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Luna
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Archivkiste

Beitrag von Luna »

Heute: Dr. Erich Wulffen. (* 3. Oktober 1862 in Dresden; † 10. Juli 1936 ebenda) Autor von
- Der Sexualverbrecher
- Das Weib als Sexualverbrecherin
Artikel vom Samstag, den 03.08.1907 - Sächsischen Volkszeitung.

Die Zunahme der Sittlichkeitsverbrechen.

Mit der Frage der Zunahme der Sittlichkeitsverbrechen beschäftigt sich Staatsanwalt Dr. Wulffen in Dresden. In der Halbmonatsschrift „Gesetz und Recht".

Dem Artikel entnehmen wir folgendes:

Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht von Sittlichkeitsverbrechen hören. Schlagen wir die Reichskriminalstatistik nach, so finden wir, daß wegen Sittlichkeitsverbrechen während des Jahrzehnts 1882/91 absolut jährlich 3030 Personen, das heißt auf je 100 000 der gesamten strafmündigen Bevölkerung 9,3, während des Jahrzehnts 1892/1901 aber absolut jährlich 4319 Personen, das heißt auf je 100 000 12 verurteilt worden sind.

Im Jahre 1904 betrug die Zahl der wegen Sittlichkeitsverbrechen überhaupt Verurteilten bereits 5384, die der Jugendlichen 1064. Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren, also Kinder, wurden während der Jahre 1899 bis 1901 wegen Sittlichkeitsverbrechen verurteilt:

Insgesamt 58 Knaben und 8 Mädchen im Alter von 12 Jahren,
169 Knaben und 7 Mädchen im Alter von 13 und
384 Knaben und 9 Mädchen im Alter von 14 Jahren.


Nachträglich Anmerkung aus dem Reichsstrafgesetzbuch:

§. 182.
Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das sechszehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein.

Gott sei Dank gab es damals noch kein WhatsApp oder zum Glück gehen heute Kinder straffrei aus solch einem Sittlichkeitsverbrechen raus. Einhundert Thaler wäre ziemlich lang kein Taschengeld mehr.
§. 184.
Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, verteilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Leni
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Re: Archivkiste

Beitrag von Leni »

Was ist ein "unbescholtenes" und was ein "bescholtenes" Mädchen?
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
:herz:
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Leni
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Re: Archivkiste

Beitrag von Leni »

"Bescholten" = Definition, Bedeutung

verachtet, unanständig, unmoralisch, beschuldigt


Diese Mädchen durfte man straffrei verführen, oder?
§. 182.
Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das sechszehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein.
Diese Mädchen durfte man straffrei verführen, oder?
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
:herz:
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Luna
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Re: Archivkiste

Beitrag von Luna »

Gute Frage, dass weiß ich nicht. Ich denke aber mal nicht.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Arrowhead
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Re: Archivkiste

Beitrag von Arrowhead »

Theoretisch hätte man ja alles gedurft, solange Eltern oder Vormund keinen Antrag auf Verfolgung stellen.

Sicherlich auch keine perfekte, aber eigentlich gar keine so schlechte Regelung.
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Luna
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Re: Archivkiste

Beitrag von Luna »

Heute: Der Fall Seefelds.


Adolf Seefeld, nicht Seefeldt (* 6. März 1870 in Potsdam; † 23. Mai 1936 in Schwerin hingerichtet durch das Fallbeil) war ein deutscher Serienmörder.

