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Gast

Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Gast »

Was ist eigentlich wenn ein 12 yo eine erwachsene Person vergewaltigt?
So geschehen in Essen im Rahmen einer Gruppentat.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
Wie wird das Opfer in dem Fall vor einer Anklage geschützt? Steht dazu etwas im StGB? 12 yo Täter sind noch strafunmündig.
GuBlover
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von GuBlover »

Sieht man ja aktuell in den Medien. Die Kinder sind straffrei. Die gehen diese Woche normal zur Schule, bevor sie Ferien haben. Die unter 12 mussten nicht mal mit zur Polzeiwache und wurden gleich den Eltern übergeben.
Was gemacht werden kann, ist das Jugendamt einschalten damit sie das Familienleben durchforsten können und die kleinen brauchen eine Therapie. damit das auf erarbeitet werden kann was da passiert ist.
Gast

Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Gast »

Die Frage war, ob sich das Opfer strafbar gemacht hat, weil es Sexualkontakt mit zwei 12 yo hatte. So wie ich das Gesetz lese ist es egal ob der Kontakt von Kind oderErwachsenem ausgeht und ob der Erwachsene einwilligt oder nicht.
Ich sehe das Opfer als passive Pädokriminelle Täterin, bei der Gesetzeslage. Bitte korrigiert mich...
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Man könnte weniger Bulgaren ins Land lassen. So muss sich das Jugendamt um die desolate Situation kümmern, bezahlt von Steuergeldern.

Die 14-Jährigen bekommen eine Jugendstrafe bis zu 5 Jahre. Kinder sollte man nicht in den Knast stecken, sie kommen straffrei davon.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
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Sakura
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Sakura »

Gast hat geschrieben:Die Frage war, ob sich das Opfer strafbar gemacht hat, weil es Sexualkontakt mit zwei 12 yo hatte. [...]
"Ich bin vergewaltiget worden!" ist jetzt immer eine passende Ausrede. :rotfl:
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Naja sie wurde von 5 Personen vergewaltigt und die Verletzungsspuren deuten auf eine Vergewaltigung hin.
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LeniLover
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von LeniLover »

Verletzungen kann ich mir zur Not auch noch zuführen lassen ...
ricochet:fvfwocdfnfqnaqgn

"Hm?" *arme heben* *knuddeln*

Kunstfreiheit ...

Ich liebe den Geruch von Napalm am Morgen!
https://www.youtube.com/watch?v=4Xzl7IJpeYc
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Ja klar. Vor allem so kurz zwischen Vergewaltigung, Hilferufen und der direkt darauf erfolgten Untersuchung, vermutlich mit den Helfern bis dahin als Begleitung.

Cmon.
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Playtoy-Fan

Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Playtoy-Fan »

Hoffentlich setzen sie nicht nur das Alter zur Strafmündigkeit herab, sondern auch gleich das "Age of Consent" *lechz*
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Ovid
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Ovid »

Gast hat geschrieben:Die Frage war, ob sich das Opfer strafbar gemacht hat, weil es Sexualkontakt mit zwei 12 yo hatte. So wie ich das Gesetz lese ist es egal ob der Kontakt von Kind oderErwachsenem ausgeht und ob der Erwachsene einwilligt oder nicht.
Ich sehe das Opfer als passive Pädokriminelle Täterin, bei der Gesetzeslage. Bitte korrigiert mich...
Der subjektive Tatbestand (mens rea) ist nicht erfüllt. Also nein.

Genauso könnte dich jemand mit Gewalt zwingen irgendeine andere Straftat zu begehen. Da wird man auch nicht für belangt.
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Dein dritter Satz stimmt so nicht Ovid, bspw. beim Mord- war die Gewalteinwirkung davor, unmittelbar während der Tat (eher unwahrscheinlich) und selbst wenn, kann das zu einer Sanktion führen. Man muss den Einzelfall sehen. Bei einer anderen Straftat stimmt Dein dritter Satz ebenso nicht. Bspw. zwingt ein Drogenkartell mit Gewalt einen Mann, Drogen zu schmuggeln. Findet die Behörde am Flughafen diesen Schmuggler, so wird er wegen Besitz drangenommen, egal ob das Kartell ihm mit Gewalt gedroht, oder sie ihm zugefügt hat. Das wird strafmildernd berücksichtigt, aber vollkommen frei kommt er nicht.

