Re: 3 Lieder zum Thema URSACHEN
Verfasst: 14.06.2026, 15:12
Ich denke Spaß ist eher selten bei morden ein Faktor.
Dass Spaß nicht der Maßstab aller Dinge ist.
Leider häufiger, als man denkt. Zumindest, wenn wir von Psychopathen reden. Die befriedigen nämlich ihre Bedürfnisse und das ist mit Lust und Spaß verbunden.Horizonzero hat geschrieben: ↑14.06.2026, 15:12 Ich denke Spaß ist eher selten bei morden ein Faktor.
Da stimme ich dir nicht ganz zu. Sicherlich gibt es die unterschiedlichsten Motive und das ist sehr komplex, aber zumindest für den latein- und nordamerikanischen Raum gibt es einen Menge Studien, die belegen, dass viele Serienmörder, Freude, Lust und Erregung empfinden. Zwang ist zwar auch vorhanden, aber der Akt selbst macht ihnen Spaß. Ich habe für eine soziologische Studie dazu gelesen.
Hiermit bin ich zu 100% einverstanden.@Dämon In deiner Betrachtung, sind Kinder in der Lage für sich selbst zu sorgen. Das sind sie aber nicht. Ob uns Erwachsenen das gefällt oder nicht, wir sind gefordert. Kindeswohl umfasst sehr viele Bereiche. Angefangen beim Windeln, über Ernährung, lernen lassen, Beispiel geben, bis zur Förderung der Selbstständigkeit. Über die Art und Weise, wie wir unserer Verantwortung gerecht werden, kann man sicher streiten. Über deren Notwendigkeit aber nicht.
1. Was sind Kinderrechte?
Kinderrechte sind Rechte, die jedem von Geburt an
zustehen. Sie sind in der UN- Kinderrechtskonvention
festgelegt. Viele Staaten haben diese Vereinbarung
unterschrieben, so auch Deutschland. Hier sind die
zehn wichtigsten Kinderrechte:
1. Gleichheit:
Alle Kinder / Jugendlichen haben die gleichen Rechte. Herkunft,
Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Aussehen spielen keine Rolle.
(Artikel 2 und 30)
2. Gesundheit:
Alle Kinder / Jugendlichen sollen gesund leben und eine saubere und
sichere Umgebung haben. (Artikel 24, 27, 33)
3. Bildung:
Alle Kinder / Jugendlichen haben ein Recht auf Schulbildung. (Artikel 28)
4. Elterliche Fürsorge:
Alle Kinder / Jugendlichen haben ein Recht auf Liebe und auf elterliche
Fürsorge sowie ein Recht auf ein sicheres Zuhause. (Artikel 5, 9, 18, 20)
5. Schutz der Privatsphäre und Würde:
Alle Kinder / Jugendlichen haben ein Recht, dass ihr Privatleben und
ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
6. Freie Meinungsäußerung, Beteiligung und Zugang zu Medien:
Alle Kinder / Jugendlichen haben das Recht bei allen Fragen, die sie
betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben
ein Recht auf Informationen aus dem Radio, der Zeitung, aus Büchern,
dem Computer und anderen Quellen. (Artikel 12, 13, 15, 17, 42)
7. Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Alle Kinder / Jugendlichen haben ein Recht auf Schutz vor Krieg und
besonders auf der Flucht. (Artikel 10, 22, 38)
8. Schutz vor Gewalt:
Alle Kinder / Jugendlichen haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher,
seelischer oder sexueller Misshandlung, Schutz vor Missbrauch,
Vernachlässigung oder Ausbeutung. (Artikel 11,19, 32, 34, 35, 36, 37, 39, 40)
9. Spiel und Freizeit:
Alle Kinder / Jugendlichen haben das Recht zu spielen, sich zu erholen
und am kulturellen und künstlerischen Leben teilzunehmen. (Artikel 31)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung:
Alle Kinder / Jugendlichen, auch mit Beeinträchtigungen, haben das Recht
aktiv am Leben teilzuhaben sowie ein Recht auf Förderung und Fürsorge.
(Artikel 23)
2. Was ist Kindeswohl?
Kindeswohl bedeutet, dass Kinder und Jugendliche sicher und möglichst
glücklich aufwachsen. Eltern müssen für das Wohl ihrer Kinder / Jugendlichen sorgen. Das ist die wichtigste Aufgabe der Eltern.
Zum Kindeswohl gehört es, die grundsätzlichen Bedürfnisse des Kindes /
Jugendlichen zu erfüllen, zum Beispiel:
• Dem Kind genug und regelmäßig Essen zu geben sowie
ausreichende Flüssigkeit (Wasser) zu trinken. Verboten sind
Alkohol, Rauchen oder Drogen.
• Regelmäßiges Baden/Duschen, tägliches Zähneputzen, Haare
waschen und kämmen, Nägel schneiden
• Mit dem Kind für die Vorsorgeuntersuchung zur Arztpraxis zu
gehen, aber auch, wenn das Kind krank ist oder sich verletzt hat.
• Dem Kind passende Kleidung und Schuhe anzuziehen, wenn das
Wetter schlecht ist. Zum Beispiel, wenn es regnet oder schneit,
braucht das Kind Regen- oder Schneekleidung.
• Kinder brauchen Sicherheit und Geborgenheit. Wenn Kinder weinen,
ist es wichtig, dass die Eltern sie trösten und für sie da sind.
• Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder in die Schule gehen.
• Kinder dürfen mit anderen Kindern spielen.
