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Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.02.2014, 01:03
von Ovid
Sascha hat geschrieben:
Eine solche Strafabsehensklausel dreht die Unschuldsvermutung nur teilweise um. Denn es muss, wie auch jetzt schon, erst einmal nachgewiesen werden, dass es sexuelle Handlungen gab. Sind die nachgewiesen, dann dreht sich die Sachlage um, und man selbst muss beweisen, dass der Sex einvernehmlich ablief.
Aber so wurde das ja gerade nicht in dem Vorschlag formuliert.
Eine Strafabsehensklausel bedeutet: Das Tatbestandsmerkmal wurde zwar erfüllt(!), aber die Schuld stellt sich im Verfahren als so gering heraus, dass von einer Strafe abgesehen wird.
Es ist schon ein Unterschied ob man freigesprochen wird oder
von einer Strafe bloß abgesehen wird.

Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.02.2014, 01:09
von medic
Wer das eine will, muss das andere mögen. Wer legt denn fest wann etwas ethisch vertretbar ist und wann nicht? Selbst bei Erwachsenen läuft Sex oft wenn nicht sogar immer über Manipulation ab. Es gehört quasi zum Spiel der Verführung dazu.
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.02.2014, 01:14
von Cocolinth
@ medic
Korrekt.
Jede Kommunikation ist Manipulation (Einflussnahme).
Deswegen ist der Manipulationsvorwurf, den man den Pädophilen so gerne macht, zwar 100% zutreffend... aber genauso 100% lächerlich.
"Pädophile manipulieren" heißt nichts weiter als: "Pädophile kommunizieren"
MACH SACHEN!

Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.02.2014, 06:51
von Annika
Filip Schuster hat geschrieben:
Außerdem findet sich dort eine Studie zur sexuellen Erregbarkeit der männlichen Bevölkerung durch ältere Kinder.
goil
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.02.2014, 15:01
von Sascha
Ovid hat geschrieben:
Es ist schon ein Unterschied ob man freigesprochen wird oder
von einer Strafe bloß abgesehen wird.

Ja gut, wenn dir dieser Unterschied wichtig ist, kann man es ja auch so formulieren, dass dann freigesprochen wird.
Sagen wir § 176 Absatz 325: Die Absätze 1-324 gelten nicht für Handlungen, die das Kind selbst gewollt hat.
Dafür gibt es dann genügen Präzedenzfälle im deutschen Recht, wie §184 b (5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 08.03.2014, 20:20
von Ovid
Die Seite www.pädophilie-irrtümer.de ist down.
Weiß jemand etwas Näheres?
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 08.03.2014, 20:56
von Cocolinth
Ich tippe auf ne Hausdurchsuchung samt Konfiszierung sämtlicher Computer-Anlagen inkl. Zubehör, Computer-Zeitschriften und Haustieren, die sich evtl. darauf breitmachten.
Eidiweil wegen Anfangsverdacht.
Eidiweil wegen kriminalistischer Erfahrung.
Eidiweil erwiesenermaßen mindestens 0,04% derer, die auf Blogs pro-pädophiles Gewutze im "strafrechtlichen Graubereich" (also völlig legal) verbreiten auch eine Bilddatei von Caravaggios Amor haben.
Jeder Missbrauch ist einer zuviel!!!1eins
[/StAsi]
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 08.03.2014, 21:08
von Annika
falscher Hoster
will nicht sagen alle auf free spirits. Dann könnten mit einmal alle down sein
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.03.2014, 08:49
von Luna
Hat jemand ein Text-BackUP? Ich wollte das ja machen, bevor die .de Seite down geht... Leider hatte ich keine Zeit dafür gefunden und jetzt ist sie weg.
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.03.2014, 13:39
von Ovid
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 09.03.2014, 18:53
von Luna
Dankeschön
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 15.03.2014, 09:02
von warpy
die Seite ist anscheinend OFFLINE.
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 15.03.2014, 15:58
von Ovid
Ist bekannt seit 6 Beiträgen über dir und 2 Beiträge über dir findest du ein Backup.

Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 16.03.2014, 02:44
von Keneth
Es gibt auch noch archive.org.
Re: www.pädophilie-irrtümer.de
Verfasst: 16.03.2014, 16:59
von Kumatora
@Keneth
Meinst du das http://www.pädophilie-irrtümer.de/cgi-sys/suspendedpage.cgi
?