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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 14:53
von Beiers größter Fan
Sehr passend das unser lieber Beier im Urteil erwähnt wird. Er ist wohl so mächtig das eine Aussage von ihm aus einem alten YouTube-Video ein Gutachten von ihm ersetzt.
Bei einem Gutachten hätte er die Aussagen auch belegen müssen. Das Sondervotum zeigt sehr gut, was für ein Müll der Senat da produziert hat.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 15:39
von Leni
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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 15:58
von Gast
Und jetzt? Kugel in Kopp und meine jämmerliche Existenz einfach beenden?
Wenn selbst die reine Masturbation nicht unter den Kernbereich fällt? Mit dieser Info sollen wir jetzt durch die Welt gehen? Der Kernbereich soll ja eben gewissen Grenzen setzen und der Sozialbezug ist auch nicht davon abhängig ob etwas gefährlich ist. So wie der Offenloch das schreibt geht es NUR darum wie intensiv der Eingriff ist.
"Kernbereich privater Lebensgestaltung" wurde mit diesem Urteil in Rente geschickt. Heftig alter.
Steckt mich doch einfach ins Gulag...wtf...
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 17:24
von Lavinia Halbritter
Mach dein Glück im Leben bitte nicht an der Sexualität fest. Dadurch machst du es dir nur selbst schlimmer als es ist. Es gibt so viele andere Sachen im Leben die wunderschön und erfüllend sein können.
Klar, das ist ein hartes Urteil. Ein Schlag ins Gesicht für die Menschenrechte. Aber davon dürfen wir uns nicht unterkriegen lassen.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 18:40
von Luna
Gast hat geschrieben: 02.07.2026, 15:58
Und jetzt? Kugel in Kopp und meine jämmerliche Existenz einfach beenden?
Steckt mich doch einfach ins Gulag...wtf...
Durch die immer stärker werdende AfD gar nicht mal mehr so undenkbar.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 20:19
von UwU
Was sind Eure persönlichen Konsequenzen? Geht für die Frage gerne auch von einer Niederlage vor dem EGMR aus.
Ich persönlich kann nicht in einem Land leben, wo das oberste Gericht einer Gruppe von Menschen selbst die bloße Masturbation vorenthält. Zwar wollte ich in Vergangenheit ebenfalls das Land verlassen, aber ich hatte dann doch noch ein wenig Hoffnung. Nun stehen wir hier. Schlimmer als davor und mit der realen Gefahr das wirklich jeder Ausdruck unserer Identität verdrängt wird. Der Politik stehen zumindest keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken mehr entgegen. Eine AfD-Regierung ist ebenfalls nicht unrealistisch. Der vom Senat aufgeweichte Kernbereich kann sicherlich nun auch für andere Gruppen genutzt werden.
Ich habe das Glück das meiner Familie in naher Zukunft ein sehr hohes Erbe zukommen wird. Ich möchte allerdings bereits vorher gehen. Dieser familiäre Umstand gibt mir die finanzielle Sicherheit das ich diesen Schritt riskieren kann. Nicht jeder wird dieses Glück haben.
In der Vergangenheit waren meine Ziele noch innerhalb Europas doch spätestens mit dem “Shein-Skandal” hat sich das erledigt. Mein Ziel möchte ich zu meinem Schutz nicht nennen.
Ich möchte Euch daran erinnern das Menschen aus den banalsten Gründen ihr Heimatland verlassen. In meinem Fall fühlt es sich daher eher wie eine politische Flucht an. Aufklärungsarbeit innerhalb Deutschlands ist auch vom Ausland aus möglich.
- UwU
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 20:38
von naylee
Es macht mich traurig, das hier zu lesen. Auch wenn mir Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild meine emotionalen Bedürfnisse nicht befriedigen würden, ist mit diesem Urteil auch für mich ein Stück Hoffnung gestorben. Es war nur ein winzig kleines Stück, ich habe nie wirklcih an einen Erfolg geglaubt, aber die Hoffnung war da.
Die einzig logische Konsequenz die dem nun folgen müsste ist eine Klage vor dem Bundesgerichtshof mit dem Ziel der Abschaffung von Prostitution, Sexpuppen und Pornografie überhaupt. Es ist die einzig logische Handlung. Die Argumente müssten mit den Argumenten des Puppenverbot-Urteils austauschbar sein.
Wer hat Ahnung wie man so etwas einrührt? Braucht man für eine Klage vor dem BGH einen besonderen Anlass oder kann man einfach so klagen?
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 20:51
von Gast
Das Puppenurteil ist ja eben mehr als nur ein Verlust von Puppen. Der Senat führt in seinem Urteil ziemlich hart aus das jede Form der pädophilen Sexualität strafwürdig sei, da diese Kinder "objektifiziere" und den sexuellen Missbrauch "normalisiere".
Mit dieser Entscheidung sind daher tatsächlich sämtliche Türen verschlossen worden, wenn es um opferlose Ersatzhandlungen geht. Wir sind nun dem Gesetzgeber in dieser Hinsicht tatsächlich vollumfänglich ausgeliefert.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 20:59
von UwU
Ich möchte auch einmal in Erinnerung rufen das der oberste Gerichtshof für das Militärin Amerika das Puppengesetz im März 2026 als verfassungswidrig geurteilt hatte. Das ist eines der konservativsten Gerichte der Welt.
