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Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 00:20
von sohari
Scheinbar stehen nicht nur katholische Geistliche auf Shotas....

http://www.tagesspiegel.de/politik/stra ... 47730.html

Strafanzeige nach Beschneidung
Berliner Staatsanwälte prüfen neuen Fall

Der Streit um den religiösen Brauch geht weiter. Jetzt wird einem israelischen Mohel Körperverletzung vorgeworfen, weil er nach dem Eingriff aus der Wunde mit dem Mund Blut abgesaugt haben soll.

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 07:45
von Unvisible
wieeee nur Körperverletzung? ... Das war mindestens auch sexueller missbrauch per Gesetz.

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 12:52
von Madicken
Unvisible hat geschrieben:Das war mindestens auch sexueller missbrauch per Gesetz.
Ach was ! Papperlapapp!

Wollen wir nun jüdisches Leben in Deutschland oder wollen wir keines ?
Wer das eine will, muss das andre mögen !

(Verwunderte Aussage des Rabbis zu der Anzeige; meine Interpretation)


Aus dem Bericht geht m.E. nicht ganz klar hervor, was nun wirklich angezeigt/beanstandet wird/wurde.

Die Beschneidung an sich wohl nicht, die ist ja nun auch als solches nicht strafbar.

Das orale Absaugen des Blutes stellt natürlich ein Ansteckungsrisiko (Hepatitis) und damit eine fahrlässig in Kauf genommene Körperverletzung dar, aber bei nur einem Schadensfall bei 3.600 Fällen im Jahr (in New York) eine zu vernachlässigende Größe. Wo gehob, äh...beschnitten wird, gibt es nun mal den eine oder anderen Folgeschaden.

Die Anzeige wurde aber (auch oder nur?) wegen der Verletzung der sexuellen (wohlgemerkt nicht der körperlichen!!) Integrität des Säuglings gestellt.

Wenn die Anzeigenden damit nur den Moment des Blutabsaugens meinen, fände ich das zum Kopfschütteln.

Sollten sie allerdings die - in vielen Berichten und hier im Forum ja auch schon mal ausgiebig hervorgestellten - Nachteile meinen, die das Kind später in seiner sinnlich-sexuellen Erlebnisfähigkeit haben kann, so wäre das Begrüßenswert. Bezweifel aber, dass sie letzteres gemeint haben.

(Editiertes)Weil : "sinnlich-sexuelle Lust" und "Verein von Opfern sexuellen Missbrauchs" (das waren die Anzeiger), dass beißt sich irgendwie, ikke sant ?

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 16:00
von Unvisible
ich wünsche mir so sehr das er wegen Kindesmissbrauch angezeigt wird ... Dann protestiert, das das seiner Religion entspricht und man das so macht ..

die Reaktion darauf würde mich sehr interessieren.

Sollte der dann damit durchkommen .. Konvertier ich zum jüdischen glauben :twisted:

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 16:05
von Amiga
Ich kriege gerade Lust ein paar Juden Witze zu erzählen !!

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 16:06
von Madicken
Unvisible hat geschrieben: Konvertier ich zum jüdischen glauben
Und läßt Dir dann Deine Vorhaut abschneiden ?

Nur, damit Du Dich zum Mohel ausbilden lassen kannst und acht Tage alten Säuglingen am verstümmelten Glied saugen darfst ?

Wohl kaum, oder :wink: ?

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 17:29
von Horizonzero
In ultra-orthodoxen Gemeinden insbesondere in Israel und den USA wird als Abschluss der Beschneidung beim Metzitzah B’peh das Blut von der Wunde mit dem Mund abgesaugt. Diese Praxis ist stark umstritten, da es dabei zu einer Infektion mit Herpes simplex Typ 1 kommen kann, mit dem Risiko von Hirnschäden oder sogar Todesfällen
Meint Wikipedia zu dem Thema - echt krass was für Riten es gibt. Jedenfalls hat der Mohel offenbar lediglich sehr traditionell gehandelt, und nicht wie teilweise vermutet aus sexuellem Interesse. :roll:

Re: Darf man als Mohel Penisse aussaugen?

Verfasst: 14.04.2013, 17:32
von Khenu Baal
War doch eh nur eine Frage der Zeit, bis irgendwer einen solchen Vorgang zum Anlaß nimmt, die Sache nochmal aufzukochen. Bringen wird's außer etwas Publicity nichts, da die Jungen keine Mädchen sind und ja auch nur gequält und nicht - Gott bewahre - orgasmiert werden. Den Vorwurf eines Mißbrauchs-Bezugs abzuschmettern stellt für die Verfechter der Verstümmelung gewiß keine Hürde dar.