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Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 17.09.2012, 18:56
von Perma
nEins hat geschrieben:Die Unmüdigkeit und die Schhutzaltergrenze gehen Hand in Hand.
Die Deliktsfähigkeit beginnt mit dem vollendeten 7. Lebensjahr. Die Geschäftsfähigkeit erlangt man erst mit vollendeten 18. Lebensjahr. Den Busführerschein gibt's erst mit 21. Warum also nicht gleich das Schutzalter auf 21 hochsetzen.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 17.09.2012, 19:35
von nEins
[...] FQ entfernt. GLF-Moderation


:roll:

Verantwortung für sich selbst übernehmen
Verantwortung für andere übernehmen
sich im klaren sein, dass man eine Straftat begangen hat
Das römische Recht kannte einen gewissen Schutz Minderjähriger. Ein römischer Bürger wurde grundsätzlich mit vierzehn Jahren voll rechtsfähig, aber Jugendliche konnten noch bis zum Alter von fünfundzwanzig Jahren unter den Schutz eines Vormundes (curator) gestellt werden.

Im europäischen Mittelalter wurde unterschieden zwischen infantia, die frühe Kindheit bis etwa sieben Jahre, und die pueritia, das Alter von sieben Jahren bis zur Heiratsfähigkeit, bei Knaben bei vierzehn, bei Mädchen bei zwölf Jahren angesetzt. Auf die pueritia folgte die adolescentia. Über-vierzehnjährige galten grundsätzlich als volljährig.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 17.09.2012, 20:14
von gelöscht_13
nEins hat geschrieben: Verantwortung für sich selbst übernehmen
Verantwortung für andere übernehmen
sich im klaren sein, dass man eine Straftat begangen hat
Kuchen essen. Müll rausbringen. Sich bewusst sein, dass der andere schreiben kann.
Wahllos ausgewähltes Zitat von Albert Einstein
Ich denke ich kann mit Deiner Aussage viel weniger anfangen, als Du mit meiner. Wie wäre es, konkret etwas zu benennen, statt irgendetwas in den Raum zu werfen, mit dem sich nichts anfangen lässt?

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 12:09
von Sascha
Harald hat geschrieben: sage mir doch warum tausende von gigabite muell da drinnen steht und abertausende klicks darauf sind. da ja pedophile sowas nie machen wuerden. was sind dann das fuer menschen die sich da offen als pedophile kund tun da sie ja anonym sind.
Die Leute hier sind ja auch anonym, und wenn einige von ihnen sagen, dass sie keine Kipo wollen, dann kann man ihnen das auch glauben - zumindest haben sie ja nichts davon, zu lügen.
Mir kommt das irgend wie immer vor wie der wolf im schafpelz, wir tun doch nix, wir wuenschen nur.......
Vielleicht weil du verschiedene Leute in ein und dieselbe Schublade schmeißt? Es gibt Pädos, die sich dafür entschieden haben, keinen Sex mit Kindern zu haben und auch keine Kipo runterzuladen, andere benutzen Kipo, haben aber keinen Sex mit Kindern, andere haben beides.
wuerdest du dir deine hand fuer die meisten anderen hier ins feuer halten, das sie nicht mal in ihren phantasien einem kind einen schaden an tun wuerden?
In Phantasien nicht, schließlich gibt es sadistische Phantasien auch unter Pädophilen - auch wenn ich tippen würde, dass sie unter Pädophilen eher seltener sind als unter Normalos. Ansonsten ist Hand im Feuer auch übertrieben, schließlich habe ich nur wenige persönlich überhaupt mal gesehen. Aber ich hielte es für völlig unproblematisch, wenn sie mit Kindern umgehen.
Ich moechte nicht wissen wie viele hier tor auf ihrem rechner platziert haben oder tor nutzen und das nicht nur um ihre legale intimsphaere zu schuetzen.
Ich finde es auch völlig legitim, wenn jemand Tor benutzt um seine illegale Intimsphäre zu schützen. Sich vor der Strafverfolgung wegen dem Orwellschen Gedankenverbrechen des Besitzes von Bildern zu schützen ist ein grundlegendes Menschenrecht - nämlich das der Selbstverteidigung.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 15:52
von Gast
Verurteilt hat geschrieben: Ich denke ich kann mit Deiner Aussage viel weniger anfangen, als Du mit meiner. Wie wäre es, konkret etwas zu benennen, statt irgendetwas in den Raum zu werfen, mit dem sich nichts anfangen lässt?
Ok, dann versuchen wir es einfach mal anders. Die verschieden Stufen der Mündigkeit drücken verschiedene Arten von "Verantwortung übernehmen" aus. Beim Bus fahren übernimmt man die Verantwortung für andere (und noch ein bischen mehr) bzw. Gäste werden in Obhut genommen. Also prinzipiell das gleiche wie bei Lehrern und auch Eltern. Also macht es schon einen Unterschied, ob es nur um eine persönliche Verantwortung geht oder ob andere daran irgendwie beteiligt sind. Wenn man nun sagt eine Person sollte im Stande sein alle Bereiche seiner sexueller Handlungen/Einverständnisse für sich langfristig abschätzen zu können, dann wird dieser andere Handlungen ebenso mit gleicher Weitsicht abschätzen können.

