Kinder können ihre Rechte einklagen
Verfasst: 10.11.2012, 23:14
Am 8. November 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das Gesetz zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, mit dem ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt wird.
Was hier so juristisch klingt, ist ein großer Schritt. Mit diesem Gesetz ist es nämlich erstmals möglich, dass Kinder ihre Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention einklagen können. Und das an sehr präsenter Stelle – beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und mit rechtsanwaltlicher Hilfe.
Vorrangig bleibt – wie bei allen internationalen Menschenrechtsverträgen – der innerstaatliche Rechtsschutz. Deshalb ist es wichtig, dass auch die deutschen Gerichte die UN-Kinderrechtskonvention kennen und anwenden. Auch müssen Kinder darin unterstützt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder sollten daher der UN-Kinderrechtskonvention in der schulischen Bildung einen wichtigen Platz sichern. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, die Kompetenz der Beratungs- und Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in der Nutzung der Konvention zu stärken.”
Das 3. Fakultativprotokoll wurde am 28. Februar 2012 zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt. Es wird drei Monate, nachdem der 10. Staat es ratifiziert hat, für Deutschland in Kraft treten.
http://blogazin.eu/kinder-koennen-rechte-einklagen/
Eure Meinung ?
Was hier so juristisch klingt, ist ein großer Schritt. Mit diesem Gesetz ist es nämlich erstmals möglich, dass Kinder ihre Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention einklagen können. Und das an sehr präsenter Stelle – beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und mit rechtsanwaltlicher Hilfe.
Vorrangig bleibt – wie bei allen internationalen Menschenrechtsverträgen – der innerstaatliche Rechtsschutz. Deshalb ist es wichtig, dass auch die deutschen Gerichte die UN-Kinderrechtskonvention kennen und anwenden. Auch müssen Kinder darin unterstützt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder sollten daher der UN-Kinderrechtskonvention in der schulischen Bildung einen wichtigen Platz sichern. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, die Kompetenz der Beratungs- und Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in der Nutzung der Konvention zu stärken.”
Das 3. Fakultativprotokoll wurde am 28. Februar 2012 zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt. Es wird drei Monate, nachdem der 10. Staat es ratifiziert hat, für Deutschland in Kraft treten.
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