Seite 15 von 19

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 27.06.2013, 17:47
von Keneth
Die Literaturangaben werden weiterhin seit Beginn ignoriert.

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 12:28
von Sophie
Cocolinth hat geschrieben: FALSCH.
Auch Ü21-Jährige können in Deutschland VOLLKOMMEN LEGAL Sex mit Kindern Ü13 haben!


:?: Willste nich wahrhaben? :o
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten,

KAnn ja sein, dass es theoretisch legal ist, aber wenn ich das hier lese, kann jemand dem das gegen den strich geht, wenn du was mit ner 14, 15 oder 16-jährigen hast dir trotzdem nen Strick daraus drehen.

Kommtst du an die falschen Eltern, staatsanwällte und richter, ist das doch ziemlich egal, ob das Mädel ü 13 ist.

Aber vielleicht hast ja auch glück :wink:

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 12:59
von Cocolinth
Sophie hat geschrieben:
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.
:arrow: "Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. "

UND:

:arrow: "Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus."
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten,
:arrow: ", für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist."


Deine Auslassungen verraten Deine Motivlage, Sophie. (Verdrängung, Verleugnung, Nicht-Wahrhaben-Wollen)

:wink:

KAnn ja sein, dass es theoretisch legal ist

Nicht nur theoretisch ist es legal, auch PRAKTISCH.

:arrow: Siehe Artikel in der Mainpost.
aber wenn ich das hier lese
Lies GANZ.

Nicht nur die Passagen, die Dir ins Bild passen.

kann jemand dem das gegen den strich geht, wenn du was mit ner 14, 15 oder 16-jährigen hast dir trotzdem nen Strick daraus drehen.
Das geht im Grunde auch bei Sex mit Erwachsenen. (Fingierter Vergewaltigungsvorwurf.)

Ist also kein Argument.

Kommtst du an die falschen Eltern, staatsanwällte und richter, ist das doch ziemlich egal, ob das Mädel ü 13 ist.
Bei entsprechender Konspirationslage ist ALLES egal.

Da ziehst Du IMMER die Arschkarte.

:arrow: Schließt Du Dich jetzt also in Deiner Bude ein, legst Dich ins Bett und hältst Dir die Ohren zu? :)
Aber vielleicht hast ja auch glück :wink:
Vielleicht bist Du auch bloß ein feiges Huhn. :)

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 13:29
von Madicken
Cocolinth hat geschrieben: "Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus."
Wo sollte die (eine) sexuelle Erfahrung bei - diesbezüglich "behüteten"/ be-und überwachten, reglementierten und dadurch in ihrer sexuellen Selbstbestimmung bis dahin beschnittenen & behinderten - 14 und 15-jährigen auch so plöztlich herkommen ?!

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 14:06
von Cocolinth
@ Madicken


Na, vom Täter.

;) :twisted: 8)

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 14:17
von Sophie
Cocolinth hat geschrieben:
Vielleicht bist Du auch bloß ein feiges Huhn. :)
Wenn du meinst, ist das ok.

Aber,

du kannst dir gerne einreden, das du rechtlich auf der sicheren Seite bist, wenn deine Mädels ü13 sind. Aber wenn du eben an die falschen Leute kommst, die das ganze anders auslegen als du, dann ist das doch mal scheiß egal wie du es auslegst.

Aber du brauchst dir keine Sorgen machen, weil die meisten Eltern,Staatsanwälte, Richter und gutachter ja soo viel verständnis für sowas haben, bleiben sie sicher ganz fair und du kommst in jedem fall gut dabei weg.

Vielleicht ist es manchmal besser ein feiges Huhn zu sein, als sich auf sein "Recht" zu verlassen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sein "Recht" aus bekommt, oder ob es daran liegt, was andere daraus machen.

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 14:21
von sus
Sophie hat geschrieben:Vielleicht ist es manchmal besser ein feiges Huhn zu sein, als sich auf sein "Recht" zu verlassen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sein "Recht" aus bekommt, oder ob es daran liegt, was andere daraus machen.
vollkommen richtig erkannt.


wer sich unsicher ist, egal bei was, macht sich selbst anfälig. du kannst so viel recht haben wie du willst; wenn du unsicherheit zeigst, wirst du es nicht anerkannt bekommen <.<

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:00
von Cocolinth
Sophie hat geschrieben:du kannst dir gerne einreden, das du rechtlich auf der sicheren Seite bist, wenn deine Mädels ü13 sind. Aber wenn du eben an die falschen Leute kommst, die das ganze anders auslegen als du, dann ist das doch mal scheiß egal wie du es auslegst.
Das Argument gilt für ALLES im Leben.

Nicht nur für Sex mit Kindern.

Lässt Du Dir darum alles verbieten?

