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Arrowhead
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Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Arrowhead »

https://www.br.de/nachrichten/bayern/nacktfoto-vom-sohn-in-whatsapp-gepostet-mann-droht-haftstrafe,SlumiON
Ein Mann aus dem Landkreis Augsburg postet in WhatsApp ein 15 Jahre altes Foto von sich und seinem nackten Sohn. Der Post war mit dem Sohn abgesprochen und witzig gemeint[...]

Der 59-jährige Mann muss sich nun laut Polizei wegen des Besitzes oder sich Verschaffens und der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten, da er das Foto in Social Media-Foren öffentlich gemacht hat. Der Strafrahmen hier bewegt sich laut Polizei zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Aus der Nummer kommt der arme Kerl wohl nicht mehr raus, oder? Nach meinem Verständnis hätte in solchen Fällen vor einigen Monaten noch der § 153 StPO greifen können: Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit. Das dürfte seit der letzten Reform aber nicht mehr möglich sein. KiPo-Kram ist ja jetzt ein Verbrechen und nicht mehr ein Vergehen. Weniger als die Mindeststrafe geht nicht, und die ist jetzt eben ein Jahr Freiheitsstrafe.

Dumm gelaufen, aber sicherlich nicht der letzte Fall dieser Art.

Und ich kann einfach nicht anders als die Frage zu stellen: Warum?
Wem ist geholfen, wenn dieser Mann eine Freiheitsstrafe kriegt? Für was wird er bestraft? Wessen Rechte hat er verletzt? Die des Sohnes ja wohl kaum - der hatte schließlich sein Einverständnis gegeben. Und da der Sohn schon über 20 ist, kann man hier nicht mal behaupten, dass dieses Einverständnis aus irgendwelchen Gründen nicht zählen würde.

Leider stellt der Artikel solche Fragen aber nicht, sondern schließt mit der Wiedergabe eines Polizei-Appells: Man müsse sich halt genau überlegen, was man so postet.
Tja...
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Mitleser
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Mitleser »

Ja, sowas wird es in Zukunft immer häufiger geben, und hoffentlich allen vor Augen führen, wie unsinnig die aktuelle Gesetzgebung ist. Die Sache ist ja, Vater und Sohn haben sich Gedanken darum gemacht, ob sie das Foto zeigen, und beide haben es als unschädlich, ja sogar lustig angesehen. Und jetzt kommt die Polizei und muss Ermittlungen durchführen, weil es so im Gesetz steht. Niemand ist geschädigt worden, erst recht nicht der Sohn, aber die Moralapostel sehen überall "Missbrauch", der aufs Härteste verfolgt werden muss... :roll:
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Luna
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Luna »

Es muss zu einer Hauptverhandlung kommen und es muss mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Aus der Nummer kommt der Vater leider nicht mehr raus. Ich würde ihm und seinem Anwalt empfehlen vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen und wünsche ihm alles gute und viel Erfolg. Hinzu kommt das er das Foto als Statusbild bei WhatsApp eingestellt hat. Jeder der den Status gesehen hat, hat sich theoretisch mit Strafbar gemacht.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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LeGo
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von LeGo »

Luna hat geschrieben: 22.10.2021, 09:10 Ich würde ihm und seinem Anwalt empfehlen vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen und wünsche ihm alles gute und viel Erfolg.
Das klingt ja so als würden wir in einem Rechtsstaat leben, in dem man einfach so selbstbestimmt vors BVG zieht. Als wäre dies eine für Ottonormal mal eben zugängliche Instanz. Das BVG nimmt den Fall nicht an und fertig.
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Arrowhead
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Arrowhead »

Ja, das Bundesverfassungsgericht muss keinen Fall annehmen und das Bundesverfassungsgericht muss das auch nicht begründen. (Jetzt wäre Sascha gut. Der hat auch das entsprechende Urteil oder den Paragraphen immer zur Hand.)

Man bräuchte wohl schon breite Teile der Öffentlichkeit oder die Medien auf seiner Seite, um da eine gute Chance zu haben. Aber wie realistisch das mit unserer "Vierten Gewalt" ist - kein Kommentar.
panda
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von panda »

Der entscheidene Passus ist ja der
Der etwa sechsjährige Junge ist untenrum nackt und spielt an seinem Geschlechtsteil
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Arrowhead
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Arrowhead »

Klar, irgendeine "sexuelle Komponente" oder "Pose" muss gegeben sein, damit es illegal ist (zumindest noch Stand jetzt, lol). Aber das ändert ja auch nix daran, dass die ganze Geschichte komplett harmlos gewesen wäre, wenn da nicht dieses unsinnige Gesetz existieren würde, das den Vater jetzt halt womöglich in den Bau bringt.

Letztendlich sind wir nun an dem Punkt angekommen, vor dem einige wenige gescheite Leute schon damals gewarnt haben, als die KiPo-Definition so ausgeweitet wurde: Irgendwelche Bilder aus dem Familienalbum, die nie als pornographisch intendiert waren, machen dich zum Sexualstraftäter. Und selbst wenn die Judikativen und Exekutiven vernünftig wären, sie können nun gar keine Gnade mehr walten lassen, weil es die Legislative so verkackt hat.