Zu dem Schluß hättest du aber auch selbstständig kommen können.

Noch Unklarheiten?

Das Zitat zeigt eigentlich nur das schon vor tausenden Jahren solche Dinge bekannt waren und das sich biologisch wohl doch nicht soviel verändert hat, wie immer behauptet. Sexualität gibt es ja auch nicht erst seit gestern.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 20:23
von Perma
Gast hat geschrieben:Noch Unklarheiten?
Ja. Was hat eine sexuelle Handlung, der man willentlich zustimmen kann, weil es einem Spaß macht, mit anderen Handlungen zu tun?

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 20:39
von Gast
Zum einen, dass man anderen Handlungen, die unter umständen Spaß machen, auch willentlich zustimmen kann. Und das jede Handlung individuelle Anforderungen und Folgen hat und unter Umständen eine Verantwortung nachsich ziehen.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 20:49
von Perma
Was soll mir das jetzt sagen?

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 20:50
von Sascha
Gast hat geschrieben:Die verschieden Stufen der Mündigkeit drücken verschiedene Arten von "Verantwortung übernehmen" aus. Beim Bus fahren übernimmt man die Verantwortung für andere (und noch ein bischen mehr) bzw. Gäste werden in Obhut genommen. Also prinzipiell das gleiche wie bei Lehrern und auch Eltern. Also macht es schon einen Unterschied, ob es nur um eine persönliche Verantwortung geht oder ob andere daran irgendwie beteiligt sind. Wenn man nun sagt eine Person sollte im Stande sein alle Bereiche seiner sexueller Handlungen/Einverständnisse für sich langfristig abschätzen zu können, dann wird dieser andere Handlungen ebenso mit gleicher Weitsicht abschätzen können.
Halte ich für ein gutes Konzept. Ausbaufähig.

Eine Einschränkung des Rechts, selbst über etwas zu entscheiden, ist eine Einschränkung der Freiheit eines anderen Menschen, die gute Gründe verlangt. Ein solcher Grund kann sein, dass man nicht fähig ist, die Folgen der Entscheidungen, die man dabei trifft, richtig abzuschätzen.

Ob das ein guter Grund ist, hängt von der Schwere der möglichen Folgen und der Schwere der Einschätzung ab.

Schwere der Folgen kann rechtfertigen, Betreibern von Atomkraftwerken oder Busfahrern eniges an Fähigkeiten abzuverlangen, und ein recht hohes Alter sowie entsprechende Ausbildung zu fordern.

Die Folgen sind schon prinzipiell weitaus geringer, wenn es nur um die eigene Person geht.