• Eltern müssen die Entwicklung des Kindes fördern, indem sie sich
mit dem Kind beschäftigen, mit ihm spielen und vorlesen.
Es ist nicht erlaubt, Kinder / Jugendliche zu schlagen oder Babys zu schütteln.
Kinder und Jugendliche sollen auch keine Gewalt zwischen Eltern und
Familienmitgliedern erleben.
Sind diese Bedürfnisse erfüllt, kann sich Ihr Kind gut entwickeln
3. Was ist Kindeswohlgefährdung?
Eine Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass der Körper oder die Seele eines
Kindes in Gefahr ist, zum Beispiel durch:
• Vernachlässigung von Körper und Seele
• seelische Gewalt
• körperliche Gewalt
• sexuelle Gewalt
• häusliche Gewalt
Wenn das Jugendamt den Verdacht hat, dass Kinder / Jugendliche in
Gefahr sein könnten, wird es aktiv und bietet Familien Hilfe an, prüft, ob
eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und sorgt - am besten gemeinsam
mit den Eltern - für deren Schutz.
Nicht alles ist gleich eine Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt prüft
immer: Wie oft passiert etwas? Und wie schwerwiegend ist es?
Das Jugendamt prüft zum Bespiel folgende Kriterien, um eine Kindeswohlgefährdung einzuschätzen.
Essen und Trinken
• Das Kind erhält kein oder nicht genug oder übermäßig viel oder
nur ungesundes Essen
• Das Kind bekommt, nicht genug zu trinken.
• Die Gewichtsabnahme des Säuglings / des Kindes ist
lebensbedrohlich.
Körperpflege
• Das Kind hat einen extremen Körpergeruch zum Beispiel durch
Kotreste auf der Haut oder Zigarettengeruch.
• Das Kind wird selten gewaschen.
• Das Kind hat faulende Zähne.
Wohnung und Kinderzimmer
• Das Kind wohnt in einer stark vermüllten, verdreckten oder
unhygienischen Wohnung.
• Das Kind schläft auf der Straße.
• Das Kind hat keinen geeigneten Schlafplatz.
• Das Kind ist den ganzen Tag in der Wohnung und spielt kaum
draußen.
Kleidung
• Das Kind trägt oft stark verschmutzte oder kaputte oder viel zu
kleine Schuhe oder Kleidung.
• Die Kleidung des Kindes passt nicht zum Wetter. Deshalb friert
oder schwitzt das Kind.
Gesundheit
• Eltern gehen mit ihrem Kind nicht in die Arztpraxis, wenn es krank
ist. Oder sie gehen mit ihrem Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung.
• Eltern geben dem Kind nicht die Medikamente, die es braucht.
• Eltern erkennen nicht, wenn das Kind krank ist.
• Das Kind hat körperliche Entwicklungsverzögerungen, zum Beispiel
hat es Schwierigkeiten beim Sprechen, Rechnen oder in der
Bewegung.
• Das Kind nimmt Drogen.
• Das Kind trinkt Alkohol oder der*die Jugendliche trinkt übermäßig
Alkohol.
Schutz vor Gefahren
• Gefährliche Gegenstände wie Messer, Putzmittel, Medikamente,
Alkohol / Zigaretten/ Drogen liegen herum, Steckdosen sind nicht
gesichert oder Stromkabel defekt.
• Der Säugling / das Kind liegt ohne Beaufsichtigung auf dem Wickeltisch oder in der Badewanne.
• Es wird nicht auf die Gefahren im Alltag geachtet. Zum Beispiel
rennt das Kind über die Straße oder ein kleines Kind wird allein zu
Hause gelassen oder es turnt am Balkongeländer.
Was ist Kindeswohlgefährdung?
Zuwendung und Förderung
• Das Kind bekommt nicht genug Liebe, Aufmerksamkeit und Trost.
• Die Eltern sorgen nicht für genug Schlaf für das Kind.
• Das Kind hat kein Spielzeug.
• Es wird mit dem Kind nur dann gekuschelt, wenn das eigene
Bedürfnis der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Körperkontakt,
Zuneigung und Zärtlichkeit befriedigt werden soll.
Sicherheit und Geborgenheit
• Das Kind hat keine Tagesstruktur, wie zum Beispiel keine festen
Aufsteh- und Schlaf- sowie Esszeiten.
• Das Kind zeigt Sympathien für Radikalisierung und gewaltbereiten
Extremismus und hat Zugang zu digitalen Formen von Gewalt und
radikalen Inhalten.
• Das Kind sieht den ganzen Tag fern oder spielt mit dem
Smartphone, Computer oder der Spielkonsole.
Gewalt
Es gibt verschiedene Arten von Gewalt:
• Das Kind erfährt Gewalt:
• psychische Gewalt: Das Kind wird angeschrien, ausgelacht,
bloßgestellt, lieblos behandelt.
• körperliche Gewalt: Das Kind wird geschüttelt, geschlagen,
eingesperrt oder das Kind hat nicht erklärbare Verletzungen,
zum Beispiel Blutergüsse, Striemen, Narben, Verbrennungen.
• sexualisierte Gewalt:
• Das Kind muss sich vor fremden Erwachsenen nackt zeigen, sexuelle Handlungen durchführen, jemanden küssen, sich nackt fotografieren
lassen, sich Fotos von nackten Menschen oder Sex-Filme ansehen.
• häusliche Gewalt:
• Die Eltern oder Familienmitglieder beschimpfen oder schlagen sich.