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Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:51
von Mitleser
Tja, das müssen wohl die Gerichte entscheiden, ansonsten sollte der Gesetzgeber die Gesetze eindeutiger formulieren. Von "Gewalt" lese ich da übrigens gar nichts, es ist nur von "sexuellen Handlungen" die Rede. Auch §176 definiert sexuellen Missbrauch ja über die Art und Weise, wie "sexuelle Handlungen" gegenüber dem Kind vorgenommen werden, wobei "aufreizendes Zur-Schau-Stellen von Geschlechtsteilen" oder aber auch das Zeigen von pornographischen Schriften ebenfalls eine sexuelle Handlung darstellt, also nicht nur Geschlechtsverkehr u. ä. gemeint ist.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:59
von Felicitas
Ich meinte eben das beim gezeichneten dann eben schon unterschieden werden sollte. z.B. das die aufreizende Zur-Schau-Stellung von Geschlechtsteilen als Zeichnung vollkommen unbedenklich ist. Entgegen einer gezeichneten Szene in der ein Mädchen gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen wird.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 22:05
von Mitleser
Feinere Abstufungen wären generell sinnvoll, im Moment werden ja in Sachen KiPo nur bei "banden- oder gewerbsmäßigem Handeln" besonders schwere Strafen ausgesprochen, ebenso wurde "minderschwerer sexueller Missbrauch" aus dem Gesetz entfernt und dafür ein "schwerer sexueller Missbrauch" gesondert hervorgehoben. Alles weitere wurde wie gesagt den Gerichten überlassen, die das jeweils im Einzelfall abschätzen müssen.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 22:21
von Felicitas
Einfach dämlich. Aber wozu sollen sie bei uns, Kinderschänder die wir alle sind, auch einen großen Unterschied machen ? Der welcher als Pädophiler enttarnt wurde hat sein Leben und sein Recht ohnehin verwirkt.

Der muss nicht mal KPs besitzen.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 23:22
von Amiga
Heute reicht es schon aus wenn man als Mann besonders Kinderlieb ist und man mit Kindern super klar kommt.