Und sie sind nochmal Größenordnungen geringer, wenn nicht mal in der Wissenschaft klare Beweise vorliegen, dass die betreffenden Handlungen überhaupt gefährlich sind.

Die zweite Ebene ist die Schwierigkeit bei der Entscheidung. Beim Betreiben von Atomkraftwerken oder beim Busfahren ist diese nicht unerheblich. Bei einigen sexuellen
Handlungen (unsichere Sexpraktiken) ist die Abschätzung der Folgen (mögliche Geschlechtskrankheiten, Schwangerschaft) für Kinder schwer. Ähnliches kann man für die Veröffentlichung von Pornos im Internet sagen, wobei der mögliche Schaden hier allerdings geringer ist. Bei anderen sexuellen Handlungen, die auch von Erwachsenen ohne große Überlegungen nach Lust und Laune ausgeführt werden, besteht dieses Problem überhaupt nicht, da auch die Kinder nach Lust und Laune entscheiden können.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 20:52
von Gelöscht_10
Gast hat geschrieben:Und das jede Handlung individuelle Anforderungen und Folgen hat und unter Umständen eine Verantwortung nachsich ziehen.
Ergo: Man müsste prinzipiell alle Handlungen verbieten, da immer eine abstrakte Gefahr besteht?
Gast hat geschrieben:Zum einen, dass man anderen Handlungen, die unter umständen Spaß machen, auch willentlich zustimmen kann.
Das heißt, Du sprichst den Menschen ab, dass sie an sexuellen Handlungen Spaß haben könnten?

lg kim .. hat nicht alles gelesen :lol:

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 21:43
von Gast
kimberly hat geschrieben:Ergo: Man müsste prinzipiell alle Handlungen verbieten, da immer eine abstrakte Gefahr besteht?
Wenn Verbote das Mittel deiner Wahl sind.
kimberly hat geschrieben: Das heißt, Du sprichst den Menschen ab, dass sie an sexuellen Handlungen Spaß haben könnten?
Das schließt du woraus?

@Sascha
Bei Handlungen, die von Erwachsenen ohne große Überlegungen nach Lust und Laune ausgeführt werden, erwartet man, dass sie dafür die Verantwortung übernehmen. Bei Kindern übt man eher Nachsicht. Oder nicht?
Perma hat geschrieben:Was soll mir das jetzt sagen?
Das nicht alles was Spaß macht richtig ist.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 21:53
von Gelöscht_10
Gast hat geschrieben:Das nicht alles was Spaß macht richtig ist.
Inwiefern wäre es denn falsch, das zu tun, was Menschen gut tut und Spaß macht?

lg kim

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 22:05
von Gast
Manchen Menschen macht es Spaß andere zu quälen. Ob Tier oder Mensch sein mal egal. Fände ich persönlich nicht so schön. Aber du meinst sicher was allen (auch indirekt) Beteiligten Spaß macht. Da kann man eigentlich nichts sagen, theoretisch geht es Ausstehende nicht einmal was an.

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 18.09.2012, 22:06
von Gelöscht_10
Gast hat geschrieben:Aber du meinst sicher was allen (auch indirekt) Beteiligten Spaß macht. Da kann man eigentlich nichts sagen, theoretisch geht es Ausstehende nicht einmal was an.
Jupp - das meinte ich. Und mehr kann ich dazu auch nicht sagen ;)

lg kim

Re: psychologie & gesellschaft - gesetz

Verfasst: 19.09.2012, 08:30
von Sascha
Gast hat geschrieben:@Sascha
Bei Handlungen, die von Erwachsenen ohne große Überlegungen nach Lust und Laune ausgeführt werden, erwartet man, dass sie dafür die Verantwortung übernehmen. Bei Kindern übt man eher Nachsicht. Oder nicht?
Ja, richtig. Widerspricht das irgendwie dem was ich schrieb?