Die Aktenlage ist dürftig und es gab bis auf ein Tagebuch des Angeklagten mit seltsamen Zeichen keine weiteren Beweise für eine Schuld. Der Prozess gegen ihn war nur ein Indizienprozess. Es bedurfte einen Sündenbock, um die Reinheit der Nation der Jugend durch ungeklärte Missbrauchs- und Mordfälle wiederherzustellen. Der Angeklagte hat die Morde nie gestanden und bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Neben der Vermutung das er die Opfer erwürgt haben soll gibt es noch diese Vermutung hier:

"Er soll die Opfer in einen hypnotischen Schlaf versetzt, sich dann an ihnen vermutlich oral sexuell befriedigt und sie schließlich schlafend im Wald liegen lassen, wobei er es unterließ, sie aus der Hypnose zu erwecken. Die Kinder seien später an Unterkühlung gestorben."

https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Seefeld

Nachdem seine Begnadigung abgelehnt wurde, wurde er mit der Guillotine vom Leben zum Tode befördert. Die Reinheit der Jugend der Nation wog schwerer im dritten Reich als das Schicksal eines Menschen, wie vieler Menschen, die anders waren. Die Forderung das mehr zum Schutze der Kinder getan werden muss und dass der Staat viel zu wenig macht, ist ein roter Faden, der sich durch die deutsche Geschichte zieht, bis hin ins Kaiserreich. Seefeld wurde aber nicht nur hingerichtet wie man auf Wikipedia liest, er wurde gefoltert was ihr später noch im Führer nachlesen könnt. Jemanden zu Kastrieren, obwohl er nie mehr in Freiheit kommt zum Schutze der Volksgemeinschaft ist mir ein Rätsel. Was sonst noch im Zuchthaus mit ihm passierte bleibt für immer verborgen.

Heute 85 Jahre später können ganz ungeniert ähnliche Maßnahmen gefordert werden und es kümmert keinen Menschenrechtler, wenn die Menschenjagd pädophilen Menschen gilt. Der Vorsitzende im nachfolgenden Artikel im Führer kritisierte das bestimmte Maßnahmen zum Schutze der Jugend nicht schon früher zur Verfügung standen. Diese Maßnahmen sind nach der Niederlage des dritten Reiches zum Glück verboten worden aber diese Forderungen nach jenen Maßnahmen werden heute aber nicht nur mehr gegen verurteilte Täter adressiert. Sondern vielmehr präventiv an alle Pädophilen gefordert. "Damit diese tickenden Zeitbomben niemals zu Täter werden". Selbst dann, wenn die potenziellen Opfer nicht einmal mehr real, sondern fiktiv oder nachgebildet sind. Und deshalb sind pädophile Menschen per se vom Konversionstherapie-Verbot ausgeschlossen, obwohl diese Form der Therapie seit 2003 als Menschenrechtsverletzung gilt.

2033 darf zu keinem 1933 werden.


+++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Der Führer: das badische Kampfblatt für nationalsozialistische Politik und deutsche Kultur
Sonntag, 23.02.1936

Seefeld zum Tod verurteilt

Schwerin, 22. Febr. Im Mordprozess Seefelds, der seit dem 21. Januar vor dem Schweriner Schwurgericht verhandelt wurde, verkündete am Samstagmittag der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Sarkander, in Gegenwart des Reichsstatthalters von Mecklenburg-Lübeck, Hildebrandt, das folgende Urteil: „Der Angeklagte Seefeld wird wegen Mordes in 12 Fällen zu Tode und lebenslänglichem Ehrverlust sowie wegen Sittlichkeitsverbrechen zu insgesamt 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Die Entmannung und Sicherungsverwahrung werden angeordnet." Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Bewegung auf.

Niemals habe Seefeld ernstlich gearbeitet, so führt der Vorsitzende aus, er war nur bestrebt, sich die Mittel zu verdienen, um seinen sexuellen Lüsten frönen zu können. So kommt er schon bald auf die schiefe Bahn.

Während seiner Ehe hatte er Verhältnisse mit vielen Mädchen. Er verlässt seine Frau, weil sie ihm zu anständig ist. Bald wird er auch straffällig, und es ist bezeichnend für ihn, daß seine verbrecherische Laufbahn mit einer Gewalttat beginnt. Er sticht einen Mann mit einem Messer nieder. Dann beginnt bald der schauerliche Weg des Sexualverbrechers.