Sie stellten die Verfassungswidrigkeit im Grunde mit den gleichen Argumenten fest, wie Herr Offenloch in seinem Sondervotum.
So viel zur bröckelnden Demokratie in Amerika.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 02.07.2026, 21:05
von naylee
Aber auch Heterosexualität normalisiert und objektifiziert. Schau doch mal auf Pornhub. Wie viele Videso wirst du finden in den Frauen nicht als Objekt degradiert sind? Nur das ist eben egal. Warum? Weil die Richter selbst auf Pornhub unterwegs sind und sich damit einen von der Palme wedeln. Ganz einfach. Und vor dem Gesetz sind alle gleich.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 03.07.2026, 00:08
von Leni
Luna hat geschrieben: 02.07.2026, 12:14
Es wird nicht bei dem Puppenverbot bleiben. Das alles ist nur das Fundament. Es wird schlimmer werden und irgendwann kommt der Hirnscan der uns enttarnen kann. Schließlich wird es einen Holocaust gegen uns geben. Bei dem selbst Juden als Täter mitmachen werden. Es geht ja immer nur um den Schutz von Kindern. [/color]
Das ist mir von allem, was ich heute zu diesem Thema gelesen habe, am schmerzlichsten in Erinnerung geblieben.
Nein! So kann und mag ich dieses Urteil in bezug auf die Puppen heute nicht verstehen.
Ich hätte mich sehr, sehr gefreut, wenn es eine Zustimmung und keine Ablehnung gegeben hätte!
Aber ich mag den Bogen nicht derart weit spannen und es so interpretieren, dass damit einer Gruppe von Menschen ihre Menschenrechte genommen wurden oder werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die Absicht oder eine der Absichten dieser Richter war.
Ich denke, es ging tatsächlich nicht darum, jemanden zu entwerten, es ging nur um diese Puppen. Und ich bin mir 100%ig sicher, dass die, die sie heute ablehnten, tatsächlich der Meinung sind, dass diese Puppen eine Art "Einstiegsdroge" für reale Kinder sein könnten. Und da man nichts genaues weiß, da müssten Langzeitstudien her, für die niemals Geld aufgetrieben werden kann, wird es auch keine genauen Studien und Erkenntnisse aus denen geben. Und deshalb "sicherheitshalber" mal lieber abgelehnt, als sich später sagen lassen zu müssen "Was seid ihr denn für ein Land, das diese "Einstiegsdrogen" toleriert!
Ich bin mir auch ebenfalls ganz sicher, dass es nicht lange dauern wird, bis die gesamte EU ein einheitliches Verbot aussprechen wird. Schaut euch den Rechtsruck in den europäischen Ländern an, das Urteil kann garnicht anders ausfallen. Insofern macht es auch keinen Sinn für mich, den EuGH nochmals in Anspruch zu nehmen.
Dennoch darf dieses Urteil heute nicht zur Folge haben, dass man anfängt, an seinem Selbstwert zu zweifeln, das finde ich sehr, sehr schlimm!

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 03.07.2026, 01:49
von Gast
@Leni
Bist du einer der Beschwerdeführer gewesen?
Ein Verfahren vor dem EGMR gepaart mit der überzeugenden Darlegung von Richter Offenloch kann schon etwas bewirken. Wenn Menschen extrem entrechtet werden, dann können immer weniger rationale Menschen das ignorieren.
Man sollte nicht aufgeben. Aktuell erhält Thomas Offenloch für sein Sondervotum extrem viel Zuspruch aus der Justiz und der Sexualforschung.
Richter Thomas Offenloch hält seine abweichende Meinung sogar schriftlich fest und spricht von «Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage». Rückendeckung bekommt er von Fachleuten aus Justiz und Sexualforschung.
Es gibt seit 75 Jahren Bundesverfassungsgericht gerade einmal 150 Sondervoten. Das ist also ein Highlight, auch wenn es tragisch ist.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 03.07.2026, 07:24
von Konkurrenz
Also der zweite Senat bestimmt fast ausschließlich aus Frauen - nicht einmal Paritär. Die Entscheidung erging 6:2. Wir wissen das einer der Ablehnungen Herr Offenloch ist, also ein Mann.
Wie viel wollen wir wetten das die zweite Person auch ein Mann war?
Deswegen konnte in Amerika das Verbot gekippt werden. Der Senat war für die Beschwerden leider schlechtmöglichst besetzt.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Verfasst: 03.07.2026, 07:42
von Sakura
Nein, Leni, für deine Antwort habe ich wenig Verständnis!
Das BVerfG hat sich gestern durch dieses Urteil delegitimiert. Vielleicht (!) nicht aus Hass, sondern aus Feigheit, wie Du geschrieben hast:
[...] Und deshalb "sicherheitshalber" mal lieber abgelehnt, als sich später sagen lassen zu müssen "Was seid ihr denn für ein Land, das diese "Einstiegsdrogen" toleriert!
Dieses Gericht ist keine Instanz mehr!
Außerdem ist die brd nach Belarus das Land, das die meisten Menschenrechtsrügen vor dem EGMR erhalten hat. Der EGMR besteht auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskommission und nicht der EU. Das ist kein kleiner Unterschied!