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Luna
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Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Luna »

Der Bundestag hat erkannt das in den letzten Jahren der Missbrauch von Kindern angestiegen ist. In meiner „verzerrten Wahrnehmung“ von Rechtstaatlichkeit müsste man erforschen, warum das so ist. Wer hat wo Fehler gemacht, waren die Täter wirklich Pädos usw. Das die Regierung an sowas kein Interesse hat und lieber einen pädophilen Sündenbock kriminalisiert könnte zum einem daran liegen, dass die Wahlen im Herbst vor der Türe stehen. Das eigene Fehltritte wie Korruption und Maskenskandale in der Bevölkerung wieder gut gemacht werden müssen. Also, was eignet sich da besser als die pädophile Fußmatte zum Drauftreten die sich eh nicht wehrt? Zum anderen hat die Regierung ganz deutlich gezeigt, dass kein Interesse an einem umfassenden und breitem Präventionskonzept besteht. Lieber unschuldige pädophile Menschen kriminalisieren um vorweisen zu können etwas getan zu haben.


Ich habe den Eindruck das der Staat den einfachen Weg genommen hat. In dem er mögliche „vor Taten“ kriminalisiert die „echte Taten am Kind“ eventuell und vielleicht begünstigen könnten. In dieser perfekten Welt sind „vor Taten“ Verboten was Täter dann abhalten soll „echte Taten zu begehen“. Die ultimative Abschreckung wäre bei "vor Taten" die Todesstrafe einzuführen aber selbst diese würde keine abschreckende Wirkung zeigen was uns täglich die USA beweist. Verbote als Abschreckung werden in den meisten Fällen nichts bringen, da die meisten Täter während der Tatbegehung an alles andere denken werden aber nicht an das StGB mit Endung xyz.

Besser wäre es, wenn es alternativen und Opferfreie „vor Taten“ gäbe damit es zu keinen echten Straftaten kommt. Dieser Zug ist abgefahren. Ausgetrocknet.

Dadurch das wir an einem Punkt angekommen sind an dem nicht mehr unterschieden wird, ob das Kind nun fiktiv, real oder aus TPE ist wird die Zahl der missbrauchten Kinder natürlich weiter ansteigen. Entweder weil Opferfreie Ersatzhandlungen kriminalisiert sind oder weil es keine Alternativen mehr für potenzielle Täter gibt ihren „Druck“ irgendwie anders abzubauen.

Es ist dann nur logisch, wenn diese „abschreckende“ Wirkung zu lasch war und weiter verschärft werden muss und weitere Gesetze geschaffen werden müssen. Und wenn es am Ende nur eine Signalwirkung ist das die Gesellschaft nachts ruhiger schlafen lässt. Wenn Jemand etwas gegen diese „pädophilen Verbrechen“ unternimmt dann muss man auch Meinungen von Sachverständigen nicht zulassen die solche Gesetze in der Luft zerreisen würden. Wer käme auf den Gedanken das die meisten Täter eine auf erwachsene gerichtete Sexualität haben und nicht einmal pädophil sind? durch dieses verzerrte Bild entstehen Gesetzte wie ein Verbot von Missbrauchsanleitungen die zwar Gut gemeint sind aber am Ende auch unschuldige pädophile Menschen treffen wird.


Nehmen wir Missbrauchsanleitungen, die nach 176e StGB jetzt auch verboten sind. Anleitungen, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann.


Das könnte z.B. eine Beschreibung sein wie man eine Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erwirbt, welche Vorteile diese aus emotionaler Sicht auf ihre Besitzer hat und worauf man achten müsste, um die Puppe während des GV nicht zu beschädigen. Sowie allgemeine Produkt- und Pflegehinweise. Quasi alles was in einer Produktbeschreibung oder Erfahrungsberichten stehen würde.
Denn, sobald die Geneigtheit des Lesers gefördert oder geweckt wird eine Straftat nach §§ 176 bis 176d zu begehen wird aus einer harmlosen Produktbeschreibung eine Missbrauchsanleitung. Das dies bei Pädos mit Puppen passiert muss man nicht groß erforschen das weiß man eben „als Mami von X Kindern die überhaupt Pädos ganz widerlich findet“. (Handfeste Begründung, um etwas zu verbieten!)
Die Regierung behauptet das Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild Tatwerkzeuge sind (§ 74a ist anzuwenden). Das sie die Hemmschwelle für Missbrauch senken und / oder verharmlosen. Positive Erfahrungsberichte mit diesen Partnern aus TPE wären dann strafbare Missbrauchsanleitungen! Wegen Vorbereitung. Ob auch der im März der neu eingeführte § 140 StGB auf solche Produktbeschreibungs-Einstiegsdrogen anzuwenden ist müssen Gerichte entscheiden. (Billigung von Straftaten)


