerade irgendwie so, als wäre noch nie ein Kind auf die Idee gekommen, "kinderpornografische" Aufnahmen zu machen und diese an andere Kinder weiterzugeben. Wenn im gleichen Atemzug auch noch "Gewalt" genannt wird, dann wird es wohl ein heimlich angefertigtes Video sein, per Smartphone aufgenommen, und dann per WhatsApp und Co. an die Mitschüler verteilt.

Die Beteiligten werden wohl ihren Spaß gehabt haben und sind jetzt tief traumatisiert, nachdem sie gehört haben, dass man so etwas nicht tut, und dass sie eine Straftat begangen haben. Blöd ist halt, dass sie erwischt worden sind, und nun ist die Polizei per Gesetz dazu verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Das wird unser aller Vertrauen in den Rechtsstaat sicher unheimlich stärken... :roll:
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Smaragd aus Oz
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Mitleser[/color] hat geschrieben:Die Beteiligten werden wohl ihren Spaß gehabt haben und sind jetzt tief traumatisiert, nachdem sie gehört haben, dass man so etwas nicht tut
Jo, so ging es mir auch, als ich als Kindergartenkind erfahren musste, dass man seiner jugendlichen Erzieherin nicht am Po fummeln darf. Und dass man seine Mitschüler nicht schlagen darf.

Beim Lesen, dass hier wieder die Behörden zum Täter deklariert und Pornotrades zu Schulbubenstreichen verlächelt werden, komme ich mir vor wie in einer verkehrten Welt. :roll:
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Cocolinth
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Re: Kipos in der Schule

Beitrag von Cocolinth »

@ SaO

Das Verkehrte daran ist aber vor allem die endderbe Spießigkeit, mit der du ungezwungenes, erbauliches Vergnügen zu kriminalisieren trachtest.

Bekommt dir dein Dasein als Familienoberhaupt wirklich so schlecht oder hast du bloß versäumt, deine Sarkasmus-Tags nachzufüllen? :-?
Zuletzt geändert von Cocolinth am 25.03.2018, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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