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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 09.02.2014, 00:56
von medic
Ist so als würde man jemanden dafür Bestrafen, dass er ein bestimmtes Buch in seiner privaten Bibliothek zu stehen hat. Niemand darf oder will wissen was wirklich drin steht. Und jeder der es hat, hat den Tod auf dem Scheiterhaufen verdient egal warum.
Klar werden Persönlichkeitsrechte verletzt, das allerdings nur wenn die Inhalte sich auf andere Personen beziehen und diese öffentlich gemacht werden.
Ansonsten ist es, egal was in dem Buch steht, Privatsache und geht niemanden etwas an. Ein Besitzverbot lässt sich auch nicht durch eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder so begründen. Man könnte sagen der einfache Besitz von Waffen und Bomben ist auch verboten, aber im Gegenssatz zu Büchern sind die tatsächlich gefährlich.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 09.02.2014, 17:19
von Gelöscht_27
Stimme meinen Vorpostern da uneingeschränkt zu.
Der Konsum an sich, zum rein privaten Gebrauch, sollte meines Erachtens nicht bestraft werden. Das trifft schlichtweg die Falschen.
Aber was ich voll unterstütze ist die Bestrafung von Herstellern, insbesondere jene, die damit Geld verdienen. Und jegliche Gewalt am Kind sollte schwer bestraft werden (hierrunter ist jedoch wirkliche Gewalt oder Zwang dem Kind gegenüber zu verstehen, sprich; wenn das Kind irgendetwas ablehnt oder eine ablehnende Haltung zeigt, hat man das schlichtweg zu unterlassen, ohne wenn und aber).
Jemand, der KiPo ansieht, vergreift sich auch nicht gleich real an nem Kind, geschweigedenn, dass er "einvernehmlichen sexuellen Kontakt" mit nem Kind haben oder befürworten würde. Oftmals ist der KiPo Konsum eines der einzigen wirklichen Mittel, um den sexuellen Druck effizient abzubauen und somit kehre ich zu meinem Einleitungssatz zurück:
Bestrafung für reinen, privaten Konsum trifft schlichtweg die Falschen und ist somit in Frage zu stellen.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 07:59
von Outback
Aus der Süddeutschen, "Deutschland muss Kinderpornografie härter bestrafen"
Argumente sinngemäß gegen das Besitzverbot aus der SD:
- Betroffene sind verantwortlich für ihr Handeln, trotz tragischer Veranlagung,
- es geht nicht um Sittenkunde, sondern um Straftaten - folglich härtere Strafen,
- Das Strafrecht hat sich der Moral anzupassen,
- rechtsstaatliche Verhältnisse gelten für Kinderschänder nicht,
- Opfer sind Kinder als "wahre Opfer",
- Nacktbilder seien nicht harmlos,
- jedes Nacktbild wird mit Zwang und Pornografie verknüpft,
- Kinder können sich nicht wehren,
- Kinder werden getäuscht, bedroht und haben geldgierige Eltern,
- Nacktbilder sind der Anfang eines Leidensweges,
- Pädophile befriedigen sich an den Bildern,
- viele Opfer sind traumatisiert,
- Käufer ist Beteiligter,
- Nacktbilder gehen fast immer Delikte voraus,
- Finanznot in armen Ländern wird ausgenutzt,
- Kinder werden zum Opfer von Gelüsten Erwachsener,
- Der Familien-Schnappschuss wird ignoriert und kriminalisiert,
- Pädophilie ist abscheulich und muss bestraft werden.
Wer sich mit der Thematik auskennt weiß, dass dabei sehr viele Lügen und Halbwahrheiten präsentiert werden.
Re: hört gut zu
Verfasst: 21.02.2014, 08:12
von Outback
Selbige Quelle, daraus Kommentare, die ich so unterschreibe:
Bilder sind nichts weiter als Information. Der Besitz von Information darf nicht verboten sein, wie auch immer (auch illegal) diese Information gesammelt wurde.
Jedes Verbot von Information führt früher oder später in die Totalüberwachung -
Ich denke Kinderpornografie ist das Wahlmittel der Totalkontrolle.
Moralische Empörung ist und bleibt ein schlechter Ratgeber wenn es darum geht die Grundrechte aller gegen die Verfolgung einzelner Verbrechen abzuwägen. Und Verbrechen beginnen dort, wo es Opfer gibt. Alles andere ist hoch-problematisch und bereits das aktuelle deutsche Recht profiliert sich hier in Teilen stark als Zensur-Instrument ohne Opfer, die es zu schützen gilt
Die Frage der Angemessenheit stellt sich bei virtueller Pornografie und der geforderten Bestrafung von Nacktbildern zwangsläufig.
Noch ein langer Kommentar, der die Gegenseite sehr gut beschreibt, deren Beweggründe, aber auch eine neutrale Bewertung wiedergibt:
In der Sache stimme ich, zugegeben gefühlsgeleitet, zu. Die Argumentation ist aber leider sehr, sehr wackelig. Zum Beispiel die Frage "Warum sollte der Besitz von Bildern und Filmen hierzulande straffrei bleiben, deren Produzent in Rumänien wegen eben dieser Bilder und Filme eingesperrt wird?" lädt dazu ein, polemisch nachzufragen, warum denn in Deutschland Frauen fremdgehen dürfen, wo sie doch in anderen Ländern dafür gesteinigt werden. Will sagen, Gesetze der anderen sollten nicht als Argument genutzt werden, ein Gesetz muss in seinem Anwendungsgebiet für sich begründbar sein. Am Ende des Artikels werden dann sehr viele neue Regelungen gefordert, es kommt aber nicht ein einziger Vorschlag zu einer Möglichkeit, diese auch umzusetzen. Ich kann mir leider selbst auch nicht gut vorstellen, wie es möglich sein soll, jemandem nachzuweisen, dass er sich an Urlaubsschnappschüssen erregt. Es ist nur immer schade, wenn jemand gerade bei einem emotional aufgeladenen Thema argumentativ schwach und ohne praktische Verbesserungsvorschläge Forderungen stellt.
