Nach mehr als sechsstündiger öffentlicher Urteilsberatung wurde nun am Freitag das Urteil gefällt.
Auch für den Staatsanwalt, der an seinen Anträgen von 5 Jahren Zuchthaus und Verwahrung festhielt, war der Widerruf des jüngeren Stiefsohns nicht überzeugend. Aus Pädophilen- Kreisen sei ein grosser Druck auf die zwei Brüder ausgeübt worden.
https://www.nzz.ch/article8YJTW-1.274049
Zentral war in der Verhandlung die Frage, ob vom Angeklagten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, die eine Verwahrung rechtfertigt. Dazu äusserte sich am Prozess eine psychiatrische Gutachterin, die Meier eine äusserst ungünstige Prognose stellte. Es bestehe weiterhin ein grosses Risiko, dass er sexuelle Handlungen mit Kindern begehe, sagte sie.
Er pflege vom Gefängnis aus Kontakte zu einzelnen Pädophilen, distanziere sich also nicht von diesem Umfeld. Frühere, eingestandene Übergriffe bezeichne er als Ausrutscher oder in bagatellisierender Weise als «Gvätterle». Zudem zeige er einen Mangel an Reue. Der Staatsanwalt verlangte - gestützt auch auf das psychiatrische Gutachten - einen Schuldspruch, eine 5-jährige Zuchthausstrafe und erneut eine Verwahrung. Der lange Gefängnisaufenthalt habe keine erkennbare Wirkung gezeigt, und der Angeklagte zeige keinerlei Einsicht.
https://www.nzz.ch/article8SMEP-1.239140
Publikations-Datum: 19981201
Seite: 17
Zürich und Region
Als nicht therapierbar beurteilt
Der bekennende Pädophile Beat Meier wird verwahrt. Er gefährde die
öffentliche Sicherheit schwerwiegend, meinte das Gericht.
Autor: Von Thomas Hasler
Nach über neunstündiger Verhandlung wurde es noch einmal ganz still im
Gerichtssaal. Das Obergericht hatte den ehemaligen Präsidenten der
schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophilie (SAP) schuldig
gesprochen und damit den Entscheid des Bezirksgerichtes vom Frühjahr
bestätigt. Auch die Bestätigung der Strafe, 5 Jahre und zehn Monate
Zuchthaus, war nicht wirklich eine Überraschung.
Nun aber musste das Obergericht über den Antrag des Staatsanwalts
entscheiden. Dieser hatte das Urteil des Bezirksgerichts angefochten,
weil er eine Verwahrung des Angeklagten wollte. Denn gefährdet der
Täter infolge seines Geisteszustandes die öffentliche Sicherheit in
schwerwiegender Weise, so ordnet der Richter eine Verwahrung an, wenn
diese Massnahme notwendig ist, um ihn vor weiterer Gefährdung
abzuhalten. Wenn alle Voraussetzungen gemäss Gesetz erfüllt sind, hat
das Gericht die zwingende Verpflichtung, eine Verwahrung
auszusprechen. Ob alle diese Voraussetzungen aber erfüllt sind, war
bis zuletzt unklar.
Mutter mit fünf Söhnen geheiratet
Meier hatte in Dresden, etwa ein halbes Jahr nach Öffnung des Eisernen
Vorhanges, im April 1990, auf Vermittlung des ebenfalls pädophilen
Helmuth L., die geschiedene und in ärmlichen Verhältnissen lebende
Barbara G. und deren fünf Söhne kennengelernt. Beeindruckt von
Geschenken, welche sich die Familie nie hätte leisten können, oder von
Besuchen besserer Restaurants folgte die Familie Meier in die Ferien
in den Kanton Graubünden. Bereits im Dezember des gleichen Jahres
wurde Hochzeit gehalten und schriftlich vereinbart, dass es in der Ehe
keinen Sex geben werde.
Das war offenbar auch nicht nötig: Die Frau war bereits wieder im
sechsten Monat schwanger.
Und Meier, der aus seinen Neigungen nie
einen Hehl machte, hatte ein Auge auf den siebenjährigen Uwe und den
zehnjährigen Kai geworfen. In einem Brief an Helmuth L. schrieb Meier,
er habe mit der Familie G. "voll ins Schwarze getroffen", und die
Mutter sei "mehr als nur verständnisvoll".
Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass Meier zwischen April 1990
bis zu seiner Verhaftung im Februar 1993 unter Ausübung seiner Macht-
und Vertrauensstellung als Stiefvater Uwe und Kai immer wieder zu
sexuellen Handlungen bis hin zu Oral- und Analverkehr missbrauchte.
Insbesondere an Kai habe er sich "aufs schwerste vergangen". In vielen
Fällen hätten die Übergriffe beischlafähnlichen Charakter gehabt.
Meier habe sich über die Schmerzen des Kindes hinweggesetzt. "Von
einem Kinderfreund", so urteilte das Bezirksgericht, "kann keine Rede
sein."