Nun, Du vielleicht. Dein Problem.
Aber du brauchst dir keine Sorgen machen, weil die meisten Eltern,Staatsanwälte, Richter und gutachter ja soo viel verständnis für sowas haben, bleiben sie sicher ganz fair und du kommst in jedem fall gut dabei weg.
Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß auf der Welt.

Sorry, dass ich jetzt solche Binsenweisheiten auspacken muss, aber da bist Du ja wohl selbst dran schuld.

Vielleicht ist es manchmal besser ein feiges Huhn zu sein
Da kann ich mich sus' Kommentar im Grunde nur anschließen.

Denn wie ich ja bereits schrieb:


Wichtig ist, dass man sich seiner Sache sicher und kampfbereit ist.


Sonst sollte man sich vielleicht tatsächlich in der Bude einschließen, die Decke übern Kopf ziehen und sich die Ohren zuhalten.

Oder auch: Wer Dinge wagt, kann verlieren. Wer nichts wagt, hat schon verloren. ;)

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:22
von Sophie
Cocolinth hat geschrieben:
Das Argument gilt für ALLES im Leben.

Nicht nur für Sex mit Kindern.

Lässt Du Dir darum alles verbieten?

Nun, Du vielleicht. Dein Problem.
Ich lasse mir so gut wie nichts verbieten.
Aber wenn ich etwas mache, was mir vielleicht ärger einbringt, dann rede ich mir nicht ein, dass es keinen Ärger geben kann.

Cocolinth hat geschrieben: Wichtig ist, dass man sich seiner Sache sicher und kampfbereit ist.
Das ist schön, aber wenn man an die falschen Gegner kommt, kann man nicht gewinnen, egal wie sehr man kämpft.
Cocolinth hat geschrieben: Sonst sollte man sich vielleicht tatsächlich in der Bude einschließen, die Decke übern Kopf ziehen und sich die Ohren zuhalten.

Oder auch: Wer Dinge wagt, kann verlieren. Wer nichts wagt, hat schon verloren. ;)
Vielleicht nicht in seiner Bude einschliessen, aber sich auch nicht zu sicher sein. Das gerücht, das einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 14 JAhre alt ist, halte ich sogar für gefährlich. Der eine hat vielleicht Glück. Und erzählt anderen dann wie glücklich er damit ist. Das liest ein anderer, lernt eine 15-jährige kennen. Und das ist dann die Tochter eines Staatsanwalts (was er dann erst merkt, wenn er sich dem als neuer Lover seiner Tochter vorstellt).
Der Staatanwaltpapa hat dann vieleicht zufällig noch zusammen mit dem Richter studiert. Was denkst du passiert dann?

Kann ja sein, dass es mit einer ü-13 etwas sicherer sein kann. Aber es kommt eben auch darauf an was manb daraus macht. Wenn das Mädel 14 ist, dann sollte man sich eben doch nicht soo sicher sein und seine Beziehung zu öffentlich zeigen und auch bei den Eltern sehr vorsichtig sein.

Gibt vielleicht einige, die sich einreden, das alles ab der magischen 14 ohne Probleme läuft. Vielleicht brauchen das auch ein paar um sich eine Traumwelt aufzubauen. Und sich vorzustellen, das sie irgendwann eine 14 oder 15- jährige zur Freundin haben und sie eine ganz "normale" Beziehung mit ihr führen können. Aber das ist eben ganz einfach auch nicht so leicht.

@Cocolinth, du bist vielleich grade so sauer auf mich, weil du weist, das da was dran ist und es dein Bild das du dir selber malst ein stück weit kapput macht. Aber es ist eben nicht die Realität, das alle Probleme sich auflösen, wenn sie 14 ist.

ich würde mir das selber wünschen, aber einreden werd ich mir das nicht.
Sonst werd ich nur zu unvorsichtig.

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:29
von Gast
Ok, Sophie.

Das bedeutet also: Wenn eine 14-Jährige und ein über 21-Jähriger ineinander verliebt sind, dann sagst du: "Lasst es lieber! Viel zu gefährlich!"

Und dann war es das.

Wie hilft das nochmal? :?

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:31
von Gast
Außerdem bist du ja selbst erst 14 oder so.
Das bedeutet, wenn du in einem über 21-Jährigen verliebt bist, und du nennst dich ja Teileilophil oder so. Dann sagst du: "Ne, ich lass das lieber. Zu riskant."

Das hat sich früher von dir aber noch ganz anders angehört... da warst du DAFÜR die Beziehung zu halten und dafür zu kämpfen.
Jetzt lässt du es lieber bleiben? Was ist in der Zwischenzeit passiert?

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:39
von Sophie
Gast hat geschrieben:Ok, Sophie.

Das bedeutet also: Wenn eine 14-Jährige und ein über 21-Jähriger ineinander verliebt sind, dann sagst du: "Lasst es lieber! Viel zu gefährlich!"

Und dann war es das.

Wie hilft das nochmal? :?
Ne ich sage nur "Passt trotzden auf und seitd euch nicht zu sicher."

