Ein Schulleiter aus Schramberg (Kreis Rottweil), bei dem Kinderpornos gefunden wurden, muss sich nicht in einem öffentlichen Prozess verantworten. Durch einen Strafbefehl sei er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Oberndorf am Montag. Zur genauen Höhe der Geldstrafe sagte sie nichts. Die Ermittler hatten bei einer Fahndung gegen einen internationalen Kinderpornoring Material bei dem Lehrer gefunden. Der Mann hatte später in einer E-Mail jede pädophile Neigung abgestritten.
Schramberg/Oberndorf (dpa/lsw) - Ein Schulleiter aus Schramberg (Kreis Rottweil), bei dem Kinderpornos gefunden wurden, muss sich nicht in einem öffentlichen Prozess verantworten. Durch einen Strafbefehl sei er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Oberndorf am Montag. Zur genauen Höhe der Geldstrafe sagte sie nichts. Die Ermittler hatten bei einer Fahndung gegen einen internationalen Kinderpornoring Material bei dem Lehrer gefunden. Der Mann hatte später in einer E- Mail jede pädophile Neigung abgestritten. Durch einen Strafbefehl wird ein öffentlicher Prozess vor einer Verurteilung vermieden. Dadurch sollen die Gerichte entlastet und die Persönlichkeit des Beschuldigten geschützt werden.