Demnächst wird das bloße schreiben im GLF verboten sein. Das ist nur noch eine Frage der Zeit. Denn das schreiben über schöne Mädchen könnte auch die „Geneigtheit eines neuen ominösen Geschmackes wecken.“ §5 Nummer 8 StGB ist anzuwenden.

§ 176e StGB-E Absatz 2 Nummer 1 stellt die Verbreitung und das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen von an sich „neutralen“ Inhalten (zum Beispiel eine medizinische Abhandlung über die Besonderheiten der Geschlechts-organe eines Kindes), die geeignet sind, als Anleitung zu einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 176d StGB zu dienen, (nur*) dann unter Strafe, wenn dies in der Absicht erfolgt, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche rechtswidrige Tat zu begehen.
(* Bei Pädos wird diese Bereitschaft IMMER gefördert und IMMER geweckt. ** Jahrelange kriminalistische und mütterliche Erfahrung die Pädos ganz widerlich findet) Also aufpassen welches Buch oder YouTube-Video man künftig im GLF teilt.

Solche „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, indem sie eine allge-meine subjektive Geneigtheit fördern, rechtswidrige Taten nach den §§ 176 bis 176d des Strafgesetzbuches (StGB) zu begehen. Es besteht die Gefahr, dass der Umgang mit derartigen Anleitungen die Hemmschwelle ab-senkt und die Bereitschaft weckt beziehungsweise verstärkt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu begehen

Wer sich ein wenig mit der aktuellen politischen Situation befasst hat wird merken das der Text übernommen wurde. Nur wurde das Wort „Kindersexpuppe“ durch „Missbrauchsanleitung“ ersetzt. Fertig ist ein neues Gesetz. Für deren Verbreitung solcher Schriften drohen übrigens bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.



Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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asgl
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von asgl »

Danke für Deinen ausführlichen Beitrag!

Ich finde es gruselig, wenn ich sehe, was so aller 4 bis 5 Jahren wieder neu in Gesetzestexte gegossen wird. Das sieht so aus, als wenn es weniger schon inkrimierte Taten gibt, einfach neue Tatbestände zu schaffen, um Opfer-und Täterzahlen zu erhöhen.

Manchmal habe ich so das Gefühl, dass da jemand am Schreibtisch sitzen muss, der überlegt, welche Ersatzhandlungen einem Pädophilen eingefallen sind, um dann auch diese als Gesetzesvorlage in Krisenzeiten oder vor Wahlen in den Raum zu werfen (da fallen wir direkt paar Namen von Schreibtischtäterinnen ein).

Da es jetzt kaum noch reale Dinge gibt, die noch nicht verboten sind, fällt mir als nächstes nur noch das Verbot von Denken an Kinder ein. 1984 lässt uns da schonmal reinschauen. Dann bauen wir schnell noch eine Gedankenpolizei auf, und dann sperren wir am besten alle (Männer) ein. *Kotz*

Trotz alledem Euch allen noch ein angenehmes Rest-Wochenende und

Liebe Grüße
asGL
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Wolfgang
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Wolfgang »

Es ist zum Kotzen. Du hast mit deiner Darstellung vollkommen Recht. Das Problem wird sich nur lösen lassen, wenn Pädophile für sich einstehen. Wenigstens da, wo dies anonym möglich ist. Mails an Abgeordnete, Medien etc. lassen sich auch mit einer Wegwerfmail (bspw. byom.de) oder über andere sichere Mailadressen erstellen.
UND bei der nächsten Wahl darf man keine der im Bundestag vertretenen Parteien wählen. Sie nutzen das Stigma der Pädohilie ALLE für ihre Selbstdarstellung. Die Opositionsparteien, die gegen die jetzige Verschärfung der Gesetze gestimt haben, haben dies NICHT getan, weil diese falsch war.
Sie ging ihnen nicht weit genug!!!!

