Re: Ich bin fassungslos
Verfasst: 27.06.2013, 17:47
Die Literaturangaben werden weiterhin seit Beginn ignoriert.
Cocolinth hat geschrieben: FALSCH.
Auch Ü21-Jährige können in Deutschland VOLLKOMMEN LEGAL Sex mit Kindern Ü13 haben!
Willste nich wahrhaben?
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Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten,
Sophie hat geschrieben:Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten,
KAnn ja sein, dass es theoretisch legal ist
Lies GANZ.aber wenn ich das hier lese
Das geht im Grunde auch bei Sex mit Erwachsenen. (Fingierter Vergewaltigungsvorwurf.)kann jemand dem das gegen den strich geht, wenn du was mit ner 14, 15 oder 16-jährigen hast dir trotzdem nen Strick daraus drehen.
Bei entsprechender Konspirationslage ist ALLES egal.Kommtst du an die falschen Eltern, staatsanwällte und richter, ist das doch ziemlich egal, ob das Mädel ü 13 ist.
Vielleicht bist Du auch bloß ein feiges Huhn.Aber vielleicht hast ja auch glück
Wo sollte die (eine) sexuelle Erfahrung bei - diesbezüglich "behüteten"/ be-und überwachten, reglementierten und dadurch in ihrer sexuellen Selbstbestimmung bis dahin beschnittenen & behinderten - 14 und 15-jährigen auch so plöztlich herkommen ?!Cocolinth hat geschrieben: "Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus."
Wenn du meinst, ist das ok.Cocolinth hat geschrieben:
Vielleicht bist Du auch bloß ein feiges Huhn.
vollkommen richtig erkannt.Sophie hat geschrieben:Vielleicht ist es manchmal besser ein feiges Huhn zu sein, als sich auf sein "Recht" zu verlassen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sein "Recht" aus bekommt, oder ob es daran liegt, was andere daraus machen.
Das Argument gilt für ALLES im Leben.Sophie hat geschrieben:du kannst dir gerne einreden, das du rechtlich auf der sicheren Seite bist, wenn deine Mädels ü13 sind. Aber wenn du eben an die falschen Leute kommst, die das ganze anders auslegen als du, dann ist das doch mal scheiß egal wie du es auslegst.
Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß auf der Welt.Aber du brauchst dir keine Sorgen machen, weil die meisten Eltern,Staatsanwälte, Richter und gutachter ja soo viel verständnis für sowas haben, bleiben sie sicher ganz fair und du kommst in jedem fall gut dabei weg.
Da kann ich mich sus' Kommentar im Grunde nur anschließen.Vielleicht ist es manchmal besser ein feiges Huhn zu sein
Ich lasse mir so gut wie nichts verbieten.Cocolinth hat geschrieben:
Das Argument gilt für ALLES im Leben.
Nicht nur für Sex mit Kindern.
Lässt Du Dir darum alles verbieten?
Nun, Du vielleicht. Dein Problem.
Das ist schön, aber wenn man an die falschen Gegner kommt, kann man nicht gewinnen, egal wie sehr man kämpft.Cocolinth hat geschrieben: Wichtig ist, dass man sich seiner Sache sicher und kampfbereit ist.
Vielleicht nicht in seiner Bude einschliessen, aber sich auch nicht zu sicher sein. Das gerücht, das einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 14 JAhre alt ist, halte ich sogar für gefährlich. Der eine hat vielleicht Glück. Und erzählt anderen dann wie glücklich er damit ist. Das liest ein anderer, lernt eine 15-jährige kennen. Und das ist dann die Tochter eines Staatsanwalts (was er dann erst merkt, wenn er sich dem als neuer Lover seiner Tochter vorstellt).Cocolinth hat geschrieben: Sonst sollte man sich vielleicht tatsächlich in der Bude einschließen, die Decke übern Kopf ziehen und sich die Ohren zuhalten.
Oder auch: Wer Dinge wagt, kann verlieren. Wer nichts wagt, hat schon verloren.
Ne ich sage nur "Passt trotzden auf und seitd euch nicht zu sicher."Gast hat geschrieben:Ok, Sophie.
Das bedeutet also: Wenn eine 14-Jährige und ein über 21-Jähriger ineinander verliebt sind, dann sagst du: "Lasst es lieber! Viel zu gefährlich!"
Und dann war es das.
Wie hilft das nochmal?
er benutzt dieses argument kurz zuvor noch gegen dich und denkst ALLEN ERNSTES dass er drauf anspringt?Sophie hat geschrieben:@Cocolinth, du bist vielleich grade so sauer auf mich, weil du weist, das da was dran ist und es dein Bild das du dir selber malst ein stück weit kapput macht.
Jetzt führst Du jedoch Deine ganze GEGENREDE ad absurdum, denn:Sophie hat geschrieben:Ich lasse mir so gut wie nichts verbieten.Cocolinth hat geschrieben:
Das Argument gilt für ALLES im Leben.
Nicht nur für Sex mit Kindern.
Lässt Du Dir darum alles verbieten?
Nun, Du vielleicht. Dein Problem.
Aber wenn ich etwas mache, was mir vielleicht ärger einbringt, dann rede ich mir nicht ein, dass es keinen Ärger geben kann.
Und das war mein ERSTES STATEMENT in diesem Dialog.Cocolinth hat geschrieben:Es ist auch für mich und die wenigen anderen Ü13-Lover hier ein Spiel mit dem Feuer. Und oft genug hatte ich schon "Ärger" damit. Aber hallo!![]()
Auch das gilt wieder für alles im Leben und ist somit kein Argument, es sei denn für die völlige Kapitulation/Resignation vor den Risiken des Lebens.Das ist schön, aber wenn man an die falschen Gegner kommt, kann man nicht gewinnen, egal wie sehr man kämpft.Cocolinth hat geschrieben: Wichtig ist, dass man sich seiner Sache sicher und kampfbereit ist.
Das Gerücht, dass einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 18 Jahre alt ist, halte auch ich in dem Sinne für gefährlich.Das gerücht, das einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 14 JAhre alt ist, halte ich sogar für gefährlich.
@Cocolinth, du bist vielleich grade so sauer auf mich
Ich zitiere nochmals:weil du weist, das da was dran ist und es dein Bild das du dir selber malst ein stück weit kapput macht. Aber es ist eben nicht die Realität, das alle Probleme sich auflösen, wenn sie 14 ist.
Im Grunde handelte mein GANZER EINGANGSBEITRAG zu diesem unseren Dialog davon, dass Sex mit Kindern Ü13 trotz Legalität KEINE Kaffeefahrt ist.Cocolinth hat geschrieben:Es ist auch für mich und die wenigen anderen Ü13-Lover hier ein Spiel mit dem Feuer. Und oft genug hatte ich schon "Ärger" damit. Aber hallo!![]()