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Luna
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Beschluss: Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis

Beitrag von Luna »

Mit der provokanten Überschrift, „Sexualstraftäter“ kam es unter dem Punkt TOP7A im Bundesrat gestern zu keiner Mehrheit.

Die gemeinsame Initiative Baden-Württembergs, Bayerns und des Saarlands mit dem Ziel einer lebenslangen Registrierung von Missbrauchstätern konnte sich in der Länderkammer nicht durchsetzen. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes erhielt bei der Abstimmung am 11. März 2022 nicht die erforderliche Plenarmehrheit von 35 Stimmen.

Was die Initiatoren forderten: Keine Tilgung von Verurteilungen
Nach dem Willen der drei Länder sollten Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut geltendem Bundeszentralregistergesetz werden sie nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.
Daraufhin äußerte sich Roland Theis von der CDU auf Facebook mit folgenden Worten:
Ich bin fassungslos. Heute ist im Bundesrat unsere Initiative für einen besseren Kinderschutz durch dauerhafte Speicherung von Sexualstraftaten im erweiterten Führungszeugnis am Widerstand der FDP und großer Teile der Grünen gescheitert. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Kinder vor Pädophilen und dem Interesse verurteilter Sexualstraftäter, irgendwann wieder als Kindergärtner oder Fußballtrainer tätig zu sein, haben sich alle Landesregierungen unter Beteiligung der FDP und fast alle Grünen für das Interesse der Kinderschänder entschieden.
Herr Theis zeigt uns mit seinem Post auf Facebook, welcher Gesinnung er angehört. Die Bezeichnung „Kinderschänder“ ist im Nationalsozialismus entstanden und war eng verbunden mit dem antisemitischen Sexualbild des Stürmers. Während der NS-Zeit ging die Wissenschaft davon aus das Juden und Jüdinnen zu „Kinderschändungen“ neigten. Bis heute wird diese antisemitische Vorstellung auf uns Pädophile transportiert. Herr Theis stellt sogar Kinderliebende Menschen mit Straftätern gleich. Mich wundert es daher nicht das Herr Theis fassungslos über das Ergebnis einer Abstimmung ist, die so gar nicht seinem Gedankengut entspricht. Das ist Demokratie, Herr Theis. Kriminalpolitik muss Evidenzbasiert und Ultima Ratio sein! Selbst wenn eine Straftat mit Androhung einer Lebenslangen Eintragung im Führungszeugnis bedroht ist, werden Kinder vor Gewalt nicht besser geschützt sein. Es geht ihm, wie seiner Partei auch nicht um den Schutz von einzelnen Kindern, das hat die CDU ja schon mehrfach bewiesen. Es geht ihm und seiner Partei allein um die Befriedigung einer Sanktionslüsternden rechten Gesinnung.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Cirilla.of.Cintra
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Re: Beschluss: Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis

Beitrag von Cirilla.of.Cintra »

Mal etwas positives.
Und, ist Carsten Stahl schon am schäumen?
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Luna
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Re: Beschluss: Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis

Beitrag von Luna »

Keine Ahnung, aber ich hoffe der platzt.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Namielle
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Re: Beschluss: Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis

Beitrag von Namielle »

Ich verstehe überhaupt nicht, wieso jemand, der Kinderpornographie angeguckt hat, nicht mehr mit Kindern arbeiten können soll. Da finde ich schon den kürzesten Zeitraum für ein Berufsverbot seltsam. Diese Eintragung im Führungszeugnis bedeutet halt nicht einmal, dass jemand gefährlich für Kinder wäre. Aber naja, eigentlich reicht auch bereits das Bekanntwerden der eigenen Pädophilie, um den Arbeisplatz zu verlieren...
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