Es gibt zur Zeit KEINE Partei im Deutschen Bundestag die für Pädopile oder Menschenrechtler wählbar wäre. KEINE!
Das Schicksal der Minderheit ist die Zukunft der Mehrheit.
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lolitalover
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von lolitalover »

Solche Gesetze sind kontraproduktiv, weil dadurch Menschen mit einer pädophilen Neigung die Möglichkeit genommen wird, neutral und sachlich über ihre deviante sexuelle Neigung zu diskutieren. Schon vielen hat der gegenseitige Austausch dabei geholfen, ihre Neigung zu akzeptieren, aber keine Übergriffe und andere strafbaren Handlungen zu begehen. Natürlich gibt es in der "Pädoszene" zwei Strömungen: bekennende Pädophile, die sich bewusst sind, dass sie eine soziale Verantwortung gegenüber den Kindern haben und sich aus ethisch-moralischen Gründen dafür entscheiden, keine strafbaren Handlungen gegenüber der sexuelllen Integrität von Kindern zu begehen.
Daneben gibt es auch die anderen, die sich gegenseitig anstacheln und dazu ermutigen, ihre kranke Neigung auch auszuleben. Diese fühlen sich in der Gemeinschaft akzeptiert so wie sie sind und betrachten das Ausleben ihrer pädophilen Neigung als etwas Normales, was dem Kind nicht schadet (was natürlich völliger Humbug ist). Manche nehmen sogar Schädigungen in Kauf, um ihre egoistischen sexuellen Triebe zu befriedigen. Es gibt demnach in der Pädoszene nicht nur "Kinderschänder" sondern auch abstinente, sogenannt zölibatäre Pädophile.
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Arrowhead
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Arrowhead »

Ich glaube, da vermischst und vermengst du einige Sachen. Es gibt hier nämlich nicht wenige Personen, mich eingeschlossen, die zu keiner der beiden von dir skizzierten Strömungen so richtig passen wollen. Aber du bist ja vor Kurzem erst in unserem Forum angekommen, daher sei es dir verziehen. ;)

Pädophilie als Krankheit (oder "kranke Neigung") zu bezeichnen find ich aber wirklich doof, muss ich sagen. Das ist einfach nicht richtig und auch nicht gerade produktiv.
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Namielle
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Namielle »

lolitalover hat geschrieben: 24.11.2021, 18:38 Natürlich gibt es in der "Pädoszene" zwei Strömungen: bekennende Pädophile, die sich bewusst sind, dass sie eine soziale Verantwortung gegenüber den Kindern haben und sich aus ethisch-moralischen Gründen dafür entscheiden, keine strafbaren Handlungen gegenüber der sexuelllen Integrität von Kindern zu begehen.
[...]
Also ich bin kein Freund davon, unterschiedlichste Menschen in solche Schubladen einzusortieren. Pädophile sind individuell und da sind sehr viele verschiedene Meinungen vertreten. Mir ist dabei nur wichtig, dass die jeweilige Person keinem Kind schaden möchte. Ich habe beispielsweise andere Gründe als die hier genannten für den Verzicht. So "natürlich" ist das also eigentlich gar nicht. Es mag sein, dass es solche Darknet-Foren gibt, in denen SmK als total unproblematisch dargestellt wird, aber ich finde es fragwürdig, da dann auch Menschen zu sehen, die sich offen über die Pädophilie austauschen möchten.

Ansonsten finde ich nicht, dass meine Sexualität irgendwie "krank" ist, was ich hier im Forum auch bereits öfters ausgeführt habe.

lolitalover hat geschrieben: 24.11.2021, 18:38 Es gibt demnach in der Pädoszene nicht nur "Kinderschänder" sondern auch abstinente, sogenannt zölibatäre Pädophile.
Es ist der Normalfall für einen Pädophilen, keinen Sex mit Kindern zu haben.
Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
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lolitalover
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von lolitalover »