Und am nächsten "Kinderschutz"-Vorstoß wird bereits gearbeitet: Die automatisierte Durchsuchung von Cloud-Speichern. Dann brauchst du gar nichts mehr im Internet teilen, damit es dich treffen kann. Dann wird es noch lustiger.
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Mitleser
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Mitleser »

Es stellt sich ja auch die Frage, wer das Foto überhaupt aufgenommen hat, denn darauf ist laut dem Artikel sowohl der Sohn als auch der Vater zu sehen. Womöglich muss sich nun also die Mutter für die Herstellung einer kinderpornografischen Aufnahme verantworten, und der Vater für die Verbreitung derselben. Kommen nun also beide Eltern in den Knast, weil der Junge auf dem Foto zufälligerweise an seinem Pipimann herumgespielt hat?

Cloud-Speicher werden übrigens schon seit einer ganzen Weile automatisch auf Missbrauchsaufnahmen durchsucht, denn den Speicheranbietern dürfte sehr daran gelegen sein, keine solchen Daten auf ihren Servern liegen zu haben (faktisch wäre das ja auch Besitz). Allerdings werden die Bilder und Videos bisher nur mit einer Liste der bekannten KiPos abgeglichen, es wird also nur nach Hashes gesucht.

Mittlerweile sind die Algorithmen aber so gut, dass auch Bildinhalte gezielt erkannt werden können, Apple hatte neulich einen solchen Vorstoß gewagt und angekündigt, dass zukünftige Versionen von iMessage minderjährige Nutzer davor warnen können, wenn jemand ihnen eine pornografische Aufnahme schickt. Zusätzlich sollte der KiPo-Scan von Cloud-Uploads bereits auf dem Gerät selbst stattfinden.

Da diese Ankündigungen aber für einen riesigen Shitstorm gesorgt haben, hat man wohl von dem Vorhaben bis auf Weiteres abgesehen. Den Scan an sich halte ich ja durchaus für legitim, nicht aber die automatische Meldung an die Behörden, denn hier würde Apple (oder sonst ein Anbieter) ohne konkreten Anlass hoheitliche Aufgaben (Durchsuchen des Geräts = analog zur Hausdurchsuchung) durchführen, was definitiv zu weit geht.
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Arrowhead
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Arrowhead »

Ja, diese Algorithmen meinte ich. Die sind gruselig. Und ich fürchte, die sogenannten "Kinderschützer" werden mit dem Druck auf Apple und Co auch nicht so schnell nachlassen...
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LeGo
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von LeGo »

ich musste bei dem Fall sogar an etwas aus meiner Verwantschaft denken. Da hat ein Onkel auch genau solche lustigen Aufnahmen von seinen Neffen an einem Strandtag gemacht - das wurde zig Leuten noch Jahrzehnte später auf Video gezeigt. Alle - auch die armen Opfer dieser sexuellen Ausbeutung - fanden es witzig. Ob die Aufnahmen noch existieren, womöglich sogar digitalisiert? Und ob ich den Täter warnen oder gleich den Bullen melden sollte... schwer.
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Arrowhead
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Arrowhead »

Da es in meinen Augen keinen eigenen Thread verdient hat, und hier so schön reinpasst, weil Kontrast und so:

https://www.np-coburg.de/inhalt.bayern-27-prozent-mehr-menschen-wegen-kinderpornografie-verurteilt.6a38bfc7-ff66-42ca-a04d-e6659c0ac766.html
Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs und Kinderpornografie im Netz haben deutlich zugenommen - in Bayern sind die Zahlen in diesem Jahr geradezu explodiert.

Bis zum 23. November wurden beim "Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet" (ZKI) 2728 Verfahren eingeleitet. Das sind rund 140 Prozent mehr als noch im Jahr 2020, wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag bei der Vorstellung der ersten ZKI-Bilanz sagte.[...]

"Hinter jeder Tat, hinter jedem Bild steht das unfassbare Leid eines Kindes", betonte Eisenreich. "Mit dem ZKI erhöhen wir den Verfolgungsdruck auf die Täter noch weiter."
Das ist doch nicht mehr zu fassen. Ich kann nicht glauben, dass solche "Taten" der Art, wie die, um die es hier eingangs im Thread ging, an den Justizminister komplett vorbeigegangen sind. Ich kann nicht glauben, dass der Justizminister nicht weiß, dass ein erheblicher Teil der "Täter" selber noch minderjährig sind. Ich kann auch nicht glauben, dass man bei der Presse derart ahnungslos ist.

Was geht in all diesen Menschen vor sich?

Das muss doch wirklich ein krankhafter Wahn sein. Hier bräuchte es mal ein Therapieprogramm.
"Dieses unfassbare Leid eines Kindes... ist das jetzt gerade auch hier im Raum?"

Wie absurd muss es denn noch werden, bis dieses System endlich in sich zusammebricht?

