Wofür gibt es 17 Jahre Gefängnis?
Verfasst: 30.03.2013, 22:47
Wer hat schon eine Vorstellung was man tun muss, um ins Gefängnis zu wandern? Vielleicht hat der ein oder andere (oder alle) hier Kinderpornographie bzw. die Dokumentation vom sexuellen Missbrauch an Kindern gesehen, vorrätig gehalten oder sogar mal verbreitet. Für das betrachten gibt es sicher keine 17 Jahre haft, aber für das erstellen von solchen Inhalten.
In dem Fall eines deutschen der auf Mallorka lebt (" Nordrhein-Westfalen stammende Mann lebt seit rund zehn Jahren auf der Insel und hatte sich seinen Lebensunterhalt unter anderem als Callcenter-Agent, Tenniswart und später mit dubiosen Glücksspielen, die er im Internet anbot, verdient.") sind es 17 Jahre, eine Geldstrafe an die Opfer von insgesamt 30.000€ (10.000 pro Kind) und 15 Jahre Kontaktverbot zu den Opfern und dem Entzug des Sorgerechts für die leiblichen Opfer.
Sehr hart, so etwas liest man selten, zumal in Deutschland der Strafrahmen durch die Sicherungsverwahrung ausgeweitet wird, was hier wohl nicht der Fall war.
Die Frage die sich mir nun gestellt hat war: was muss man schlimmes tun, damit man so eine Strafe bekommt. Meist steht da nur wie viel tausend Bilder bei einem Angeklagten gefunden wurden, in diesem Fall lässt sich "dank" der Presse und genügend Suchen mit Sicherheit herausfinden was der Mann verbrochen hat.
Bereits bei den vom BKA gesuchten Tätern (BLs) kann man davon ausgehen, dass der Täter gefasst, das Kind in Sicherheit, aber die Bilder/Videos noch immer irgendwo im Netz verfügbar sein werden...
Das suchen nach den Aufnahmen, die auf einem Boot gemacht wurden ist an sich schon strafbar, aber die Frage ist, ob man durch das ansehen nicht auch erfahren würde wofür es 17 Jahre Gefängnis gibt!
ps: evtl. gmyls (memberlist.php?mode=viewprofile&u=1460) !
http://www.mallorcainfos.com/mallorca-n ... -mallorca/
edit: die frage wurde bereits gestellt von amiga:
"17 Jahre und für was genau bitte ?"
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 26#p258826
In dem Fall eines deutschen der auf Mallorka lebt (" Nordrhein-Westfalen stammende Mann lebt seit rund zehn Jahren auf der Insel und hatte sich seinen Lebensunterhalt unter anderem als Callcenter-Agent, Tenniswart und später mit dubiosen Glücksspielen, die er im Internet anbot, verdient.") sind es 17 Jahre, eine Geldstrafe an die Opfer von insgesamt 30.000€ (10.000 pro Kind) und 15 Jahre Kontaktverbot zu den Opfern und dem Entzug des Sorgerechts für die leiblichen Opfer.
Sehr hart, so etwas liest man selten, zumal in Deutschland der Strafrahmen durch die Sicherungsverwahrung ausgeweitet wird, was hier wohl nicht der Fall war.
Die Frage die sich mir nun gestellt hat war: was muss man schlimmes tun, damit man so eine Strafe bekommt. Meist steht da nur wie viel tausend Bilder bei einem Angeklagten gefunden wurden, in diesem Fall lässt sich "dank" der Presse und genügend Suchen mit Sicherheit herausfinden was der Mann verbrochen hat.
Bereits bei den vom BKA gesuchten Tätern (BLs) kann man davon ausgehen, dass der Täter gefasst, das Kind in Sicherheit, aber die Bilder/Videos noch immer irgendwo im Netz verfügbar sein werden...
Das suchen nach den Aufnahmen, die auf einem Boot gemacht wurden ist an sich schon strafbar, aber die Frage ist, ob man durch das ansehen nicht auch erfahren würde wofür es 17 Jahre Gefängnis gibt!
ps: evtl. gmyls (memberlist.php?mode=viewprofile&u=1460) !
http://www.mallorcainfos.com/mallorca-n ... -mallorca/
edit: die frage wurde bereits gestellt von amiga:
"17 Jahre und für was genau bitte ?"
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 26#p258826