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Luna
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Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Luna »

Wirklich gut geschriebener Artikel. Bitte teilen!

Bisher galt: Der Besitz und das Verwenden von Kindersexpuppen sind nicht strafbar. Eigentlich selbstverständlich: der Besitz einer Puppe kann doch nicht strafbar sein! Denn strafbar sollen nur Taten sein, die einem anderen einen Schaden zufügen. Deshalb ist Diebstahl ebenso strafbar wie Körperverletzung. Was jemand denkt und fühlt, kann jedoch nicht bestraft werden. Das ist auch gut so. Denn das Moralempfinden eines einzelnen oder einer Gruppe kann nicht zur Grundlage von Strafvorschriften werden.

Das Problem: Das ist nicht mehr so – § 184l StGB bestraft das nun Herstellung, Besitz, Erwerb von sog. Kindersexpuppen - alles verboten.

Die aktuelle Rechtslage: Das gilt für sogenannte Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Die Spielzeugpuppe für Kinder ist – immerhin – nicht gemeint, ebensowenig die Schaufensterpuppe wie oben im Bild.

Das erste Problem ist aber, was ist eigentlich ein kindliches Erscheinungsbild? Was ist so eine Sexpuppe? Nur der ganze Körper oder auch, wie man das im Erotikfachhandel überall kommen kann, Körperteile? Sind diese sofort dann Sexpuppen, wenn sie verkleinert sind?

Das zweite Problem ist, dass man pädophil veranlagten Menschen damit einer Handlungsalternative beraubt, sich rechtstreu zu verhalten und vor allem, ihre Neigungen nicht an realen Opfern auszuleben. Der Gesetzgeber will solche Menschen damit weiter belasten, um einer moralischen Forderung Nachdruck zu verleihen – eine weitere Fehltat der früheren Bundesjustizministerin. Pädophilie ist eine Neigung, für die niemand etwas kann.

Begründet wird die Vorschrift damit, dass durch die Nutzung solcher Puppen der Wunsch geweckt bzw. verstärkt werden könne, die an dem Objekt ausgeübten Handlungen in der Realität vorzunehmen. Vorangegangen war der Gesetzesinitiative eine zweifelhafte online-Petition. Der Gesetzgeber ist also aus rein populistischen Gründen tätig geworden. Denn: Die Begründung der Petenten ist deren Privatmeinung und nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt. Die dahinterstehende Organisation kann man ebenfalls kritisch betrachten. Man mag die Meinung dieser Leute zwar teilen. Zur Grundlage von Strafvorschriften darf sie nicht werden, zumal bisher nicht verlangt wurde, auch „erwachsene“ Sex Dolls zu verbieten, um Vergewaltigungen zu vermeiden!
Ein Signal soll die Vorschrift sein – man macht also ein Verhalten strafbar, um ein Zeichen zu setzen. Seriöse Gesetzgebung sieht anders aus.

Ein sehr guter, inzwischen aber gelöschter früherer Artikel von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens ist nach allem nicht mehr aktuell. 

Sind Sie betroffen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gern! :arrow: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindersexpuppen-sex-dolls-verboten-206789.html
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Horizonzero
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Horizonzero »

oha - interessant, schreibst Di den an?
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Luna
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Luna »

Das hatte ich jetzt nicht vor gehabt. Ich finde den kann man gut kontaktieren, wenn man wegen dem Besitz einer Puppe und Gedankenverbrechen verfolgt wird.
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naylee
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von naylee »

Rein theoretisch bräuchte es jemanden, der seinen Kopf hinhält und mit der obigen Argumentation vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Leni
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Leni »

naylee hat geschrieben: 29.12.2022, 07:39 Rein theoretisch bräuchte es jemanden, der seinen Kopf hinhält und mit der obigen Argumentation vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.
dachte ich mir auch :?
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Luna
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Luna »

naylee hat geschrieben: 29.12.2022, 07:39 Rein theoretisch bräuchte es jemanden, der seinen Kopf hinhält und mit der obigen Argumentation vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf den Newsletter vom 2. Juli 2022 von gegen-das-puppenverbot.de hinweisen.

Es gibt bereits zwei mutige Personen die ihren Kopf hingehalten haben. Sie haben erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Verfassungsbeschwerden gegen dieses populistische Gesetz eingereicht. Jetzt können tatsächlich nur noch Personen gegen das Unrecht vorgehen, die auch wegen dem Puppenbesitzverbot verurteilt worden sind. Da die Einjahresfrist wo das Jeder machen kann abgelaufen ist.