Sorry, ich bin etwas genervt. :roll:
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lolitalover
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von lolitalover »

Arrowhead hat geschrieben: 21.10.2021, 21:06
Und ich kann einfach nicht anders als die Frage zu stellen: Warum?
Wem ist geholfen, wenn dieser Mann eine Freiheitsstrafe kriegt? Für was wird er bestraft? Wessen Rechte hat er verletzt? Die des Sohnes ja wohl kaum - der hatte schließlich sein Einverständnis gegeben. Und da der Sohn schon über 20 ist, kann man hier nicht mal behaupten, dass dieses Einverständnis aus irgendwelchen Gründen nicht zählen würde.

Leider stellt der Artikel solche Fragen aber nicht, sondern schließt mit der Wiedergabe eines Polizei-Appells: Man müsse sich halt genau überlegen, was man so postet.
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Das neue Gesetz mit solch drastischen Konsequenzen soll der Abschreckung dienen. Der gesellschaftliche Diskurs in Sachen Pädokriminalität ist eindeutig: keine Toleranz bei pädokriminellen Straftaten. Wobei für mich der Besitz von gewöhnlicher Kinderpornografie (Hurtcore schliesse ich explizit davon aus) ein Vergehen und kein Verbrechen ist. Mir ist lieber, jemand schaut sich sein Leben lang nur KiPo an, als dass er sich an einem wehrlosen Kind vergreift. Damit unterstützt er zwar auch indirekt den Missbrauch von Kindern. Aber der Konsum von KiPo ist und bleibt ein Hands-Off-Delikt.
Meine TOX-ID:

0810E396C7B502030B87D52B520C6B24FD470942C063955C90B3D7275A909314039D4A1CAF1F
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Namielle
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Re: Witziges Foto im WhatsApp-Status -> Freiheitsstrafe

Beitrag von Namielle »

lolitalover hat geschrieben: 01.12.2021, 19:30Das neue Gesetz mit solch drastischen Konsequenzen soll der Abschreckung dienen.
Nun ist es aber doch kein Geheimnis, dass höhere Strafen nicht abschrecken. Nur hört dabei niemand auf die Experten. Verfolgt werden hier sowieso hauptsächlich Jugendliche und nicht-pädophile Erwachsene, die Kinderpornographie auf Social Media oder bei WhatsApp teilen/erhalten. Bei WhatsApp ist es besonders schön, dass Bilder und Videos standardmäßig automatisch lokal auf dem Handy abgespeichert werden, wenn man das nicht erst einmal selbst ausschaltet. Da ist die Verfolgung natürlich einfach. Irgendwie muss man ja auf die Zahlen kommen...

lolitalover hat geschrieben: 01.12.2021, 19:30 Mir ist lieber, jemand schaut sich sein Leben lang nur KiPo an, als dass er sich an einem wehrlosen Kind vergreift.
Ich bezweifel, dass sich viele Pädophile überhaupt "an einem wehrlosen Kind vergreifen" wollen. Sie wünschen sich eine Beziehung auf beidseitiger Basis und möchten das Kind glücklich machen. Dass solche Beziehungen verfolgt werden, ist auch nicht schön und vielmehr schädlich.

lolitalover hat geschrieben: 01.12.2021, 19:30 Damit unterstützt er zwar auch indirekt den Missbrauch von Kindern. Aber der Konsum von KiPo ist und bleibt ein Hands-Off-Delikt.
Kinderpornographie wird ja nicht einmal danach definiert, ob es Missbrauch war oder das Kind dabei einen Schaden erlitten hat. Allein dieser Thread zeigt doch schon ein Beispiel auf. Auch von Kindern eigenmotiviert aufgenommene und geteilte Bilder zählen dazu. Dass die meiste Kinderpornographie heutzutage von Kindern selbst produziert wird, halte ich nicht für abwegig, da doch mittlerweile schon fast jedes Kind ein Smartphone besitzt. Inwiefern da irgendwas als Konsument "unterstützt" werden soll, kann ich nicht verstehen. Auch als Erwachsener darfst du derartige Bilder von dir selbst als Kind nicht teilen. Dabei müsstest du doch spätestens dann darüber entscheiden dürfen. Auf mich wirkt das alles immer nur so, als würden einzig und alleine pädophile Gedanken verfolgt werden. Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen bei Kinderpornographie auch nur daran denken, dass ein kleines Kind von einem Erwachsenen zu (penetrativem) Sex gezwungen wird - möglicherweise sogar mit stärkerer Gewalteinwirkung. Da glaube ich nicht einmal, dass sich die meisten Pädophilen so etwas gerne angucken würden.

Das ist aber auch allgemein ein Problem, dass die Menschen bei "sexuellem Kindesmissbrauch" und Kinderpornographie nur die schlimmsten Bilder vor Augen haben und an die schrecklichen Taten denken. Damit sollen dann solche Strafverschärfungen gerechtfertigt werden. Dass es aber noch viele andere Situationen gibt, die in den Medien nicht so aufgebauscht werden, daran denkt niemand. Schlimme Taten wurden ja auch bereits vorher schon hart bestraft.
Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
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