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Gast

Massenverbrechen zahlt sich aus

Beitrag von Gast »

Ein Angeklagter wurde zu der Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten (!!!) verurteilt.

Der BGH stellt das Verfahren in 2 Fällen ein. Einzelstrafen waren acht Monate und ein jahr Freiheitsstrafe.

Was denkt ihr wie vieler von den 9 jahren und 6 Monaten aufgrund des Wegfalls der 2 Fälle ins Urteil geschrieben bekommt?

4 StR 443/19
Pervi

Re: Massenverbrechen zahlt sich aus

Beitrag von Pervi »

Gast hat geschrieben:Was denkt ihr wie vieler von den 9 jahren und 6 Monaten aufgrund des Wegfalls der 2 Fälle ins Urteil geschrieben bekommt?
Das hängt von den übrigen Fällen, den dazu ausgeurteilten Einzelstrafen und den Gründen ab, die das Landgericht für die Gesamtstrafenbildung berücksichtigt hast. Dass du nur die Einzelstrafen der zwei Fälle, die wegfallen, genannt hast, macht deine Frage zu einer sinnlosen Rechenaufgabe, die hier niemand ernsthaft beantworten kann oder will.
Gast

Re: Massenverbrechen zahlt sich aus

Beitrag von Gast »

18 Einzelstrafen zwischen sieben Jahren und einem Jahr.

Was denkst du was der Wegfall der 2 Strafen von einmal 8 Monaten und einmal einem Jahr von der Gesamtfreihheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten ändern?

Und wer trägt die Kosten bei Wegfall der Verurteilung für 18 statt 20 Taten für die Revision?
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LeGo
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Re: Massenverbrechen zahlt sich aus

Beitrag von LeGo »

"Was denkst du was der Wegfall der 2 Strafen von einmal 8 Monaten und einmal einem Jahr von der Gesamtfreihheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten ändern?"

ein paar Monate, so gut wie nichts jedenfalls.


Ich finde Deine Überschrift ziemlich bescheiden. Als ob irgendwer wegen des rechtlichen Rabatts dann mehr missbraucht (oder um was es hier auch immer geht). Schlimm finde ich eher die nahe Strafhöhe in der Rechtssprechung zwischen Hands-On und Hands-Off-Delikten, sowie bei qualitativ stark auseinanderdriftenden Hands-On-Delikten.

Aber zurück zum Thema: Die Strafe hat ja auch den Sinn, dass die verurteilte Person abgeschreckt wird und schon aus Angst vor noch mehr Knast die Füße still hält. Diese Chance hatte die Person aufgrund der späten Verurteilung nach den ersten relevanten Straftaten ja nicht. Wird sie allerdings noch einmal einschlägig verurteilt, wird das Urteil nicht rabattiert, sondern deutlich härter. Massen"verbrechen" zahlen sich also nicht aus.

Bei den wegfallenden Straftaten handelt es sich offensichtlich um Vergehen und nicht um Verbrechen.
Tox: B5FB47EC6D3FBB67A486B166F87896380F31E917C6128A811A5C2221683C396430233CC89094
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Gast

Re: Massenverbrechen zahlt sich aus

Beitrag von Gast »

Da muss ich dir wiedersprechen.
Man kann nur ein Mal LL bekommen egal wie viele Morde man beginge.

Im Urteil steht:
Die Teileinstellung des Verfahrens hat eine Änderung des Schuldspruchs und den Wegfall der Einzelstrafen von acht Monaten undeinem Jahr Freiheits-strafe zur Folge.

Die Gesamtstrafe kann bestehen bleiben.

Der Senatschließt angesichts der verbleibenden 18 Einzelstrafen zwischen sieben Jahren und einem Jahr aus, dass die Strafkammer ohne die für die eingestellten Taten ver-hängten Einzelstrafen auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
18, 19 oder 20 Taten haben am Ende keinen Unterschied gemacht bis auf die Kosten der Revision.
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