Seite 8 von 8

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 13:57
von Gelöscht_10
Ja und?

Das Urteil besagt nur foglendes:
Zuerst ist wegen sich-Besitsverschaffen zu bestrafen und wegen Besitz selbst (als Auffangtatbestand) nur dann, wenn das sich-Besitzverschaffen nicht bestraft werden kann (weil man es z.B. nicht nachweisen kann) - dann greift der Tatbestand des Besitzes als mildere Form.

Mit Versuch hat das gar nichts zu tun.

Edith: Auch das besonders Hervorgehobene des Bayrischen Oberlangesgerichts ändert daran nichts.

lg kim

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:02
von Perma
Verurteilt hat geschrieben:[...] das allerdings Tateinheit von Besitz und Sich-Verschaffen hinsichtlich der jeweils durch eine Handlung verschafften Dateien annimmt].
Ja und weiter? Besitzverschaffung und Besitz sind zwei verschiedene Dinge. Wo steht da, daß der Versuch der Besitzverschaffung nicht strafbar ist.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:03
von gelöscht_13
Da steht dass zwischen den verschiedenen Bereichen in dem "Gefährdungspotential" abgewogen werden muss. Demnach kann der Versuch nie gleich gestellt sein mit der Vollendung.

Weiter wird nur die Tat bewertet und der Versuch allein wird gemildert bis gar nicht bewertet. Also Gleichstellung sieht anders aus.
Verurteilt hat geschrieben:Der Versuch bei diesem Unternehmensdelikt §184b(4) wäre der Tat gleich gestellt. Diese Aussage gilt es zu wiederlegen.
Bei dem Versuch allein wird nichtmal ein strafbares Vergehen angenommen vom Bundesgerichtshof, von den Ländern dagegen schon.
Das heißt es gibt eine Strafbarkeit beim Versuch, aber keine Gleichstellung mit vollendeter Durchführung. Das ist das was ich beweisen wollte damit- mehr erstmal nicht. Was Du schreibst, Versuche wären überhaupt nicht strafbar wäre nicht wiederlegt wurden- das war, wie im Zitat zu sehen, (noch) nicht beabsichtigt.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:15
von Gelöscht_10
Verurteilt hat geschrieben:Da steht dass zwischen den verschiedenen Bereichen in dem "Gefährdungspotential" abgewogen werden muss.
Aber nur zwischen der Besitzverschaffung und dem Besitz als 2 verschiedene Straftatbestände.
Verurteilt hat geschrieben:Bei dem Versuch allein wird nichtmal ein strafbares Vergehen angenommen vom Bundesgerichtshof, von den Ländern dagegen schon.
Doch, ich habe Dir ja dazu das aktuelle Urteil aus diesem Jahr vorgelegt.
Verurteilt hat geschrieben:Das heißt es gibt eine Strafbarkeit beim Versuch, aber keine Gleichstellung mit vollendeter Durchführung
Immerhin ein wenig Einsicht (Versuch strafbar). Gratuliere!

lg kim

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:18
von Perma
Verurteilt hat geschrieben:Da steht dass zwischen den verschiedenen Bereichen in dem "Gefährdungspotential" abgewogen werden muss.
Da wird zwischen den beiden Bereichen

Unternehmung der Besitzverschaffung (§184b (4) S. 1)
und
Besitz (§184b (4) S. 2)

abgewogen. Mehr nicht.

Verurteilt hat geschrieben:Demnach kann der Versuch nie gleich gestellt sein mit der Vollendung.

Ich kann doch nichts dafür, daß ein Unternehmensdelikt aber genau das macht.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:23
von gelöscht_13
kimberly hat geschrieben:
Verurteilt hat geschrieben:Bei dem Versuch allein wird nichtmal ein strafbares Vergehen angenommen vom Bundesgerichtshof, von den Ländern dagegen schon.
Doch, ich habe Dir ja dazu das aktuelle Urteil aus diesem Jahr vorgelegt.
lg kim
Das war aber nicht der Versuch, sondern Versuch und Vollendung. Daher wurde das als Unternehmensdelikt beschrieben und nicht als bloßer Versuch. Dass das Unternehmen die Versuche beinhaltet ist klar. Aber dort ging es nicht darum, dass versucht wurde links zu verbreiten, sie wurden verbreitet.

Außerdem hat so etwas in meinen Augen kaum einen Bestand. Das erkenne ich als Unternehmensdelikt in dieser Form nicht an. Und damit wiederum wäre es ein Vergehen, ein Bagatelldelikt, der nicht strafbar wäre.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 14:37
von Gelöscht_10
Was verstehst Du denn an diesem Satz nicht:
Das Unternehmen [..] erfasst alle mit der Besitzübertragung und -begründung verbundenen Aktivitäten, auch wenn diese sich noch im Versuchsstadium befinden (§ 11 Nr. 6 StGB).
Verurteilt hat geschrieben:Außerdem hat so etwas in meinen Augen kaum einen Bestand. Das erkenne ich als Unternehmensdelikt in dieser Form nicht an.
Wenn ich verstehen würde, was Du damit nun wieder sagen willst. Heißt das, Du würdest es trotzdem versuchen, Dir oder anderen Besitz zu verschaffen, weil Du nicht an die Strafbarkeit glaubst und hier sogar noch anderen Mitgliedern sowas weismachen und sie dadurch in Gefahr bringen?

lg kim

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 15:12
von gelöscht_13
kimberly hat geschrieben:Heißt das, Du würdest es trotzdem versuchen, Dir oder anderen Besitz zu verschaffen, weil Du nicht an die Strafbarkeit glaubst und hier sogar noch anderen Mitgliedern sowas weismachen und sie dadurch in Gefahr bringen?

lg kim
Nein. Da ich eine Bewährungsstrafe habe wäre das sehr schlecht.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 15:40
von kafka
Ist vielleicht der Grund für Missverständnisse in dieser Diskussion, dass ihr auf verschiedenen Ebenen redet?

"Horizonero", "kimberly", "Perma", ihr konzentriert euch auf Paragraphen und Urteile, während du, "Verurteilt", versucht aus den Geschehnissen in den Gerichtsälen und den Vorgängen in den Köpfen der Richter Regeln abzuleiten.

Mein Ratschlag deshalb: Klärt diese Asymetrie einmal auf, dann wird das ganze hier auch einen konstruktiveren Charakter erlangen.

Ich mag mich aber irren.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 15:46
von gelöscht_13
Ich werde mich zurück halten. Ich weiß was ich gesehen und erlebt habe.
Da brauche ich keinen mehr, der mir sagt, wie z.B. das Gericht FKK Bilder bewertet und ähnliches.
Bei dem Unternehmensdelikt habe ich keine Ahnung und zu viel geschrieben. Es interessiert mich nicht.

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 05.08.2012, 17:33
von Gelöscht_10
Gibt's eigentlich ne Möglichkeit, das Urteil von Dir (anonymisiert) mal zu lesen?

lg kim

Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Verfasst: 08.08.2012, 04:05
von gelöscht_13
Nö.