In diesem Fall galt sie als Opfer, die einer schonenden Behandlung und psychologischer Betreuung bedarf und der Täter trotz seiner Kindlichkeit als Schuldiger, bei dem gefordert wurde, die Strafmündigkeit für Kinder allgemein auf zwölf Jahre herab zu senken, damit das Gericht die Kinder nicht ins Gefängnis steckt, aber Maßnahmen einleiten kann, zu denen das Jugendamt nicht berechtigt ist.

Als Opfer hat sie ein Notwehrrecht. Sie hätte sogar Gewalt gegen das Kind anweden dürfen, hat es aber nicht können. Sie war in einer hilflosen Situationen, aus der sich kein Tatvorwurf ableiten lässt.

Bei der passiven Tat, vor einem Kind usw. hat Ovid wiederum Recht mit seinem ersten Satz. Ihr muss eine aktive Handlung nachgewiesen und ein moralischer Vorwurf gemacht werden können.

Wichtig neben der juristischen Bewertung ist die Polizeiliche, aus dem Polizeirecht:
[...meist noch unbekannten Täter. Kann dieser ermittelt werden, reduziert sich die Rolle des Tatopfers auf die des Tatzeugen bzw. auf die eines »Spurenträgers«, zumindest dann, wenn es sich um das Opfer eines sexuellen Gewaltdelikts handelt.

[Erstkontakt:] Der Erstkontakt mit Opfern von Gewalttaten erfordert von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Sensibilität beim Einschreiten und ein Höchstmaß an Einfühlungsvermögen bei der Kommunikation mit dem Opfer.

Tatsache ist, dass insbesondere die Opfer sexueller Gewalttaten beim Umgang mit der Polizei und anderen, am Strafverfahren beteiligten Institutionen beklagen, dass ihnen mit Vorurteilen begegnet wird und bei ihnen oftmals der Eindruck haften bleibt, die Tat möglicherweise sogar selbst verschuldet zu haben.

Unbestritten ist, dass die Opfer sexueller Gewalttaten einen Anspruch darauf haben, von allen am Verfahren beteiligten Stellen professionell behandelt zu werden, zumal wissentliche Falschbeschuldigungen in diesem Deliktsbereich erwiesenermaßen die Ausnahmen sind [...].
Daneben gibt es Regelungen, die aus Personalmangel nur auf dem Papier statt finden. Bspw. der Täter muss entlastet werden, statt nur belastet und Beweise in alle Richtungen ermittelt werden. Man kann sich eher die Polizeipraxis anschauen, dort finden die Beweise zur Belastung den größeren bis alleinigen Anteil. So und da sie Verletzungen aufwies, die für eine Vergewaltigung typisch sind (und nein in dieser Situation hätte sie sich die sicher nicht selbst zufügen können) ist der Fall hier vollkommen klar.

Jetzt noch die juristische Definition aus dem Rechtslexikon:
Straftat

Drei juristisch genau definierte Merkmale machen eine Tat zur Straftat: Sie muss tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen sein.
* Tatbestandsmäßig bedeutet, dass die Tat im Strafgesetzbuch beschrieben sein muss.
* Rechtswidrig ist jede tatbestandsmäßige Tat, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund wie etwa Notwehr vor.

* Schuldhaft begangen ist eine Tat, wenn sie dem Täter vorgeworfen werden kann. An der Vorwerfbarkeit fehlt es, wenn eine Schuldunfähigkeit, etwa aufgrund einer krankhaften seelischen Störung, vorliegt.
In diesem Fall hier hätte sie einen Rechtfertigungsgrund der Notwehr, bzw. sie konnte nichts machen, wurde vergewaltigt- was einen größeren Rechtfertigungsgrund darstellt.

