Sowas ist in Deutschland schon Kinderpornografie
Verfasst: 06.11.2012, 19:17
Beamte fanden bei einer Haftraumkontrolle in der Justizvollzugsanstalt Offenburg Collagen von pornographischen Darstellungen mit Kindern. Deswegen erwirkte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Strafbefehl über 450 Euro gegen den Strafengefangen.
Der Strafgefangene ließ über seine Pflichtverteidigerin Birgit Martin, Offenburg, Einspruch einlegen, so dass es am 5. November 2012 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg kam. Rechtsreferendarin Lia Breitenberger, als Vertreterin der Staatsanwaltschaft, warf dem Angeklagten vor, dass in seinem Haftraum anlässlich einer Intensivkontrolle am 3. Februar 2012 Zusammenschnitte von Bildern aus pornographischen Publikationen gefunden wurden. Anlass für den Strafbefehl sei eine Collage gewesen, worauf ein vollständig bekleidetes Mädchen zu sehen war, nur der untere Intimbereich sei durch einen Ausschnitt eines anderen Bildes überklebt gewesen. Auf diesem „Kleber“ seien der nackte Intimbereich einer weiblichen Person und der Intimbereich eines Mannes so montiert gewesen, dass man bei Betrachten des Gesamtbildes von einer sexuellen Handlung an Kindern ausgehen musste, so Rechtsreferendarin Breitenberger.
Die gesamte - mich wütend machende - Story hab ich hier ===>>> http://blogazin.eu/collagen-kinderpornos/ gefunden.
Der Strafgefangene ließ über seine Pflichtverteidigerin Birgit Martin, Offenburg, Einspruch einlegen, so dass es am 5. November 2012 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg kam. Rechtsreferendarin Lia Breitenberger, als Vertreterin der Staatsanwaltschaft, warf dem Angeklagten vor, dass in seinem Haftraum anlässlich einer Intensivkontrolle am 3. Februar 2012 Zusammenschnitte von Bildern aus pornographischen Publikationen gefunden wurden. Anlass für den Strafbefehl sei eine Collage gewesen, worauf ein vollständig bekleidetes Mädchen zu sehen war, nur der untere Intimbereich sei durch einen Ausschnitt eines anderen Bildes überklebt gewesen. Auf diesem „Kleber“ seien der nackte Intimbereich einer weiblichen Person und der Intimbereich eines Mannes so montiert gewesen, dass man bei Betrachten des Gesamtbildes von einer sexuellen Handlung an Kindern ausgehen musste, so Rechtsreferendarin Breitenberger.
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