28 Jahre hat er während der letzten 40 Jahre wegen Kinderschändung in Gefängnissen, Zuchthäusern und Irrenanstalten zubringen müssen. Wieviel Unheil und wieviel Tränen wären uns erspart geblieben, so erklärt der Vorsitzende mit erhobener Stimme, wenn schon damals die jetzt bestehenden Gesetze über die Sicherungsverwahrung bestanden hätte.

Da aber Seefeld nicht geisteskrank war, gab es kein Mittel, um ihn dauernd unschädlich zu machen.
Schon die Schändung von so viel Knaben, die hier im Laufe der Hauptverhandlung zur Sprache kamen, sei ein todeswürdiges Verbrechen, daß hierdurch die Reinheit der Jugend der Nation, um die sich der Führer so besonders sorgt, aufs schwerste gefährdet sei.

Nun fände man aber auf dem Wege des Angeklagten noch zwölf tote Knaben. Wer habe diese Kinder getötet? Sei es Seefeld? Wie habe er die Knaben umgebracht? Habe er mit Überlegung gehandelt? Über diese Fragen hätte das Gericht zu entscheiden gehabt.

Der Indizienbeweis

Es war nicht leicht für uns, so bemerkte der Vorsitzende, ein klares Bild zu schaffen. Aber es ist uns doch gelungen. Der Oberstaatsanwalt war gezwungen, einen Indizienbeweis zu führen, da der Angeklagte hartnäckig geleugnet hat.

Dieser Indizienbeweis ist ihm geglückt. Das muß jeder zugeben, der seine von überzeugender Logik getragenen Ausführungen am Donnerstag mit angehört hat. Was die Täterschaft anbelangt, so weisen folgende Anzeichen auf Seefeld hin:

Die Kinder sind zweifellos von fremder Hand umgebracht worden. Das ergibt sich daraus, daß mehrere Leichen vergraben waren. Es kommt nur ein Sexualverbrecher als Täter in Frage; denn ein anderes Motiv bei so vielen gleichaltrigen Fällen ist unmöglich.

Dann muß der Täter ein Wandersmann gewesen sein, der aus seinen Wanderungen alle diese Orte, in denen Knaben verschwunden waren, berührte. Ferner muß der Täter ein alter Mann gewesen sein; das ergibt sich aus vielen Zeugenaussagen, die einen älteren Mann in Begleitung der verschwundenen Kinder gesehen haben.

Ferner muß er ein peinlicher Pedant gewesen sein. Das ist aus der Lage der Leichen zu schließen. Wir wissen, daß Seefeld ein solcher Pedant ist. Hinzu kommt weiter der bemerkenswerte Umstand, daß in der Zeit, in der Seefeld in Strafhaft war, die Kette der Morde und Sittlichkeitsverbrechen unterbrochen wurde. Alle Kinder sind in den Jahren 1933 bis 1935 in den Baugebieten Mecklenburg-Lübeck und Kurmark verschwunden, während in allen anderen Gebieten des Reiches keine Kinder verschwunden sind. Die Gebiete Mecklenburg-Lübeck und Kurmark waren aber die Wandergebiete des Angeklagten.
Alle Kinder sind aus Städten verschwunden. Hier war Seefeld unbekannter als auf dem Lande. In allen Fällen lag für die Knaben kein Anlaß vor, aus dem Elternhaus zu entlaufen, und in allen Fällen, so betonte der Vorsitzende, handelte es sich um artige und gesunde Kinder. Daß der Täter in allen Fällen der gleiche sein muß, ergibt sich schon daraus, daß die Leichen alle in dichten Schonungen gefunden wurden.