Dass ihr manche hier üble Absichten unterstellen, behaupten sie hätte sich selbst verletzen können und das nach eindeutigen Beweisen und 5 (!!!) Tätern ist schlicht lächerlich. Aber das wissen die Leute hier auch. Damit treffen Punkt zwei und drei sicher nicht zu, selbst wenn Punkt eins ein Treffer ist, reicht das nicht für die Definition als Straftat (wegen Punkt 2 und 3).

Punkt 3, Schuldunfähigkeit
Im Normalfall wird über geistige Unzurechnungsfähigkeit gesprochen. Hier handelt es sich um körperliche Unfähigkeit, sich gegenüber fünf Personen zu wehren. Immerhin waren Jugendliche dabei, sie weiblich, die Täter männlich. Ich denke darüber wird es keine ernsthaften Diskrepanzen geben.
Zuletzt geändert von Expectation am 12.07.2019, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Ovid
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Ovid »

Natürlich treffen noch andere Umstände hinzu.

Aber wenn der subjektive Tatbestand an seinen notwendigsten Bedingungen schon scheitert, braucht man bezüglich Strafbarkeit auch gar nicht mehr näher hingucken. Ich weiß auch nicht warum hier über Notwehrrecht gesprochen wird - hat doch gar nichts mit der Frage zu tun?! :?

Und natürlich ist die Ermittlung des subjektiven Tatbestands regelmäßig komplizierter als mein dritter Satz es zulässt. Man muss ja keine Doktorarbeit drüber schreiben...

Vielleicht kann ein Jurist hier im Hause noch etwas genaueres dazu sagen.
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Im Edit habe ich noch ein Beispiel gebracht, warum der dritte Satz nicht stimmt, und ja was Du zu den Sätzen davor schriebst ist richtig.
Ovid hat geschrieben:Ich weiß auch nicht warum hier über Notwehrrecht gesprochen wird - hat doch gar nichts mit der Frage zu tun?! :?
Die Frage war:
Gast hat geschrieben:Die Frage war, ob sich das Opfer strafbar gemacht hat, weil es Sexualkontakt mit zwei 12 yo hatte.
Straftat
Das hat es damit zu tun (fett markiert);
Drei juristisch genau definierte Merkmale machen eine Tat zur Straftat: Sie muss tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen sein.
* Tatbestandsmäßig bedeutet, dass die Tat im Strafgesetzbuch beschrieben sein muss.
* Rechtswidrig ist jede tatbestandsmäßige Tat, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund wie etwa Notwehr vor.
usw.
Dieser Satz kam davor:
Ovid hat geschrieben:Aber wenn der subjektive Tatbestand an seinen notwendigsten Bedingungen schon scheitert, braucht man bezüglich Strafbarkeit auch gar nicht mehr näher hingucken.
In Zusammenhang stimmt es sicher, dass man es nicht hätte näher betrachten müssen, weil der Fall durch Deinen ersten Satz im ersten Beitrag vollkommen klar und eindeutig ist. Ich habs spaßeshalber trotzdem getan.
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Gast

Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Gast »

Expectation hat geschrieben:Man könnte weniger Bulgaren ins Land lassen.
Das löst das Problem nicht. Die acht Vergewaltiger bei der Gruppenvergewaltigung einer 8-Jährigen in Velbert im April 2018 gehörten laut Hannoversche Allgemeine Zeitung, Online, Artikel mit dem Titel "Frau (18) von Jugendlichen vergewaltigt" vom 08.07.2019, zur "türkischen Minderheit in Bulgarien".

Ich schlage stattdessen vor, den Vorschlag von 712 und vielen Teilen der Gesellschaft, gegen Vergewaltiger die Todesstrafe zu vollstrecken, auch auf vergewaltigende Kinder anzuwenden. Wir sollten nämlich konsequent sein und bei Vergewaltigung nicht unterscheiden, ob der Vergewaltiger 12 oder 22 ist. Ein Vergewaltiger ist weder Erwachsener noch Kind, sondern einfach nur das Böse.
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Expectation
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Re: Vergewaltigt von einem Kind

Beitrag von Expectation »

Mord von Kindern ist immer eine Scheißidee.
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