Es einfach zu lassen ist auch Schwachsinn, das bringt keinem was.
Wenn man verliebt ist, geht das eh nicht :wink: .

Ich bin immernoch dafür, die Beziehung zu halten. Aber wenn man nicht aufpasst, nur weil sie 14 ist. Dann riskiert man das andere es für einen beenden.
Und das nur weil jemand anderes ma irgendwo geschrieben hat, das ab 14 alles ok ist?

Nur weil ich sage, das man mit 14 nicht sicher ist, sondern eben erst ab 18, sag ich ja nicht, dass man es lassen soll.

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:52
von sus
Sophie hat geschrieben:@Cocolinth, du bist vielleich grade so sauer auf mich, weil du weist, das da was dran ist und es dein Bild das du dir selber malst ein stück weit kapput macht.
er benutzt dieses argument kurz zuvor noch gegen dich und denkst ALLEN ERNSTES dass er drauf anspringt?
leute, die diese argumentationsschiene benutzen wissen für gewöhnlich, dass sie weder funktioniert, noch logisch haltbar, noch wirklich sinnvoll ist.

was du interessanterweise erneut mit der rezitation belegst c.c

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:52
von Gast
Dann verstehe ich nicht, wo die Meinung von dir und Cocolinth sich unterscheidet.
Ihr seid beide dafür die Beziehung zu halten.
Ihr beide erkennt, dass es Gefahren geben kann.
Prinzipiell ist es legal, aber wie beim Sexualstrafrecht allgemein gibt es immer Unsicherheiten. Trotzdem ist diese Unsicherheit es nicht wert, es sein zu lassen.

Also seid ihr doch einer Meinung. :?

Re: Ich bin fassungslos

Verfasst: 28.06.2013, 15:54
von Cocolinth
Sophie hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben:
Das Argument gilt für ALLES im Leben.

Nicht nur für Sex mit Kindern.

Lässt Du Dir darum alles verbieten?

Nun, Du vielleicht. Dein Problem.
Ich lasse mir so gut wie nichts verbieten.
Aber wenn ich etwas mache, was mir vielleicht ärger einbringt, dann rede ich mir nicht ein, dass es keinen Ärger geben kann.
Jetzt führst Du jedoch Deine ganze GEGENREDE ad absurdum, denn:
Cocolinth hat geschrieben:Es ist auch für mich und die wenigen anderen Ü13-Lover hier ein Spiel mit dem Feuer. Und oft genug hatte ich schon "Ärger" damit. Aber hallo! :)
Und das war mein ERSTES STATEMENT in diesem Dialog.

Aber schön immerhin, dass Du nun inzwischen auch an dem Punkt angekommen bist. :)


Cocolinth hat geschrieben: Wichtig ist, dass man sich seiner Sache sicher und kampfbereit ist.
Das ist schön, aber wenn man an die falschen Gegner kommt, kann man nicht gewinnen, egal wie sehr man kämpft.
Auch das gilt wieder für alles im Leben und ist somit kein Argument, es sei denn für die völlige Kapitulation/Resignation vor den Risiken des Lebens.

Was Dir ja angeblich fern liegt. (Von wegen "Ich lasse mir so gut wie nichts verbieten.")

Das gerücht, das einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 14 JAhre alt ist, halte ich sogar für gefährlich.
Das Gerücht, dass einem nichts passieren kann, wenn das Mädel 18 Jahre alt ist, halte auch ich in dem Sinne für gefährlich.

Also: Kein Sex mit Kindern, kein Sex mit "Jugendlichen", kein Sex mit Erwachsenen.

Kein Sex.

Na schmerzlichen Glückwunsch, Sophie! Du hast den Bogen raus! :o
@Cocolinth, du bist vielleich grade so sauer auf mich
:?: :?

Ich glaube wirklich, Du solltest mal eine kleine Forenauszeit nehmen. Du brauchst Abstand.
weil du weist, das da was dran ist und es dein Bild das du dir selber malst ein stück weit kapput macht. Aber es ist eben nicht die Realität, das alle Probleme sich auflösen, wenn sie 14 ist.
Ich zitiere nochmals:

Cocolinth hat geschrieben:Es ist auch für mich und die wenigen anderen Ü13-Lover hier ein Spiel mit dem Feuer. Und oft genug hatte ich schon "Ärger" damit. Aber hallo! :)
Im Grunde handelte mein GANZER EINGANGSBEITRAG zu diesem unseren Dialog davon, dass Sex mit Kindern Ü13 trotz Legalität KEINE Kaffeefahrt ist.


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;)


(Wohingegen Deine Eingsangsbehauptung ja die war, Sex mit Kindern Ü13 sei für Personen Ü21 ohnehin illegal. Was sich ja als GROB FALSCH herausstellte. Schon wieder verdrängt? :) )