Das Gericht stand auf dem Standpunkt, daß, wenn ein Fall nachgewiesen werden konnte, der Angeklagte auch für die anderen Fälle in Frage komme. Der Vorsitzende geht sodann in großen Zügen kurz auf die einzelnen Indizien ein und betont, daß in mehreren zur Anklage stehenden Fällen beinahe unmittelbare Tatzeugen vorhanden wären, die den Angeklagten in der Nähe der späteren Fundorte der Leichen gesehen haben. Häufig hat der Angeklagte auch an den Fundstellen schon vorher an Kindern Sittlichkeitsverbrechen begangen.

Das verräterische Notizbuch

Ein sehr starkes Indiz gegen Seefeld ist endlich auch sein Notizbuch. Anhand seiner Aufzeichnungen konnte festgestellt werden, daß der Angeklagte überall und gerade zu den Zeiten an den Orten gewesen ist, an denen sich Sittlichkeitsverbrechen und Morde ereignet haben. Er hat in einem Falle „Muscheleien" in seinem Notizbuch gemacht und dort geheimnisvolle Zeichen eingetragen, um zu verbergen, daß er sich zur Zeit der Taten in den Orten aufgehalten hat, in denen sich die Verbrechen ereigneten.

So bringen diese Indizien den zwingenden Beweis, daß der Angeklagte als Täter in Frage kommt. Schließlich, so erklärte der Vorsitzende, will ich noch sagen, daß dem Angeklagten nach dem Gutachten von Professor Müller-Heß die Tat durchaus zuzutrauen ist.

Zur Frage der Todesursachen erklärte der Vorsitzende, daß das Schwurgericht sich nach reichlicher Überlegung entschlossen hat, anzunehmen das der Tod durch Erwürgen eingetreten ist. Die Indizien, die auf Gift als Todesursache hindeuten könnten, scheinen nicht ausreichend gegenüber der einfachen Erklärung, die Professor Müller-Heß gegeben hat. Das Gericht habe sich auch weiter davon überzeugen lassen, daß die Taten begangen worden sind zur Befriedigung der Geschlechtslust des Angeklagten. Damit ist auch gleich die Frage nach den Motiven geklärt.

Wir haben weiter gehört, so erklärt der Vorsitzende, daß der Angeklagte voll verantwortlich ist, daß er auch vorsätzlich gehandelt hat, braucht nur erwähnt zu werden. Das Schwurgericht habe auch die Überzeugung gewonnen, daß der Angeklagte mit Überlegung gehandelt habe. Er sei bei der Erwürgung so vorsichtig gewesen, daß man kaum Spuren gefunden habe. Wäre er in starker Erregung gewesen, so wäre er kaum so vorsichtig vorgegangen. Auch nach der Tat handelte er voll kommen überlegt. Er habe die Leichen in die typische Schlafstellung gebracht und die Tatspuren verwischt, um den Verdacht von sich abzulenken und den Eindruck zu erwecken, als wenn die Knaben einen natürlichen Tod durch Erfrieren usw. gefunden hätten. So handele aber nur jemand, der genau weiß, was er getan hat.
Das Schwurgericht hat deshalb, so schloß der Vorsitzende, die volle Überzeugung gewonnen, daß der Angeklagte vorsätzlich und mit Überlegung getötet hat. Endlich hat das Schwurgericht auch die Entmannung des Angeklagten angeordnet; denn wir müssen die Volksgemeinschaft vor jeglicher Möglichkeit sichern und halten daher die Entmannung für erforderlich.

Der Angeklagte, der gefesselt vorgeführt worden war, hörte mit stumpfsinniger Gleichgültigkeit den Worten des Vorsitzenden zu. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wurde er abgeführt.
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Re: Archivkiste

Beitrag von Horizonzero »

Ich denke das "unbescholten" kommt aus dem Gedanken das Kinder halt unschuldig sein müßen, noch aus dem Zeitalter in dem Kinder wie "kleine Erwachsene" gesehen wurden, immer schön adrett in ihren jeweiligen Klassenrollen gepresst und artig. Heutzutage sieht die kindliche Welt anders aus.
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