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Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 00:30
von Madicken
Das Auge ist der Punkt, in welchem Seele und Körper sich vermischen.
(Christian Friedrich Hebbel)



Das Auge ist nicht mein Werkzeug, sondern meine erogene Zone.
(Andreas Otto, Portraitkarikaturist)




Wäre Kinder - "Augen lecken" (auch) sexueller Mißbrauch ?



:arrow: http://www.taz.de/Neuer-Trend-unter-jap ... n/!118099/

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 04:42
von gelöscht_13
Wäre Kinder - "Augen lecken" (auch) sexueller Mißbrauch ?
Nein. Das Wissen über alle erogenen Zonen, vor allem das über die des Auges, ist wenig verbreitet- genauso wie die Umsetzung.

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 07:42
von Cocolinth
Wieso "lecken"?

Wenn Du die Augen eines Kindes stimulierst, indem Du ihnen pornografische Schriften vorsetzt, machst Du Dich ruckzuck strafbar.

(Quelle: StGB)

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 09:25
von Madicken
Verurteilt hat geschrieben:Das Wissen über alle erogenen Zonen, vor allem das über die des Auges
Mir war das (mit den Augen) bis gestern auch nicht bekannt gewesen.

Tja, da wird man(n) alt wie eine Kuh....


Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 12:19
von asgl
Wenn man ein Kind im Gesicht leckt, wird das ein Richter wohl auch sexuellen Missbrauch nennen. Orale Stimulation eines Mädchen nennen die ja auch Vergewaltigung und gemalte Nackedeibilder sind Kinderpornos.



Liebe Grüße
asGL

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 15:07
von gelöscht_13
Einigen wir uns darauf dass die richterliche Entscheidung unterschiedlich ausfällt und die persönlichen Erfahrungen des Richtes bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 15:45
von Madicken
Verurteilt hat geschrieben:...dass die richterliche Entscheidung unterschiedlich ausfällt und die persönlichen Erfahrungen des Richtes bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.
Du meinst, ob er selbst schon mal geleckt hat oder hat lecken lassen und wie ihm das so gefallen hat ?

:D


Trinkt (oder lest), o Augen, was die Wimper hält, von dem goldnen Überfluß der Welt!
(Gottfried Keller)

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 15:48
von gelöscht_13
Ja und falls er das hat: Ist ihm überhaupt die sexuelle Stimuli bewusst?
Frauen lassen sich zum Beispiel gern am Rücken massieren und werden dadurch scharf. Ob allen bewusst ist dass es dort erogene Zonen gibt denke ich nicht.

Bei Kindern sieht das unterschiedlich aus: Nicht alle erogenen Zonen bei der Frau sind beim Mädchen voll ausgeprägt. Das ist wie beim Orgasmus der Frau: Es gibt sehr viele und unterschiedliche, die allesamt erst entdeckt werden müssen. Wobei es Kinder gibt die ihren Körper besser kennen als Erwachsene. Sei es weil sie ohne Scham daran gehen (machen was angenehm ist, Augen lecker u.a.) oder weil sie neugierig sind.

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 16:02
von sus
Madicken hat geschrieben:Wäre Kinder - "Augen lecken" (auch) sexueller Mißbrauch ?
stand da nicht was von gesundheitlichen bedenken? so bindehautentzündung un so?
DAS sollte antwort genug sein >.<

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 16:06
von gelöscht_13
Blindhautentzündungen wären harmlos. Körperliche Schäden sind normal. Aber sollte es einen sexuellen Touch bekommen wäre es skandalös. Sus wo lebst Du? Gewalt ist harmlos und körperliche Liebe brutal.

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 16:10
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]asgl[/color] hat geschrieben:Wenn man ein Kind im Gesicht leckt, wird das ein Richter wohl auch sexuellen Missbrauch nennen. Orale Stimulation eines Mädchen nennen die ja auch
Bei der oralen Stimulation wird aber nicht bestraft, weil man die Zunge bewegt hat, sondern weil das weibliche Geschlechtsorgan geleckt wurde (Cunnilingus). Bezugspunkt ist also das Genital, nicht die Zunge.

Der Einsatz der Zunge wird nicht per se als sexülle Handlung angesehen. Maßstab für einen darüber entscheidenden Richter wird sein, ob sich das Augenlecken in der konkreten Situation als sexüller Kontext darstellt. Das wird man dann anhand der Erheblichkeitsschwelle (§ 184g Nr. 1 StGB) messen.

Falls nun eine massive Berichterstattung über das neue Phänomen beginnen sollte, in der das Augenlecken als sexülle Handlung geprisen wird, dann freilich könnte die Handlung ziemlich schnell als per se sexülle Handlung eingestuft werden. Das Augenlecken würde damit zur Praktik "Japanisch" - neben "Französisch" (Oralsex) und "Italienisch" (Reiben des Penis in der Achselhöhle der Frau). Dann würde Augenlecken bei Kindern, selbst wenn man es nicht in sexüller Absicht tut, immer ein strafbarer Missbrauch sein, also auch bei Eltern, die nur den Strandsand aus den Kinderaugen lecken wollten.

Re: Leck mich doch am Auge !

Verfasst: 14.06.2013, 16:52
von sus
Verurteilt hat geschrieben:[sträflich verachtende vergewaltigung meines namens durch mich übertüncht]wo lebst Du?
hier nocheinmal die kurzvariante (jedoch weitaus längere variante als die vorhergehende) im schnelldiagramm:

gesundheitsrisiko -> kleinumfängliches, jedoch präsentes leiden -> sadistische veranlagung vom erzeuger ausgehend -> sexueller (macht)missbrauch -> wegsperren


man muss kein genius sein um sich sowas auszudenken. >.<
und richter sin bekanntlich nit grad die hellsten. also haben sie sowas schon längt im petto c.c