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verneinendergeist
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Registriert: 17.02.2012, 21:03

Freispruch nach Missbrauchsanklage

Beitrag von verneinendergeist »

Freispruch nach Missbrauchsanklage

Gericht findet keine eindeutigen Beweise

Ein 48 Jahre alter Lastwagenfahrer aus Hattersheim, der angeklagt war, die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben, ist nach zwei Verhandlungstagen vom Landgericht Darmstadt freigesprochen worden.

Laut Anklage soll sich der Mann zwischen 2005 und 2007 in Offenbach viermal an dem beim ersten Übergriff zehn Jahre alten Mädchen vergangen haben. Ein Mal soll er sie im Schlafzimmer der Mutter vergewaltigt, später mehrfach genötigt haben, ihn intim zu berühren.

Das Gericht hat jedoch für keine der angeklagten Taten Beweise gefunden. „Ob da etwas war oder nicht, konnten wir nicht feststellen“, erläuterte Staatsanwältin Wajia Ayoub auf FR-Nachfrage. Sie forderte deshalb in ihrem Plädoyer Freispruch für den 48-Jährigen.

Widersprüchliche Angaben

Das Mädchen habe widersprüchliche Angaben gemacht und zu anderen Fällen gar nichts gesagt, so die Staatsanwältin weiter. Zwar habe eine Gutachterin vor Gericht erläutert, dass die Angaben der heute 15-Jährigen durchaus wahr sein könnten. „Möglicherweise könne sie keine Angaben zu Details mehr machen, da sie die Geschehnisse aus der Vergangenheit verdrängt habe“, berichtete die Staatsanwältin. Doch das reichte dem Gericht offensichtlich nicht für eine Verurteilung. Denn auch die Möglichkeit, dass das Kind von einer Verwandten beeinflusst worden sein könnte, die Aussagen der 15-Jährigen eventuell auf Suggestion beruhen, sei denkbar.

Diese Verwandte war von dem Angeklagten in der Vergangenheit angezeigt worden, da sie auf den Namen der Mutter des mutmaßlichen Opfers bei Versandhäusern Bestellungen getätigt, die entsprechenden Rechnungen aber nicht beglichen habe. Zudem hatte das Mädchen den Angeklagten bei Befragungen noch stärker belastet, diese Anschuldigungen später jedoch zurückgezogen. Unter anderem habe es behauptet, der 48-Jährige habe es ans Bett gefesselt und missbraucht. Davon rückte die Jugendliche bei einer späteren Befragung allerdings ab.

Das mutmaßliche Opfer hatte sich seiner Mutter anvertraut, nachdem diese sich von dem Mann getrennt hatte. Während sich die Kammer zu einer Beratungspause zurückgezogen hatte, erlitt das Mädchen auf dem Gerichtsflur einen Nervenzusammenbruch. Kurz zuvor war es auf den Angeklagten getroffen, der ebenfalls auf den Flur hinausgetreten war.

Als das Kind zuvor aussagte, hatte der angeklagte Mann den Saal verlassen müssen, um es vor einem Zusammentreffen zu schützen. (sojo.)
http://www.fr-online.de/offenbach/proze ... 05958.html
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