Arrowhead hat geschrieben: 24.11.2021, 22:47 Pädophilie als Krankheit (oder "kranke Neigung") zu bezeichnen find ich aber wirklich doof, muss ich sagen. Das ist einfach nicht richtig und auch nicht gerade produktiv.
Gemäss der WHO ist Pädophilie eine Störung der Sexualpräferenz und wird demnach als Krankheit eingestuft. Ob eine solche Neigung die Kriterien einer psychischen Krankheit erfüllt, ist fraglich, zumal eine Krankheit immer eine Beinträchtigung des physischen oder psychischen Wohlbefindens darstellt, was bei der Pädophilie abgesehen von der sozialen Ächtung betroffener Personen nicht der Fall ist.
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Arrowhead
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Arrowhead »

Ob die Neigung die Kriterien einer psychischen Krankheit erfüllt, kann man sich gut selbst beantworten, wenn man nur genug Pädophile kennengelernt hat: Nö, an und für sich nicht.

Und eigentlich wäre das auch für die Verantwortlichen der WHO keine neue Information. Tatsächlich tat sich in den letzten Jahren auch ein bisschen etwas, was diesen Punkt angeht. So findet man etwa im ICD-10 noch "Pädophilie" als eine Störung gelistet, im ICD-11 ist daraus "pedophilic disorder" geworden. Einen ähnlichen Schritt hat man auch bei der APA (American Psychiatric Association) gewagt, in dem von ihr herausgegebenen DSM-5 gibt es nur noch die "pedophilic disorder" als Störung. Und mehr noch:
[...] if they report an absence of feelings of guilt, shame, or anxienty about these impulses and are not functionally limited by their paraphilic impulses (according to self-report, objective assesment, or both), and their self-reported and legally recorded histories indicate that they have never acted on their impulses, then these individuals have a pedophilic sexual interest but not pedophilic disorder.
Also eine schöne Klarstellung, dass "pedophilic disorder" nicht als Synonym zu Pädophilie zu verstehen ist.

Aber was man dabei auch nicht vergessen darf: Änderungen dieser Leitfäden können einen ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich ziehen. Für Rechtsprechung, für Krankenkassen, für was weiß ich nicht alles. Es gab irgendwann mal einen Podcast mit James Cantor, wo er das recht gut dargelegt hat, was für "Interessenkämpfe" hinter diesen scheinbar objektiven Handbüchern stecken.

Und natürlich, leider, wieder mal, der Mob. Bevor es im DSM-5 "pedophilic sexual interest" hieß, stand dort "pedophilic sexual orientation". Gab einen Aufschrei, APA ist eingeknickt, hat diese Formulierung als Fehler bezeichnet und geändert. Manchmal gewinnen doch die, die am lautesten schreien. :roll:
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lolitalover
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von lolitalover »

Nun gut, lieber Arrowhead, irgendwie muss ich dir ja Recht geben. Es gab Zeiten, da wurde Homosexualität als Krankheit eingestuft. Heute würde es niemandem mehr in den Sinn kommen, Homosexuelle als Kranke zu betrachten. Ausser vielleicht ein paar dogmatische, fundamentalistische Christen.
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Re: Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])

Beitrag von Arrowhead »

Ja, das mit der Homosexualität ist auch ein gutes Beispiel.

Ich bin da übrigens auf ein netten Beitrag von Khenu gestoßen, als ich gerade nachschauen wollte, ob und inwieweit Cantor hier schon besprochen wurde. Fände ich als Abschluss dieser kleinen "Diskussion" auch ganz passend.
Khenu Baal hat geschrieben: 12.05.2015, 18:34Ist Dir bewußt, daß all diese Gehirnfleischer keine saubere Naturwissenschaft betreiben, sondern auf einem Gebiet tätig sind, das extrem abhängig von Interpretationen, dem Zeitgeist sowie dem politischem (und damit u.a. auch finanziellen) Klima abhängig ist? Ich meine - dieselbe Zunft hat masturbierende Kinder und männliche Homosexuelle mit unvorstellbar brachialen Mitteln "geheilt", so lange es opportun war. Woraus speist sich Dein Vertrauen, sie würden jetzt, wo es um Dich und deinesgleichen geht, auf einmal zumindest wissenschaftlich, eventuell unter humanistischen Vorzeichen arbeiten?

Es wäre nett, würdest Du den leicht gereizten Grundtenor übergehen und Dich nur um meine Frage scheren. Ich habe so meine Probleme mit den Weißkitteln, bezieh's bitte nicht auf Dich.
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