Das Problem ist allerdings das man neben einen Kläger auch sehr viel Geld braucht. Zudem gute juristische Beratung und sehr viel Geduld. Das alles für einen langen Weg der nicht einmal erfolgversprechend ist. Die meisten die in diesem Bereich verurteilt worden sind, sind sicherlich auch heilfroh darüber, wenn das ganze Thema vorbei ist und nicht noch Jahre in die Länge gezogen wird.
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Leni
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Leni »

Und das größte Problem wird sein, sich als Puppenbesitzer zu outen!

Stell dir mal die Reaktionen von Familie, Freunden, Arbeitskollegen etc. vor!

1. )Sex)puppe

2. Kind(puppe)

Da kannst du erklären und erzählen, von Gefühlen usw., das alles wird nicht überzeugen, momentan ist man gebrandmarkt.
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naylee
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von naylee »

Ich bewundere Menschen, die den Mut haben sich dem Pöbel zu stellen. Ich bin nicht so mutig. Eher im Kleinen, im Freundeskreis, da habe ich auch versucht etwas zu bewirken. Aber das war's auch schon.


Vielen Dank an euch, falls ihr das hier lest.
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Luna
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Luna »

Update :arrow: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindersexpuppen-sex-dolls-verboten-206789.html

Yes!
In einem hier bearbeiteten Fall konnte soeben sogar eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erwirkt werden - die Staatsanwaltschaft ging also selbst nicht mehr von einer Straftat aus [27.02.2023]
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Thomas
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Thomas »

Hey Luna, durch deine regelmäßigen Posts über (Sex-)Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild habe ich ein bisschen mehr über das Thema nachgedacht, und vor allem darüber, was diese Puppen für manche Menschen bedeuten können. Ich selbst habe wenig mit Puppen, Sexpuppen oder Sexbots am Hut. Ich fürchte, solch eine leblose Freundin würde mich nur unglücklich oder einsam machen. Dennoch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es Menschen Trost spenden kann. Ich denke, es geht auch um den körperlichen Kontakt und darum, sich um etwas kümmern zu können, das mit Puppen nachgeahmt werden kann.

Ohne wissenschaftliche Grundlagen, die belegen, dass der Gebrauch dieser Puppen das Risiko des tatsächlichen Kindesmissbrauchs erhöht oder sogar normalisiert, kann man für den Besitz dieser Puppen bis zu 5 Jahre ins Gefängnis kommen. Ich erinnere mich auch, hier in einem Thread gelesen zu haben, dass man auch die Möglichkeit oder die Pflicht hat, die Genitalien seiner Puppe so zu verstümmeln, dass sie nicht mehr 'benutzt' werden können. Ich finde das echt schockierend und sehr, sehr traurig. Erst jetzt dringt deine Signatur gut zu mir durch.
Wenn man nicht gewinnen kann, muss man dafür sorgen, dass man nicht verliert. - Johan Cruyff
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Leni
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Leni »

Luna hat geschrieben: 08.03.2023, 15:35 Update :arrow: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindersexpuppen-sex-dolls-verboten-206789.html

Yes!
In einem hier bearbeiteten Fall konnte soeben sogar eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erwirkt werden - die Staatsanwaltschaft ging also selbst nicht mehr von einer Straftat aus [27.02.2023]
Wenn das nicht nur Reklame für ihn selbst sein sollte, wäre die Argumentation des Anwaltes (der sich ja dann der Staatsanwalt in diesem Fall angeschlossen hat), interessant zu wissen.

Wird auf dieser Seite aber nicht erwähnt. Wie erfährt man sowas? Das ist doch das Wichtigste.
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von calippo »

In einem hier bearbeiteten Fall konnte soeben sogar eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erwirkt werden - die Staatsanwaltschaft ging also selbst nicht mehr von einer Straftat aus [27.02.2023]
Und wo bleibt die Entschädigung für die erlittene Demütigung?
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Sakura »

In einem hier bearbeiteten Fall konnte soeben sogar eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erwirkt werden - die Staatsanwaltschaft ging also selbst nicht mehr von einer Straftat aus [27.02.2023]
Diese Information ist leider völlig wertlos.
Warum wurde eingestellt - weil eine gefundene Puppe nicht kindlich aussah oder weil die Strafbarkeit insgesamt angezweifelt wurde?
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Luna
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Re: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beitrag von Luna »

Sakura hat geschrieben: 11.03.2023, 08:05 Diese Information ist leider völlig wertlos.
Warum wurde eingestellt
Das hatte ich mich auch gefragt aber DAS es eingestellt wurde ist schon mal eine gute Nachricht und damit ist diese Information alles andere als Wertlos. Abwarten, vielleicht folgt ja bald eine Folgenews von Herrn Kötz.

Eine Entschädigung wird es nicht geben. Das Opfer der hetzerischen Pädophilenverfolgung kann froh sein, wenn die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zu lasten fällt.
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