Geistesblitz: Nacktfotos sind keine Kinderpornos
Verfasst: 10.03.2013, 15:30
Freigesprochen wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch der Angeklagte vom Vorwurf, ein Konsument von Kinderpornografie zu sein.
Das Urteil zur Anklage der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuches ist rechtskräftig.
Denn “das Bild entspricht keiner Kinderpornografie”, sagte Richter Peter Mück in der Urteilsbegründung. Angelastet hat die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten ein Foto eines nackten Mädchens, das er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Ein bloßes Nacktfoto einer Minderjährigen sei noch keine Kinderpornografie, erläuterte der Richter. Zumal es sich um keine reißerisch verzerrte Abbildung der Genitalien handle und schon gar nicht um eine fotografierte geschlechtliche Handlung.
Das Nacktfoto des Mädchens sei “so weit weg von Kinderpornografie wie Beate Uhse von der Bibel”, merkte Mück pointiert an. Der Richter bestraft Konsumenten von tatsächlich kinderpornografischen Bildern und Videos hart und weist sie stets auf das schlimme Schicksal der missbrauchten Kinder hin.
“Ich weiß nicht, was sich der zuständige Staatsanwalt mit der Anklage gedacht hat”, wunderte sich Mück. Erstaunt war auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, der nicht Sachbearbeiter der Strafsache war: “Das hat er angeklagt?”, fragte sich der Staatsanwalt, als er sich das Aktfoto aus dem Gerichtsakt ansah.
Quelle: http://kirschfest.eu/nacktfotos-sind-ke ... derpornos/
Das Urteil zur Anklage der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuches ist rechtskräftig.
Denn “das Bild entspricht keiner Kinderpornografie”, sagte Richter Peter Mück in der Urteilsbegründung. Angelastet hat die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten ein Foto eines nackten Mädchens, das er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Ein bloßes Nacktfoto einer Minderjährigen sei noch keine Kinderpornografie, erläuterte der Richter. Zumal es sich um keine reißerisch verzerrte Abbildung der Genitalien handle und schon gar nicht um eine fotografierte geschlechtliche Handlung.
Das Nacktfoto des Mädchens sei “so weit weg von Kinderpornografie wie Beate Uhse von der Bibel”, merkte Mück pointiert an. Der Richter bestraft Konsumenten von tatsächlich kinderpornografischen Bildern und Videos hart und weist sie stets auf das schlimme Schicksal der missbrauchten Kinder hin.
“Ich weiß nicht, was sich der zuständige Staatsanwalt mit der Anklage gedacht hat”, wunderte sich Mück. Erstaunt war auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, der nicht Sachbearbeiter der Strafsache war: “Das hat er angeklagt?”, fragte sich der Staatsanwalt, als er sich das Aktfoto aus dem Gerichtsakt ansah.
Quelle: http://kirschfest.eu/nacktfotos-sind-ke ... derpornos/