Hier werden nur härtere Strafen gefordert, deren Nutzen ist allerdings mehr als fraglich.
Für wirkliche Straftäter ist diese Strafverschärfung gut, denn sie könnten so kaum noch kontrolliert werden, da nur begrenzte Kapazitäten zur Verfolgung zur Verfügung stehen, wären die Behörden bei einer Sanktion von Nacktbildern nicht mehr in der Lage, hinterher zu kommen und die Gerichte ausgelastet ohne Ende.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 17:51
von Tamaras-Boyfriend
Was ich mich bei der ganzen anktuellen Diskussion rund um das Besitzverbot frage, ist: Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten? Damit wird doch keinem Kind noch sonst jemandem geschadet?
Kann mir einer die Begründung dafür mal sagen?
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 18:11
von Outback
Meinungen zu Kinderpornografie sind stark abweichend. Einige gehen davon aus, dass virtuelle K. Missbrauch fördert.
Andere wollen, wie bereits beschrieben, die Totalüberwachung und umgehen jetzt schon Vorschriften. Beispielsweise unterschreiben einige Richter Hausdurchsuchungsbeschlüsse ohne sie zu lesen oder für einen der Zuständigkeit entfallenden Bezirk.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 18:21
von DB_
weil Züge auch verspätet kommen

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 18:34
von Gast
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Kann mir einer die Begründung dafür mal sagen?
Jeder mit einem IQ über 80 versteht das nicht.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 18:52
von Luna
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten? Damit wird doch keinem Kind noch sonst jemandem geschadet?
Kann mir einer die Begründung dafür mal sagen?
Lolicon und 3D-Kipo, dass sind Verherrlichungen von tatsächlichen sexuellen Kindesmissbrauch.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 19:05
von Outback
Blödsinn Luna, genau wie Nacktbilder bald unter Strafe stehen könnten- grundlos. Es braucht keinen Grund mehr.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 19:14
von Tamaras-Boyfriend
und das ist alles?
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 19:18
von Jean Valjean
Ein Verbot von "Verherrlichung" ist nichts weiter als ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit und somit verfassungswidrig.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 19:49
von Gast
Eine opferlose Bestrafung ist verfassungswidrig.
Andererseits ist mir kein Urteil wegen virtueller Pornografie bekannt- ausschließlich Hardcore wird bestraft.
Nacktbilder oder virtuelle Pornografie würden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Amts- oder Landgerichte könnten politisch motiviert anders entscheiden.
Die Verfügungsgewalt über Vorratsdaten und was weiter geschieht ist Karlsruhern Richtern vorbehalten. Alternativ steht der EU-Datenschutzbeauftragte für weitere Entscheidungen und die sehen die Verfassung als wichtig an und werden anders entscheiden, als die meisten Gerichte in vorigen Instanzen.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 19:58
von Mitleser
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten?
Meiner Meinung nach ist der
Besitz von Lolicons nicht verboten, weil es ich nicht um "wirklichkeitsnahe" Darstellungen handelt. Bei 3D-Darstellungen wäre ich mir nicht mehr so sicher, die könnte man mit echten Kindern verwechseln, und damit wären sie illegal. Ich habe schon öfter gefragt, ob es gegenteilige Urteile dazu gibt, aber bisher konnte mir noch niemand einen konkreten Link liefern.
In §184b StGB heißt es unter (4):
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Generell verboten sind allerdings in (1):
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
Man darf Lolicons also weder verbreiten, veröffentlichen oder vorführen, und ebenso darf man sie nicht herstellen, importieren, anbieten oder vorrätig halten, um das Erstgenannte zu tun. Ich denke mal, damit ist allgemein jede öffentliche Vorführung oder Bewerbung im Sinne des Jugendschutzes und jeglicher kommerzielle Handel gemeint, "normale" Pornographie darf ja ebenfalls nicht öffentlich beworben oder gezeigt werden.
Es geht bei dem Gesetz ja um den Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, und das trifft bei Zeichnungen eindeutig nicht zu. Also kann man Lolicons usw. nur dahingehend verbieten, dass sie nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, damit nicht aus Versehen Minderjährige damit in Kontakt kommen.
Eine eigene Website mit entsprechenden Zeichnungen darf man also nicht online stellen, und auch kein solches Material im Laden ausstellen. Aber für den "Privatgebrauch" darf es eigentlich keine Einschränkungen geben, wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe. Ein Jurist kann das sicher besser abschätzen als ich, und auch entsprechende Urteile zitieren. Kritisch ist natürlich der Begriff "wirklichkeitsnah", da versteht evtl. jeder Richter etwas anderes darunter...
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 21.02.2014, 20:26
von copyandpaste
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten?
Sie sind nicht verboten, da kein Gericht jemanden allein wegen Besitz von derartigen Bildern oder Videos schuldig spricht oder gesprochen hat. Das ist die juristische Bewertung.
Die politische Bewertung ist eine andere: Blinder Aktionismus würde ich das nennen, um emotionsgeleiteten Menschen ein Gefühl des es-wird-was-dagegen-getan zu geben. Ich meine selbst Mitleser glaubt was in §184 steht würde 1 zu 1 übernommen werden in der Rechtsprechung: Mitnichten.
Daher muss man wirklich auf dem Teppich bleiben, was Bewertungen betrifft. Bestraft wird nur Hardcore-Pornografie und das kann ich als Gegner des Besitzverbotes sogar nachempfinden bei der aktuellen politischen Lage.