Als dieser Kinderfreund versuchte sich Meier hinzustellen. Er bestritt
jegliche sexuellen Handlungen mit den Stiefsöhnen. Die Kinder hätten
bei der Polizei "einfach das ausgesagt, was man von ihnen hören
wollte". Der Verteidiger bezeichnete es als "Skandal", wie die Kinder
"brutal unter Druck gesetzt" worden seien. Man müsse von einer
eigentlichen "Gehirnwäsche" sprechen. Meier sei "ein sehr guter
Vaterersatz" gewesen, das wolle man einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Doch das Obergericht glaubte den Aussagen der beiden Brüder.
In einem entscheidenden Punkt, jener der Verwahrung, wich das
Obergericht vom Urteil des Bezirksgerichts ab. Letzteres hatte noch
erkannt, bei Pädosexuellen sei eine Verwahrung generell zurückhaltend
anzuordnen. Sie gefährdeten die öffentliche Sicherheit nicht, wie vom
Gesetz vorgeschrieben, in schwerwiegender Weise, wie es Delikte gegen
Leib und Leben tun. Dem "nicht wegzudiskutierenden Restrisiko" könne
ja mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe Rechnung getragen werden.
Hier fand das Obergericht deutliche Worte: Die sexuelle Ausbeutung von
Kindern stelle ein schweres Delikt dar und sei den Delikten gegen Leib
und Leben durchaus gleichzusetzen.
Wenn eine Rückfallgefahr bestehe, dann sei die öffentliche Sicherheit
in schwerwiegender Weise gefährdet. Das psychiatrische Gutachten
sprach von einer grundsätzlichen potentiellen Gefährdung und betonte,
auch bei einer langjährigen, intensiven, durch kompetente Therapeuten
durchgeführten Behandlung sei kaum eine wesentliche Reduktion der
Rückfallgefahr zu erreichen.
Eine Verwahrung als Ultima ratio darf nur angeordnet werden, wenn
andere, mildere Massnahmen nicht in Frage kommen. Auch hier hatte das
Gutachten festgestellt,
Meier sei "theoretisch massnahmebedürftig", er
sei aber nicht massnahmewillig und kaum massnahmefähig. Dies bestritt
Meier vehement. Er anerkenne zwar die attestierte
Persönlichkeitsstörung, ansonsten aber verlange er ein neues
Gutachten. Er suche eine Therapie und brauche sie dringend. "Man will
von seiner Bereitschaft einfach nichts wissen", sagte der Verteidiger
und fügte bei: "Eine Verwahrung ist keine Lösung, sondern tiefstes
Mittelalter."
Das Gericht sprach Meier die Massnahmefähigkeit nicht nur aufgrund der
"langjährigen, tiefverwurzelten sexuellen Deviation von schwerem
Ausmass" ab, sondern auch aufgrund seines hartnäckigen Leugnens der
Taten. Eine deliktspezifische Therapie sei nur sinnvoll, wenn ein
Täter bereit sei, sich mit den Taten auseinanderzusetzen. Diese
Bereitschaft sei bei Meier, selber Sohn eines verurteilten Pädophilen
und in der Jugend von verschiedenen Erwachsenen sexuell missbraucht,
nicht gegeben. Er wolle lediglich allgemeine Fragen der Pädophilie und
die Bewältigung der jahrelangen Einzelhaft thematisieren.
Über die Schmerzgrenze onanieren
Die Diskussion über Pädophilie war Meier immer ein Anliegen. Er, der
als einer der führenden Köpfe der pädosexuellen Bewegung in der
Schweiz in den 80er Jahren galt, übernahm nicht nur die
SAP-Präsidentschaft und aus München das "Kinderfreund"-Archiv mit
einer Fülle von Texten und Bildern. Er propagierte nach Erfahrungen in
Holland auch die sogenannte "Übersättigungstherapie". Grundidee dabei:
Pädophile masturbieren beim Anblick von Kinderporno-Videos über die
Schmerzgrenze hinaus. Ziel: Übersättigung und Desinteresse.
Das therapeutische Interesse Meiers, der geltend machte, Pädophilen
damit helfen zu wollen, einen straffreien Umgang mit ihrer Veranlagung
zu finden, fand vor Gericht kein Gehör. Unter dem Deckmantel der
Therapie habe sich Meier "schlichtweg als Kinderporno-Händler betätigt
und Geld verdient", hielt das Gericht fest.
Meiers Motive, wetterte der Verteidiger, würden einseitig gewürdigt.
Das sei "Inquisition im höchsten Masse". Seit 1984 würde er von Justiz
und Medien ununterbrochen gejagt. "Man will ihn einfach zur Strecke
bringen." Seine jahrelange Aufbau- und Pionierarbeit würde nicht zur
Kenntnis genommen. Es ist davon auszugehen, dass Meier das Urteil ans
Bundesgericht weiterziehen wird.
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mfg
Merlin
https://groups.google.com/forum/#!topic ... jvGqAPcgGc
Interessant was man in diesem Forum so alles an Gekötzel von alten bekannten findet – weshalb sich Ilia so ins Zeug legte ist mir ein Rätsel. Ach ja und der Peternetti – Snoby – Urban usw. usf
https://groups.google.com/forum/#!topic ... sCfjmyMHqE